Wie lange kann man vom Kauf zurücktreten??
Hallo,
mein Auto wird und wird nicht geliefert. Ursprünglich hies es 21.08, dann 1.10, und jetzt hat er immer noch keine Bauwoche. Ich habs echt satt!!!
Wie lange kann man denn vom Kauf noch zurücktreten. Es handelt sich um eine Finanzierung.
MfG SirQuickly
Beste Antwort im Thema
servus.
du kannst jederzeit vom kauf zurücktreten. musst eben nur max.15% vom kaufpreis bezahlen.
40 Antworten
Zitat:
Dann akzeptiere einfach das ich dem TE hier einen alternativen Lösungsweg anbiete
Warum fühlst Du Dich gleich angegriffen??? Ich habe nirgendwo erwähnt, dass ich Deine Vorschläge nicht akzeptiere! Im Gegenteil, ich habe deutlich gemacht, dass ich den Austausch über / und die Darstellung von verschiedenen Ansätzen gut und wichtig finde!
Zitat:
Hat er aber nicht, was nützt das ganze dem TE jetzt ? Was nützt es über verschüttete Milch zu klagen ? Nix. Hat in diesem Thread überhaupt nichts verloren.Zitat:
Dann hätte er für die Boomzeit der Auslieferungen entsprechende Vorkehrungen treffen müssen (er weiß ja nicht erst seit gestern, was auf ihn zukommt), so dass seine Kreditlinie ausreichend ist. Hat er aber offensichtlich nicht und nun leidet der Kunde unter seiner unternehmerischen Inkompetenz!
Da bin ich anderer Meinung: Genau dieses betriebswirtschaftliche Fehlverhalten des Händlers (kein kleiner, wie der TE anmerkt) hat ja überhaupt erst zu dem Problem geführt, das der TE nun hat und ausbaden muss/soll. Ursächlich ist also der Händler schuld. Das sollte hier nicht vergessen werden, den darauf kann der TE unter anderem seine Argumentation dem Händler gegenüber aufbauen. Egal ob nun auf Deine oder meine oder eine dritte oder vierte Art und Weise.
BTW:
Zitat:
Ok letzter Versuch 🙄
Versuche es nicht, Du wirst mich nicht von Deinem Standpunkt überzeugen. (Nicht bös gemeint!) Das macht aber nix, solange der TE seinen Nutzen aus unserem "Streit" ziehen kann.
Kurzer Hinweis. Ich habe den Thread nicht selbst geöffnet sondern mehr oder weniger missbraucht, da ich auch mit dem Gedanken spiele eine schriftliche Frist zu setzen.
Wir haben bereits mehrere Gespräche mit dem Händler geführt und er ist sich bewusst, in welcher Lage wir stecken. Offenbar sind ihm dennoch die Hände gebunden. Er hat sich gestern kooperativ gezeigt und bewiesen, dass alles da ist außer der KFZ-Brief. Das war es dann aber auch schon. Ein Anruf beim Leiter des AH hat bewirkt, dass wir angeblich auf der Prio Liste stehen. Das war es dann auch schon wieder.
Ich möchte an der Stelle nochmal drei Fragen formulieren:
Kann man in dieser Situation eine Frist setzen?
Kann man in dieser Situation vom Vertrag zurücktreten?
Macht es Sinn sich selbst an die VW-Bank zu wenden?
Zitat:
Versuche es nicht, Du wirst mich nicht von Deinem Standpunkt überzeugen. (Nicht bös gemeint!) Das macht aber nix, solange der TE seinen Nutzen aus unserem "Streit" ziehen kann.
Ok dann lassen wir das, keine Angst ich bin nicht persönlich angegriffen 😉 ... ich kann deinen Standpunkt sehr gut verstehen !!!
Zitat:
Kann man in dieser Situation eine Frist setzen?
Kann man in dieser Situation vom Vertrag zurücktreten?
Macht es Sinn sich selbst an die VW-Bank zu wenden?
Du kannst und solltest eine Frist setzen die angemessen ist, diese kann aber nicht 1 Woche sein o.ä. deswegen ist es wahrscheinlich eh zwecklos (weil dein Händler selbst sagt er braucht noch ne Woche oder so) Aber du solltest es auf jedenfall tun ! Informier dich bitte mal im Internet wann du welche Frist setzen musst. Das Hängt auch von deinem Liefertermin ab, unverbindlich/verbindlich etc. oder poste es hier rein (hoffe nicht das ich es überlesen habe).
Zurücktreten kannst du erst nach angemessener Frist, was macht es für dich für einen Sinn ? Den ganzen Stress nochmal beim anderen Händler oder hoffen das du einen VFW findest ? Wie ist das mit der Prämie ? Du brauchst ja ein Auto .. findest du eins in 1-2 Wochen (in der dein Auto, angenommen, fertig ist ?) ? Überleg dir das gut ... generell aber ---> Frist ---> Rücktritt ---> Schadenersatz bei Nichterfüllung
Ja anrufen kannst du, ob das was bringt ? Weis nicht aber es schadet nicht und du erfährst vielleicht Hintergrund Infos !
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
[...]
Zurücktreten kannst du erst nach angemessener Frist, was macht es für dich für einen Sinn ? Den ganzen Stress nochmal beim anderen Händler oder hoffen das du einen VFW findest ? Wie ist das mit der Prämie ? Du brauchst ja ein Auto .. findest du eins in 1-2 Wochen (in der dein Auto, angenommen, fertig ist ?) ? Überleg dir das gut ... generell aber ---> Frist ---> Rücktritt ---> Schadenersatz bei Nichterfüllung
[...]
Würde die im Falle eines Rücktrittes verpasste Prämie unter der "Rubrik" Schadenersatz ersetzt werden? Wäre ja nicht uninteressant zu wissen.
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Ich meine du kannst die reservierte Prämie auch für ein anderes Fzg. nutzen, genaueres weis ich leider nicht ...
Bei (begründetem) Rücktritt (mit Frist etc.) wird er wohl die "Prämie" vom Händler bekommen. Allerdings muss man auch schauen das er dadurch keinen Vorteil hat .. müsste er also seinen Abwracker dem Händler geben ? Recht kompliziert 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Ich meine du kannst die reservierte Prämie auch für ein anderes Fzg. nutzen, genaueres weis ich leider nicht ...Bei (begründetem) Rücktritt (mit Frist etc.) wird er wohl die "Prämie" vom Händler bekommen. Allerdings muss man auch schauen das er dadurch keinen Vorteil hat .. müsste er also seinen Abwracker dem Händler geben ? Recht kompliziert 🙂
Na wer den Abwracker kaputt macht ist doch eigentlich egal, oder?
Aber es wird wohl in der tat nicht so einfach sein, das alles dann so durchzubringen, dass man keinen Nachteil hat.
Vielleicht kann der Käufer ja mit seiner Anzahlung direkt zur VW-Bank laufen, die Steine auf den Tisch des Hauses legen und den Brief mitnehmen 😛
Zitat:
Vielleicht kann der Käufer ja mit seiner Anzahlung direkt zur VW-Bank laufen, die Steine auf den Tisch des Hauses legen und den Brief mitnehmen 😛
Genau darüber habe ich auch schon nachgedacht. In meinem Fall vermute ich mittlerweile, dass der Händler Probleme mit dem Vorschuss der Anzahlung hat, welche natürlich erst mit der "Auslieferung" tätige.
Nach der "Auslieferung" besteht dann ja nur noch ein Verhältnis zwischen mir und der Bank, was die Finanzierung angeht.
Ich brauche lediglich die Kopie (oder das Original?), um den G6 kurz anzumelden. Für die Dauer der Finanzierung gehen die Papiere dann ja wieder zur Bank wenn ich das richtig verstanden habe..
Scheinbar hat da aber noch keiner Erfahrungen mit gemacht 🙁
Ich werde versuchen einen Ansprechpartner bei der Bank zu finden, um über mein Problem zu reden. Mal sehen was dort rauskommt.
Aus der Tatsache, dass das Fahrzeug auf dem Hof des Händlers steht, können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden. Die Gründe, warum es dort steht und warum der Händler nicht liefert, können dahinstehen. Entscheidend ist der Händler Kaufvertrag.. Aus disem und der Art der vereinbarten Lieferfrist (verbindlich/unverbindlich) ergibt sich, wann der Händler die Lieferung anbieten muss: unverbindlicher Liefertermin plus eine Schonfrist von sechs Wochen (siehe AGB).
Versäumt der Käufer nach Ablauf der Schonfrist die zur Begründung des Verzugs erforderliche Aufforderung, nach einem bestimmten Zeitraum zu liefern (Nachfrist), läuft die „Schonfrist“ für den Händler weiter.
Erst wenn nach Ablauf der Nachfrist der Händler dem Käufer die Lieferung nicht anbietet, hat man Rechte.
Alle Gespräche vor diesem Termin erfolgen auf der Basis von Kulanz, Kundenpflege und dgl.
Also ist zu klären, welcher Liefertermin vereinbart wurde und ob ggfs. schon eine Nachfrist gesetzt wurde.
Ebenfalls spielt überhaupt keine Rolle, dass der jetzige Wagen auseinderfällt und dem TÜV schon lange vorgeführt werden musste. Dies ist für die Lieferung des Neuwagens unerheblich, solange hierüber nichts im Vertrag steht.
O.
Zitat:
Original geschrieben von iggi66
Genau darüber habe ich auch schon nachgedacht. In meinem Fall vermute ich mittlerweile, dass der Händler Probleme mit dem Vorschuss der Anzahlung hat, welche natürlich erst mit der "Auslieferung" tätige.Zitat:
Vielleicht kann der Käufer ja mit seiner Anzahlung direkt zur VW-Bank laufen, die Steine auf den Tisch des Hauses legen und den Brief mitnehmen 😛
Nach der "Auslieferung" besteht dann ja nur noch ein Verhältnis zwischen mir und der Bank, was die Finanzierung angeht.
Ich brauche lediglich die Kopie (oder das Original?), um den G6 kurz anzumelden. Für die Dauer der Finanzierung gehen die Papiere dann ja wieder zur Bank wenn ich das richtig verstanden habe..
Scheinbar hat da aber noch keiner Erfahrungen mit gemacht 🙁
Ich werde versuchen einen Ansprechpartner bei der Bank zu finden, um über mein Problem zu reden. Mal sehen was dort rauskommt.
Zur Anmeldung des Fahrzeugs benötigt man immer das Original des Kfz-Briefs und den bekommt nur der Händler zur Anmeldung ausgehändigt. Speziell in Deinem Fall, da Du ja anteilig finanzieren lässt.
Und mit welcher Bank willst Du sprechen? Eigentlich doch nur mit der VW-Bank über die Du finanzierst. Ich glaube, da wird Dich keiner anhören, da der Vertragspartner der Banken erst einmal der Händler ist.
Also, bleibt Dir nur, Dich mit dem Händler irgendwie zu arrangieren.
Zitat:
Original geschrieben von MichaelN
Irgendwann bist Du nicht mehr zur Abnahme verpflichtet. Das hängt u.a. davon ab, ob Du einen verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermin im Vertrag stehen hast. Lies Dir mal das kleingedruckte zur Abnahme des Kaufgegenstands durch.
Einen 'Rücktritt' vom Kauf wie beim Onlinekauf gibt es nicht.
Klar gibt es den, wenn das Auto direkt über VW finanziert wird.....
Gestern meldete sich die Disposition meines 🙂 auf mein Schreiben zum Lieferverzug (siehe meine Story weiter vorn).
Antwort: Man hat sich endlich mal mit Wolfburg in Verbindung gesetzt. Auto steht seit 5 Wochen fertig in Wolfsburg (welche Überraschung). Es war angeblich zur dortigen Individualwerkstatt geroutet worden. Dort hatte man aber keinen Auftrag dafür. Also wurde erst gestern, der Werkstattvermerk gelöscht und mein Golf auf den Status "Auslieferung zum Händler" gesetzt (angeblich superdringend). Jetzt liegt es an der Spedition "Egerland", wie schnell das Fahrzeug in Berlin bzw. erstmal im Brandenburger Zwischenlager ankommt.
Die Anlieferung soll insgesamt nicht länger als 10 Tage dauern und um den Kfz-Brief will man sich parallel kümmern, so dass dann keine weiteren Verzögerungen bei der Übergabe an mich entstehen. Ich bin mal sehr gespannt.
Die Story mit der Werkstattroutung finde ich schon merkwürdig, zumal mein Wagen ja schon mal auf dem Hof des Händlers gestanden haben soll (war angeblich Verwechslung), Vielleicht ging damals was beim Transport kaputt, so dass die Spedition meinen Wagen gleich wieder mit zurückgenommen hat zur Reparatur, wer weiß...