Wieder Rückruf für Touran Ecofuel wegen rostiger Gasflaschen

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

VW verschickt wieder Rückrufschreiben für den Ecofuel. Betroffen sind anscheinend auch Fahrzeuge, bei denen die ersten beiden Rückrufe bereits abgearbeitet wurden.

Es geht wohl mal wieder um Rost an den hinteren Flaschen. Diese sollen deaktiviert und auf Rost untersucht werden. Die vorderen Flaschen sollen nur auf Rost geprüft und nur bei positivem Befund deaktiviert werden.

Wie im Fall eines negativen Befunds seitens VW vorgegangen wird, bleibt abzuwarten. Da es Fahrzeuge betrifft die mindestens 8 und maximal 16 Jahre alt sind, ist es interessant, ob wie bei den ersten beiden Rückrufen mit Kulanz zu rechnen ist. Am 1.1.2022 waren in Deutschland noch ca. 5500 Touran Ecofuel (2.0 und 1.4) zugelassen.

Betroffene können hier gern berichten was bei ihren Fahrzeugen festgestellt wurde.

922 Antworten

Hallo, habe endlich nach mehreren Wochen ( seit Anfang Oktober) vergeblichen Anrufversuchen und Vertröstungen von Mitarbeitern des Konzerns einen Anruf von meinem VW Sachbearbeiter erhalten. Sie bieten mir für meinen Touran Eco mit premium Ausstattung , Anhängerkupplung, Vollleder etc. 5900€. Nicht die Gastanks seien das Problem, sondern die Aufhängung würde korrodieren. Ich müsste, wenn ich das Angebot nicht annehmen würde, bis zum Frühling warten, da bisher noch keine Lösung bestehen würde. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen. Hintergrund ist , ich fahre seit drei Monaten ohne TÜV und einen Mietwagen wollte mir der Mitarbeiter nicht gewähren.

Drei Monate ohne Tüv...Du bist ja mutig!

Zitat:

Drei Monate ohne Tüv...Du bist ja mutig!

Die erste zwei Monate sind noch in der Frist, danach begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Stadt bzw Landkreis unterschiedlich ist. Ob die Versicherung mit dem Auto verursachte Unfälle übernimmt ist fraglich. Es kommt einem alkoholisierten Fahren gleich, da dich - auch bei Fremdverschulden - eine Teilschuld trifft.

@Touran22 wende dich an deinen VW Händler, der die Gastanks abgeschaltet hat. Der kann intern Serviceanfragen an den VW Konzern stellen. Beispielfälle, die du im Sinne der Gleichberechtigung heranziehen kannst, findest du im Forum genug.
Viel Erfolg!

Einzig richtig ist, dass es erst ab mehr als 2 Monate HU Überziehen eine Strafe gibt.
Der Rest ist leider falsch:
Es ist auch mit 1 Monat überzogen schon eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings im Regelfall nicht bußgeldbewehrt ist.

Ab 2 Monaten fällt die "erweiterte" 20 % teurere HU Prüfung an.

Auch variieren die Bußgelder nicht nach Stadt oder Landkreis, das sie im BKAT festgeschrieben sind. Sind aber Peanuts. Ab Überziehen von mehr als 8 Monaten bekommt man einen Punkt in Flensburg. Das sollte man also vermeiden, sich da erwischen zu lassen.

Die Aussage zum Versicherungsschutz ist schlicht falsch.
Solange es sich um ein zugelassenes KFZ hat, egal ob mit oder ohne HU. Sollte ein erkennbarer Defekt am Fahrzeug mit unfallursächlich sein, kann es zu eine Mithaftung kommen, die aber die Haftpflicht deckt.
Regressansprüche des Haftpflichtversicherers sind streng auf 5000 € pro vorsätzlicher (sonst weniger) Obliegenheitsverletzung begrenzt. Und auch hier kann man noch trefflich streiten, wann eine solche im Sinne des Gesetzes wirklich denkbar ist durch eine verschlampte HU, da es hier einen eng begrenzten Katalog solcher Verletzungen im Gesetz gibt.

Wichtig ist, dass die Tanks i.O. sind.

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Weiß zufällig jemand, ob die Flaschen nur zugedreht wurden sind oder ob da noch etwas entfernt wurde? Mfg

In der Regel werden die nur zugedreht. Viele TÜV-Stellen verweigern dann auch trotzdem den TÜV, weil "man ja die Flaschen einfach wieder aufdrehen könnte".

Das ist als Argumentation natürlich hirnrissig, weil der Halter nach dem TÜV z.B. auch abgefahrene Reifen aufziehen oder Spoiler ohne Eintragung anbringen könnte - trotzdem bekommt man eine Plakette. Der Prüfer kann und muss nur genau das beurteilen was vor ihm steht und nicht die Zukunft vorhersagen.

Genau so ist es bei der HU. Alle Gesellschaften verweigern momentan die HU, bei zugedreht hinteren
Gasflaschen. Über Diskussionen ist da nichts zu machen, die sitzen am längeren Hebel. Also lässt man das Auto stehen oder fährt weiter ohne HU, bis VW eine Lösung gefunden hat. Oder die Zulassungsstelle
das Fahrzeug stillgelegt hat.

Ohne HU darfst du nicht weiter fahren!
Überziehst du zu lange wird es eine Straftat!

Falsch, nur Owi.

Zitat:

@gato311 schrieb am 22. Dezember 2022 um 07:00:21 Uhr:


Falsch, nur Owi.

Nein,das stimmt nicht..Wenn du vorsätzlich überziehst wird es ab einem halben Jahr eine Straftat.
Wenn was passiert wohlgemerkt..Sonst gilt leider wo kein Kläger da kein Richter und dann ist es eine Owi ja.

Also bei mir hat sich jetzt auch etwas getan. VW hat sich gemeldet nach zahlreichen Emails. Es wurden vor einigen Wochen alle Tanks abgedreht. Das Problem sind uneinsehbaren Halterungen ( Rack) der Flaschen für die Hauptuntersuchung. Diese müssen geändert werden damit bei jeder HU und Gasprüfung die Flaschen besser einsehbar sind und geprüft werden können.
Heute geht es nochmal zum VW Händler. Er muss das Fahrzeug Begutachten. Danach wird eine Entscheidung getroffen ob es sich noch lohnt diese Halterung zu tauschen oder ob es wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht. Falls es sich nicht lohnt wird wohl ein Rückkaufangebot gemacht und die Kisten kommen in den Schrott. Allerdings sind diese neue Halterungen wohl geplant aber noch nicht final auf dem Markt. Was sich für mich sehr zeitintensiv anhört.
Mein Wagen ist ein 1T3 Bj. 13 mit 164tkm als 7 Sitzer und Automatik. Also nicht wirklich ein alter Bock.
Bin echt gespannt.
Euch dennoch eine fröhliche Weihnachtszeit!!

@Haltech81
Poste doch mal die Vorschrift. Lerne ja gerne dazu, vor allem, wenn ich nicht ewig selbst suchen muss.
Im StGB steht schonmal nix, was passen könnte. StVG und StVZO hab ich auch nix gesehen... hmmm.

Kann auch per PN sein, ist aber ja eigentlich auch für alle hier im Thread von Interesse, die derzeit gezwungen sind, länger ohne HU rumzufahren.

P.S.
Dass man nach § 229 StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung ganz theoretisch dran sein kann, weil man jemanden umfährt und ein HU-relevanter Defekt dafür ursächlich ist und man das fahrlässig nicht erkannt hat, ist klar. Das ist aber allgemeines Lebensrisiko. Bei jedem verschuldeten Unfall mit Personenschaden besteht die Gefahr.

Ich hab da kein Paragrafen zu,Ich hab die Info direkt vom Tüvmensch.
Er sagte klar solange nichts passiert usw. Ist alles gut,passiert was oder es schwärztzt Dich wird es ab einem halben Jahr als Straftat ausgelegt.

Davon ab Ich würde das so oder so nicht riskieren.
1-2 Monate überziehen aber dann muss gut sein.

TÜV Mensch ist leider kein Jurist (oder zum Glück)... Der hats auch nur wieder von wem gehört, etc.
Das ist wie bei den ganzen Leuten, die jemanden kennen, der jemanden kennt, der sein Leben lang an ein Unfallopfer zahlt, weil die Haftpflicht wegen nicht eingetragenem Tuning irgendwas nicht gezahlt haben soll. Da, wo man es dann nachgeprüft kriegt, war es dann doch ganz anders.

@UserDaniel86

Mit der Info kann man ja was anfangen. Dann ergibt das alles mehr oder weniger einen Sinn, dass im Rückruf-Schreiben steht, man arbeite an einer Lösung. Wobei, glaube ich, dass die von einer Korrossion der Flaschen geredet haben. Bisher war es ja immer mit einem Flaschentausch erledigt.

Bleibt aber immer noch die mehr als mangelhafte Kommunikation des Konzerns.

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