Wie würdet ihr reagieren?
Szenario:
Nachmittäglicher Großstadtberufsverkehr
Mit 125er Roller und Sozia an 200m Ampelstau links vorbei nach vorn gefahren
Stehe schräg zwischen erstem und zweiten PKW an der Ampel. Zwischen den Autos ca. 1,5m Platz
Der erste PKW war schon 1m über der Haltelinie, sonst hätte ich mich an die Poleposition gestellt.
Ampel wird grün, alle fahren los. Mein Hintermann ist schräg rechts hinter mir mit ca. 10cm Abstand.
Hintermann beschleunigt und zieht nach links. Meine Sozia schreit auf: "Der streift mich am rechten Fuß. Der drängt uns ab!"
Ich beschleunige um wieder vor den PKW zu kommen. PKW beschleunigt ebenfalls, zieht wieder nach links, streift Sozia diesmal heftiger am Fuß. Wir geraten ins schlingern.
Fange die Fuhre ab, setze mich vor den PKW und stoppe den Roller. PKW steht 5cm hinter uns.
Steige ab und möchte den Fahrer zur Rede stellen. Versuche ruhig seine Fahrertür zu öffnen. Natürlich verriegelt. Fahrer blickt stur geradeaus und zeigt mir grinsend den Stinkefinger.
Was hättet ihr in dieser Situation gemacht?
Beste Antwort im Thema
Es sind massenhaft Klugschei......hier unterwegs.
134 Antworten
Also ich muss ja ehrlich gestehen das deine Meinung mit meiner teilweise kollidiert @Papstpower
Ich diesem Punkt allerdings habe ich deiner Meinung nichts mehr hinzuzufügen.
Danke schön 🙂
Kleines Update:
Anzeige ist raus. Anwaltgespräch gelaufen.
Anklagepunkte gegen Autofahrer:
Zweifache vorsätzlich versuchte Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Strafmaß, lt. Anwalt, Fahrerlaubnisentzug plus Geldstrafe in Höhe von 20 - 60 Tagessätzen. Keine Vorstrafe.
Rollerfahrer (ich)
Ordnungsgeld 20-80€
Hi, wird ja alle hier interessieren wie der Fall aus endet.
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Warum ,der Autofahrer wollte überholen,um das zu verhindern hat er mit seinem Roller den Autofahrer bedrängt .
Ich hab es gesehen,wo war es nochmal?
Hi, wird ja alle hier interessieren wie der Fall aus endet.
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Mich nicht.
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Träumerei...
Als erstes solltest du Selbstanzeige stellen. Soviel Eier sollte man haben...!
Deinem Anwalt hast du natürlich nur deine Version geschildert.
Dein vergehen bis 80€? Wie schon von uns alles festgestellt: Wer im Glashaus sitzt...!
Zitat:
Was bedeutet Nötigung und welche Strafe gibt es dafür?
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Der einzige der Gewinnt ist dein Anwalt^^
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 3. Juni 2017 um 15:50:39 Uhr:
Zitat:
@Treschic schrieb am 3. Juni 2017 um 00:03:07 Uhr:
Szenario:Nachmittäglicher Großstadtberufsverkehr...
Mit 125er Roller und Sozia an 200m Ampelstau links vorbei nach vorn gefahren
Stehe schräg zwischen erstem und zweiten PKW an der Ampel. Zwischen den Autos ca. 1,5m Platz
Der erste PKW war schon 1m über der Haltelinie, sonst hätte ich mich an die Poleposition gestellt....wenn er in seiner Spur stand/gefahren ist und DU nicht, hast einwandfrei DU ihn gestreift !!
DU hast dich verkehrsgefährdent verhalten, denn der, der die Spur wechselt, sich einfädeln will, hat sich immer so zu verhalten und einzureihen dass kein anderer (insbesondere die nicht, die sich verkehrsgerecht verhalten) mehr als nach den Umständen nötig belästigt, behindert oder gefährdet wird !!und DAS hast DU alles VORSÄTZLICH gemacht !! DU hast kein Recht darauf dass dir jeder mit deinem verkehrswidrigen Verhalten Vorrang gibt !!
Der Autofahrer war wohl unhöflich, aber DU hast ihn angefahren indem du dir Wegerecht, welches dir keineswegs zusteht, ERZWINGEN wolltest !!
Wieder mal typisch: Schuld sind immer die anderen !
Bei diesem Autofahrer bist du mal an so einen gleichen Rüpel gekommen wie du selbst einer bist ! Richtig so ! Lehrgeld !!
kbw 😉
Nun, ganz so ist es nun doch nicht. Grundsätzlich ist es hier ein Überholen. Denn wartende Fz (an der Ampel stehende Fz ) werden überholt . Dieser Überholvorgang war ja offensichtlich gefahrlos, denn der TS hatte sich ja nach dem Überholvorgang wieder zwischen die wartenden Fz gestellt. Ob das nun höflich ist, sei dahingestellt. Tatsächlich kann und darf der dahinter befindliche Pkw-Fahrer den Rollerfahrer nicht bedrängen. Auch wenn er sich darüber ärgert. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die sich über Zweiradfahrer ärgern, die sich an der Ampel vordrängeln. Dazu sage ich denen aber, dass ich ja nicht umsonst mit so nem Moped fahre. Er sitze ja in seiner klimatisierten Kiste mit Radio etc. Dann muss er eben auch Nachteile in Kauf nehmen.
Dieses zu Rede stellen bringt gar nichts. Man wird die Meinung der anderen nicht ändern.Und was soll das auch bringen? Schulmeister / oberlehrerhaft? Das artet dann nur in Gewalttätigkeiten aus. Da ist man mal schnell den Führerschein los. Die Gerichte können Agressionsstraftaten im Straßenverkehr nicht dulden. Und das ist auch gut so.
Ich fahre auch so dann und wann an nem Stau links vorbei bzw überhole. Bedrängt oder genötigt worden bin ich jedoch noch nicht.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 3. Juni 2017 um 19:08:58 Uhr:
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 3. Juni 2017 um 15:50:39 Uhr:
Wieder mal typisch: Schuld sind immer die anderen !Bei diesem Autofahrer bist du mal an so einen gleichen Rüpel gekommen wie du selbst einer bist ! Richtig so ! Lehrgeld !!
kbw 😉
So siehts aus. Noch "lehrreicher" wäre es geworden, wenn der PKW-Fahrer ausgestiegen wäre und sich körperlich aus der Situation "gerettet" hätte...
Hättest du mich ausgebremst, hätte ich dich vor deiner Perle auf den Boden gepackt. Dort würdest du gefesselt liegen bleiben, bis der Streifenwagen angekommen wäre.
............................................
Ohje....ob das Ding nicht nach hinten los gehen würde...? bei mir in zweierlei Hinsicht!!!! ;-) :-))))
Zitat:
@piotrtadeuz schrieb am 22. Juni 2017 um 17:50:56 Uhr:
Nun, ganz so ist es nun doch nicht. Grundsätzlich ist es hier ein Überholen. Denn wartende Fz (an der Ampel stehende Fz ) werden überholt . Dieser Überholvorgang war ja offensichtlich gefahrlos, denn der TS hatte sich ja nach dem Überholvorgang wieder zwischen die wartenden Fz gestellt. Ob das nun höflich ist, sei dahingestellt. Tatsächlich kann und darf der dahinter befindliche Pkw-Fahrer den Rollerfahrer nicht bedrängen. Auch wenn er sich darüber ärgert. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die sich über Zweiradfahrer ärgern, die sich an der Ampel vordrängeln. Dazu sage ich denen aber, dass ich ja nicht umsonst mit so nem Moped fahre. Er sitze ja in seiner klimatisierten Kiste mit Radio etc. Dann muss er eben auch Nachteile in Kauf nehmen.
Dieses zu Rede stellen bringt gar nichts. Man wird die Meinung der anderen nicht ändern.Und was soll das auch bringen? Schulmeister / oberlehrerhaft? Das artet dann nur in Gewalttätigkeiten aus. Da ist man mal schnell den Führerschein los. Die Gerichte können Agressionsstraftaten im Straßenverkehr nicht dulden. Und das ist auch gut so.
Ich fahre auch so dann und wann an nem Stau links vorbei bzw überhole. Bedrängt oder genötigt worden bin ich jedoch noch nicht.
Du hast den Zusammenhang nicht rausgelesen.
An der Ampel stehende Fz. dürfen nicht überholt werden. Weiterhin stand er leicht schräg neben dem PKW. Wenn er davor gestanden hätte, wäre der PKW nicht vorbeigekommen. Im Anschluss wollte er sich vor den PKW drängen... Und schlussendlich hat er in den PKW eindringen wollen.
Der Gerichtverhandlung würde ich gern beiwohnen. Schön mit Salzstangen und was zu trinken. Wobei ich denke, dass kein Staatsanwalt sich den Spass ans Bein bindet. Oder zumind. wird er ebenfalls gegen den Rollerrowdie ermitteln...^^
Das größere Gefahrenpotential bringt der Autofahrer in dieser Situation. Er ist dran.
Dem Rollerfahrer ist nur die Ordnungswiedrigkeit des vobeifahrens an einem Fahrzeugstau vor zu werfen.
Macht 40 Euro.
Hatten wir (bin bei Pol) von der Rennleitung schon öfter so oder ähnlich.
Zitat:
@Papstpower [url=https://www.motor-talk.de/.../...erdet-ihr-reagieren-t6050771.html?p
Du hast den Zusammenhang nicht rausgelesen.
An der Ampel stehende Fz. dürfen nicht überholt werden. Weiterhin............
"An der Ampel stehende Fz. dürfen nicht überholt werden. "
wo steht denn das bitte?
In der Pabstpower-Verordnung? :-)))
Aus dem Ding kommt sehr wahrscheinlich nichts raus....
reiner Personenbeweis. es kommt dabei nur auf die Aussagen der Zeugen an.
Zitat:
@piotrtadeuz schrieb am 22. Juni 2017 um 19:08:57 Uhr:
Zitat:
@Papstpower [url=https://www.motor-talk.de/.../...erdet-ihr-reagieren-t6050771.html?p
Du hast den Zusammenhang nicht rausgelesen.
An der Ampel stehende Fz. dürfen nicht überholt werden. Weiterhin............
"An der Ampel stehende Fz. dürfen nicht überholt werden. "
wo steht denn das bitte?
In der Pabstpower-Verordnung? :-)))
Aus dem Ding kommt sehr wahrscheinlich nichts raus....
reiner Personenbeweis. es kommt dabei nur auf die Aussagen der Zeugen an.
... wenn er keine weiteren Zeugen hat steht aussage gegen aussage. Und damit wird der Fall nicht verhandelt, der Anwalt schickt nur seine Rechnung 😛
Achja, die Freundin gilt nicht als zusätzlicher Zeuge. Immerhin ist sie ja die Freundin und ist damit gleichbedeutend mit dem Fahrer.
Der Papstpower provoziert doch bei jedem Thema !
Zitat:
@Starrrger [url=https://www.motor-talk.de/.../...erdet-ihr-reagieren-t6050771.html?p
... wenn er keine weiteren Zeugen hat steht aussage gegen aussage. Und damit wird der Fall nicht verhandelt, der Anwalt schickt nur seine Rechnung 😛
Achja, die Freundin gilt nicht als zusätzlicher Zeuge. Immerhin ist sie ja die Freundin und ist damit gleichbedeutend mit dem Fahrer.
Das stimmt nicht. Die Freundin ist Zeugin und hat nicht einmal das Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Zeugin ist zur Wahrheit verpflichtet.
Wie das Gericht die Aussage wertet ist eine andere Sache. Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit die Aussage der Zeugin unglaubwürdig zu machen. Das machen die Anwälte mit vielen Fragen, wodurch sich die Zeugen in ihren Aussagen verstricken. Das bedeutet nicht zwangsläufig dass die Zeugin lügt.
Zitat:
@garssen schrieb am 22. Juni 2017 um 19:15:31 Uhr:
Der Papstpower provoziert doch bei jedem Thema !
Das halte ich für kein Thema, das ist ein WITZ !
Die haben alle beide nichts auf der Straße zu suchen.
Es gibt zum Glück noch zwei Zeugen (im Auto hinter dem Mini-Rambo) die bezeugen werden das der Pkw-Fahrer uns absichtlich auf 30m Strecke dreimal absichtlich touchiert hat.