Wie denkt die Bevölkerung von diesem Problem
Guten Tag,
kurze Frage, weil es auch betreffen könnte.
Ich komme öfters in diese Situation.
Situation:
Vor uns fährt ein Tracktor auf Landstraße. Es ist 100km/h erlaubt.
Es sind etwa (ist ja egal) 10 Fahrzeuge vor mir die die ganze Zeit nur 40km/h fahren.
Ich kenne die Strecke und merke nach einigen Sekunden, dass sich da vorne am Tracktor nicht tut!
(Warscheinlich fährt eine Frau/Oma hinter dem Tracktor her)
Also setze ich aus position 10 zum überholen an auf einer Graden strecke.
Wenn ich das mache, dann schaffe ich gute 5 Autos vorbei! Also wegen einem Auto fange ich erst gar nicht an!
Jetzt kommt das Problem, sagen wir ich habe jetzt 7 Autos überholt. (Ich fahre kein starkes Auto: Polo 6n mit 60Ps.) In dieser Zeit wo ich 5 oder mehr autos Überhole könnten die anderen schon weg sein und am Tracktor vorbei.
Das Problem ist jetzt, das die alle so dicht fahren, dass wenn ich mich wieder einordnen möchte, kein Platz gelassen wird. Die Autofahrer zwingen mich auf der Überholspur zu bleiben. Niemand lässt mich rein.
Meine Frage, ist jetzt, wie handelt ihr in solchen Situationen. Muss ich wirklich auf grader Strecke an 10 Position warten bis wir 30km gefahren sind und ich an der Reihe bin zu überholen?
Ich bekomme immer Lichthupe und gehupe, nur weil ich halt vorbei möchte.
MfG
Grimmlin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von grimmlin
Es ist 100km/h erlaubt.
Die 100 km/h gelten unter günstigsten Verkehrs- und Witterungsbedingungen. Davon ist man in einer solchen Situation weit entfernt.
Deshalb sollte man, gerade mit einem so schwachen Fahrzeug, erst die Vorausfahrenden überholen lassen.
370 Antworten
Zum Thema ,, was wenn ein anderer rauszieht http://de.auto.de/.../...rst-aus-Kolonne-heraus-ueberholt-hat-Vorfahrt
zum Thema Ueberholen(etwas runterscrollen): http://taunusreiter.de/Pol_Verkehrsknigge.html
Uebrigens kann man den letzten Link auch wunderbar im TL-Thread anwenden. Den sollten sich alle mal etwas beherzigen
Schicks W. nochmal per PN !
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Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Zum Thema ,, was wenn ein anderer rauszieht http://de.auto.de/.../...rst-aus-Kolonne-heraus-ueberholt-hat-Vorfahrt
Mmmmm, ich dachte das wäre klar, hat kaum einer abgestritten, aber wie sieht es aus mit dem Gefahrenpotenzial und mit dem wiedereinscheeren in einen Sicherheitsabstand aus ?
Ich hab das jetzt mal nur aus dem letzten Link Kopiert:
Wenn ich jemanden nicht überholen kann muß ich Abstand halten, sodaß ein anderer, der vielleicht dank seines schnelleren Fahrzeugs, seiner besseren Reaktionsfähigkeit oder Ortskenntnis überholen kann, dies tun kann ohne von mir durch zu geringen Abstand gefährdet zu werden. Einem Überholenden den Abstand zum Vordermann zu verkürzen, oder überhaupt durch Beschleunigen das Überholen zu erschweren, ist mehr als ein Kavaliersdelikt: es ist gefährlich, strafbar und nach der StVO ausdrücklich verboten: Der Überholte darf nicht beschleunigen; er muß sogar nach Möglichkeit das Tempo vermindern
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wenn ich jemanden nicht überholen kann muß ich Abstand halten, sodaß ein anderer, der vielleicht dank seines schnelleren Fahrzeugs, seiner besseren Reaktionsfähigkeit oder Ortskenntnis überholen kann, dies tun kann ohne von mir durch zu geringen Abstand gefährdet zu werden.
Toll, und nun?
Wer hats denn geschrieben? Zitat:
"Von einem der seit 25 Jahren den Führerschein hat, unfallfrei fährt und den Verkehr aus den unterschiedlichsten Perspektiven her kennt."Jetzt schreibe ich (einer der seit 15 Jahren den Führerschein hat, unfallfrei fährt und den Verkehr aus den unterschiedlichsten Perspektiven her kennt), das es reicht den Sicherheitsabstand einzuhalten und es unverantwortlich ist, eine Kolonne zu überholen, wenn ich nicht sicherstellen kann, dass ich an allen vorbeikomme. Alles anderer ist eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer die überholt werden.
Und schon haben wir ein unentschieden. Dein zweiter Link ist völlig sinnfrei. Jeder Hinz und Kunz kann sich ne Homepage machen und schreiben was er will und trotzdem sagt das garnichts aus.
Übrigens der erste Link ist auch sinnfrei, da er am Thema völlig vorbeigeht.
Aber vermutlich müssen so schwache "Argumente" herhalten, wenn man nichts handfestes für seinen Standpunkt findet.
Zumindest wird es reichen um geistig minderbemittelte wie Kollege W. weiter in ihrer Meinung zu bestärken.
Schönen Dank
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Wraithrider,Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Es gibt KEIN Gesetz, das mir vorschreibt, eine ganze Kolonne ausschließlich am Stück überholen zu müssen.
bitte!! DOCH das gibt es ich versuche es noch ein letztes Mal:
§5 Absatz 2 StVO:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.Der fett markierte "ganze Überholvorgang" beschreibt die Kolonne in ihrer ganzen Länge. Du musst beim Lesen der StVO nur für 50 Cent den Kopf einschalten!
So langsam bringst Du mich so weit, dass ich Dir wünsche, dass es mal bei einem Überholvorgang für Dich so richtig eng wird und Du gegen einen Baum knallst. Nur deswegen, damit Dich Polizei und Verkehrsrichter wieder von Deinem hohen Ross runterholen.
Gruß
diezge
Sinnlose Mühe deinerseits.
Ist ein ICH MENSCH !
Dessen Kopf kann niemand updaten🙄
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich hab das jetzt mal nur aus dem letzten Link Kopiert:Wenn ich jemanden nicht überholen kann muß ich Abstand halten, sodaß ein anderer, der vielleicht dank seines schnelleren Fahrzeugs, seiner besseren Reaktionsfähigkeit oder Ortskenntnis überholen kann, dies tun kann ohne von mir durch zu geringen Abstand gefährdet zu werden. Einem Überholenden den Abstand zum Vordermann zu verkürzen, oder überhaupt durch Beschleunigen das Überholen zu erschweren, ist mehr als ein Kavaliersdelikt: es ist gefährlich, strafbar und nach der StVO ausdrücklich verboten: Der Überholte darf nicht beschleunigen; er muß sogar nach Möglichkeit das Tempo vermindern
Naja, bleiben wir doch mal bei der Sache. Wer hats geschrieben ? Die Schweizer ? Ne ! Nicht mal die, und genauso relevant ist das auch für die deutsche Straße.
Bleiben wir doch mal in der Realität, horchen wir doch mal in uns rein. Welche Stimme/n hören wir dann ? Welche Stimmen haben hir in diesem Thema die Mehrheit ? Und nun übertragen wir das wieder in den Alltag.
Danke fürs lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Unser Wraithraider kommt mir vor wie der Geisterfahrer der der Meinung ist das er alleine richtig fährt und alle die ihm entgegenkommen die Geisterfahrer sind.
Einer muss ja die richtige Richtung vorgeben.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
nein, es fehlt dem Überholer an logischem Denken, denn er darf den Überholvorgang nicht starten, wenn er nicht an der gesamten Schlange vorbeikommt (siehe meine zitierten StVO-Paragrafen).
Das ist falsch. Es gibt keinerlei Paragraph, der es verbietet eine Schlange stückweise zu überholen. Davon steht nichts in den von dir zitierten Passagen und auch sonst nirgends.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Diejenigen, die in der Schlange fahren, müssen keinen so großen Abstand halten, dass noch irgendjemand einscheren kann, sondern so viel, dass der Sicherheitsabstand zum Vordermann passt.
Was ist so kaputt an den Menschen, dass ihnen befohlen werden muss, etwas zu tun, dass anderen Menschen nützt und ihnen selbst nicht schadet? Warum kann man nicht einfach mal sagen: "Für mich ist es egal, dem anderen hingegen hilft es, also mache ich das doch gern!" Was läuft falsch bei euch?
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Aber wenn Du es nicht schaffen solltest, an ALLEN einschließlich des Traktors vorbeizukommen, dann hast DU einen Fehler gemacht und nicht die unbeteiligten in der Schlange, die brav ihren Sicherheitsabstand einhalten.
Es ist KEIN Fehler, weniger als "ALLE, ABSOLUT ALLE, UND UNBEDINGT ALLE!!!!!!" zu überholen. Es gibt kein Gesetz, dass diese vorschreibt. Wäre ja auch schwachsinnig.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Der fett markierte "ganze Überholvorgang" beschreibt die Kolonne in ihrer ganzen Länge. Du musst beim Lesen der StVO nur für 50 Cent den Kopf einschalten!
Nein, es beschreibt den Überholvorgang. Fertig. Ein Überholvorgang ist nicht definiert als "immer die ganze Kolonne". Gäbe es so einen passus, hättet ihr ihn doch schon längst zitiert. Ist aber nicht der Fall. Eine Kolonne stückweise zu überholen ist ausdrücklich erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
So langsam bringst Du mich so weit, dass ich Dir wünsche, dass es mal bei einem Überholvorgang für Dich so richtig eng wird und Du gegen einen Baum knallst. Nur deswegen, damit Dich Polizei und Verkehrsrichter wieder von Deinem hohen Ross runterholen.
Das zeigt mir, was du für einen schlechten Charakter hast. Jemandem einen schweren, potentiell tödlichen Unfall zu wünschen, nur weil er einem nicht zustimmt, ist aller unterste Schublade. Schämen solltest du dich für sowas und es nicht noch öffentlich ausposaunen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Das zeigt mir, was du für einen schlechten Charakter hast.
Gleich lach' ich mich tot!
Wenn ihr doch alle wißt wie eng und egoistisch alle in der Schlange agieren, ist es doppelt dämmlich da trotzdem vorbeizufahren, bloß weil man es ja darf. Euer Vertrauen in Engel ist grandios... .
Nö - an der Schlange vorbeizufahren ist absolut unegoistisch. Damit bleibt die vorige Kreuzung ein wenig freier von Rückstau. Und direkt an der Engstelle brauche ich keine Engel. Das geht auch - im Extremfall - mit ein wenig Selbstbewusstsein gegenüber einem Teufel. 😛
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Wraithrider,Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Es gibt KEIN Gesetz, das mir vorschreibt, eine ganze Kolonne ausschließlich am Stück überholen zu müssen.
bitte!! DOCH das gibt es ich versuche es noch ein letztes Mal:
§5 Absatz 2 StVO:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.Der fett markierte "ganze Überholvorgang" beschreibt die Kolonne in ihrer ganzen Länge. Du musst beim Lesen der StVO nur für 50 Cent den Kopf einschalten!
So langsam bringst Du mich so weit, dass ich Dir wünsche, dass es mal bei einem Überholvorgang für Dich so richtig eng wird und Du gegen einen Baum knallst. Nur deswegen, damit Dich Polizei und Verkehrsrichter wieder von Deinem hohen Ross runterholen.
Gruß,
diezge
Moin!
Falls es Euch noch nicht aufgefallen sein sollte: §5, 2 StVO bezieht sich auf den Gegenverkehr, nicht auf die überholte Kolonne.
Des Weiteren erlebe ich vergleichbare Situationen mindestens zweimal pro Woche und sehe da kein großes Problem. Wo es geht, wird überholt und fertig. Schafft man nicht die ganze Kolonne, schert man ein und überholt bei der nächsten Gelegenheit weiter. Wenn das einen der Kolonnenschnarcher stört - so what? Er hätte ja selbst längst überholen können.
Übrigens ist es ziemlich hanebüchen, aus einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes durch Fahrer in einer Kolonne ein Überholverbot für Nachfolgende abzuleiten.
Was aber definitiv verboten ist, s. §5, 6 StVO, ist das Beschleunigen während des Überholtwerdens. Das könnte man durchaus auch als versuchtes Tötungsdelikt werten. Glücklicherweise passiert das selten.
Moralisch kann man hier durchaus den Vergleich zum Linksspurblockierer ziehen. "Ich möchte nicht schneller fahren / überholen, also dürfen die übrigen dies auch nicht tun".
Dass das ab und an nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt, ist klar und ich ziehe den Hut vor Wraithrider, der hier die Fahne der fähigen Fahrer einsam hoch hält. Zumal als Motorradfahrer, denn hier ist man durch "Revierverteidiger" besonders gefährdet, man kann sie ja nicht zur Seite schieben, wie das mit einem PKW im Notfall möglich wäre.
Mein Tip: nutzt Eure Rückspiegel und lupft zur Not leicht das Gas, anstatt die Situation sehenden Auges noch zu eskalieren, indem Ihr beim Überholtwerden noch beschleunigt.
Ich würde keine Sekunde zögern, jemanden, der beschleunigt, um die Lücke zuzumachen während ich ihn überhole, von der Straße zu schieben.
Mit meinem vollkaskoversicherten Dienstwagen mit 8 Airbags und 1,7 Tonnen kostet mich das höchstens eine Stunde Zeit und einen blauen Fleck.
Man sollte immer damit rechnen, an ein noch größeres Ar...loch als man selbst es ist zu geraten...
M.