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Wielange ohne TÜV ABNAHME ?

VW Golf 4 (1J)

Guten Morgen !

Eine frage an die profis ich will mir den K&N 57i Performance Kit in meinen golf 4 1.6i einbauen und spurverbreiterung!

Wenn ich jetzt das eingebaut habe wielang kann ich dann eigentlich rumfahren bis ich zum tüv muss weil ich kann ja net des zeug bei der tüv stelle erst einbauen ?

noch was habt ihr erfahrungen mit dem K&N 57i Performance Kit beim golf 4 1.6i ? leistung ? sound ?

und wieweit dürfen die räder über die kotflügel rausstehen ?
weil nicht das ich so spurverbreiterungsscheiben kaufe und dann zu weit rausstehen und ich es dann nicht eingetragen bekomme ich mache ich des am schlausten das ich das maximale raushole will nix ziehen oder spachteln !!

danke jetzt schon !

mfg

christian

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Hallo,

auch sollte erwähnt werden, dass ohne TÜV-Abnahme auch kein Versicherungsschutz besteht...

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless


Lass es umgehend eintragen, nicht groß umher fahren, Polizei sieht nicht eingetragene Dinge nicht gern. (du fährst dann ohne Versicherungsschutz)

Hallo,

das ist falsch. Ein Erlischen der Betriebserlaubnis, welches die Konsequenz aus einer Nichteintragung wäre, berührt nicht den Versicherungsvertrag, d.h. der Versicherungsvertrag bleibt wirksam. Möglich ist eine Obliegenheitsverletzung und damit einhergehende Regressforderungen bei einem Verkehrsunfall von Seiten des Versicherers.

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


moin,

also lt. deutschem gesetz hast du 5werktage um den luffi eintragen zu lassen, sollte jedoch ein urlaub dazwischen liegen kann man beim tüv anfragen ob man erst danach kommen soll...(aber den namen vom tüvmacker und datum, uhrzeit des telefonates!)

generell sollten umbaumaßnahmen schnellstmöglich abgenommen werden, also lt. TüV innerhalb von 5werktagen!

mfg

PS: zum luffi, leistung wird weniger...

Laut § 19 III Nr. 3 StVZO ist eine Anbauabnahme

unverzüglich

durchzuführen. "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Lässt Du die Anbauabnahme nicht unverzüglich durchführen, so erlischt Deine Betriebserlaubnis.

Es gibt darüber hinaus keine gesetzliche Regelung hinsichtlich einer 5-Tage-Frist zur Abnahme.

Zitat:

Original geschrieben von Zeroberto


und wieweit dürfen die räder über die kotflügel rausstehen ?
weil nicht das ich so spurverbreiterungsscheiben kaufe und dann zu weit rausstehen und ich es dann nicht eingetragen bekomme ich mache ich des am schlausten das ich das maximale raushole will nix ziehen oder spachteln !!

Du hast darauf zu achten, dass nach der Veränderung die Lauffläche des Reifens "abgedeckt" ist. Als Lauffläche ist der Bereich definiert, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Kontakt kommt.

Gruß,

JMcClane

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