Wie schädlich ist nie Vollgasfahren?
Hi A3-Fans,
wie "schädlich" ist es eigentlich, wenn man die gesamte Motorleistung selten oder nie abruft, also meist nur Halbgas fährt? Hat das nachhaltige Auswirkungen auf die Beschleunigungswerte und Höchstgeschwindigkeit? Reduziert sich diese?
Würd´ mich mal interessieren, weil ich eher ein defensiver Fahrer bin.
Gruß
AR78
34 Antworten
naja,
obs stimmt oder nicht...
das freiblasen macht spaß!
und es hat doch nicht direkt was mit der geschwindigkeit zu tun, sondern mit der drehzahl; (wenn ich mich nicht ganz irre)
also dürfte das im 3./4.gang auf der landstraße auch recht gut gehn, macht mehr spaß als auf ner schnurgeraden autobahn mit 200km/h, aber mit den tempolimits haut es da auch nicht hin...
Zitat:
Original geschrieben von Radi83
Nur mal so als kleiner Denkanstoß vielleicht:
Außer in Deutschland kann man seinen Motor nicht "freiblasen". In den meisten Ländern ist bei 120 Schluss, in Schweden schon bei 90.....
Und wie ich weiter oben schon schrieb versteht man unter "Freiblasen" wohl, den Motor im Volllastbereich zu bewegen, sprich mit Maximaldrehzahl im Lastbetrieb (Beschleunigung).
Das kann ich aber auch in den unteren Gängen ohne dass ich ihn überdrehe.... 😉
Niemand hat behauptet, dass der Wagen deswegen kaputt wird, es stellt sich lediglich die Frage, was technisch sinnvoll wäre...
Und zu den 90 in Schweden kann ich nur sagen - Ghostrider 😁
LG
TFFY
Nach dieser Theorie kann ich meinen nur in den ersten beiden Gängen freiblasen, dann habe ich fast die Höchstgeschwindigkeit hier in Ö erreicht.
1. + 2. voll aufziehen auf über 6.000 U/min und dann gleich in den 5. - ob das im Sinne des Erfinders ist 😁
Fritz
Zitat:
in Schweden schon bei 90.
Auf der Landstrasse vielleicht? oder?
In Europa variiert das doch von 110-130 bis auf das nette D-land wo's diesen Mist "Tempolimit"auf vielen Autobahnen zum Glück nicht gibt.
Gruß Zonkdsl
...der zwar einen s40 fährt aber nicht 90km/h auf der Autobahn fahren würde. Wenn man bedenkt das man damit in D-Land, auf der Autobahn, als PKw, schon als Verkehrshindernis gilt.
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