Wie einfach gibt es die TÜV (HU)-Plakette

https://www.youtube.com/watch?v=caT7JuRHJcY

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Jo, Alex Feders muss sich schon darstellen. Schließlich ist sie 1 Jahr nach ihrer Kfz-Ausbildung schon Meisterin geworden, da kann man schon mehr als stolz sein! Und diesen Stolz braucht man nur noch mit bisschen Polemik verpacken, und schon ist man im Fernsehen. Da macht es auch nichts, wenn man keine Ahnung hat, aber behaupten kann man ja erstmal alles, und das Fernsehpublikum ist ja so geduldig.

Da wird eine fehlende Polabdeckung der Batterie zum erheblichen Mangel, weil im Falle eines Unfalls, wenn sich dann die Motorhaube faltet, ja ein Kurzschluss entstehen könnte. Wie sagt Frau Feders: Plus auf Masse, das knallt klasse! Na klar, und vor diesem Kurzschluss schützt ja dann auch unbedingt eine wenige Millimeter starke Kunststoffabdeckung, die hält den Unfallkräften bestimmt stand! Schade nur, dass Frau Feders nicht lesen kann. In der amtlichen Mängelrichtlinie würde sie sonst unter dem Punkt 4.13a finden, dass eine fehlende Batterieabdeckung allenfalls als Geringer Mangel (GM) einzustufen ist.

Und dass bei einer falschen Reifengröße die Regelsysteme versagen, gibt es wohl nur in der Werkstatt bei Frau Feders. Ich wüsste nicht, warum ein ABV oder ESP nicht mehr funktionieren sollte, weil ein Reifen etwas kleiner ist. Und warum bei einer falschen Reifengröße die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen soll, das würde ich auch mal gerne lernen.

Dann noch die nette aufgeklebte Plakette auf dem Lenkrad. Natürlich ist es blöd, den Abdruck im Falle eines sich öffnenden Airbags im Gesicht zu haben, da ist doch ein Abdruck des ebenfalls erhaben aufgebrachten Fahrzeuglogo's viel kleidsamer. Anscheinend hat die junge Dame noch nie einen Airbag offen gesehen, sonst wüsste sie, dass die Airbagabdeckung mal eben am Lenkrad verbleibt. Auf Youtube kann man dieses in slow-motion-Video's genau sehen.

Die fehlende Gummikappe am Bremspedal: Na ja, wenn es denn hilft. Manchmal habe ich mit nassen Gummisohlen auf einer ebenfalls nassen Gummi-Pedalabdeckung sicher weniger Halt als wenn ich auf ein schönes Stahlpedal trete. Die Reibungskoeffizienten unterscheiden sich nur marginal. In der HU-RiLi steht diesbezüglich lediglich drin, dass die Pedale rutschfest sein müssen. Ob sie das ohne Gummikappe nicht mehr sind, mag jeder selbst entscheiden.

Zum Gurtschloss mag ich nichts sagen. Ich finde es blöd, wenn da was reingesteckt wird, was nicht da rein gehört. Habe bei den Rücksitzen auch schon Münzen in den Gurtschlössern gefunden, die Kinder dort reingesteckt hatten. Vorne würde ich das nicht erwarten, aber das sollte jeder Prüfer in der Tat sehen.

Insgesamt also eine schöne reißerische Sendung, wie schlecht unser Berufsstand doch ist.
Vielleicht kriegt Frau Feders auch mal nen schön präparierten Testwagen in ihre Werkstatt und wir schauen, wie viele Mängel dann nicht gefunden werden.

Grüße der Gardiner

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Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Oktober 2019 um 06:39:44 Uhr:



Paar Tage später kommt ein Bekannter mit Mangelpunkt : ein Nebler zu tief . . . tja, an wen man eben gerät . . . Tagesform, Ausbildungsstand, was auch immer . . .

Zumindest bei Richtern gabs mal eine Untersuchung, dass im Schnitt ein milderes Urteil gefällt wurde, wenn der Bauch vorher was zu Essen bekommen hatte. Also TÜV-Termine meiden, die kurz vor der Pause stattfinden. 🙂

Zitat:

@gardiner schrieb am 17. Oktober 2019 um 10:03:06 Uhr:


...
Und warum bei einer falschen Reifengröße die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen soll, das würde ich auch mal gerne lernen.
...

Einzig bei diesem Punkt möchte ich gerne mal rückfragen.

Ist es nicht so, dass im CoC Rad-Reifen-Kombinationen drin stehen, die ohne weitere Eintragungen zulässig sind? Und "alles andere" muss man sich eintragen lassen, laienhaft gesagt?

Ergo - "falsche" Reifengrößen = unzulässig? Vielleicht ist es nicht der korrekte Fachterminus - aber ist das nicht mit "Erlöschen der BE" gleichzusetzen?

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Oktober 2019 um 06:39:44 Uhr:


Und manchmal sind die Prüfer sich auch uneinig. Beim letzten TÜV war einer meiner Nebelscheinwerfer bissl zu niedrig ---> Aussage vom Prüfer : zu tief wird bei Neblern nicht bemängelt, nur zu hoch.
Paar Tage später kommt ein Bekannter mit Mangelpunkt : ein Nebler zu tief . . . tja, an wen man eben gerät . . . Tagesform, Ausbildungsstand, was auch immer . . .

Das kann - leider - aber auch ab und an geändert werden. Die Mangeleinstufung wird den Prüfer ja bei den meisten Mängeln durch den Mangelkatalog vorgegeben, da ist der Ermessensspielraum klein.

Bei Nebelscheinwerfern ist dazu noch die Thematik mit den Prüfzeichen. Abhängig davon ob es ein EG oder ECE genehmigter Nebelscheinwerfer ist ist zu tief ein Mangel oder nicht - das erklär mal einem Kunden. Aber in der einen Vorschrift gibt es bei den Einstellsollwerten halt eine Grenze nach unten, bei der anderen nicht.

Damit können beide Prüfer korrekt gearbeitet haben und sich sogar einig gewesen sein 😉

Auch als Prüfer muss man nicht immer alles verstehen ... 😮

Am letzten Samstag (19.10.2019) hab ich Winterreifen aufgezogen und an der Hinterachse bei der üblichen Kontrolle einen komplett fertigen Bremsbelag gefunden (Bild 1 bzw. 2)... zum Glück hatte ich noch einen Satz Beläge rumliegen, also wurden nicht nur die Winterreifen aufgezogen sondern gleich noch schnell die Bremsen an der HA gemacht (Bild 3 u. 4).

Der interessante Teil daran - das Auto war erst Mitte / Ende September beim TÜV zur Hauptuntersuchung und wurde wegen einem angeblich massiv ausgeschlagenen Kugelkopf (Bild 5) zur Nachprüfung zitiert... diese wurde am Brückentag Freitag 04.10.2019 bei der DEKRA erfolgreich durchgeführt - Plakette bis Sept. 2021.

...kommt man sich schon ein wenig verarscht vor. 😠

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Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Oktober 2019 um 19:05:12 Uhr:


Am letzten Samstag (19.10.2019) hab ich Winterreifen aufgezogen und an der Hinterachse bei der üblichen Kontrolle einen komplett fertigen Bremsbelag gefunden (Bild 1 bzw. 2)... zum Glück hatte ich noch einen Satz Beläge rumliegen, also wurden nicht nur die Winterreifen aufgezogen sondern gleich noch schnell die Bremsen an der HA gemacht (Bild 3 u. 4).

Der interessante Teil daran - das Auto war erst Mitte / Ende September beim TÜV zur Hauptuntersuchung und wurde wegen einem angeblich massiv ausgeschlagenen Kugelkopf (Bild 5) zur Nachprüfung zitiert... diese wurde am Brückentag Freitag 04.10.2019 bei der DEKRA erfolgreich durchgeführt - Plakette bis Sept. 2021.

...kommt man sich schon ein wenig verarscht vor. 😠

Alter Falter - hast du die fertigen Bremsbeläge hinten nicht gehört vorher? So wie das aussieht, muss das doch (in Teilen) schon fast Metall auf Metall gerieben haben ...

Nur "fast" Metall auf Metall hörst eben noch nicht (obwohl's oben am Scheiben-/Bremsklotzrand fast so aussieht).
Erst direkt Metall auf Metall hörste . . . sofern man ein Ohr dafür hat . . . und das Auto nicht zu gut gedämmt ist . . . und die Musik nicht auf "Dröhnstufe" . . . ;-)

Aber bei dieser Konstruktion klemmen auch gern mal die Bremsklötze fest, wegen Rostaufblühungen/-ausdehnung ---> gut Paste drauf und bei jedem Räderwechsel mal die Beweglichkeit/Freigängigkeit der Klötze prüfen . . . vorbeugen ist besser als heilen . . . Gefahr erkannt ---> Gefahr gebannt !

Nachtrag/Antwort zu unten :
Naja, wenn's aber erstmal klemmt, kann's aber auch recht schnell gehen mit der unbemerkten Abnutzung eines inneren Belags, wenn der ständig leicht mitbremst (aber noch nicht quietscht und die Bremse heißlaufen läßt), selbst wenn man den äußeren erst durch kurzen Blick durch die Felge für gut befunden hat . . . hinterher is man natürlich immer schlauer . . . und kann dann hier vorwurfsvoll argumentieren ;-)

Ich frage mich, wie lange denn bei gast356 die Intervalle für eine "übliche Kontrolle" sind. Bei regelmäßiger Durchsicht wäre das sicher nicht soweit gekommen, zumal man wohl die Beläge schon rumliegen hatte. Ich finde, ein Autofahrer sollte da ruhig etwas mehr Verantwortung für sich und andere sehen.

Moin Moin !

Zitat:

wegen einem angeblich massiv ausgeschlagenen Kugelkopf (Bild 5) zur Nachprüfung zitiert... diese wurde am Brückentag Freitag 04.10.2019 bei der DEKRA erfolgreich durchgeführt - Plakette bis Sept. 2021.

Und was kann nun die Dekra dafür , dass sie die Nachprüfung erfolgreich durchgeführt hat? Der TÜV hatte doch die Bremse hinten nicht bemängelt, also war kein Grund , diese bei der Nachprüfung zu kontrollieren . Ob nun der Spurstangekopf ausgeschlagen war oder nicht , kann weder auf dem Bild erkannt werden noch kann der Dekra-Prüfer feststellen , ob der durch einen neuen ersetzte alte Kopf ausgeschlagen war. Für ihn war nur feststellbar , dass die festgestellten Mängel behoben waren und damit hat er genau richtig gehandelt. Den Fehler hat der Prüfer vom TÜV begangen.

MfG Volker

gast356, (...) du kannst dich ja bei dem TüV beschweren, warum bei er Untersuchung das Fahrzeug wegen unzureichender Bremse nicht aus dem Verkehr gezogen wurde!

Ausreichend Bremsleistung scheint ja Mitte September noch vorhanden gewesen zu sein. Die Werte vom Bremsenprüfstand bekommt man ja mit.

...an der Vorderachse hab ich wenige Tage vor der HU die Bremse noch komplett (Scheiben + Beläge) neu gemacht, zur Hinterachse bin ich nur nicht mehr gekommen, weil ich eigentlich auch die Scheiben neu machen wollte... die hatte ich damals noch nicht da.

Inzwischen hab ich sie zusammen mit einem weiteren Satz Klötze auf Lager...

@schreyhalz ... die DEKRA kann nix für, zu denen bin ich gefahren, weil die eben keinen solchen Zirkus aufführen, wie ich ihn mehrfach beim TÜV erlebt habe.

@Harig58 ...dass die Bremse an der HA nicht mehr ganz fit war, war mir ja schon längst klar... sonst hätte ich ja, wie schon bemerkt nicht auch schon das Material vorrätig gehabt... wobei ich Bremsen v.a. wenn die Scheiben sowieso getauscht werden sollten schon auch mal bis auf "Eisen auf Eisen" runtergefahren hab - siehe Bilder... die sind aber nicht aktuell sondern schon etwas älter.
Bremsen tut die Karre trotzdem -hören und spüren am Bremspedal tut mans auch-, nur ists halt schon mindestens ein kleiner Skandal was der Herr TÜV-Prüfer da abgeliefert hat v.a. vor dem Hintergrund mit dem Zirkus den die sonst so abziehen.

Für mich ist es eher ein Skandal, dass Du wissentlich mit einer heruntergerissenen Bremse unterwegs bist- auch wenn sie die Prüfung gerade noch geschafft hat, bevor die Reste des Belages davonfliegen.

Fakt: Der deutsche TÜV ist schon sehr streng, besonders bei allen Sachen die irgendwas mit der SIcherheit zu tun haben.
Fakt nr2: Der Tüv ist keine Gütesiegel für Gebrauchtwagen! Das denken leider manche.
Fakt nr3: In den meisten Ländern, auch innerhalb Europas und besonders in USA, ist der TÜV wenn vorhanden deutlich entspannter UND da werden auch nicht ständig fussgänger umgefahren weil die Bremsen nicht gehen oder so.

Meine Meinung: Tüv hat generell seine Berechtigung. Ich will ja auch nicht unbedingt dass mir jmd reinfährt weil er bei Regen mit slicks fährt. ABER: Viele Punkte sind zu streng: Wenn meine Airbags nicht gehen oder Windschutzscheibe kaputt ist dann ist das in erster Linie mein Problem. In diesen Punkten finde ich den Tüv zu streng.

Es ist aber auch nur in erster Linie dein Problem. In zweiter nämlich meins und das aller anderen Krankenversicherten.

Zitat:

@therealrob schrieb am 24. Oktober 2019 um 08:23:43 Uhr:


Es ist aber auch nur in erster Linie dein Problem. In zweiter nämlich meins und das aller anderen Krankenversicherten.

Oder wenn das Auto direkt danach mit "frischTÜV" verkauft wird das des nächsten Besitzers.

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