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Was darf man an einen 7,5-Tonner dranhängen?

Themenstarteram 19. September 2013 um 14:10

Hallo!

Ich bin neu hier und habe da gleich mal eine Frage:

Habe den alten FS-Klasse 3 und möchte spaßeshalber selber auf Touren im Werksverkehr eine auf 7,5 t abgelastete MAN 18.400 TGS SZM (Leergewicht 6,6 t) mit Einachs-Auflieger und zulässiger Gesamtmasse von 18,5 t fahren, was ich ja gerade noch darf. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Wir haben auch gelegentlich Touren, bei denen ich mit meinem 3er Führerschein von der Nutzlast bzw. zulässigen Gesamtmasse her überfordert bin. Mein Gedanke ist nun, einen zweiten Auflieger mit mehreren Achsen anzuschaffen, den dann ein Fahrer mit voller CE-Lizenz und ebenjener abgelasteten SZM fahren darf ( Wir reden hier von ca. 9 Tonnen zu befördernder Ware). Darf man denn mit einem 7,5-Tonner z.B. einen zweiachsigen Auflieger mit zGM 18 t fahren, wenn man eine CE-Lizenz hat?

Danke an alle weisen Beantworter!

Dünnbrettbohrer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Als ZUG ja - SZM alleine nein.

Das ist aber von ganz weit hergekommen, weil es geholt wurde.

Ich weiß eigentlich nicht, was diese theoretische Diskussion soll.

Die Leute, die den alten 3-er haben und diesen gerweblich nutzen (außer Handwerker vielleicht) werden zu 90% die alten Lappen schon umgetauscht haben, weil sie Fahrerkarten haben müssen. Dafür ist aber der Kartenführerschein nötig.

Und dann ist dort ist dann eingetragen: "C1E", das bedeutet, bis 12 Tonnen geht sowieso alles, auch Sattelzüge und Sattelzugmaschinen C1. Und wenn der Inhaber aufgepasst hat, hat er bei CE das Folgende eingetragen: "79 (C1E >12000 kg, L ? 3)" (begrenzt bis zu seinem 50. Lj. Um das auch noch hinterher zu haben, muss er dafür am 50 eine ÄU haben). Das wird nicht automatisch mit eingetragen, sondern man muss es beantragen.

Das bedeutet eine Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. >das war der Text aus der Anlage 9 zur FeV<

Wenn er so umgetauscht hat, darf er "Züge" mit 3 Achsen und > 12.000 kg fahren, also auch Sattelzüge. Und in der C1E sind auch Sattelzüger bis 12.000 kg inbegriffen. Durch den Umtausch stellt sich der Klasse 3- Inhaber zudem besser, denn in der C1E sind nun auch mehrachsige Anhänger mit drin, die er bisher mit dem alten 3-er nicht fahren durfte.

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Klasse 3 gilt für PKW und LKW bis 7,49t mit einem Anhänger mit einer Achse.

Egal, ob Auflieger oder Anhänger, mehr als eine Achse geht nicht, auch nicht, wenn man einen 2Achs-Anhänger ablastet.

Was geht, ist mit C1E einen Drehschemelanhänger ziehen zu können und zu dürfen, Nachteil, wenn man bei der Umschreibung nicht aufpasst, verringert sich das zulässige Zuggesamtgewicht auf 12Tonnen..

Mit CE in der Tasche ist es egal, wieviele Achsen der Anhäger/Auflieger hat, die Zugmaschine muss lediglich die nötige Anhänge-Aufliegelast aufweisen, um den Anhänger ziehen zu können.

Wenn der 7,49tonner die nötige Aufliege-/Anhängelast hat um den 2Achsanhänger ziehen zu können, geht es auch mit dem, der Fahrer braucht nur CE zu haben.

am 19. September 2013 um 14:51

Das mit der einen Achse ist veraltet. Lt. aktueller C1E Regelung beinhaltet das Züge bis max. 12t zZGG, wobei das Zugfahrzeug max. 7,5 Tonnen wiegen darf. Die Anzahl der Achsen spielt dabei keine Rolle.

Es geht um Klasse 3 Inhaber, die dürfen nicht mehr als 3 Achsen im Zug haben, sie dürfen aber immer noch Gespanne mit 18,5 tonnen zGG. fahren.

Nach Umschreibung auf C1E muss man darauf achten das der Zusatz eingetragen wird, sodass man mit dem C1er die 18,5t Gespanne auch in Zukunft weiter fahren darf, wenn der Eintrag nicht gemacht wird, ist bei 12t Ende.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Das mit der einen Achse ist veraltet. Lt. aktueller C1E Regelung beinhaltet das Züge bis max. 12t zZGG, wobei das Zugfahrzeug max. 7,5 Tonnen wiegen darf. Die Anzahl der Achsen spielt dabei keine Rolle.

Wenn man noch die graue oder rosa Pappe hat gelten noch die Alten Regeln erst mit Umtausch zum Plastik wird das Neue angewendet und wie schon erwähnt beim Umtausch den Bestandschutz nutzen und die Erweiterung für den C1E mitbeantragen.

 

Das stimmt nicht mehr. Bei vorigen Änderungen was es so. Aber bei der Änderung vom 19.1.2013 gab es aber die Erweiterung für Bestandskunden auch ohne Tausch auf Plastik.

Nichtsdestoweniger stellt sich die Frage ohnehin nur, wenn die SZM noch ohne Digi-Kontrollgerät betrieben werden darf.

Mit der alten Klasse 3 dürfen keine Sattelzüge über 7,5 t Gesamtgewicht gefahren werden, die 18,5t-Geschichte bezieht sich auf 7,5t LKW mit Tandemanhänger.

Mit C1E darf man bis 12t Zuggesamtgewicht fahren, wie hier auch schon geschrieben wurde. Siehe auch: *klick*

D.h., man dürfte an den abgelasteten TGS (geht das überhaupt? müssen nicht 25 % des zgG Nutzlast sein?) noch einen Auflieger mit 4,5t zul. Gesamtgewicht hängen (bei C1E werden Aufliegelasten nicht berücksichtigt). Das macht das ganze Vorhaben IMO doch sehr unpraktikabel.

lt. Begleitbuch zum Führerschein Klasse 3,

3-achsige Fahrzeugkombinationen bis 18,5t zGG

Das zur Kombination gehörige Zugfahrzeug darf das zGG von 7,49t nicht überschreiten.

3- achsige Sattellezüge bis 18,5t zGG und bis zu 15m Länge

Die Zugmaschine darf das zGG von 7,49t nicht überschreiten.

Nach Umschreibung auf C1E hat man ein Problem, da danach der Auflieger nicht schwerer sein darf, als die Leermasse der Zugmaschine.

 

Klick mal auf meinen Link, da wird das ganze Thema gut erklärt.

am 19. September 2013 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Mit der alten Klasse 3 dürfen keine Sattelzüge über 7,5 t Gesamtgewicht gefahren werden, die 18,5t-Geschichte bezieht sich auf 7,5t LKW mit Tandemanhänger.

Das ist absoluter Quatsch - selbstverständlich kann man mit dem Klasse 3 Sattelzüge bis 18.500 kg fahren.

Bei Umschreibung bekommt man in C1E die Kennziffer 79 in seine Plastikkarte.

Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der

Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern

angegebenen Spezifikationen entsprechen:

(C1E > 12000 kg, L <= 3)

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden

Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und

mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und

zulassungsfreien Anhängern wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann

(nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Nun aber zur eigentlichen Frage des Threaderstellers:

Im Prinzip erstmal alles - solange die tatsächliche Gesamtmasse das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. (Bei durchgängiger Bremsanlage)

Das kann ruhig ein 2, 3 oder 12achsiger Schwerlastanhänger sein.

(Darf man anhängen - aber mit dem alter 3er nicht fahren)

Was und wieviel man dranbamseln darf steht sowieso in der Zulassung und ist abhängig von der verbauten Anhängerkupplung.

Ist das Zugfahrzeug eine Sattelzugmaschine, siehe hier:

[url= http://www.motor-talk.de/.../...die-zugmaschine-sein-t2535029.html?...][/url]

 

Zitat:

Darf man denn mit einem 7,5-Tonner z.B. einen zweiachsigen Auflieger mit zGM 18 t fahren, wenn man eine CE-Lizenz hat?

Ich hab das einmal auf deine eigentliche Frage reduziert.

 

Die Antwort lautet, unabhängig der anderen bereits gepostete Antworten: Ja, es handelt sich bei einem CE- Führerschein um eine Lizenz ohne jede Gewichtsbeschränkung.

Es kommt nicht auf die zGM des Aufliegers an, sondern das tatsächlich transportierte Gewicht auf dem Auflieger. Solange die Aufliege- und Achslasen der Szm nicht überschritten werden (dürfte bei richtiger Lastverteilung des von dir angesprochenen Gewichts von 9 t möglich sein) und die tatsächliche Gesamtmasse des Aufliegers beim Transport nicht das 1,5 fache des Zugfahrzeuges übersteigt, dürfte es kein Problem darstellen. Es kommt also darauf an, wie hoch das Leergweicht des Aufliegers ist. Das hast du leider nicht angegeben.

Themenstarteram 20. September 2013 um 9:16

Danke erstmal an Alle für die Antworten.

Das Leergewicht des mehrachsigen Aufliegers wird so zwischen 6 und 7 Tonnen liegen (Möbelkoffer), habe ihn ja noch nicht. Was das Ablasten des MAN TGS angeht, habe ich leider die 25 % Nutzlastanteil nach Ablasten nicht bedacht ( bleiben ja nur noch 900 kg übrig), das kann ich mir dann wohl abschminken...Da mache ich dann lieber gleich den CE, bevor ich mir einen abbreche...

Also Danke nochmal für Eure Posts!

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Das ist absoluter Quatsch - selbstverständlich kann man mit dem Klasse 3 Sattelzüge bis 18.500 kg fahren.

Ich zitiere mal vom TÜV Nord: "...Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässiger Gesamtmasse; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse)..."

 

Von mir aus könnt ihr ja solch lustige Kombinationen fahren, ich finde die Entscheidung des Threaderstellers gut, lieber direkt den CE zu machen. Dann hat man Ruhe und muss sich nicht darüber Gedanken machen, was man vielleicht noch fahren darf und was nicht.

 

am 20. September 2013 um 16:46

Ja, aber Du verstehst den TÜV Nord falsch !!

Einem Zug - SZM + Auflieger mit max 3 Achsen und 18500 kg zul Gesamtgewicht

darf man mit Klasse 3 diesen Zug fahren.

Man darf aber die SZM nicht alleine (ohne Auflieger) bewegen den diese hat zwangslaufig

mehr als 7,49 to zul. Gesamtgewicht.

Dieses ergibt sich aus der Formel des zul. GG für die Sattelzugmaschine.

da heißt es nämlich u.a. abzüglich Aufliegelast

kein Auflieger - keine Aufliegelast - alter FS Klasse 2 notwendig.

Als ZUG ja - SZM alleine nein.

Thats it

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Als ZUG ja - SZM alleine nein.

Das ist aber von ganz weit hergekommen, weil es geholt wurde.

Ich weiß eigentlich nicht, was diese theoretische Diskussion soll.

Die Leute, die den alten 3-er haben und diesen gerweblich nutzen (außer Handwerker vielleicht) werden zu 90% die alten Lappen schon umgetauscht haben, weil sie Fahrerkarten haben müssen. Dafür ist aber der Kartenführerschein nötig.

Und dann ist dort ist dann eingetragen: "C1E", das bedeutet, bis 12 Tonnen geht sowieso alles, auch Sattelzüge und Sattelzugmaschinen C1. Und wenn der Inhaber aufgepasst hat, hat er bei CE das Folgende eingetragen: "79 (C1E >12000 kg, L ? 3)" (begrenzt bis zu seinem 50. Lj. Um das auch noch hinterher zu haben, muss er dafür am 50 eine ÄU haben). Das wird nicht automatisch mit eingetragen, sondern man muss es beantragen.

Das bedeutet eine Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. >das war der Text aus der Anlage 9 zur FeV<

Wenn er so umgetauscht hat, darf er "Züge" mit 3 Achsen und > 12.000 kg fahren, also auch Sattelzüge. Und in der C1E sind auch Sattelzüger bis 12.000 kg inbegriffen. Durch den Umtausch stellt sich der Klasse 3- Inhaber zudem besser, denn in der C1E sind nun auch mehrachsige Anhänger mit drin, die er bisher mit dem alten 3-er nicht fahren durfte.

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