Wie beweisen dass man nicht telefoniert hat?
Hallo!
Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Dass ich nicht zu schnell gefahren sein konnte war mir klar. Ich arbeite für einen großen Pflegedienst in Hannover. Ich brauche also meinen Führerschein und halte mich stets an die Verkehrsregeln.
Jedenfalls war ich schonmal erstaunt in der Kontrolle rausgewunken zu werden. Und völlig perplex als die Polizistin mir vorwarf mit dem Handy telefoniert zu haben. Ich schaute auf meine rechte Hand und entdeckte die Haarspange die ich mir gerade aus dem Haar entfernt hatte. Außerdem zeigte ich ihr dass mein Handy an einer für mich schwer zugänglichen Stelle und der letzte Anruf 10 Min her war. Der Polizist an der Laserpistole meinte bei Nachfrage dass er einen Handyähnlichen Gegenstand gesehen hat.
Auf dem Anhörungsbogen der ein paar Tage später kam schrieb ich nochmal alles detaillert auf. Erwähnte auch dass auf der Durchschrift die ich vor Ort erhielt nur "rechte Hand, rechtes Ohr" stand.
Und jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 63,50€ ins Haus. Unser Anwalt sieht ohne Beweise keine Chance. Aber wie soll ich im nachhinein auch meine Unschuld beweisen?
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.
Hat jemand eine Idee? Ich will das nicht einfach so durch gehen lassen. Zumal mir das Bußgeld bei meinem bescheidenen Verdienst ganz schön weh tun würde!
tl745
Beste Antwort im Thema
Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?
185 Antworten
Warum diskutiert Ihr hier um den Schnee herum? Die Aussage war doch eindeutig: man hätte einen "handyartigen Gegenstand" gesehen. Das war der Tenor, sonst nichts. Handyartig heißt im Klartext: Der Hund könnte in den Wald gesch_ ssen haben, zum Schluß war´s doch der Jäger, oder wie? Wenn sie es nicht getan hat, hat sie es nicht getan. Ohne "wenn und aber". Dafür würde ich mich auch nicht bestrafen lassen wollen. Damit hat die Polizei zugegeben, dass sie es nicht eindeutig gesehen hat. Das reicht aber nicht für ein Bußgeld.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?
Versuchen kann man es ja mal, aber mit "ich hab nicht telefoniert" bringt das nichts. Wenn dann "es war ne Haarklammer". 🙂
Abgesehen davon: http://www.motorradonline24.de/.../#post1636947
Erstmal an alle ein dickes Dankeschön für die schnellen Antworten.
Es waren einige gute Ansätze dabei.
Mein Resultat des Ganzen: Ich habe keine richtigen Beweise. Wenn ich vor Gericht gehe komme ich im günstigsten Fall mit Einstellung des Verfahrens weg, bleibe aber auf den Anwaltskosten sitzen. Bei einem Streitwert von 63,50€ wird sich der Ärger warscheinlich nicht lohnen. Mit anderen Worten gebe ich zerknirscht klein bei und zahle. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich vor Ort 40€ gezahlt. Konnte ja nicht ahnen dass dieses Rechtssystem nicht wirklich auf der Seite unschuldiger Bürger ist!
Und für die Zukunft: Wenn ich jemals wieder in eine solche Situation geraten sollte, werde ich sofort Zeugen kommen lassen.
😁
Zitat:
Original geschrieben von tl745
Erstmal an alle ein dickes Dankeschön für die schnellen Antworten.
Es waren einige gute Ansätze dabei.Mein Resultat des Ganzen: Ich habe keine richtigen Beweise. Wenn ich vor Gericht gehe komme ich im günstigsten Fall mit Einstellung des Verfahrens weg, bleibe aber auf den Anwaltskosten sitzen. Bei einem Streitwert von 63,50€ wird sich der Ärger warscheinlich nicht lohnen. Mit anderen Worten gebe ich zerknirscht klein bei und zahle. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich vor Ort 40€ gezahlt. Konnte ja nicht ahnen dass dieses Rechtssystem nicht wirklich auf der Seite unschuldiger Bürger ist!
Und für die Zukunft: Wenn ich jemals wieder in eine solche Situation geraten sollte, werde ich sofort Zeugen kommen lassen.
Was mich anbetrifft, gern geschehen. Was Deine Zahlungswilligkeit angeht, würde es mich zutiefst treffen, weil ich Dir glaube. Du zahlst Dein sauer verdientes Geld für ein Vergehen, dass Du nicht begangen hast. Und das tut weh.
Mein Tipp:
Nimm ja nie wieder Deine Haarklammer während der Fahrt aus Deinem Haar. Übrigens: Ich bewundere Menschen, die so etwas Soziales machen wie Du. Lass Dich deswegen nicht entmutigen. Vielleicht musst Du irgend wann auch mal zu dem hilfebedürftigen Polizisten fahren...😁😁😁
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ich werde hier nicht ganz schlau. Schon zu Anfang habe ich mit geteilt, dass es vollkommen egal ist, ob telefoniert worden ist oder nicht. Dennoch wird hier über Seiten über einen sinnfreien Einzelverbinddungsnachweis palavert. Der würde höchstens noch beweisen, dass sogar telefoniert worden ist.
Zauberworte sind hier "Handyähnlicher Gegenstand" und "Haarspange". Im Einspruchverfahren wird letztlich der Richter entscheiden, ob im Zweifel aufgrund der genannten Gegenstände für die Betoffene entschieden wird und das Verfahren zu Lasten der Staatskasse eingestellt wird.
Den Rechtsbehelf des Einspruchs hat man/fra.
Und was "Dieseldonner" mit
Zitat:
Ich bewundere Menschen, die so etwas Soziales machen wie Du. Lass Dich deswegen nicht entmutigen. Vielleicht musst Du irgend wann auch mal zu dem hilfebedürftigen Polizisten fahren...
geschrieben hat, bekräftige ich im ersten Teil. Der zweite Teil ist jedoch vollkommen sinnfrei und überflüssig. Was soll eine solche Anspielung gegenüber evntl. hilfebedürftigen Menschen? Rachegedanken oder was? 🙁
Gruß an die Themenerstellerin und noch ein Hinweis:
Zitat:
Original geschrieben von tl745
Und für die Zukunft: Wenn ich jemals wieder in eine solche Situation geraten sollte, werde ich sofort Zeugen kommen lassen.
Was soll das bringen? Was sollen herbei gebrachte Zeugen den bezeugen? Das kommt ungefähr dem gleich, das in einer Radarkontrolle auf einmal alle Mitfahrer auf den Tacho geguckt haben wollen. Unfug.
Bringt nichts.
In dem geschilderten Fall halte ich die Diskussion über den Einzelverbindungsnachweis nicht für sinnfrei. Denn vorgeworfen wurde der TE ja, einen "handyähnlichen Gegenstand" am Ohr gehabt zu haben. Und es gibt nichts sinnvolles, was man mit einem Handy am Ohr machen kann, außer eben zu telefonieren.
Wenn man nun nachweisen kann, dass man nicht telefoniert hat, und zusätzlich noch die äußerst "schwache" Aussage des Beamten berücksichtigt, so dürfte (zumindest wenn wir immer noch in einem Rechtsstaat sind) nichts anderes als eine Einstellung des Verfahrens herausspringen. Und zwar auch ohne teuren Anwalt.
Hätte mich allerdings interessiert, ob die Aussage mit dem "handyähnlichen Gegenstand" überhaupt aktenkundig geworden ist, oder ob daraus beim Protokoll schreiben dann doch auf einmal ein "richtiges" Handy geworden ist. Etwas schade, dass inzwischen bezahlt wurde... der Ausgang hätte mich interessiert.
Der bloße Gebrauch des Handy, und sei es, auf die Uhrzeit zu gucken, ist untersagt. Daher ist ein EVN nicht zielführend, weil er nichts beweist. Außerdem werden im EVN i.d.R. keine eingehenden Anrufe festgehalten; damit ist NICHT die Rufliste des Handy gmeint.
Ich hätte mir von den Polizeibeamten in diesem Fall erwartet, von einem Verwarnungsgeld abzusehen. Es gibt nicht nur die, die kassieren.
Und was im Zweifel für den Angeklagten angeht: wer glaubt denn wirklich noch an diesen Grundsatz? Ich bin von StA und Gericht schon fast 5-stellig gebeutelt worden, obwohl gerade "in dubio pro reo" mehr als zutreffend bei mir war. Ist aber eine andere Geschichte.
Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung ist gefährlich. Ich erkenne beim Hinterherfahren in der Regel schon an der Fahrweise, ob der Fahrer gerade telefoniert. Der Blick auf den Kopf des Fahrers bestätigt diese Vermutung meist. Freisprecheinrichtungen gibt es in guter Qualität zu bezahlbaren Preisen.
Eine weitere Frage ist, ob das Zurechtstecken der Haare während der Fahrt ungefährlicher ist. Weil dies aber nicht ausdrücklich verboten ist, kann es gut als Ausrede genutzt werden. Und um Ausreden sind Verkehrsteilnehmer nicht gerade verlegen. Wer gibt schon gern einen Fehler zu.
Letztlich kann man auch jeden Sachverhalt zu seinem Vorteil wiedergeben. Mich wundert es schon sehr, dass Polizeibeamte bei nachvollziehbarer Erklärung trotzdem eine Anzeige vorlegen. Noch mehr wundert mich die Reaktion des Rechtsanwalts. Bei dem vorgetragenen Sachverhalt bin ich mir sicher, dass jeder Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt hätte.
Wenn dann dieser Beitrag dazu beiträgt, dass weniger Kraftfahrer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, sollte es mich freuen.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wenn dann dieser Beitrag dazu beiträgt, dass weniger Kraftfahrer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, sollte es mich freuen.
Ein sehr frommer Wunsch, der sich sicherlich nicht erfüllen wird. LEIDER.
Oft genug wird ja während des telefonierens noch mit der anderen Hand geschaltet oder beim Abbiegen nicht geblinkt, beim Fahrstreifenwechsel nicht mehr in den Rückspiegel geguckt oder sonst noch etwas.
Wie der Vorschreiber schon schrieb: es gibt sehr gute Freissprecheinrichtungen. Aber darum geht es hier ja nun einmal nicht.
Dennoch dürfte für die TE wohl alles geschrieben sein.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Der bloße Gebrauch des Handy, und sei es, auf die Uhrzeit zu gucken, ist untersagt. Daher ist ein EVN nicht zielführend, weil er nichts beweist. Außerdem werden im EVN i.d.R. keine eingehenden Anrufe festgehalten; damit ist NICHT die Rufliste des Handy gmeint.
Nochmal: Der Vorwurf war nicht, dass Handy
in der Handgehabt zu haben, sondern der Vorwurf war, das Handy
am Ohrgehabt zu haben. Kann man beweisen, dass man nicht telefoniert hat, dann hat man auch bewiesen, dass man das Handy nicht
am Ohrhatte. Und damit fällt der ohnehin schwache Vorwurf in sich zusammen. Unabhängig davon, dass auch bloßes in der Hand halten verboten wäre. Letzteres wurde der TE ja gar nicht vorgeworfen.
Niemand würde auf die abstruse Idee kommen ihr vorzuwerfen, sie habe ihr Handy am Ohr gehalten, ohne damit zu telefonieren.
Und dass man nicht nur den EVN bräuchte, sondern eben die gesamte Liste, einschließlich eingegangener Anrufe, war im Thread ebenfalls bereits herausgestellt worden.
Beschämend ist, dass man überhaupt irgendwas nachweisen muss. Eigentlich darf m.E. die Beobachtung "handyähnlicher Gegenstand" gar nicht dazu reichen, eine Verwarnung oder ein Bußgeld zu erheben - denn ein handyähnlicher Gegenstand kann eben auch eine Haarspange sein. Und wenn sich ein Polizist nicht sicher ist, was er gesehen hat, dann soll er gefälligst weiter seiner Arbeit nachgehen und nicht aus einer Vermutung eine Tatsache machen, nur um etwas zum ahnden zu haben.
Wie gesagt, schade dass das Thema durch ist.
Du brauchst mir nicht mit NOCHMAL zu kommen.
Es gibt nur einen Tatbestand:
123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Also, was war doch gleich mit NOCHMAL, um mich unnötig und inkompetent belehren zu wollen? Du kannst mit dem Beweis, nicht telefoniert zu haben, überhaupt nichts beweisen. ALLES KLAR?
Zitat:
Original geschrieben von notting
Solche Aussagen von Polizisten werden i.d.R. sehr hoch bewertet, selbst wenn Kollegen von denen was völlig gegenteiliges sagen.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ist es nicht so das sie dir auch die Tat beweisen muessen? Zeugen hat die Person am Laser auch nicht. Und ihre Aussage ,,Hændyæhnlicher gegenstand``ist duenn. Im nachhinein kannst du 10 verschiedene Handys im Auto gehabt haben. Sollten sie dir da nicht sagen kønnen mit was fuer nem Handy du Telefoniert haben sollst. Schliesslich hattest es am Ohr und die Tat nicht zugegeben. Ich wuerde es auf einen Richter ankommen lassen.
Außerdem schätze ich, dass so ein Verfahren i.d.R. nicht vom Kläger gewonnen, sondern nur eingestellt wird, heißt man muss zwar keine Gerichtskosten zahlen, aber den eigenen Anwalt (bzw. die eigene Rechtsschutzversicherung).notting
Tollen Staat haben wir da.
Die Polizei hat keine beweise also müsste es klar heißen im zweifel für den Angeklagten und am besten müssten die Beamten dann alle kosten aus eigener Tasche zahlen.
Dann würden sie sich zweifelhafte Verdächtigungen 2 mal überlegen.
Und es ist immer noch besser 10 Schuldige laufen zu lassen als 1 Unschuldigen einzusperren.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Du brauchst mir nicht mit NOCHMAL zu kommen.Es gibt nur einen Tatbestand:
123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKatAlso, was war doch gleich mit NOCHMAL, um mich unnötig und inkompetent belehren zu wollen? Du kannst mit dem Beweis, nicht telefoniert zu haben, überhaupt nichts beweisen. ALLES KLAR?
Dann sollte man aussagen von Beamten erst gar nicht ohne eindeutige beweise wie einem Foto zulassen.
Selbst wenn es in 50% aller fälle ist wo die Schuld nicht eindeutig ist, hat man die Leute laufen zu lassen.
Auch wenn die kosten höher sind als die einnahmen.
Das Problem ist doch das der Richter ein angestellter ist und seinem Arbeitgeber zwar nicht offiziell aber inoffiziell auch eine Bringschuld gegenüber hat.
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Dann sollte man aussagen von Beamten erst gar nicht ohne eindeutige beweise wie einem Foto zulassen.Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Du brauchst mir nicht mit NOCHMAL zu kommen.Es gibt nur einen Tatbestand:
123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKatAlso, was war doch gleich mit NOCHMAL, um mich unnötig und inkompetent belehren zu wollen? Du kannst mit dem Beweis, nicht telefoniert zu haben, überhaupt nichts beweisen. ALLES KLAR?
Selbst wenn es in 50% aller fälle ist wo die Schuld nicht eindeutig ist, hat man die Leute laufen zu lassen.
Auch wenn die kosten höher sind als die einnahmen.
Das Problem ist doch das der Richter ein angestellter ist und seinem Arbeitgeber zwar nicht offiziell aber inoffiziell auch eine Bringschuld gegenüber hat.
Das ist bei den Ärzten auch nicht anders, die sollen auch zum wohle des Patienten handeln und trotzdem schauen viele erst auf ihre eigene Tasche, wie man mit bestimmten Behandlungen am meisten verdienen kann.
Und das wird auch sehr oft von oben angeordnet wie zb in Krankenhäusern
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Du brauchst mir nicht mit NOCHMAL zu kommen.Es gibt nur einen Tatbestand:
123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKatAlso, was war doch gleich mit NOCHMAL, um mich unnötig und inkompetent belehren zu wollen? Du kannst mit dem Beweis, nicht telefoniert zu haben, überhaupt nichts beweisen. ALLES KLAR?
Ich habe nie behauptet, du wärst inkomepetent. Aber bitte vor lauter Vorschriften nicht das Denken einstellen:
Der Polizist sagt aus, etwas handyähnliches
am Ohrgesehen zu haben. Du hast mir immer noch nicht erklärt, wie diese Aussage wahr sein soll, wenn die TE doch nicht telefoniert hat.
Es geht hier also nicht darum zu beweisen, den Tatbestand nicht erfüllt zu haben (das muss man übrigens auch gar nicht, denn den Nachweis ist der Staat schuldig, wenn er Geld möchte).
Da aber damit der Nachweis erbracht ist, dass der Polizist sich getäuscht haben muss, ist der Fall erledigt. Von "Telefon aufgenommen oder gehalten" war nie die Rede, da der ominöse Gegenstand ja nunmal am Ohr war, und da kann man damit nur und ausschließlich telefonieren.
(Ich hoffe, du bist kein Richter... sorry)