Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)
Moin,
ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.
Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.
Soweit, so klar.
Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.
Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.
Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.
Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?
Beste Antwort im Thema
Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.
81 Antworten
Einen Anhänger ablasten macht bei mir keinen Sinn, weil ich keinen eigenen habe. Wohnwagen ebenso nicht.
Könnte ich das Auto ablasten lassen um ein paar Kilo, hätte ich zumindest bei dem Fahrzeug die Möglichkeit, bis auf 1500kg Anhängelast zu gehen. Mehr würde ich eh nicht wollen, auch wenn das Auto 2to ziehen darf.
Mit B96 hätte ich theretisch sogar die Möglichkeit, die Anhängelast des Autos voll auszuschöpfen.
Mit BE ist man am besten bedient, das stimmt. Das gilt dann für jedes Auto, jeden Anhänger, das Rumgerechne entfällt. Ist halt die zeitaufwändigste und teureste Lösung.
Ich hatte auch mal nachgedacht, einen Pickup anzuschaffen, aber bei dem zGG eines Pickups sinkt mit Klasse B die Anhängelast auf 750kg, das ist wenig sinnvoll. Selbst B96 hilft dann nur bedingt weiter.
Diese ganze Regelung ist m.E. eh Unsinn. Weil ich zwei Wochen zu spät geboren bin, darf ich nur bis 3,5to fahren. Zwei Wochen eher und es wären 7,5to gewesen. Ob ich nun einen Hänger mit 1,3to ziehe oder 1,5to, sollte in der Praxis keine Unterschied machen. Was bei einem zu beachten ist, ist beim anderen genauso zu beachten. Jeder Führerscheinneuling kann sich sofort ein Auto mit zig hundert PS kaufen, da ist nichts reglementiert. Ich vermute aber, dass die Kombination Fahranfänger und starkes Auto weitaus gefährlicher ist, als wenn ich 1,5to ziehe. Die Unfälle die dfurch so ein Gepann verursacht werden und ihre Ursache im Hänger haben, sind wohl sehr übersichtlich.
Ich danke Euch allen aber für die Hilfe.
Entweder das Zugfahrzeug ablasten, oder den Anhänger. Je nach dem, was dich länger begleiten soll.
Das Zugfahrzeug ab zu lasten kann bei modernen Autos schwierig werden, da die Schadstoffeinstufung am zulässigen Gesamtgewicht hängt. Da musst du den TÜV fragen.
Wenn er es macht ist das unkompliziert, Typenschild wenn noch in Aluausführung kann man mit nem Schlagbuchstabensatz ändern, wenn in geklebter Ausführung nimmt man nen Edding ^^
Eintragung in die Papiere ist auch kein Problem.
Einfacher ist es, den Anhänger ab zu lasten. Das ist überhaupt kein Problem.
Ich hab das mal für n Kumpel gemacht, S-Klasse zlGG 2080kg, Wohnwagen von 1500 auf 1415 abgelastet, waren dann 3495kg und fertig, brauchte er für seinen 7 Meter Tabbert keinen Führerschein machen, durfte den aber auch nur mit der S-Klasse ziehen.
@fehlzündung
Wenn man bedenkt, dass früher jeder Führerscheinneuling mit dem Klasse drei ohne irgendwelche Erfahrung Gespanne fahren durfte, die 18to auf die Waage gebracht haben, macht die Überarbeitung schon Sinn.
Ja, das stimmt. Aber das ist dann wieder von einem Extrem ins andere Extrem. Früher waren dann 18to Gesamtmasse möglich, jetzt bei blöder Kombination nur noch 750kg Anhängelast.
Eine Überarbeitung war sicher sinnvoll, aber da ist man übers Ziel hinausgeschossen.
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Einen PKW ablasten wird schwierig da keinerlei Gutachten oder sonst was dafür gibt! Andere frage was für einen Pkw hast du denn das er bei ZGM von 2015kg 2000kg ziehen darf
Vor allem welches Leergewicht hat dein PKW denn? Es gibt da ja noch die 125%Regel die beim ablasten zu beachten ist!
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 17. März 2019 um 11:35:48 Uhr:
Einen Anhänger ablasten macht bei mir keinen Sinn, weil ich keinen eigenen habe. Wohnwagen ebenso nicht.Könnte ich das Auto ablasten lassen um ein paar Kilo, hätte ich zumindest bei dem Fahrzeug die Möglichkeit, bis auf 1500kg Anhängelast zu gehen. Mehr würde ich eh nicht wollen, auch wenn das Auto 2to ziehen darf.
Das Auto ab zulasten wegen einen Leihanhänger ist zwar möglich, finde ich aber nicht für Sinnvoll.
Aber mal eine Frage reingeworfen nur FS: B vorhanden dann beide ZGM gleich 3500kg und dann der Anhänger überladen also gesamtmasse 3550kg ist das dann nicht auch fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich fahre einen Subaru Forester. zGG nach F.2 der Zulassungsbescheinigung sind 2015kg und Leermasse im fahrbereiten Zustand sind laut G im Schein 1600-1632kg
Anhängelast gebremst 2000kg, ungebremst 750kg.
Dann ist ein Ablasten nicht möglich! Aufgrund der 125% Regel die besagt das das ZGM 125% vom Leergewicht sein muss nachzulesen z.B. bei https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ablastung
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. März 2019 um 11:43:32 Uhr:
@fehlzündung
Wenn man bedenkt, dass früher jeder Führerscheinneuling mit dem Klasse drei ohne irgendwelche Erfahrung Gespanne fahren durfte, die 18to auf die Waage gebracht haben, macht die Überarbeitung schon Sinn.
Dieser Meinung bin ich auch, aber nicht so wie es gemacht wurde.
Mein Vorschlag:
B -> kein Anhänger
B96 -> nur ungebremste Anhänger bis 750 Kg
BE -> alle Anhänger bis 3,5 to
Diese Regelung ist einfach zu merken.
Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern in der Anhängergröße bei ungebremsten Anhänger eingeschränkt werden. z.B. maximale Länge (Kupplung Rücklichter) 3m. maximale Breite 1,5m
Mein Vorschlag macht deshalb mehr Sinn, weil je nach Bedarf das notwendige Wissen geschult werden kann.
Lisa Müller wird nie einen Anhänger fahren, warum soll sie lernen wie eine Auflaufbremse funktioniert und was man bei dieser beachten soll? also nur Klasse B ohne Anhänger.
Herr Mayer hat einen Garten und will Gartenabfälle zum Kompost bringen und benutzt dazu einen kleinen ungebremsten Anhänger. Er sollte zuminderstens gerlernt aben wie er einen ungebremsten Anhänger sicher ankuppelt und wie er diesen rückwärts rangieren kann. -> Klasse B96
Familie Feuerstein fährt mit einen 9m langen und 2,5m breiten Wohnanhänger ca 2to. in den Urlaub.
Er sollte zusätzlich zum B96 nachweisen können:
Wie er einen gebremsten Anhänger sicher ankuppelt. Also auch die Funktion der Anbreisleine verstehen.
Wie er dieses Ungetüm sicher auf den Straßen bewegt. Abschätzung des Platzbedarfs bei Kurvenfahrten und Rangieren mit Spiegel. -> Große Anhängerausbildung mit Prüfung Klasse BE.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 17. März 2019 um 12:01:56 Uhr:
Ich fahre einen Subaru Forester. zGG nach F.2 der Zulassungsbescheinigung sind 2015kg und Leermasse im fahrbereiten Zustand sind laut G im Schein 1600-1632kgAnhängelast gebremst 2000kg, ungebremst 750kg.
Das entspricht der StVzO.
Aber er darf nicht weiter Ablasten auf 2000kg zwecks 1500kg Anhängelast mit FS: B
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 17. März 2019 um 11:57:00 Uhr:
Aber mal eine Frage reingeworfen nur FS: B vorhanden dann beide ZGM gleich 3500kg und dann der Anhänger überladen also gesamtmasse 3550kg ist das dann nicht auch fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nein, es ist eine Überladung um 50kg.
Fahrerlaubnisrecht geht ausschließlich nach Papierlage, also "zulässigen" Gewichten, nicht nach tatsächlichen Gewichten.
Wenn du es schaffst, deinen 750kg Anhänger mit 10 Tonnen zu beladen, gibt das eine Geldbuße gemäß BKat von 235€ und 1 Punkt in Flensburg, wobei, bei 10 Tonnen könnte man die Strafe durchaus wegen "Vorsatz" verdoppeln...
Wenn du 3 Tonnen auf nen 1,5 Tonnen Anhänger stellst, dann kostet das 425€ und nen Punkt in Flensburg, da ab 2 Tonnen Anhänger der LKW BKat gilt.
Führerscheinrechtlich ist das aber alles irrelevant.
Wenn du eh dran gehst mach BE dann hast du Ruhe!
Ein Freund von mir wollte nicht hören hat erst B96 gemacht und dann das Auto gewechselt jetzt macht er gerade BE da es wieder nicht mehr passt!