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Omega B - Wie schwer darf ein Anhänger sein?

Opel Omega B
Themenstarteram 20. August 2018 um 18:56

Hallo geschätzte Forengemeinde,

ich überlege schon seit längerer Zeit, eine Anhängerkupplung an meinem Omega montieren zu lassen. Demnächst ist es wohl soweit. Bisher habe ich immer das Auto der Eltern mir geliehen und unseren alten, abgenutzten Anhänger mit durchgerissener Platte genommen.

Ich überlege also, einen neuen, größeren Anhänger zu kaufen. Nur weiß ich nicht genau, wie das mit den 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist.

Mein Omega hat laut Schein 2,145 Tonnen Gesamtgewicht.

Laut Schein(Österreich) sind 1.700 kg gebremste Anhängerlast und 700 kg ungebremste AHL erlaubt.

Heißt das jetzt, ein gebremster Anhänger darf höchstens 1.700 kg Gesamtgewicht haben?

Danke für eure Antworten.

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48 Antworten

In meinem Schein steht, bis 10% Steigung 1900kg gebremst. Sonst 1800kg.

 

Kenn mich da zwar auch nicht so aus, behaupte aber mal Gesamtgewicht Anhänger

Hier in Deutschland darfst du mit dem Führerschein B nur ein tatsächliches Zuggewicht von 3,5 t durch die Landschaft bewegen.

Das heißt, wenn dein Omega voll beladen ist bleiben 1355 kg für den Hänger. Fährst du allein ohne Nutzlast, kannst du die volle Anhängelast des Zugwagens ausnutzen. Genau gerechnet: 3.500 kg - tatsächliches Gewicht des Zugwagens = Maximalgewicht des Hängers. Obergrenze ist natürlich die maximale Anhängelast des Zugwagens nach Fahrzeugpapieren.

Ausnahme ist natürlich der alte Dreier Lappen (hab ich noch)

Da gab es noch keine 3.500 kg Grenze

Unabhängig davon gelten die Anhängelasten aber nur bei werksseitig montierten Anhängerkupplungen. Nachrüstlösungen können da abweichen.

Themenstarteram 20. August 2018 um 19:26

Danke für eure Antworten. Unseren kleinen Anhänger mit ca 500 kg Nutzlast habe ich schon einmal ums Doppelte überladen. Mit langsamer Fahrt waren 1,5 Tonnen möglich. Ein bisschen was geht immer. Es geht mir nur darum, dass ich die offizielle, vorgegebene Anhänger-Norm erfülle.

Zitat:

@driplo schrieb am 20. August 2018 um 21:19:05 Uhr:

Hier in Deutschland darfst du mit dem Führerschein B nur ein tatsächliches Zuggewicht von 3,5 t durch die Landschaft bewegen.

Das heißt, wenn dein Omega voll beladen ist bleiben 1355 kg für den Hänger. Fährst du allein ohne Nutzlast, kannst du die volle Anhängelast des Zugwagens ausnutzen. Genau gerechnet: 3.500 kg - tatsächliches Gewicht des Zugwagens = Maximalgewicht des Hängers. Obergrenze ist natürlich die maximale Anhängelast des Zugwagens nach Fahrzeugpapieren.

Ausnahme ist natürlich der alte Dreier Lappen (hab ich noch)

Da gab es noch keine 3.500 kg Grenze

Unabhängig davon gelten die Anhängelasten aber nur bei werksseitig montierten Anhängerkupplungen. Nachrüstlösungen können da abweichen.

Soweit ich weiß ist aber nicht das tatsächliche Gewicht des Hängers relevant, wie beim alten 3er z.B., sondern schon das zul. Gesamtgewicht des Hängers bzw. des Zuges. Auch wenn er leer und leichter ist. Also hat der Wagen ein zul. Gesamtgewicht von 1800kg darf er keinen 2000kg Hänger ziehen, auch wenn der Hänger leer ist oder der Zug unter 3,5 Tonnen wiegt... Mit dem 3er ginge das, im Extremfall bis 18Tonnen..

Hi Mozart

Wie das im Detail mit dem "B" Führerschein ist, weiß ich auch nicht so genau. Aber mit dem alten Dreier liegste auch schief. 18 Tonnen? Nie und nimmer. Maximal 7,5 Tonnen Zugwagen und 7,5 Tonnen Hänger, macht 15 Tonnen. Aber nur bei Einachsanhängern. Tandemachsen gelten allerdings als eine Achse, wenn der Achsabstand ein Limit nicht überschreitet.

Für die volle Nutzung des alten Dreiers sind allerdings inzwischen Nachprüfungen erforderlich.

Doch mit einem Einachshänger kann man die 18 schaffen. Mit einem 2 Achser sind es wohl 14 Tonnen. Hab ich aber auch nicht wirklich im Kopf.

https://www.motor-talk.de/.../...-7-5-tonner-dranhaengen-t4688455.html

Sind aber wohl sogar 18,5 Tonnen per Auflieger. Allerdings darf der Führerschein nicht umgeschrieben sein, sonst brauch man einen zusätzlichen Eintrag, bekommt man aber...

@omega2031

1. Schau mal was auf dem Typenschild in der Beifahrertür/Fahrertür steht. s.B. beim 3,2L sind es 4220kg Zug-Gesmat-Gewicht.

Jetzt kommen wir zur Berechnung der Anhängelast.

Gewicht des Anhängers minus Stützlast wäre dann die Anhängelast.

Das würde in deinem Falle 1775 KG Anhängelast plus 5% überladung, (die man überladen darf in Deutschland ohne abzuladen) wären dann unterm strich ca. 1850 kg, (die 5% gelten nur bei Anhänger bis 2T. ab 2T sind es nur noch 2%)

 

Bußgeldtabellen: Überladung

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter)

Überladung Strafe (€) Punkte

über 5 Prozent 10

über 10 Prozent 30

über 15 Prozent 35

über 20 Prozent 95 -- 1

über 25 Prozent 140 -- 1

über 30 Prozent 235 -- 1

Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t (Fahrzeugführer)

Überladung Strafe (€) Punkte

2 bis 5 Prozent 30

über 5 Prozent 80 -- 1

über 10 Prozent 110 -- 1

über 15 Prozent 140 -- 1

über 20 Prozent 190 -- 1

über 25 Prozent 285 -- 1

über 30 Prozent 380 -- 1

20140723-134534-1

Beim Führerschein B darf die Addition der zulässigen Gessmtmassen nicht mehr als 3500kg ergeben... Mehr gibts ansich erstmal nicht zu sagen, ausser vielleicht das die Anhängelast nicht überschritten werden darf. Realgewichte oder Überladungstoleranzen sind erstmal wurst.

Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen darf mit einem B Führerschein garkein Hänger dran, auch nicht wenn das Fahrzeug leer ist und nur 1,5 Tonnen wiegt.

Zitat:

Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen darf mit einem B Führerschein garkein Hänger dran, auch nicht wenn das Fahrzeug leer ist und nur 1,5 Tonnen wiegt.

Auch nicht ganz richtig.

Wenn man den 3 oder jetzt B-Klasse vor 31.12.1988 gemacht hat sind es 7,5T plus 1 Achsiger Anhänger.

 

BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04

A 79.03, 79.04

BE 79.06

L 174, L 175

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ? 3)

Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein

Also darf man mit den Alten 3-Schein, wenn er vor dem 31.12.1988 12Tonnen fahren.

Zitat :

Also darf man mit den Alten 3-Schein, wenn er vor dem 31.12.1988 12Tonnen fahren

als Zug mit einem Einachsanhänger ( Tandemachse )

Zitat:

@asterix1962 schrieb am 21. August 2018 um 11:45:36 Uhr:

Zitat :

Also darf man mit den Alten 3-Schein, wenn er vor dem 31.12.1988 12Tonnen fahren

als Zug mit einem Einachsanhänger ( Tandemachse )

Ja, wenn es bei der Umschreibung mit eingetragen wurde.

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 21. August 2018 um 10:37:06 Uhr:

Zitat:

Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen darf mit einem B Führerschein garkein Hänger dran, auch nicht wenn das Fahrzeug leer ist und nur 1,5 Tonnen wiegt.

Auch nicht ganz richtig.

Wenn man den 3 oder jetzt B-Klasse vor 31.12.1988 gemacht hat sind es 7,5T plus 1 Achsiger Anhänger.

 

BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04

A 79.03, 79.04

BE 79.06

L 174, L 175

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ? 3)

Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein

Also darf man mit den Alten 3-Schein, wenn er vor dem 31.12.1988 12Tonnen fahren.

Der 3er ist kein B und den B gabs nicht vor 1989, der kam 1999. Der ganz alte 3er bis 31.12.88 beinhaltet halt noch Motorräder bis 125ccm. Der 3er ist ein B,C1;BE,C1E, L und TS inkl auf 3Räder eingeschränkter A und ein A1 bis 50ccm. Hat also mit dem B des TE nichts zutun, zumindest geh ich nur von einem B aus!?

Auf seine Frage bezogen landen wir aber wohl bei den 1800kg Anhängelast beim 3,2er. Ist mit dem Führerschein B aber in aller Regel fahren ohne Führerschein und spätesten bei einem Unfall sicher kein Kleinkram...

Züge gehen wie gesagt und verlinkt bis 18,5 Tonnen. Mit 2 Achshängern sinds 12t. Zugfahrzeug muß dann aber ein 7,5 Tonner sein, Hänger u.U ein Auflieger... Umgetragen werden muß der schwere Einachshänger, das gibt der C1E nähmlich auch nicht her, aber eben der alte 3er. Es darf einem aber nichts entzogen werden. Ähnliches gilt übrigen für den eingeschränkten A, muß man sich ansich holen wenn man Trikes fahren möchte, geht nähmlich heute nichtmehr mit dem B sondern nurnoch mit dem A, eigentlich macht es aktuell eher Ärger wenn man die graue oder rosa 3er Pappe umgetauscht hat, damit darf man aber keinen 2 Achshänger ziehen...

 

 

 

Die Edit: Mit dem B gehen 750kg Hänger auch am 3,5t Fahrzeug.

Zitat :

Auch nicht ganz richtig.

Wenn man den 3 oder jetzt B-Klasse vor 31.12.1988 gemacht hat sind es 7,5T plus 1 Achsiger Anhänger.

 

7,49 t ;-)

Themenstarteram 21. August 2018 um 17:52

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 21. August 2018 um 09:50:19 Uhr:

@omega2031

1. Schau mal was auf dem Typenschild in der Beifahrertür/Fahrertür steht. s.B. beim 3,2L sind es 4220kg Zug-Gesmat-Gewicht.

Jetzt kommen wir zur Berechnung der Anhängelast.

Gewicht des Anhängers minus Stützlast wäre dann die Anhängelast.

Das würde in deinem Falle 1775 KG Anhängelast plus 5% überladung, (die man überladen darf in Deutschland ohne abzuladen) wären dann unterm strich ca. 1850 kg, (die 5% gelten nur bei Anhänger bis 2T. ab 2T sind es nur noch 2%)

 

Bußgeldtabellen: Überladung

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter)

Überladung Strafe (€) Punkte

über 5 Prozent 10

über 10 Prozent 30

über 15 Prozent 35

über 20 Prozent 95 -- 1

über 25 Prozent 140 -- 1

über 30 Prozent 235 -- 1

Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t (Fahrzeugführer)

Überladung Strafe (€) Punkte

2 bis 5 Prozent 30

über 5 Prozent 80 -- 1

über 10 Prozent 110 -- 1

über 15 Prozent 140 -- 1

über 20 Prozent 190 -- 1

über 25 Prozent 285 -- 1

über 30 Prozent 380 -- 1

Ich lebe in Österreich. Ich wurde seit 2013 nicht mehr geblitzt und werde, weil ich brav und umsichtig fahre, eh nicht aufgehalten.

Aber gut, für Mitlesende macht es Sinn, das mit den Strafen zu erwähnen.

Ich werde mich wohl, falls ich einen neuen Anhänger kaufen sollte, für einen mit maximal 1.700 kg Gesamtgewicht(gebremst) entscheiden. Wie gesagt, FALLS ich einen kaufe.

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