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Wiederzulassung - wie genau?

VW Golf 4 (1J)

Wir haben ein Golf 4 1.6 geschenkt bekommen - es hat seit 2011 in eine Scheune gestanden und hat erst 94tkm. Es springt an, fährt und bremst. Mit neuer Reifen wird das ein sichere Auto sein.

Wir werden es gerne wieder anmelden.

Wir haben:

Keine Nummernschilder.
Keine HU/AU Bericht.
Ein Kopie der Zulassungsbesheinigung Teil I.
Ei Kopie der alte Fahrzeugbrief (EZ 12.05.1998)

Wir sollten ein Abmeldebestätigung bekommen können (Original, keine Kopie) von der letzte Besitzer.

Wie gehen wir am besten vor?

Ich denke es könnte so laufen:

Versicherung anrufen um eine EVB Nummer zu bekommen.
Direkt zum Zulassungsstelle fahren, ohne Kennzeichen.
Abmeldebestätigung, Personalausweis, Geld, EVB auf den Tisch legen und eine Kennzeichen bzw. Fahrzeugpapiere bekommen.
Kennzeichen kaufen und montieren (ohne Stempel)
Direkt zum nächsten TÜV fahren wegen der Vollabnahme. HU/AU Aufkleber bekommen.
Bei Gelegenheit wieder zur Zulassungstelle wegen der Stempelplakette.

Geht das so?

Falls ja, darf man von der Zulassungstelle wieder heim fahren falls es nicht möglich ist der Vollabnahme am gleichen Tag zu erledigen?

Wird bei der Zulassungstelle ein Kaufvertrag benötigt (was es momentan nicht gibt, aber es wäre kein Problem eins zu machen)?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Illogical schrieb am 29. April 2019 um 00:23:27 Uhr:



Wir sollten ein Abmeldebestätigung bekommen können (Original, keine Kopie) von der letzte Besitzer.

Nein, ihr braucht die original Zlb. I. u. II. von der letzten Nutzung, natürlich mit abmelde Regularien.

Zitat:

Wie gehen wir am besten vor?

Versicherung anrufen um eine EVB Nummer zu bekommen.

Richtig

Zitat:

Direkt zum Zulassungsstelle fahren, ohne Kennzeichen.

Richtig, bloß nicht mit dem abgemeldeten Fz.

Zitat:

Abmeldebestätigung, Personalausweis, Geld, EVB auf den Tisch legen und eine Kennzeichen bzw. Fahrzeugpapiere bekommen.
Kennzeichen kaufen und montieren (ohne Stempel)
Direkt zum nächsten TÜV fahren wegen der Vollabnahme. HU/AU Aufkleber bekommen.
Bei Gelegenheit wieder zur Zulassungstelle wegen der Stempelplakette.

Bei der technischen Prüfstelle wird nur eine HU / AU durchgeführt. Ansonsten passt das so.

Zitat:

Falls ja, darf man von der Zulassungstelle wieder heim fahren falls es nicht möglich ist der Vollabnahme am gleichen Tag zu erledigen?

Da ihr nicht mit dem abgemeldeten Fz. dorthin fahren dürft, hat sich die Frage eh erledigt.

Zitat:

Wird bei der Zulassungstelle ein Kaufvertrag benötigt (was es momentan nicht gibt, aber es wäre kein Problem eins zu machen)?

Soweit ich weiß nicht. Als Inhaber der Zlb. II ist man als Eigentümer ausreichend ausgewiesen.

Gruß

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Ging etwas anders wie erwartet. Also an der Zulassungsstelle könnte ich nichts erledigen ohne ein gültige HU.

Das bedeutet erst ein Kurzzeitkennzeichen organisieren. Diese war aber viel günstiger wie erwartet - nur 13,10. Man benötigt ein EVB extra für ein Kurzzeitkennzeichen - habe ich telefonisch bekommen von meine Versicherung.

Natürlich müsste ich die Kennzeichen kaufen, was etwas 25 Euro gekostet hat.

Somit könnte ich das Auto 4 Tage ganz legal fahren.

Danach ging es zum TÜV für ein ganz normale HU+AU.

Jetzt habe ich das erledigt und kann jederzeit bei der Zulassungstelle das Auto anmelden - mache ich nächste Monat.

Hattest du vorher angerufen?

Nein war auch nicht nötig, weil der Kurzzeitkennzeichen hatte ich nur dort bekommen können. Hat also nur etwas gekostet, von der Aufwand das gleiche bzw. ein Anruf mehr an der Versicherung um das passende EVB zu bekommen.

Das klingt immer noch sehr eigenartig.

Denn seit neuester Gesetzgebung braucht man auch für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU.
Dadurch ist das Kurzzeitkennzeichen in den meisten Fällen überflüssig geworden.

Dann bist du damit quasi illegal unterwegs gewesen.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig. Kennzeichen gibt's übrigens schon für 10,- EUR. (2 Stück)
Ich hole die immer in einer Behindertenwerkstatt. (Online Versand auch möglich)

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Auch bei unserer Zulassungsstelle (oder Bürgerbüro) gibt es ein Kurzzeitkennzeichen wenn keine (gültige) HU vorhanden ist, jedoch mit der Einschränkung "nur zur Prüfstelle und zurück".

Wäre ja sonst auch nicht möglich. Bzw. Transport auf Anhänger bzw. Abschleppwagen. Selbst wie wenigen Meter auf dem Prüfgelände wäre das Fzg nicht versichert.

VG Thommi

Wenn ich kein HU Zettel vorlege oder Auto keine HU hat bekomme ich keine Kurzzeitkenzeichen. Oo
Aufm Trailer oder Apschleppwagen muss dein Auto ja auch nicht versichert sein.

Wie geschrieben, bei uns geht das. Nur zur HU und zurück.

Richtig, auf dem Anhänger nicht. Aber im Normalfall für die wenigen Meter auf dem Prüfgelände schon.

VG Thommi

Abschleppwagen mit p tut schon ein wenig weh....

Meine Damen und Herren bevor sich hier Streithähne zusammenfinden...
ich zitiere:

HU ist Voraussetzung für Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen

Seit 2015 gehört der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung zu den notwendigen Voraussetzungen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden. Wenn die HU fehlt, ist die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt. Dies wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt. Ebenfalls erlaubt: Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden, das Fahrzeug aber immer noch als verkehrstauglich eingestuft ist. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.

Gefunden bei:
https://www.cosmosdirekt.de/.../?...

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