Wiederzulassung - wie genau?
Wir haben ein Golf 4 1.6 geschenkt bekommen - es hat seit 2011 in eine Scheune gestanden und hat erst 94tkm. Es springt an, fährt und bremst. Mit neuer Reifen wird das ein sichere Auto sein.
Wir werden es gerne wieder anmelden.
Wir haben:
Keine Nummernschilder.
Keine HU/AU Bericht.
Ein Kopie der Zulassungsbesheinigung Teil I.
Ei Kopie der alte Fahrzeugbrief (EZ 12.05.1998)
Wir sollten ein Abmeldebestätigung bekommen können (Original, keine Kopie) von der letzte Besitzer.
Wie gehen wir am besten vor?
Ich denke es könnte so laufen:
Versicherung anrufen um eine EVB Nummer zu bekommen.
Direkt zum Zulassungsstelle fahren, ohne Kennzeichen.
Abmeldebestätigung, Personalausweis, Geld, EVB auf den Tisch legen und eine Kennzeichen bzw. Fahrzeugpapiere bekommen.
Kennzeichen kaufen und montieren (ohne Stempel)
Direkt zum nächsten TÜV fahren wegen der Vollabnahme. HU/AU Aufkleber bekommen.
Bei Gelegenheit wieder zur Zulassungstelle wegen der Stempelplakette.
Geht das so?
Falls ja, darf man von der Zulassungstelle wieder heim fahren falls es nicht möglich ist der Vollabnahme am gleichen Tag zu erledigen?
Wird bei der Zulassungstelle ein Kaufvertrag benötigt (was es momentan nicht gibt, aber es wäre kein Problem eins zu machen)?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Illogical schrieb am 29. April 2019 um 00:23:27 Uhr:
Wir sollten ein Abmeldebestätigung bekommen können (Original, keine Kopie) von der letzte Besitzer.
Nein, ihr braucht die original Zlb. I. u. II. von der letzten Nutzung, natürlich mit abmelde Regularien.
Zitat:
Wie gehen wir am besten vor?
Versicherung anrufen um eine EVB Nummer zu bekommen.
Richtig
Zitat:
Direkt zum Zulassungsstelle fahren, ohne Kennzeichen.
Richtig, bloß nicht mit dem abgemeldeten Fz.
Zitat:
Abmeldebestätigung, Personalausweis, Geld, EVB auf den Tisch legen und eine Kennzeichen bzw. Fahrzeugpapiere bekommen.
Kennzeichen kaufen und montieren (ohne Stempel)
Direkt zum nächsten TÜV fahren wegen der Vollabnahme. HU/AU Aufkleber bekommen.
Bei Gelegenheit wieder zur Zulassungstelle wegen der Stempelplakette.
Bei der technischen Prüfstelle wird nur eine HU / AU durchgeführt. Ansonsten passt das so.
Zitat:
Falls ja, darf man von der Zulassungstelle wieder heim fahren falls es nicht möglich ist der Vollabnahme am gleichen Tag zu erledigen?
Da ihr nicht mit dem abgemeldeten Fz. dorthin fahren dürft, hat sich die Frage eh erledigt.
Zitat:
Wird bei der Zulassungstelle ein Kaufvertrag benötigt (was es momentan nicht gibt, aber es wäre kein Problem eins zu machen)?
Soweit ich weiß nicht. Als Inhaber der Zlb. II ist man als Eigentümer ausreichend ausgewiesen.
Gruß
22 Antworten
Zitat:
@Illogical schrieb am 29. April 2019 um 00:23:27 Uhr:
Wir sollten ein Abmeldebestätigung bekommen können (Original, keine Kopie) von der letzte Besitzer.
Nein, ihr braucht die original Zlb. I. u. II. von der letzten Nutzung, natürlich mit abmelde Regularien.
Zitat:
Wie gehen wir am besten vor?
Versicherung anrufen um eine EVB Nummer zu bekommen.
Richtig
Zitat:
Direkt zum Zulassungsstelle fahren, ohne Kennzeichen.
Richtig, bloß nicht mit dem abgemeldeten Fz.
Zitat:
Abmeldebestätigung, Personalausweis, Geld, EVB auf den Tisch legen und eine Kennzeichen bzw. Fahrzeugpapiere bekommen.
Kennzeichen kaufen und montieren (ohne Stempel)
Direkt zum nächsten TÜV fahren wegen der Vollabnahme. HU/AU Aufkleber bekommen.
Bei Gelegenheit wieder zur Zulassungstelle wegen der Stempelplakette.
Bei der technischen Prüfstelle wird nur eine HU / AU durchgeführt. Ansonsten passt das so.
Zitat:
Falls ja, darf man von der Zulassungstelle wieder heim fahren falls es nicht möglich ist der Vollabnahme am gleichen Tag zu erledigen?
Da ihr nicht mit dem abgemeldeten Fz. dorthin fahren dürft, hat sich die Frage eh erledigt.
Zitat:
Wird bei der Zulassungstelle ein Kaufvertrag benötigt (was es momentan nicht gibt, aber es wäre kein Problem eins zu machen)?
Soweit ich weiß nicht. Als Inhaber der Zlb. II ist man als Eigentümer ausreichend ausgewiesen.
Gruß
Ist bekannt wo der letzte TÜV gemacht wurde? Manche Organisationen heben die Berichte bis zu 10Jahre auf und du kannst eine Zweitkopie anfordern, hilft dir wenig weiter aber hilft eventuell bei der Vollabnahme.
Die Zulassungsstelle braucht keinen Kaufvertrag aber eventuell (chance ist hoch) wollen die einen Eigentümernachweis sehen, dass die Person, welche den Wagen verkauft hat, diesen auch verkaufen durfte, weil er ihr gehört hat.
Ohne richtige und vollständige Papiere, kannst du auch ne EVB-Nummer schon in der Hand halten, das Ding darf dann trotzdem nicht auf der Straße bewegt werden, dass darfst du in diesem Fall alles vorher erledigen. Gibt hierbei unterschiede von Bundesland zu Bundesland, in deinem Fall hast du aber keinen TÜV, keine vollständigen Papiere und der Wagen war solange abgemeldet, das er eine Vollabnahme braucht. Sprich auf der Zulassungsstelle, geben sie dir erstmal eh keine Kennzeichen aus, bevor das nicht alles erledigt wurde.
Die verschiedenen Prüforganisationen bieten zu den etwa gleichen Kursen (um die 40€) beispielsweise an, das sie mit ihren roten Schildern, mit zu dir nach Hause fahren, dort den Wagen mitnehmen zur Prüfstätte und dann die HU, Vollabnahme und so weiter durchführen. Das ist aus meiner Sicht auch der "legalste" Weg den du gehen solltest.
Davon ab, rufe einfach auch mal deine Zulassungsstelle an und frag dort nach, die helfen bei solchen Sachverhalten auch gerne weiter und informieren was du von wo brauchst.
Gruß
Magnus
Zitat:
@Magnus-Vehiculum schrieb am 29. April 2019 um 08:13:32 Uhr:
Ist bekannt wo der letzte TÜV gemacht wurde? Manche Organisationen heben die Berichte bis zu 10Jahre auf und du kannst eine Zweitkopie anfordern, hilft dir wenig weiter aber hilft eventuell bei der Vollabnahme.
Unsinn! Wenn das Fz. seit 2011 iwo in der Scheune stand, wird kaum noch eine aktuelle HU vorliegen. 🙁
Zitat:
Ohne richtige und vollständige Papiere, kannst du auch ne EVB-Nummer schon in der Hand halten, das Ding darf dann trotzdem nicht auf der Straße bewegt werden, dass darfst du in diesem Fall alles vorher erledigen. Gibt hierbei unterschiede von Bundesland zu Bundesland, in deinem Fall hast du aber keinen TÜV, keine vollständigen Papiere und der Wagen war solange abgemeldet, das er eine Vollabnahme braucht. Sprich auf der Zulassungsstelle, geben sie dir erstmal eh keine Kennzeichen aus, bevor das nicht alles erledigt wurde.
Wenn man doch keinen blassen Schimmer vom Vorgang hat, warum schreibt man dann zu diesem Thema?
Es bedarf lediglich einer HU / AU, keine Vollabnahme. Die Zulassungsstelle kann sehr wohl Kennzeichen vorab erteilen. Wie der Te. schon schrieb, erhält er das Dienstsiegel nach erfolgreicher HU / AU.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 MÜSSEN im original vorliegen sonst geht gar nix.
Die bekommst du aber nicht nur der letzte Besitzer (Eigentümer).
Um Originale zu bekommen muß ( je nach Landkreis unterschiedlich Leider) der alte Besitzer eine Eidesstadliche Erklärung über den Verlust ablegen ( geht auch beim Notor wenn er selber nicht da antanzen kann) ansonsten muß er persönlich auf der Zulassungsstelle mit Ausweis aufkreuzen. Dann gibt es neue. Wenn er dann noch in einem anderen Landkreis zugelassen werden soll gibt es nur neue entwertete Teil 1 und 2 welche dann im neuen Landkreis von der Zulassumgsstelle vernichtet werden um noch mal neue auszustellen.
Ich hoffe bei Dir im Landkreis sind Sie kuland ansonsten viel Spaß den Den verstehen die da nicht immer.
Ich habe das jetzt 2 mal geübt in mit 3 verschiedenen Landkreisen deshalb mein Tip rufe vorher an und frage mal nach wie Die das genau Handhaben manchen reicht auch eine Erklärung ohne Notar denn das ist teuer.
Ähnliche Themen
Wo ist der originale Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
Die Zulassungsstelle braucht:
- gültigen HU Nachweis
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- EVB
- Kennzeichen
- manchmal den Personalausweis / Reisepass
OK danke für die Antworten.
Als erstes frage ich der Zulassungsbescheinigung I & II sowie Abmeldebestätigung. Hoffentlich sind diese alle auffindbar. Wenn nicht, versuchen wir mit der Eidesstattliche Erklärung über den Verlust, wie beschrieben.
Gut zu wissen das man nicht mit das abgemeldete Fahrzeug fahren darf, oder wenn nur mit rote Nummernschilder.
Leider sind es zwei verschiedene Bezirke - hier in Mayen-Koblenz habe ich immer gute Erfahrung mit die Zulassungsbehörden also hoffentlich geht das ohne unnötige Stress.
Vielen Dank nochmal!
Zitat:
Unsinn! Wenn das Fz. seit 2011 iwo in der Scheune stand, wird kaum noch eine aktuelle HU vorliegen.
Was war so schwer an Zweitkopie zu verstehen? Es soll nur bei der Vollabnahme helfen, so mancher Prüfer dankt einem den extra Einsatz.
Zitat:
Wenn man doch keinen blassen Schimmer vom Vorgang hat, warum schreibt man dann zu diesem Thema?
Dachte ich mir auch als ich deinen Beitrag gelesen habe, ruhig Brauner, nicht jeder hat soviel "Ahnung" wie du.
Zitat:
Es bedarf lediglich einer HU / AU, keine Vollabnahme. Die Zulassungsstelle kann sehr wohl Kennzeichen vorab erteilen. Wie der Te. schon schrieb, erhält er das Dienstsiegel nach erfolgreicher HU / AU.
Falsch, ab 7 Jahre ohne Zulassung (bei diesem Fahrzeug sind wir bei rund 9 Jahren trifft also zu), brauchst du eine Vollabnahme zur Wiederzulassung, kostet etwas mehr, ist im Grunde aber auch nur eine umfangreiche HU, bei der so mancher Prüfer eben genauer hinschaut.
Nein du bekommst kein Kennzeichen vorab, das zeigst du mir bitte mal schwarz auf weiß oder als Fallbeispiel, bevor ich dir das glaube. Bis dahin halte ich mich an das, was ich aus Erfahrungswerten auf der Zulassungsstelle habe. Wie gesagt das ist von Bundesland zu Bundesland und dann noch, von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle so unterschiedlich traurigerweise, kann viel Rennerei und Kopfschmerzen bedeuten.
@TE
Zitat:
Als erstes frage ich der Zulassungsbescheinigung I & II sowie Abmeldebestätigung. Hoffentlich sind diese alle auffindbar. Wenn nicht, versuchen wir mit der Eidesstattliche Erklärung über den Verlust, wie beschrieben.
Das ist der richtige erste Schritt, du gehst korrekt vor, wünsche viel Erfolg bei deinem Vorhaben und hoffentlich bald viel Spass mit dem Fahrzeug. 🙂
Zitat:
@Illogical schrieb am 29. April 2019 um 12:08:14 Uhr:
Gut zu wissen das man nicht mit das abgemeldete Fahrzeug fahren darf, oder wenn nur mit rote Nummernschildern
Stimmt nicht ganz, man darf ohne Zulassung fahren:
https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html
Und das ist schon seit Jahren so. Lediglich die ungestempelten Kennzeichen müssen dran sein am Wagen
Zitat:
@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. April 2019 um 23:48:51 Uhr:
Zitat:
Unsinn! Wenn das Fz. seit 2011 iwo in der Scheune stand, wird kaum noch eine aktuelle HU vorliegen.
Was war so schwer an Zweitkopie zu verstehen? Es soll nur bei der Vollabnahme helfen, so mancher Prüfer dankt einem den extra Einsatz.
.
Da ist alles dran zu verstehen. Ich erkenne bloß den Sinn darin nicht. Wenn die Kopie älter als zwei Jahre ist, wird diese dem Te. bei der Wiederzulassung, 0,0 % Nutzen erweisen. Er hätte dann ein weiteres DIN A4 Blatt, hochkant, links gelocht. 🙂
Zitat:
@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. April 2019 um 23:48:51 Uhr:
Zitat:
Es bedarf lediglich einer HU / AU, keine Vollabnahme. Die Zulassungsstelle kann sehr wohl Kennzeichen vorab erteilen. Wie der Te. schon schrieb, erhält er das Dienstsiegel nach erfolgreicher HU / AU.
Falsch, ab 7 Jahre ohne Zulassung (bei diesem Fahrzeug sind wir bei rund 9 Jahren trifft also zu), brauchst du eine Vollabnahme zur Wiederzulassung, kostet etwas mehr, ist im Grunde aber auch nur eine umfangreiche HU, bei der so mancher Prüfer eben genauer hinschaut.
Nein du bekommst kein Kennzeichen vorab, das zeigst du mir bitte mal schwarz auf weiß oder als Fallbeispiel, bevor ich dir das glaube. Bis dahin halte ich mich an das, was ich aus Erfahrungswerten auf der Zulassungsstelle habe. Wie gesagt das ist von Bundesland zu Bundesland und dann noch, von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle so unterschiedlich traurigerweise, kann viel Rennerei und Kopfschmerzen bedeuten.
.
Irrtum mein Lieber, hier bist du einfach auf einem uralten Stand. Genauso wie mit der Kennzeichenerteilung.
Ich werde dir auch ganz bestimmt kein Fallbeispiel nennen, denn erstens bist du nicht der Te. und zweitens ist es mir völlig wumpe, ob ich dich überzeugt habe oder nicht. 🙂
Zu beiden Bereichen gibt es sogar hier im V & S ausreichend Beiträge, sich der Thematik anzunehmen. Da muss du dich aber schon selbst bemühen.
Zitat:
@Pilsi schrieb am 1. Mai 2019 um 03:14:17 Uhr:
Und das ist schon seit Jahren so. Lediglich die ungestempelten Kennzeichen müssen dran sein am Wagen
.
Noch was zur Klarstellung!
Die Kennzeichen müssen von der Zulassungsstelle dem Fahrzeug zugeteilt sein. Das ist keinesfalls mit einer Kennzeichenreservierung gleichzusetzen.
Zitat:
@das-markus schrieb am 29. April 2019 um 09:46:02 Uhr:
Wo ist der originale Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
(...)
Meines Wissens gibt es die "neuen" Fahrzeugpapiere seit dem 01.10.2005. Bei einem Halterwechsel danach sind die "alten" Dokumente entwertet worden bzw. könnten dann auch (von irgendwem) entsorgt worden sein.
Unabhängig von den Reifen dürfrte noch ein großer Service nach der langen Standzeit nötig sein.
Dem Thenmenstarter viel Erfolg!
Ich habe nicht zu Ende gelesen, da hier sehr viele Ratschläge und Tipps genannt wurden.
Aber.... ich würde die zuständige Zulassungsstelle anrufen und mir im Detail erklären lassen, wie das abläuft. Dann kann nix schief gehen.
Inzwischen habe ich der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Ein EVB-Nummer habe ich heute von der Versicherung bekommen.
Morgen versuche ich mein Glück bei der Zulassungsstelle.
Ruf vorher an und frag nochmal nach. Dann sparst du dir ne Menge Zeit, falls was fehlen sollte.