Wie würdet ihr reagieren?
Szenario:
Nachmittäglicher Großstadtberufsverkehr
Mit 125er Roller und Sozia an 200m Ampelstau links vorbei nach vorn gefahren
Stehe schräg zwischen erstem und zweiten PKW an der Ampel. Zwischen den Autos ca. 1,5m Platz
Der erste PKW war schon 1m über der Haltelinie, sonst hätte ich mich an die Poleposition gestellt.
Ampel wird grün, alle fahren los. Mein Hintermann ist schräg rechts hinter mir mit ca. 10cm Abstand.
Hintermann beschleunigt und zieht nach links. Meine Sozia schreit auf: "Der streift mich am rechten Fuß. Der drängt uns ab!"
Ich beschleunige um wieder vor den PKW zu kommen. PKW beschleunigt ebenfalls, zieht wieder nach links, streift Sozia diesmal heftiger am Fuß. Wir geraten ins schlingern.
Fange die Fuhre ab, setze mich vor den PKW und stoppe den Roller. PKW steht 5cm hinter uns.
Steige ab und möchte den Fahrer zur Rede stellen. Versuche ruhig seine Fahrertür zu öffnen. Natürlich verriegelt. Fahrer blickt stur geradeaus und zeigt mir grinsend den Stinkefinger.
Was hättet ihr in dieser Situation gemacht?
Beste Antwort im Thema
Es sind massenhaft Klugschei......hier unterwegs.
134 Antworten
Ja soweit kann ich zustimmen, aber der Mittelfinger wäre auch eine Beleidigung. Ist natürlich nicht so schwer zu werten, wie eine verkehrsgefährdung
Zitat:
@janniszervas schrieb am 3. Juni 2017 um 14:44:14 Uhr:
Er ist jemandem aufgefahren UND hat ihm eine geschmiert? Das wäre beides seine Schuld.
KlarAußerdem dem wäre seine Eignung für den Straßenverkehr nach einer mpu geklärt. Also den Lappen kriegt man in den seltensten Fällen für immer abgenommen. (Vorsätzlicher Mord...)
Wenn die folgende MPU nicht bestanden wird,ist/bleibt der Lappen weg.
Ja geklärt heißt ja in eine von beiden Richtungen. Negativ oder positiv
Ich verstehe aber nicht, was an einem Auffahren immer so schlimm ist. Unfälle passieren und dafür ist ja die Haftpflicht da... Das einzige Problem wäre eune Probezeit, wenn man aber kooperativ ist, ruft der gegenüber bei leichtem Blechschaden nicht die Polizei
Zitat:
@janniszervas schrieb am 3. Juni 2017 um 15:53:00 Uhr:
Ja soweit kann ich zustimmen, aber der Mittelfinger wäre auch eine Beleidigung. Ist natürlich nicht so schwer zu werten, wie eine verkehrsgefährdung
Was gibt es da überhaupt noch zu sagen,alle beide haben sich wie Ärsche verhalten,nur der eine sieht es nicht ein und beschwert sich öffentlich.
Ich meine natürlich auf dem TE sein Ansinnen.
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Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 3. Juni 2017 um 15:50:39 Uhr:
...wenn er in seiner Spur stand/gefahren ist und DU nicht, hast einwandfrei DU ihn gestreift !!
DU hast dich verkehrsgefährdent verhalten, denn der, der die Spur wechselt, sich einfädeln will, hat sich immer so zu verhalten und einzureihen dass kein anderer (insbesondere die nicht, die sich verkehrsgerecht verhalten) mehr als nach den Umständen nötig belästigt, behindert oder gefährdet wird !!und DAS hast DU alles VORSÄTZLICH gemacht !! DU hast kein Recht darauf dass dir jeder mit deinem verkehrswidrigen Verhalten Vorrang gibt !!
Der Autofahrer war wohl unhöflich, aber DU hast ihn angefahren indem du dir Wegerecht, welches dir keineswegs zusteht, ERZWINGEN wolltest !!
Wieder mal typisch: Schuld sind immer die anderen !
Bei diesem Autofahrer bist du mal an so einen gleichen Rüpel gekommen wie du selbst einer bist ! Richtig so ! Lehrgeld !!
kbw 😉
Nun wisch dir mal den Schaum vorm Mund wieder ab.
Ich stand auf der Fahrspur VOR dem Pkw. Zwar etwas schräg aber VOR ihm. Der Pkw HINTER mir.
Und diese Situation rechtfertigt, deiner Meinung nach, das zweimalige absichtliche rammen von einem mit 2 Personen besetzten Roller?
Eine sehr bedenkliche Einstellung!
Warten hättest ja noch bis du einscheren kannst. So dringend wirst du es nicht haben können. Außerdem kann man sich auch verständigen
Zitat:
@janniszervas schrieb am 3. Juni 2017 um 17:03:08 Uhr:
Warten hättest ja noch bis du einscheren kannst. So dringend wirst du es nicht haben können. Außerdem kann man sich auch verständigen
Ich war eingeschert. Bin VOR dem Pkw gefahren. Der erste Rammversuch fand ca. 10m NACH der Ampel statt. Der zweite Rammversuch ca. 20m NACH der Ampel.
Angehalten habe ich ca. 30m NACH der Ampel um einen dritten Rammversuch zu vermeiden.
Ich glaub dann wäre ich auch abgestiegen ,das ganze hoffentlich mit unabhängigen Zeugen.
Das ist ja schon vorsätzliche Verkehrsgefährdung,dem gehört der Lappen weg.
Kennzeichen fotografiert und Anzeigen ,am besten mit Fahrerbild.
Da würd ich sogar das Risiko eingehen das ich auch ein Knöllchen bekomme,was ich für unwahrscheinlich halte.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 3. Juni 2017 um 17:51:11 Uhr:
Ich glaub dann wäre ich auch abgestiegen ,das ganze hoffentlich mit unabhängigen Zeugen.
Das ist ja schon vorsätzliche Verkehrsgefährdung,dem gehört der Lappen weg.
Kennzeichen fotografiert und Anzeigen ,am besten mit Fahrerbild.Da würd ich sogar das Risiko eingehen das ich auch ein Knöllchen bekomme,was ich für unwahrscheinlich halte.
Das dem PKW Fahrer den Führerschein weg genommen gehört habe ich schon vorher gesagt,nur er sollte auch mal über sein Verhalten nachdenken.
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 3. Juni 2017 um 15:50:39 Uhr:
Wieder mal typisch: Schuld sind immer die anderen !Bei diesem Autofahrer bist du mal an so einen gleichen Rüpel gekommen wie du selbst einer bist ! Richtig so ! Lehrgeld !!
kbw 😉
So siehts aus. Noch "lehrreicher" wäre es geworden, wenn der PKW-Fahrer ausgestiegen wäre und sich körperlich aus der Situation "gerettet" hätte...
Hättest du mich ausgebremst, hätte ich dich vor deiner Perle auf den Boden gepackt. Dort würdest du gefesselt liegen bleiben, bis der Streifenwagen angekommen wäre.
Zitat:
Gemäß § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) gilt für jedermann (auch für Minderjährige):
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Um es mal in klaren Worten auszudrücken. In eine 1,5m Lücke passt kein Roller rein. Also hast du den Sicherheitsabstand zum Vordermann auf 0 gesetzt. Dann kommst du mit einem 125er an der Beladungsgrenze an die Ampel und willst den Start "gewinnen"??
Wenn ich mit Sozia unterwegs bin, dann werde ich mich nicht im Verkehr so verhalten, dass dieser von "mir" gefährdet wird.
Bestes Beispiel wie immer: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen...!
Mit deiner Rechtsauffassung werte doch mal dieses Beispiel:
http://www.berliner-zeitung.de/.../...mit-waffe-bedroht-haben-25701290
Das was ihm vorzuwerfen wäre ,wäre die Verletzung des Paragraphen 1+2 und ein wahrscheinliches Überfahren der durchgezogenen Linie an der Ampel,sofern vorhanden.
Bsp.Autobahnstau,wenn sich ein Motorrad durch den Stau schlängelt ,ist nicht eindeutig Verboten .
Verboten bzw, bestraft aber wird das absichliche öffnen der Fahrertür um zu vermeiden das das Motorrad durchfahren kann und das absichtliche verengen der Fahrgasse.Ist natürlich schwer Nachzuweisen und lässt sich im Ernstfall auch umgehen,sofern es früh genug bemerkt wird.
Auch da tritt wieder § 1+2 in Kraft.
Auch das rückwärts ausparken eines Autos aus einer Parkbox das mit einem sich auf der Strasse befindlichen Zweirad kolidiert ist dem Autofahrer anzulasten.Eigene Erfahrung.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 3. Juni 2017 um 19:26:50 Uhr:
Das was ihm vorzuwerfen wäre ,wäre die Verletzung des Paragraphen 1+2 und ein wahrscheinliches Überfahren der durchgezogenen Linie an der Ampel,sofern vorhanden.Bsp.Autobahnstau,wenn sich ein Motorrad durch den Stau schlängelt ,ist nicht eindeutig Verboten .
Verboten bzw, bestraft aber wird das absichliche öffnen der Fahrertür um zu vermeiden das das Motorrad durchfahren kann und das absichtliche verengen der Fahrgasse.Ist natürlich schwer Nachzuweisen und lässt sich im Ernstfall auch umgehen,sofern es früh genug bemerkt wird.
Auch da tritt wieder § 1+2 in Kraft.Auch das rückwärts ausparken eines Autos aus einer Parkbox das mit einem sich auf der Strasse befindlichen Zweirad kolidiert ist dem Autofahrer anzulasten.Eigene Erfahrung.
§ 1, Der Boss hat immer Recht!
§ 2, Sollte der Boss einmal nicht Recht haben,tritt automatisch § 1 in Kraft.
Aber einmal gehabt,ich habe gehalten weil einer ausparken wollte,da seine Sicht durch einen SUV sehr eingeschränkt war,was ist ein Fahrradfahrer interessierte das nicht und sauste an mir vorbei und konnte mit sehr viel Glück noch ausweichen.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 3. Juni 2017 um 19:08:58 Uhr:
Hättest du mich ausgebremst, hätte ich dich vor deiner Perle auf den Boden gepackt. Dort würdest du gefesselt liegen bleiben, bis der Streifenwagen angekommen wäre.Mit deiner Rechtsauffassung werte doch mal dieses Beispiel:
http://www.berliner-zeitung.de/.../...mit-waffe-bedroht-haben-25701290
Hast dich wohl selbst ins Aus geschossen.
Auch diese Situation wäre dem Ausparker anzulasten,er hat sich einfach davon zu überzeugen das er gefahrlos ausparken kann.Notfalls mit Hilfe.
Es wird langsam spaßig hier:
Jetzt kommen schon die Rufe nach "gefesselt auf den Boden legen", "Richtig so ! Lehrgeld !!"
Was kommt als nächstes? An die Wand stellen? Kerkerhaft mit Zwangsarbeit? Sippenhaft?
Ein Rollerfahrer hat sich im Stau vor ein Auto gestellt. Autofahrer rammt Rollerfahrer deswegen 2mal. Bei dieser Rechtsauffassung würden einige der Kommentatoren hier für ihre Äusserungen mindestens 20 Jahre Zuchthaus bekommen müssen.