Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)

Wolfangel Bootsanhänger Bootsanhänger

Moin,

ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.

Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.

Soweit, so klar.

Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.

Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.

Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.

Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?

Beste Antwort im Thema

Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.

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Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. März 2019 um 12:17:47 Uhr:


@R-Sch

Aber er darf nicht weiter Ablasten auf 2000kg zwecks 1500kg Anhängelast mit FS: B

Warum nicht?
Bei gebremsten Anhänger und Normale PKW gilt nach StVzO das Verhältnis 1 zwischen zgG Zugfahrzeug und max. Anhänge Last.
Außnahme sind allradgetriebene Geländefahrzeuge, bei denen gilt der Faktor 1,5

Beispiel eine große Mercedes S-Klasse hat ein zgG von 2,8 to -> darf maximal 2,8 to anhängen.
eine kleine Mercedes G-Klasse hat ebenfalls ein zgG von 2,8 to -> darf aber die vollen 3,5 to ziehen

P.S. die Gewichtsangaben sind geschätzt.

Weil Fahrzeug ZGM mindestens 125% vom Leergewicht sein müssen! Siehe Wikilink oben von mir!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. März 2019 um 11:57:00 Uhr:


Aber mal eine Frage reingeworfen nur FS: B vorhanden dann beide ZGM gleich 3500kg und dann der Anhänger überladen also gesamtmasse 3550kg ist das dann nicht auch fahren ohne Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis / der Führerschein gilt sozusagen für eine Fahrzeugkategorie mit entsprechenden zulässigen Massen, nicht für tatsächliche Massen. Beispiel: Wenn du mit Mofa-Führerschein und Mofa berab 26 km/h fährst, brauchst du dafür keinen "höheren" Führerschein.
.
Die Überladung bleibt aber unzulässig bzw. kostet spätestens ab 20% Mehrmasse auch einen oder mehrere Punkte.

Der "Kollege" R-Sch scheint sich immer mehr zum Hasser von Herstellern zu entwickeln, die große Anhänger bauen. Die Beschränkung auf 150cm breite ist m.E. einer der dümmsten Einfälle, die ich je gehört habe.
Bitte nehme doch einfach zur Kenntnis: Das Gesetz schränkt hier die Masse ein, nicht die (Außen)maße oder ein Volumen.
Ich schlage dringend einen Intelligenztest für Führerscheinbewerber vor. Oder gleich auch für die Teilnahme an diesem Portal?

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@Dieter365

Bitte keine Beleidigungen!

Es gibt durchaus Punkte die für ne 1,5m Beschränkung sprechen!

Von ner anderen Seite betrachtet ist die vlt wenig sinnvoll!

Nur jeder hat andere Punkte die er für sinnvoll und wichtig erachtet

Und so halte ich einen Intelligenztest für Führerscheinbewerber für sinnvoll und evtl. gleich auch für die Teilnahme an diesem Portal.
.
Wer sollte sich da beleidigt fühlen ?
Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an. Oder wird ihm (durch Tom1182) angezogen.
Ich habe keine bestimmte Person genannt, vielmehr gilt der Text allgemein.
Es handelt sich daher um eine zulässige, demokratisch erwünschte Meinungsäußerung !
Die Kritik an grundgesetzlich verbrieften Rechten ist äußerst bedenklich.
Bist du Moderator? Dann gibt dein Amt schnell ab!

Leute, bleibt friedlich. 😉

Wenn ich manche Wohnwagengespanne sehe, die das Vorzelt samt Gestänge und den ganzen Rest auf die Deichsel schmeißen, sodass beim Zugfahrzeug fast die Vorderachse abhebt und die dann mit ~100km/h am LKW vorbeischlingern, fallen mir noch ganz andere Lehrinhalte ein.
Aber das ist hier nicht das Thema.

Ja, da stimme ich uneingeschränkt zu! Für manche Leute müsste man Autos entwickeln, die nur eine Tür haben. Dann steigen die wenigstens nicht an der verkehrten Seite aus ;-)

Wenn dann macht man gleich BE und nicht son BE96 Kindergartenscheiss...

@Gotteszorn:
Haha, ja, hat mein Kumpel auch gebracht, wir waren dann zusammen weg, da sag ich zu dem "dein Auto ist aber ziemlich tief hinten"... Dann guck ich nach 500km mal (bis dahin ist der so schon 8.000km gefahren) und sag "du, da federt nix mehr, der liegt doch schon auf den Gummianschlägen"...
Hab ihn dann rigoros umladen lassen, vorne bequem den großen Stauraum unterm Doppelbett, erstmal alles schwere nach hinten, dann kam auch die Achse langsam aus den Anschlägen, hat er gemerkt, fährt gleich viel besser.

Abens beim Grillen sag ich "Dein Grill steht aber n bisschen tief", da sagt er, ist kein Problem, ich hab Pflastersteine zum Drunterlegen mit (Vorne auf der Deichsel). Da hab ich dumm geguckt, als der mir 3 Pflastersteine brachte ^^ Da fragt der mich "Reichen die 3 oder brauchst noch 3? Ich hab noch welche"....

Ein Freund von mir hat 4 Gehwegplatten dabei für die Stempel vom Wohnmobil, damit diese nicht im Boden einsinken! Ich hätte mir 4 Kunststoffbretter mitgenommen. Wiegen deutlich weniger! Gibt es ab 10€/Stk.

MfG

Zitat:

@Dieter365 schrieb am 17. März 2019 um 12:37:58 Uhr:


Der "Kollege" R-Sch scheint sich immer mehr zum Hasser von Herstellern zu entwickeln, die große Anhänger bauen. Die Beschränkung auf 150cm breite ist m.E. einer der dümmsten Einfälle, die ich je gehört habe.
Bitte nehme doch einfach zur Kenntnis: Das Gesetz schränkt hier die Masse ein, nicht die (Außen)maße oder ein Volumen.
Ich schlage dringend einen Intelligenztest für Führerscheinbewerber vor. Oder gleich auch für die Teilnahme an diesem Portal?

Lieber Kollege @Dieter365 wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, hättest Du erkannt daß sich meine Größenbeschränkung nur auf den kleinen Anhängerführerschein(B96) bezieht. Mit den großen Anhängerführerschein spricht nichts dagegen einen 12m langen und 2,5m breiten Anhänger zu fahren.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. März 2019 um 12:28:29 Uhr:


Weil Fahrzeug ZGM mindestens 125% vom Leergewicht sein müssen! Siehe Wikilink oben von mir!

Diese Regel scheint nicht immer zutreffen zu müssen.
Mein Fahrzeug hat unter G: 2175 Kg stehen.
Unter F1: 2665 Kg das entspricht nur 122,5%

@R-Sch
Ach hör doch auf! Es spricht schon für sich, wie lange du für die Replik auf meine Kritik gebraucht hast. Du solltest mal lieber selbst deinen eigenen Kommentar durchlesen bevor du anderen Leuten das nicht lesen vorwirfst.
.
Ich zitiere hier noch mal deine eigenen Ausführungen. Du schriebst:
"Dieser Meinung bin ich auch, aber nicht so wie es gemacht wurde.
Mein Vorschlag:

B -> kein Anhänger
B96 -> nur ungebremste Anhänger bis 750 Kg
BE -> alle Anhänger bis 3,5 to

Diese Regelung ist einfach zu merken.

Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern in der Anhängergröße bei ungebremsten Anhänger eingeschränkt werden. z.B. maximale Länge (Kupplung Rücklichter) 3m. maximale Breite 1,5m"

Du hast deinen merkwürdigen Vorschlag nicht nur auf den "kleinen" Anhängerführerschein bezogen. Ganz im Gegenteil. Du hast den entsprechenden Satz direkt an den von dir genannten Führerschein BE angefügt.
Außerdem beinhaltet die von dir erfolgte Bezeichnung "alle Anhänger bis 3,5 to" natürlich auch ungebremste Anhänger.
Es läuft doch wieder darauf raus, dass du partout durchsetzen willst, das ungebremste Anhänger nur relativ kleines Ladevolumen haben sollen, damit sie nicht überladen werden. Diese unsinnige Diskussion hatten wir doch schon an anderer Stelle. Du kannst nicht jedes Fahrzeug Bauart mäßig so beschränken, dass es nicht fehl beladen oder mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren wird. Da müsste jeder Sportwagenhersteller und eigentlich alle Kraftfahrzeugbauer vom ganzen Markt verboten werden, weil man mit einem schnellen Auto ja auch in der Ortschaft viel zu schnell fahren könnte.
Entschuldigung, aber auf diesem Niveau habe ich keine Lust mit dir weiter zu diskutieren. Wenn du etwas anderes gemeint hast, dann mag das sein. Dann darfst du aber nicht mich kritisieren, der ich deine tatsächlichen Sätze genauso verstanden habe wie du sie geschrieben hast.
Außerdem hast du meinen Kommentar offensichtlich nicht gelesen. Denn sonst hättest du bemerkt, dass ich meinen Satz, Zitat "Die Beschränkung auf 150cm breite ist m.E. einer der dümmsten Einfälle, die ich je gehört habe." gar nicht mit irgendwelchen Gewichtsklassen oder der Frage der Bremse verknüpft hatte. Das scheinst du hier völlig auszublenden. Aber wie gesagt: Ich bin sicher, dass es Dir nicht darum geht, sondern es dir darum geht unbedingt die ungebremsten Anhänger nur im Miniformat auf der Straße sehen zu wollen.
Es geht dir also auch gar nicht um den Führerschein. Denn nach deinem Vorschlag könnte ja selbst eine Person mit großem LKW und LKW Anhänger Führerschein also mit CE dann nur diese Mini ungebremsten Anhänger fahren. Nämlich weil sie ja vom Hersteller erst gar nicht größer gebaut werden dürften. Allein daran siehst du die Unsinnigkeit deines Vorschlages und den Nachweis, dass es Dir gar nicht um die Ausbildung des Fahrzeuglenkers geht.

Lieber Kollege @Dieter365

Wann ich antworte oder schreibe wird wohl meine Entscheidung sein.
Schließlich habe ich auch noch was anderes zu tun als hier über andere Leute zu meckern.

Kommen wir nochmals auf meine Aussage zurück:
"Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern in der Anhängergröße bei ungebremsten Anhänger eingeschränkt werden.
z.B. maximale Länge (Kupplung Rücklichter) 3m. maximale Breite 1,5m"

Ich kann diese mal umformulieren:
Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern bei ungebremsten Anhänger in der Anhängergröße eingeschränkt werden.

Oder gefällt Dir dieser Satz besser:
Gleichzeitig müssen die Hersteller von ungebremsten Anhänger in der Anhängergröße eingeschränkt werden.

Oder noch besser:
Ungebremste Anhänger dürfen eine Länge von 3m und eine Breite von 1,5 m nicht überschreiten.

Sinngemäß sind alle diese Aussagen gleich.

Zu Deinen Verständnis: Ungebremste Anhänger im PKW-Bereich sind bereits auf 750 Kg zgG eingeschränkt. LKWs dürfen bis zu einer Tonne ungebremst ziehen.

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