Omega B - Wie schwer darf ein Anhänger sein?

Opel Omega B

Hallo geschätzte Forengemeinde,

ich überlege schon seit längerer Zeit, eine Anhängerkupplung an meinem Omega montieren zu lassen. Demnächst ist es wohl soweit. Bisher habe ich immer das Auto der Eltern mir geliehen und unseren alten, abgenutzten Anhänger mit durchgerissener Platte genommen.

Ich überlege also, einen neuen, größeren Anhänger zu kaufen. Nur weiß ich nicht genau, wie das mit den 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist.

Mein Omega hat laut Schein 2,145 Tonnen Gesamtgewicht.

Laut Schein(Österreich) sind 1.700 kg gebremste Anhängerlast und 700 kg ungebremste AHL erlaubt.

Heißt das jetzt, ein gebremster Anhänger darf höchstens 1.700 kg Gesamtgewicht haben?

Danke für eure Antworten.

48 Antworten

Man kann ja auch zufällig in ne Kontrolle kommen

Manche werden jede Woche kontrolliert und ständig geblitzt, andere so gut wie gar nicht. Meine Oma fuhr bis 87 ihren Golf II und hatte nie einen ernsthaften Unfall. Ein einziges Mal wurde sie geblitzt, wenn ich mich recht erinnere.
Man muss halt vorausschauend fahren.

Zitat:

@omega2031 schrieb am 20. August 2018 um 20:56:37 Uhr:


Ich überlege also, einen neuen, größeren Anhänger zu kaufen. Nur weiß ich nicht genau, wie das mit den 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist.

Mein Omega hat laut Schein 2,145 Tonnen Gesamtgewicht.

Laut Schein(Österreich) sind 1.700 kg gebremste Anhängerlast und 700 kg ungebremste AHL erlaubt.

Heißt das jetzt, ein gebremster Anhänger darf höchstens 1.700 kg Gesamtgewicht haben?

Danke für eure Antworten.

Das ist in Ö auch vom Führerschein abhängig. Mit einem normalen "B" darfst du nur max. 3,5 t HzG fahren, auch wenn der Omega 1.700 kg ziehen darf. D.h. in deinem Fall:
3.500 kg - 2.145 kg = 1.355 kg HzG beim gebremsten Anhänger. Ungebremster Anhänger beim Omega m.W. max. 750 kg.
Mit "BE" darfst du mit 2.145 kg HzG vom Omega + 1.700 kg Anhänger*) auf 3.845 kg Gesamtzuggewicht kommen. (mit "BE" dürftest du einen Anhänger mit max. 3,500 kg ziehen wenn die Zuglast des Zugfahrzeuges dafür genehmigt ist)
Nachzulesen hier.

LG r

*) Hier zählt das tatsächliche Gewicht, der Anhänger könnte auch auf 3.500 kg zugelassen sein, darf aber in deinem Fall nicht mehr als die 1.700 kg. wiegen.

zum Thema Anhängelast im Bereich LKW: Bei einer durchgehenden Bremse (Druckluftbremse bei LKW´s) darf der Anhänger 1 1/2 mal so schwer sein wie das Zugfahrzeug. Also 7,5 to x 2,5 (1 mal fürs Zugfahrzeug an sich und 1 1/2 mal für den Anhänger) . Damit landen wir bei 18,75 to!
Die Diskussion was angehängt werden darf und was nicht, erübrigt sich weitgehend, wenn der Fahrer einen Führerschein für Brummis besitzt. Dann ist nur noch entscheidend, was in den Fahrzeugpapieren steht. Steht da was von 1.800 kg drinnen, können 1,8 to angehängt werden. So einfach ist das! (Duck und weg 🙂 )

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Die Argumentation finde ich schon cool.. Ich werde eh nicht angehalten also kann ich machen was ich will. 😁
Dann könntest du ja einfach LKW fahren wenn du was transportieren musst?

Ich habe letztes Jahr den BE gemacht um Auto Trailer ziehen zu können. Mir wäre das wesentlich zu heiß. Kontrolliert worden bin ich in 10 Jahren Führerschein auch erst einmal - aber vor ein paar Wochen fuhr mir an einer Kreuzung einer hinten auf den Anhänger drauf. Völliger Zufall, ich kann nix dafür - aber die Polizei kommt und will meinen Führerschein sehen. Was machst du dann, omega2031?

Kickdown :-)

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 21. August 2018 um 09:50:19 Uhr:


@omega2031

Jetzt kommen wir zur Berechnung der Anhängelast.
Gewicht des Anhängers minus Stützlast wäre dann die Anhängelast.

Das ist doch bestenfalls die Achslast des Anhängers, nicht die Anhängelast für den PKW, oder ?

Sicherlich extrakritisch wenn ich auchnoch maximale Überladungstoleranzen in meine Kalkulation aufnehme.

Omega B 2.2 DTI Limo, Anhängelast gebremst 1700 kg oder 1900 kg mit bis zu 8 % Steigung.

Siehe PDF, Seite 36. Falls die 1900 kg nicht im Schein stehen kann man sie mittels dieses Umrüstkatalogs (zumindest in Deutschland) nachtragen lassen. Die bis zu 8 % Steigung musst du dann halt selber einschätzen, gibt ja nicht wenige Berge in Österreich. 🙂

Gruß, Thomas

@mozartschwarz

Zitat:

Das ist doch bestenfalls die Achslast des Anhängers, nicht die Anhängelast für den PKW, oder ?

Die Stützlast wird vom Anhänger wieder abgezogen, da sich das Gewicht auf das Zugfahrzeug verteilt.

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