Wie würdet ihr reagieren?
Szenario:
Nachmittäglicher Großstadtberufsverkehr
Mit 125er Roller und Sozia an 200m Ampelstau links vorbei nach vorn gefahren
Stehe schräg zwischen erstem und zweiten PKW an der Ampel. Zwischen den Autos ca. 1,5m Platz
Der erste PKW war schon 1m über der Haltelinie, sonst hätte ich mich an die Poleposition gestellt.
Ampel wird grün, alle fahren los. Mein Hintermann ist schräg rechts hinter mir mit ca. 10cm Abstand.
Hintermann beschleunigt und zieht nach links. Meine Sozia schreit auf: "Der streift mich am rechten Fuß. Der drängt uns ab!"
Ich beschleunige um wieder vor den PKW zu kommen. PKW beschleunigt ebenfalls, zieht wieder nach links, streift Sozia diesmal heftiger am Fuß. Wir geraten ins schlingern.
Fange die Fuhre ab, setze mich vor den PKW und stoppe den Roller. PKW steht 5cm hinter uns.
Steige ab und möchte den Fahrer zur Rede stellen. Versuche ruhig seine Fahrertür zu öffnen. Natürlich verriegelt. Fahrer blickt stur geradeaus und zeigt mir grinsend den Stinkefinger.
Was hättet ihr in dieser Situation gemacht?
Beste Antwort im Thema
Es sind massenhaft Klugschei......hier unterwegs.
134 Antworten
Es sind massenhaft Klugschei......hier unterwegs.
Ich denke auf das Urteil zu warten wäre am sinnvollsten.
Zitat:
@janniszervas schrieb am 23. Juni 2017 um 18:58:15 Uhr:
Ich denke auf das Urteil zu warten wäre am sinnvollsten.
Das schlimmste ist,Recht und Gerecht ist ein Unterschied,da wären Würfel gerechter.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 23. Juni 2017 um 18:26:53 Uhr:
Hör mit dem kratzen auf sonst bekommst du ein Loch im Kopf.😁
... da mach ich mir keine Sorgen, da iss bereits die dritte Stahlplatte implantiert 😁😁
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Zitat:
@kranenburger schrieb am 23. Juni 2017 um 19:03:22 Uhr:
Zitat:
@janniszervas schrieb am 23. Juni 2017 um 18:58:15 Uhr:
Ich denke auf das Urteil zu warten wäre am sinnvollsten.Das schlimmste ist,Recht und Gerecht ist ein Unterschied,da wären Würfel gerechter.
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand ....
Vielleicht sollte die/der Richter mal auf die Postings hier hingewiesen werden 🙄😛
Zitat:
@Starrrger schrieb am 23. Juni 2017 um 19:44:30 Uhr:
Zitat:
@kranenburger schrieb am 23. Juni 2017 um 19:03:22 Uhr:
Das schlimmste ist,Recht und Gerecht ist ein Unterschied,da wären Würfel gerechter.
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand ....
Vielleicht sollte die/der Richter mal auf die Postings hier hingewiesen werden 🙄😛
Dann wäre es im Namen des Volkes.😎
Zitat:
@Treschic schrieb am 23. Juni 2017 um 23:18:28 Uhr:
So schöne Einblicke in die deutsche Autofahrermentalität.............
Überaus traurige Einblicke in die deutsche Leichtkrafträder-Rüpel-Rocker-Mentalität..... 🙄
Du solltest ALLE User "ignorieren", dann siehst du auch keinen der eine andere Meinung hat, oder dir gar widerspricht !! 😎
Aber im Verkehr darfst du unliebsame Teilnehmer eben nicht ignorieren !
Fakt: DU hast dich im Verkehr (Spurwechsel) fehlerhaft benommen und dir hier schon mehrfach selbst widersprochen ! Mach das besser nicht so vor Gericht !
kbw 😉
Aus Bußgeldkatalog:
Daher ist es sinnvoll, den Fahrbahnwechsel frühestmöglich auszuführen.
Dabei darf kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So steht in § 7 Absatz 5 der StVO zum Spurwechsel geschrieben:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Daraus wird ersichtlich, dass das Betätigen des Blinkers eine Grundvoraussetzung ist, um das Spur-Wechseln mit dem Auto anzuzeigen. Wie beschrieben, sollte dieser so früh wie möglich betätigt werden, damit der nachfolgende Verkehr die Abbiegeabsicht des anderen erkennen kann.
Weiterhin ist zu beachten, dass ein Fahrstreifenwechsel nur dann ausgeführt werden darf, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Der Spurwechselnde hat keinerlei Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn „reinlassen“.
Daher kann es häufig zu Unfällen kommen, wenn Drängler versuchen, den Spurwechsel zu erzwingen. Bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten, vor allem auf der Autobahn, können dabei erhebliche Personenschäden entstehen.
Kommt es zu einem Auffahrunfall bei einem Fahrstreifenwechsel, haftet in der Regel derjenige, der die Spur gewechselt hat.
....und dein RAW lacht sich ins Fäustchen weil seine Kasse so schön klingelt..... 😁
kbw 😉
....und auf den Sonderfall "Fahrbahnverengung" und "Reißverschlussverfahren" nach § 7 Absatz 4 StVO wirst DU dich wohl auch nicht berufen können !
Nur auf "rüpelhaftes zwischendrängen" und "ungerechtfertigt Wegerecht erzwingen" !
Also es sieht garnicht gut für dich aus !!
kbw 😉
Ja das sind 30€+ evtl Gefährdung des Straßenverkehrs. Für beide
Zitat:
@janniszervas schrieb am 24. Juni 2017 um 00:01:46 Uhr:
Ja das sind 30€+ evtl Gefährdung des Straßenverkehrs. Für beide
....aber wahrscheinlich 3.000 € RAW-Kosten für den Leichtkraftrad-Rüpel ! 😁
kbw 😉
Ich glaube raw war eine anspaltung von der wwe, geile Wrestling events
Bei uns bisher kein Stück. Nichtmal die letzten Tage