Wie mit Anhänger fahren?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo!

Fahre einen neuen VW Variant 90PS TDI und werde am Sonnag das erste mal nach Ungar fahren mit einem Anhänger der 2 Motorräder oben hat (jedes Motorrad ca. 180 kg).

Man sollte ja mit Anhänger immer hocturiger fahren als ohne, damit die Kpplung nicht so belastet wird oder?

Glaubt ihr kann ich dann auf der Autobahn mit 100 im 5. Gang fahren oder sollte man doch besser im 4. fahren?

lg danke

Beste Antwort im Thema

Das ist der Kupplung wohl egal, 5. Gang passt schon, wird so erheblich sparsamer sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Der Eiermann



Zitat:

Original geschrieben von makhi


Aus welchem Grund macht ihr euch Gedanken über Geschwindigkeiten jenseits der 100?
Weil wir mit dem Anhänger auch im Ausland unterwegs sind und da gilt z.B. in Frankreich (von mir Luftlinie 20 km entfernt) für Gespanne 130km/h!

Und zwar für Alle, keine Unterscheidung wie hier in Deutschland ( 80 km/h oder 100 km/h). In Frankreich schon seit gut 15 Jahren 🙂

Die Info hatte ich nicht. Danke.

Viele in Deutschland zugelassene Anhänger haben nur eine generelle Freigabe (unabhängig von der 100km/h Regelung nach STVO, die man übrigens auch mit einem Reifengeschwindigkeitsindex von nur 120km/h erhält) bis maximal 100km/h vom Hersteller.
Damit darf man dann auch in Frankreich nur 100km/h fahren.

Man sollte sich daher beim Hersteller des Anhängers schon (schriftlich) schlau machen, ob dieser generell bis 130km/h zugelassen ist.

Navec hat es auf den Punkt gebracht.
Man verliert auch evtl. den Versicherungsschutz wenn man mit einem Anhänger schneller fährt als für diesen zulässig ist auch wenn in einem Land ggf. generel schneller gefahren werden darf!

Gruß
Didi
... wo kein Kläger da kein Richter :-)

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Zitat:

... wo kein Kläger da kein Richter :-)

Das geht ja auch meistens gut.

Nur wenn man mit Anhänger und deutlich über 100km/h in Frankreich an einem schwerwiegenden Unfall beteiligt sein sollte, kann so etwas versicherungstechnisch heftig ins Auge gehen.

Zitat:

Die Empfehlung mit dem hochtourigen Fahren, rührt daher, wenn Du mit einem schweren Wohnwagen über einen Alpenpass fährst. Dann hattest Du früher das Problem, dass evtl. bei niedriger Geschwindigkeit im zweiten Gang der Motor nicht ausreichend Kühlluft bekommt und heiß wird. Im ersten Gang dreht der Motor und damit der über Keilriemen angetriebene Kühlerventilator schneller und sorgt somit für mehr Kühlung. Ob das heute noch so ist, kann ich Dir nicht sagen, da ich vermute, dass die Kühlventilatoren elektrisch über die Motorwärme gesteuert werden und nicht mehr über einen Keilriemen direkt vom Moter wie früher.

Ja und nein. Soweit ich weiß, war nicht der Kühlerventilator ausschlaggebend, sondern die Kühlmittelpumpe (und die dürfte es bis heute sein? Oder ist diese mittlerweile temperaturabhängig gesteuert? Mit der technischen Seite bin ich in manchen Dingen manchmal nicht so vertraut, aber man lernt ja bekanntlich nie aus 😉) Diese ist (oder war zumindest) direkt per Riemen gesteuert und somit motordrehzahlabhängig. Bei zu niedriger Drehzahl wurde das Kühlmittel zu langsam umgewälzt, die Temperatur stieg. Die heutige Elektronik dürfte aber rechtzeitig eingreifen (durch den per Kennfeld gesteuerten Kühlerventilator zum Beispiel 😉 ).

Zitat:

Original geschrieben von Hdds


... Die heutige Elektronik dürfte aber rechtzeitig eingreifen (durch den per Kennfeld gesteuerten Kühlerventilator zum Beispiel 😉 ).

Ich denke, darauf kann man sich nicht verlassen.

Anhand der zulässigen Anhängelast kann man erkennen, was der Fahrzeughersteller seinem Fahrzeug zutraut und getestet hat.

Meistens hat die zul. Anhängelast nur damit zu tun, ob ein paar mal mit zul. Gespannlast (Anhänger und PKW) an einer 12%-igen Steigung angefahren werden kann.
Die Motorleistung (und damit die Erwärmung des Motors, Kühlwassers) ist ja bei einer bestimmten Steigung und geringer Geschwindigkeit kleiner, als bei der gleichen Steigung und hoher Geschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Meistens hat die zul. Anhängelast nur damit zu tun, ob ein paar mal mit zul. Gespannlast (Anhänger und PKW) an einer 12%-igen Steigung angefahren werden kann.
Die Motorleistung (und damit die Erwärmung des Motors, Kühlwassers) ist ja bei einer bestimmten Steigung und geringer Geschwindigkeit kleiner, als bei der gleichen Steigung und hoher Geschwindigkeit.

Ich glaube da spielen noch mehr Faktoren als eine Rolle als nur der Antriebsstrang. Zum Beispiel die Bremsen und auch die Frage, wieviel Kraft an der Karosserie hinten eingeleitet werden kann.

Denn mit Nutzfahrzeugen, die auf stabilen Leiterrahmen stehen (VW Crafter & Co.) lassen sich auch mit niedrigen Motorisierungen hohe Anhängelasten ziehen.

vg, Johannes

Deswegen schrieb ich ja auch meistens, denn bei schwächeren Motorisierungen ist das oft der Fall.
Siehe Golf.
Da geht es mit gebremsten 800kg bei 12% los (Golf 1,4) und endet meines Wissens bei 1600kg und 12% (Golf 2l-TDI-4-Motion)

Die Belastbarkeit der Karosserie ist wohl identisch und die Fahrzeug-Bremsen spielen bei Anhängern, die ja über 750kg ohnehin eine eigene Bremse haben müssen, nicht die große Rolle.
Vom gesetzlich zulässigen Höchstgewicht für Anhänger bei PKW's (1x zul PKW-Gesamtgewicht) ist auch der 2L-TDI noch ein gutes Stück entfernt.

Das ein Golf 1,4L 400kg weniger Anhängelast bei 12% hat, als zum Beispiel ein 1,2TSI (Eigengewicht relativ identisch und Bremsen meines Wissens auch), liegt ausschließlich am Antrieb.

irgendwo habe ich gelesen (finde ich jetzt nicht) dass bei zul. Gespanngesamtgewicht, ein mehrmaliges Anfahren bei 12% möglich sein muss. Das und das gesetzlich festgelegte Höchstgewicht für Anhänger sind die Grundkriterien.

Zitat:

Original geschrieben von navec



Vom gesetzlich zulässigen Höchstgewicht für Anhänger bei PKW's (1x zul PKW-Gesamtgewicht) ist auch der 2L-TDI noch ...

unsinn. sowas gibts nicht !

bsp tuareg v6: 2,8 t gesamt + 3,5 t anhängelast

gesetzlich geregelt ist nur: - bis 750 kg ohne bremse möglich, darüber pflicht
- bis 1500 kg eine achse, darüber min 2
- bis 3500 kg kugelkupplung erlaubt, darüber maulkupplung pflicht

@markus-thonig:

Zitat:

unsinn. sowas gibts nicht !

Nicht gleich los poltern, wenn man keine Ahnung hat:

Für PKW's ist die gesetzliche Grenze für die Anhängelast das zul Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs x 1!
Bei Geländewagen ist die gesetzliche Grenze für die Anhängelast das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs x 1,5!
Die obere absolute Grenze der zul. Anhängelast beträgt für beide Typen 3500kg.
Nach zu lesen unter §42 STVZO.

Zu deiner Erinnerung: Ich schrieb "bei PKW's".

Deswegen gibts eben auch beim Tiguan die beiden unterschiedlichen Versionen bzgl. der Frontschürze. Einmal die normalen bzw. sportlichen Versionen mit normaler Frontschürze und einfach die "&Field" Varianten, die vorne weiter hochgezogen sind und somit dank mehr Böschungswinkel eben unter die Gattung Geländewagen fallen. Letztere dürfen dann eben auch 200-300kg (je nach Motor) mehr an den Haken nehmen (z.B. max 2500kg statt 2200kg beim 170PS TDI bzw. 2200 statt 2000 beim 160PS TSI).

Der einzig erkennbare "echte" Unterschied zwischen "Track & Field" und dem rest beim Tiguan ist das Offroad-Programm inkl. Bergabfahrassistent.
Aufgrund dessen, traut VW dem Tiguan dann offensichtlich mehr Anhängelast zu.
Vielleicht macht dieser Assistent den Tiguan zum Geländewagen. An die gesetzlich zulässigen gut 3,3Tonnen geht VW beim Tiguan aber auch nicht annähernd heran, weil es eben doch kein "richtiger" Geländewagen (mit entsprechender Getriebeuntersetzung) ist.
Für 3,3T fehlt es definitiv an Zugkraft im 1. Gang und die lässt sich mit keinem "Offroadprogramm" realisieren.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Der einzig erkennbare "echte" Unterschied zwischen "Track & Field" und dem rest beim Tiguan ist das Offroad-Programm inkl. Bergabfahrassistent. ...

Ja, im Offroad-Programm hat der Tiguan, so wie ich das gelesen habe, andere Motor-Software-Einstellungen.

Zitat:

Original geschrieben von navec


... An die gesetzlich zulässigen gut 3,3Tonnen geht VW beim Tiguan aber auch nicht annähernd heran, weil es eben doch kein "richtiger" Geländewagen (mit entsprechender Getriebeuntersetzung) ist. Für 3,3T fehlt es definitiv an Zugkraft im 1. Gang ...

Um 3,3 to. zu ziehen, muß der ganze Antriebsstrang viel stärker und damit schwerer ausgelegt werden. Damit würde der Tiguan dann vermutlich in der Diesel-Version anstatt 7,5 l/100 km dann 9,5 l/100 km verbrauchen, was von der breiten Masse der Tiguankäufer nicht akzeptiert würde, mal abgesehen von dem dafür notwendigen höheren Neupreis.

Übrigens hat der neue 1-ner BMW nur 1.200 kg AHL. Die trauen Ihrem 184 PS BMW 120d nicht mehr, als VW einem 69 PS Fox-Diesel.

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