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Wiederverkaufswert gechippter 3.0 TDI?

Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 19:42

Die Überschrift ist ja schon selbsterklärend. Meint ihr aus dem "Eingriff" ergeben sich große Verluste beim Wiederverkaufswert, oder wird er u.U. sogar erhöht?

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40 Antworten

DAS Auto würde ich dann erst recht nicht kaufen wollen

Zitat:

Original geschrieben von Emulex

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

 

 

Die Werkgarantie ist bei gebrauchten ohnehin nicht relevant, da eine Garantie grundsätzlich nicht übertragbar ist.

Doch ist sie.

Sowohl die Werksgarantie von 2 Jahren als auch die Garantieversicherung sind fahrzeugbezogen, d.h. ein Halterwechsel hat keinen Einfluss.

Ich würde auch keinen gechippten Wagen kaufen - schon garkeinen Diesel mit 100PS Literleistung.

Emulex

Also in Ö gehen Werksgarantien bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht automatisch auf den neuen Käufer über. Das muss einzeln ausgehandelt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Zitat:

Original geschrieben von Emulex

 

Doch ist sie.

Sowohl die Werksgarantie von 2 Jahren als auch die Garantieversicherung sind fahrzeugbezogen, d.h. ein Halterwechsel hat keinen Einfluss.

Ich würde auch keinen gechippten Wagen kaufen - schon garkeinen Diesel mit 100PS Literleistung.

Emulex

Also in Ö gehen Werksgarantien bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht automatisch auf den neuen Käufer über. Das muss einzeln ausgehandelt sein. Bei euren Angaben geht es um eine ANSCHLUSSGARANTIE!! Auch hier muss der Hersteller angeben, ob diese automatisch übergeht oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Also in Ö gehen Werksgarantien bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht automatisch auf den neuen Käufer über. Das muss einzeln ausgehandelt sein.

Wusste ich nicht. Aber ich empfehle dann, den gebrauchten in D zu kaufen :)

Zitat:

Original geschrieben von welTT

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Also in Ö gehen Werksgarantien bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht automatisch auf den neuen Käufer über. Das muss einzeln ausgehandelt sein.

Wusste ich nicht. Aber ich empfehle dann, den gebrauchten in D zu kaufen :)

Wie gesagt, eine Anschlussgarantie ist nicht die original Werksgarantie (die ist umsonst). Der Hersteller gibt zudem an, daß diese übergeht. Ohne diese Angabe, wäre dies nicht möglich. Alles klar jetzt?:)

Zitat:

Original geschrieben von WMU

Hallo zusammen,

es stellt sich auch die Frage, ob man das Chiptuning beim Verkauf angibt. Ich würde in so einem Fall, das Motorsteuergerät wieder in den Originalzustand bringen lassen, d.h. die Originalsoftware, die der Tuner ja hoffentlich vorher gesichert hat, wieder aufspielen lassen.

Gruß

Wolfgang

Das wäre dann Betrug! Außerdem: damit das nicht auffällt, dürftest du dein Tuning nicht in die Papiere eintragen lassen, doch dann verlierst du deine Betriebserlaubnis!

Zitat:

Original geschrieben von afis

Zitat:

Original geschrieben von WMU

Hallo zusammen,

es stellt sich auch die Frage, ob man das Chiptuning beim Verkauf angibt. Ich würde in so einem Fall, das Motorsteuergerät wieder in den Originalzustand bringen lassen, d.h. die Originalsoftware, die der Tuner ja hoffentlich vorher gesichert hat, wieder aufspielen lassen.

Gruß

Wolfgang

Das wäre dann Betrug! Außerdem: damit das nicht auffällt, dürftest du dein Tuning nicht in die Papiere eintragen lassen, doch dann verlierst du deine Betriebserlaubnis!

Wieso ist es Betrug wenn man es wieder rückgängig macht?

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

Das wäre dann Betrug! Außerdem: damit das nicht auffällt, dürftest du dein Tuning nicht in die Papiere eintragen lassen, doch dann verlierst du deine Betriebserlaubnis!

Wieso ist es Betrug wenn man es wieder rückgängig macht?

Das Rückgängigmachen ist nicht strafbar, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann hingehst, und sagst, "ich hab den getunt gehabt und nun ist das Tuning wieder raus." Du würdest das doch rausmachen, um es so aussehen zu lassen, als wäre alles im originalzustand.

Hab was für dich rausgesucht: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

//EDIT: um nochmal zurück zum Thema zu kommen. Im Normalfall, erhöht Chiptuning den Wiederverkaufswert nicht, sondern reduziert ihn. Dies ist wg. der erhöhten Materialbelastung v. a. bei reinem Chiptuning so. Wenn auch die Teile, wie ein anderer Turbo, geändert werden, ist das wieder was anderes. Dann kann es auch vereinzelt Leute geben, die das Auto gerne haben, aber dazu gehört sehr viel Glück.

Dann bleibt noch Eco-Tuning. Ich glaube, bei Audi bietet das momentan v. a. SKN an, bei MB zum Beispiel Carlsson. Das vernichtet zumindest keine Werte.

Zitat:

Original geschrieben von WMU

Hallo zusammen,

es stellt sich auch die Frage, ob man das Chiptuning beim Verkauf angibt. Ich würde in so einem Fall, das Motorsteuergerät wieder in den Originalzustand bringen lassen, d.h. die Originalsoftware, die der Tuner ja hoffentlich vorher gesichert hat, wieder aufspielen lassen.

und den Kilometerzähler würdest du dann auch auf 0 zurückdrehen lassen?

vielleicht sollte man schon deshalb reines Chiptuning eben auch verbieten!

Zitat:

Original geschrieben von EfEr

Zitat:

Original geschrieben von WMU

Hallo zusammen,

es stellt sich auch die Frage, ob man das Chiptuning beim Verkauf angibt. Ich würde in so einem Fall, das Motorsteuergerät wieder in den Originalzustand bringen lassen, d.h. die Originalsoftware, die der Tuner ja hoffentlich vorher gesichert hat, wieder aufspielen lassen.

und den Kilometerzähler würdest du dann auch auf 0 zurückdrehen lassen?

vielleicht sollte man schon deshalb reines Chiptuning eben auch verbieten!

lol...vielleicht sollte man DENKEN bald auch verbieten!

Wenn man wie beschrieben vorgeht, dann liegen weder ABE noch Versicherung vor, und damit ist der Betrieb im Straßenverkehr illegal. Es ist also verboten (ich spreche hier davon, wenn man die Teile beliebig ein/ausbaut und nicht eintragen lässt). Desweiteren wäre Betrug eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von afis

Wenn man wie beschrieben vorgeht, dann liegen weder ABE noch Versicherung vor, und damit ist der Betrieb im Straßenverkehr illegal. Es ist also verboten (ich spreche hier davon, wenn man die Teile beliebig ein/ausbaut und nicht eintragen lässt). Desweiteren wäre Betrug eine Straftat.

das stimmt zwar aber ich will nicht wissen wieviele das trotzdem nicht ordnungsgemäss eintragen lassen und da sollte eben was passieren!

Zitat:

Original geschrieben von EfEr

Zitat:

Original geschrieben von afis

Wenn man wie beschrieben vorgeht, dann liegen weder ABE noch Versicherung vor, und damit ist der Betrieb im Straßenverkehr illegal. Es ist also verboten (ich spreche hier davon, wenn man die Teile beliebig ein/ausbaut und nicht eintragen lässt). Desweiteren wäre Betrug eine Straftat.

das stimmt zwar aber ich will nicht wissen wieviele das trotzdem nicht ordnungsgemäss eintragen lassen und da sollte eben was passieren!

Hörmal, das ist doch lächerlich, was du da schreibst! Diese Leute machen sich (wenn so geschieht, wie oben beschrieben) bereits strafbar. Selbst wenn man "nur" ohne ABE/Versicherung rumfährt, hat dies eindeutige Konsequenzen. Willst du nur noch zusätzliche Gesetze? Denkst du die würden dann was bringen?!

Dann kannst du am Ende auch den absoluten Kontrollstaat herbeirufen, der dir am besten noch vorschreibt, wie du aus dem bett zu steigen hast und welche Temperatur dein Steak haben darf!

Grundsätzlich ist die Diskussion jetzt aber doch reichlich abgedriftet. Aber ohne Frage gebe ich denen hier Recht, die zumindest verlangen, dass man sich rechtlich korrekt verhalten sollte. Lasse ich also ein Chipptuning an meinem Wagen vornehmen, so bedarf dies einer Abnahme durch den TÜV oder die DEKRA; es sei denn für das Tuning liegt eine ABE vor, was aber wohl nicht der Fall sein wird. Verhalte ich mich nicht so, führe ich im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug, bei welchem die Betriebserlaubnis infolge einer technischen Veränderung erloschen ist. Das wäre dann eine Ordnungswirdrigkeit. Versicherungsrechtlich könnte es im Kaskobereich sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Verkaufe ich nun diesen Wagen bin ich als Verkäufer verpflichtet dieses Tuning anzugeben, da es sich doch wohl um eine wesentliche und somit kaufentscheidene Veränderung handelt, welche so für den Käufer nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre. Aber trotzdem bin ich der Ansicht, dass ein solches Tuning in den wenigsten Fällen bei einem A5 verkaufshindernd wäre. Es kommt eben auch auf den Verkäufer und den Wagen an. Wirkt beides seriös, würde zumindest ich mich für den gechippten Wagen entscheiden. Eine billige Tuningbox in einem aufgemotzten A5 würde auf mich dann eher abweisen wirken. Andere mögen das wieder anders sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Meteor542

Versicherungsrechtlich könnte es im Kaskobereich sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

im kaskobereich wird es zum verlust des versicherungsschutzes führen und zwar komplett!

 

ähnlich sieht es bei der haftpflicht aus, dort aber nur bis zur regressgrenze von max 5000€, wenn eine unfallkausalität nachgewisen werden kann (und wenn man auf nasse straße etc. mal ins rutschen gerät, kann die vs das sehr schnell mit dem tuning in verbindung bringen).....

im übrigen muss tuning auch der versicherung gemeldet werden, was meist höhere beitrage (bis zu 50% sind durchaus üblich) nach sich zieht.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Meteor542

Versicherungsrechtlich könnte es im Kaskobereich sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

im kaskobereich wird es zum verlust des versicherungsschutzes führen und zwar komplett!

 

ähnlich sieht es bei der haftpflicht aus, dort aber nur bis zur regressgrenze von max 5000€, wenn eine unfallkausalität nachgewisen werden kann (und wenn man auf nasse straße etc. mal ins rutschen gerät, kann die vs das sehr schnell mit dem tuning in verbindung bringen).....

im übrigen muss tuning auch der versicherung gemeldet werden, was meist höhere beitrage (bis zu 50% sind durchaus üblich) nach sich zieht.....

Bis zu 50%? Das klingt doch hier reichlich übertrieben? Gehen die Versicherung in D nach Listenpreis oder Leistung?

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