Wie wird so ein Schaden repariert?
Mir ist heute jemand beim Einparken mit seinem Q5 in die Fahrertür gefahren. War ne nette Überraschung, als ich zu meinem Auto kam. Doof, wenn man einen Q5 kauft und sich die Parkpiepser nicht mehr leisten kann...
Nun ja. Mich würde mal interessieren, wie so ein Schaden repariert wird. Bevor ich mir da einen vom Pferd erzählen lasse.
Der Spiegel hat auch Kratzer abbekommen, aber den kann man ja mit Sicherheit einfach austauschen.
Aber wie sieht es mit der Tür aus. Die ist leicht eingedrückt - und was man auf dem Foto nicht so gut sieht, auch die Sichtkante hat einen kleinen Knick.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alex.D. schrieb am 12. Jan. 2019 um 20:5:48 Uhr:
Ist ja nicht besonders stark, denke hier reicht es, wenn das Aussenblech der Tür getaucht wird.
Das ist mein Favorit...aufgrund solcher Antworten mag ich einfach Motortalk.
Das ist irgendwie so wie in der Schule, als jeder was beitragen musste, aber irgendwann die guten Antworten schon weg waren 😁
41 Antworten
Hi,
Ist ja nicht besonders stark, denke hier reicht es, wenn das Aussenblech der Tür getaucht wird.
Gruß
Alex
Zitat:
@lufri1 schrieb am 12. Januar 2019 um 17:39:24 Uhr:
Zitat:
@Gudi1983 schrieb am 12. Januar 2019 um 16:41:16 Uhr:
Da kommt die Tür mit Sicherheit neu, ist ja ein Haftpflicht Schaden. Ich würde gleich zum Anwalt gehen und den mit der Abwicklung beauftragen. Den muß die gegnerische Versicherung zahlen und Du erhälst zusätzlich Nutzungsausfall.Wieso immer gleich einen Anwalt?
Nur weil ich ihn nicht selben bezahlen muss. hmmmmm, welche Logik.Könnt ihr nicht mehr miteinander reden? 😕
Immer mit Anwalt bei unverschuldeten Unfällen! Es geht hier auch nicht um das zwischen menschliche sondern ganz klar um die Versicherung des Unfall Gegners.
Wird in Österreich nicht anders sein...
Sorry, auch wenn ich hier nichts effektives
zum Thema beigetragen habe...😉
Zitat:
@MichaelN schrieb am 12. Januar 2019 um 19:58:53 Uhr:
Also wie immer auf MT, es weiß keiner genau
.
Machst Du jetzt seit kurzem einen auf blöd ?
oder willst Du im Ranking steigen . . .
Von Dir hätt ichs nie erwartet !
E.Zitat:
@Sportsvan schrieb am 12. Januar 2019 um 20:19:21 Uhr:
Zitat:
@lufri1 schrieb am 12. Januar 2019 um 17:39:24 Uhr:
Wieso immer gleich einen Anwalt?
Nur weil ich ihn nicht selben bezahlen muss. hmmmmm, welche Logik.Könnt ihr nicht mehr miteinander reden? 😕
Immer mit Anwalt bei unverschuldeten Unfällen! Es geht hier auch nicht um das zwischen menschliche sondern ganz klar um die Versicherung des Unfall Gegners.
Wird in Österreich nicht anders sein...Sorry, auch wenn ich hier nichts effektives
zum Thema beigetragen habe...😉
Wenn der Unfallhergang eindeutig ist wie hier, ist ein Anwalt erst dann notwendig, wenn die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers Probleme machen sollte.
Im Normalfall bringe ich mein Fahrzeug zum Vertragshändler, unterschreibe eine Abtretungserklärung und lasse den Schaden reparieren. Bei einem Fahrzeug, das nicht älter als 5 Jahre ist, wird bei so einem Schaden eine neue Türe eingebaut.
Nutzungsausfall, Wertminderung und eine Unfallkostenpauschale fordere ich schriftlich bei der gegnerischen Versicherung.
Wir sollten uns auch mal vergegenwärtigen, dass die Einschaltung eines Anwaltes bei eindeutiger Sachlage und problemloser Schadenserstattung die Kosten eines Schadensfalles der Versicherung in die Höhe treiben und am Ende auf die Beiträge aller Versicherungsnehmer einkalkuliert und umgelegt werden.
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Hatte gerade einen ähnlichen Schaden. Jedoch waren vordere und hintere Tür betroffen. Laut Gutachten müssen beide Türen neu + einlackieren der Seitenteile. Zusätzlich wurde eine Wertminderung festgestellt.
Zitat:
@Sportsvan schrieb am 12. Januar 2019 um 20:19:21 Uhr:
Immer mit Anwalt bei unverschuldeten Unfällen! Es geht hier auch nicht um das zwischen menschliche sondern ganz klar um die Versicherung des Unfall Gegners.
Wird in Österreich nicht anders sein...
Ist aber anders in Östereich. Ich brauche keinen Anwalt wenn der Verursacher die Schuld zugibt.
Wozu auch?
Ich habe auch in 40 Jahren noch nie einen gebraucht, obwohl mir schon einiges passiert ist und ich auch schon solange rechtschutzversichert bin.
Ich mach auch nichts mehr ohne Anwalt und Polizei.
Wie schnell hat der Gegner am nächsten Tag ne andere Meinung? Was machst du, wenn der Gegner zwar die Schuld zugibt, aber die Versicherung kosten sparen will?
Dann den Anwalt nehmen?
Super, wenn dann ohne bei zu lacken lackiert wurde, wie soll das behoben werden?
Da gebe ich den schriftlichen Teil lieber direkt nem Anwalt und das Auto in die Hände eines freien Lackis. Der macht es auch oft für die Vertragswerkstatt, allerdings für weniger. Da bekommt er direkt den Auftrag und ist motivierter da besser bezaht.
Bei dem Schaden wird die Tür erneuert mit Lackieren. Weiter hast du Anspruch auf merkantile Wertminderung. Wenn die Sache eindeutig ist, brauchst du keinen Anwalt. Aber ein Sachverständiger muss das sehen, um die Schadenshöhe zu ermitteln.
Zitat:
@Alex.D. schrieb am 12. Jan. 2019 um 20:5:48 Uhr:
Ist ja nicht besonders stark, denke hier reicht es, wenn das Aussenblech der Tür getaucht wird.
Das ist mein Favorit...aufgrund solcher Antworten mag ich einfach Motortalk.
Das ist irgendwie so wie in der Schule, als jeder was beitragen musste, aber irgendwann die guten Antworten schon weg waren 😁
Dieser Thommi ist ja mal ein echter Spezialist 🙂
Mir recht egal, wie er seine Welt sieht, es wird für Dich wie folgt ablaufen:
- Reparaturauftrag - in meinen Augen ausschliesslich an einen VW-Händler
- Du trittst die Schadensabwicklung direkt an die ab, um nicht in Vorleistung gehen zu müssen
- Du nimmst einen Ersatzwagen mit
- VW wird definitiv die Tür tauschen, das ist auch die annehmbarste Version für Dich
- Der Schaden wird anstandslos von der gegnerischen Versicherung übernommen und Du hast ein heiles Auto
Der angesprochene Anwalt würde von mir de facto auch beauftragt, dass kann man aber ruhigen Gewissens
Dir überlassen, ob Du den nehmen willst. Auch der wird Dich kein Geld kosten. Ich hab das schon mehrere Male gemacht, komme selbst aus der Ecke und kann Dir sagen, dass es da keine Schwierigkeiten geben wird. Wir sprechen hier von einer absolut klaren Schuldlage, wo keiner mehr diskutieren wird.
Warum Thommi da jetzt meint, ein Fass aufmachen zu müssen, ist ja irrelevant.
Zitat:
@Ritter_Chill schrieb am 12. Januar 2019 um 23:52:27 Uhr:
Zitat:
@Alex.D. schrieb am 12. Jan. 2019 um 20:5:48 Uhr:
Ist ja nicht besonders stark, denke hier reicht es, wenn das Aussenblech der Tür getaucht wird.Das ist mein Favorit...aufgrund solcher Antworten mag ich einfach Motortalk.
Das ist irgendwie so wie in der Schule, als jeder was beitragen musste, aber irgendwann die guten Antworten schon weg waren 😁
Jo, das ist die top Antwort 😁
Außenblech der Tür tauschen? War wohl mal, wenn ich mich nicht täusche, beim Golf 5 ein seperates Teilstück der Tür. Aber beim Golf 7?
Bezüglich Notwendigkeit eines Anwalts - man muss nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen!
Hatte mal einen fremdverschuldeten Schaden. Vorgehensweise ohne Anwalt bei eindeutiger Schadenursachlage ist eigentlich kein Hexenwerk (siehe Ausführungen vom Kollegen @Schweik6). Wäre wohl nur noch der Anspruch auf einen selbst und nicht von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachter (Ausnahme bei Bagatellschäden!) hinzu zu fügen.
Sollte die Versicherung des Schadenverursachers Probleme machen und rumzicken (hatte ich selbst so erlebt), reicht unter Umständen der Hinweis an diese das man ja die Kosten möglichst gering halten, es einem aber nun zu blöde wird seine eigenen Zeit hiermit zu verschwenden und man jetzt die Angelegenheit an seinen Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben und dieser dann die Angelegenheit regeln wird. Hierbei dann aber auch nicht die klare Ansage vergessen das die für den Schaden aufkommende Versicherung auch dessen Kosten dann zusätzlich tragen müssen. Und natürlich auch nicht vergessen eindeutig eine kurze Frist zu setzen (8 Tage halte ich für angemessen) um noch eine Schadenregulation ohne Anwalteinsatz zu ermöglichen.
Diese Vorgehensweise hat in meinem Schadenfall wie ein Peitschenknall gewirkt. Sämtliche Ansprüche - Werkstatt-, Gutachter und auch meine eigenen Anprüche (Nutzungsausfall, Wertminderung u. angemessen Unfallkostenpauschale für Fahrtkostenaufwand, Portokosten etc.) waren innerhalb weniger Tage reguliert bzw. bezahlt.
Was für eine direkte Übergabe an einen Anwalt spricht - mangelndes Wissen um seine eigenen Rechte/Ansprüche, oder wenn man sich mit solchen Abwicklungsgeschichten schwer tut oder nicht wirklich zutraut. Ist ja auch nicht immer ganz leicht, z.B. die Thematik was einem als Nutzungsausfall (bei nicht in Anspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges) als Nutzungsausfallpauschale zu steht. Und seine eigenen Ansprüche gegenüber der haftenden Versicherung so eindeutig geltend zu machen das diese bereits den Eindruck erhalten nicht mit einem spielen zu können, vermag auch nicht jeder hin zu bekommen.
Zitat:
@puls130 schrieb am 13. Januar 2019 um 14:49:58 Uhr:
Was für eine direkte Übergabe an einen Anwalt spricht - mangelndes Wissen um seine eigenen Rechte/Ansprüche, oder wenn man sich mit solchen Abwicklungsgeschichten schwer tut oder nicht wirklich zutraut. Ist ja auch nicht immer ganz leicht, z.B. die Thematik was einem als Nutzungsausfall (bei nicht in Anspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges) als Nutzungsausfallpauschale zu steht. Und seine eigenen Ansprüche gegenüber der haftenden Versicherung so eindeutig geltend zu machen das diese bereits den Eindruck erhalten nicht mit einem spielen zu können, vermag auch nicht jeder hin zu bekommen.
Du scheinst aber sehr clever zu sein...🙄
...oder Du gibst es vor. 😁 😁
Es ist doch auch völlig latte, aus welcher Motivation heraus ich einen Anwalt einschalte... Das Recht besteht, das kann also auch jederzeit von jedermann in Anspruch genommen werden. Das mögen gewisse Personen halt weniger gut leiden, als die anderen. Aber das ist mir doch völlig wayne? Ich bin doch niemandem Rechenschaft schuldig.