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Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 16. März 2019 um 22:07

Moin,

ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.

Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.

Soweit, so klar.

Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.

Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.

Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.

Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?

Beste Antwort im Thema

Das bringt doch alles nichts.

Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.

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Lass einfach beim TÜV ohne techn. Änderung das Zul GG um 15 kg reduzieren. :)

Hallo,

Führerscheinrechtlich werden die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Hänger stumpf zusammengezählt und das Ergebnis darf 3500kg nicht überschreiten.

Das mit der Stützlast ist was Zulassungsrechtliches, da wird die Stützlast in der Tat dem Zugfahrzeug zugerechnet und beim Hänger abgezogen. Aber das bringt dir beim Thema Führerschein leider nichts.

Da bleibt es beim Hänger bei max 1485kg zGG.

Abhilfe wären Führerscheinklasse B96 oder am Besten gleich den BE, dann hört die Rechnerei auf da Zugfahrzeug wie auch Anhänger jeweils max 3,5t haben dürfen

Das Überschreiten der für FS Kl. B zulässigen Gesamtzugmasse ist eine Straftat, da es rechtlich ein Fahren ohne dafür gültige Fahrerlaubnis ist. Der Halter des Zugwagens ( der ja abweichend z.B. der Vater oder die Tante sein könnte ) riskiert ZUSÄTZLICH zum Fahrer ein Strafverfahren gem. § 21 StVG. "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ..."

Themenstarteram 16. März 2019 um 22:43

Danke euch, hatte ich bereits befürchtet.

Ablasten wäre in der Tat wohl das Einfachste und die sauberste Lösung. Der TÜV bescheinigt das und dann muß man zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen?

B96 wäre eine Option. Hält sich kostenmäßig im Rahmen und ich könnte dann ziehen, was das Auto hergibt (obwohl ich die zwei Tonnen nie ausschöpfen würde). BE wäre natürlich super, aber das kostet gleich ein paar Hundert EUR, das rentiert sich für mich nicht.

In wie weit ist das Ablasten ohne Einschränkungen möglich?

 

MfG

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 16. März 2019 um 23:43:55 Uhr:

Der TÜV bescheinigt das und dann muß man zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen?

Richtig, zusätzlich muss auch das Typschild des Anhängers geändert werden (da steht die zGM ja auch drauf).

Die Bescheinigung kann auch jede Überwachungsorganisation ausstellen, nicht nur der TÜV.

Themenstarteram 17. März 2019 um 0:17

Achso, ich dachte ich lasse das Auto ablasten, also statt 2015kg zGG nur noch 1990kg oder so.

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. März 2019 um 23:52:45 Uhr:

In wie weit ist das Ablasten ohne Einschränkungen möglich?

MfG

Solange das Leergewicht nicht unterschritten wird.

am 17. März 2019 um 6:39

Eine Ablastung löst nur gegenwärtig das Problem. Eben nur genau für diesen Anhänger und diesen PKW bzw. genau diese eine Zugkombination. Die Aufwendungen dafür bringen keinen Mehrwert am Fahrzeug, eher einen Minderwert. Das Geld dafür ist somit "futsch". Inkl. evtl. notwendiger Herstellerbescheinigung, technischen Änderungen / neues Fabrikschild, Prüf- und Eintragungsgebühren wird man einiges aufwenden müssen. Bei Tausch des PKW oder des Anh. fängt die "Party" wieder vorn an. Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf Kl. E kostet ca. 400 bis 700 Euro, Das löst diese Problematik "für immer" und für sämtliche Fahrzeug- bzw. Zugkombinationen bis 3.500 Zugw. plus 3.500 kg Anh. Außerdem lernt man noch was sinnvolles dabei. Bei dieser Faktenlage sollte man eigentlich nicht zweifeln was zu tun ist.

waruum so umständlich, mehr wie 750 KG darf er nicht hinten dran hängen ohne wenn und aber, da lässt auch ein Ablasten nichts Ändern. ausser das es Geld kostet.

dafür kannste in eine Sitzung den 95er MAchen und schon darfste auch mehr ziehen. und ist billiger wie der BE Schein

( Anhänger zusatz Prüfung ) Ohne Prüfungs Fahrt.

mfg

95er? B96 meinst du sicher.

 

Im Bekanntenkreis ist ein 1800er Wohnanhänger im Bestand, der leer unter 1200kg wiegt. (Wenn nicht weniger) 600kg Zuladung hat der nie drin. In der Regel keine 200kg. (Klo ist keins drin und Wasser max 20l) Im Wohnwagen war mal eine schwere Holzeinrichtung, die nach einem Wasserschaden, durch eine Leichtbau ersetzt wurde. Das hat fast 300kg. gebracht. Der 100l Wassertank ist auch raus.

 

MfG

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 17. März 2019 um 08:08:58 Uhr:

waruum so umständlich, mehr wie 750 KG darf er nicht hinten dran hängen ohne wenn und aber, da lässt auch ein Ablasten nichts Ändern. ausser das es Geld kostet.

 

mfg

Dann lese Dir die Anhängerregelung nochmals genau durch.

@leuchtturm86

 

Deine Aussage ist schlichtweg falsch!

 

Man darf mehr als 750kg ziehen sofern beide ZGM maximal 3500kg ergeben!

 

 

Außerdem diese zusatzprüfung nennt sich B96 nicht irgendwas 95er!

 

Aber grundsätzlich sollte man bedenken das die KFZ immer schwerer geworden sind und in Anbetracht der kommenden Generationen E-Autos mit AKKUS nur noch schwerer werden! Somit sinkt die mögliche Anhängelast wieder im Laufe der kommenden Jahre! Mit BE hat man Ruhe! BE = 3500kg Pkw + 3500kg Anhänger. Und nicht Beide ZGM maximal 4200kg

am 17. März 2019 um 9:53

Das ist mal wieder die alte Diskussion bzw immer wieder die Bestätigung, dass die gesetzliche Regelung nicht richtig verstanden wird. Daher halte ich die gesetzliche Regelung für zu kompliziert. Nicht zu kompliziert für jeden, aber zu kompliziert für so viele, dass Flächen deckend die Verunsicherung darüber eine Tatsache ist. Hier sind der Gesetzgeber genauso gefragt wie die Fahrschulen, die das Thema ordentlich zu vermitteln haben.

Aber das Stimmvolk wird ja laufend mit Groko, Grenzwerten, Parteivorsitz und solchen Unsinn beschäftigt gehalten.

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