Wie beweisen dass man nicht telefoniert hat?
Hallo!
Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Dass ich nicht zu schnell gefahren sein konnte war mir klar. Ich arbeite für einen großen Pflegedienst in Hannover. Ich brauche also meinen Führerschein und halte mich stets an die Verkehrsregeln.
Jedenfalls war ich schonmal erstaunt in der Kontrolle rausgewunken zu werden. Und völlig perplex als die Polizistin mir vorwarf mit dem Handy telefoniert zu haben. Ich schaute auf meine rechte Hand und entdeckte die Haarspange die ich mir gerade aus dem Haar entfernt hatte. Außerdem zeigte ich ihr dass mein Handy an einer für mich schwer zugänglichen Stelle und der letzte Anruf 10 Min her war. Der Polizist an der Laserpistole meinte bei Nachfrage dass er einen Handyähnlichen Gegenstand gesehen hat.
Auf dem Anhörungsbogen der ein paar Tage später kam schrieb ich nochmal alles detaillert auf. Erwähnte auch dass auf der Durchschrift die ich vor Ort erhielt nur "rechte Hand, rechtes Ohr" stand.
Und jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 63,50€ ins Haus. Unser Anwalt sieht ohne Beweise keine Chance. Aber wie soll ich im nachhinein auch meine Unschuld beweisen?
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.
Hat jemand eine Idee? Ich will das nicht einfach so durch gehen lassen. Zumal mir das Bußgeld bei meinem bescheidenen Verdienst ganz schön weh tun würde!
tl745
Beste Antwort im Thema
Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?
185 Antworten
Warum wird das Verfahren nur eingestellt? Dann halt vor Gericht sich nicht dem Einstellen zufrieden geben, sondern Freispruch fordern.
Kenne einen Fall, wo das geklappt hat (allerdings nicht Verkehrsrecht).
Zuviele TV-Shows wie Barbara Salesch gesehen?
Wer sollte denn dann die Kosten für das Verfahren inkl. Beweisaufnahme, pp. zahlen? Wir als Steuerzahler?
Hammer!
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
Warum wird das Verfahren nur eingestellt? Dann halt vor Gericht sich nicht dem Einstellen zufrieden geben, sondern Freispruch fordern.
Kenne einen Fall, wo das geklappt hat (allerdings nicht Verkehrsrecht).
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Wer sollte denn dann die Kosten für das Verfahren inkl. Beweisaufnahme, pp. zahlen? Wir als Steuerzahler?
Selbstverständlich... wer denn sonst? Etwa der Polizist aus eigener Tasche? Oder derjenige im Ordnungsamt, der den Bußgeldbescheid geschrieben hat? Jetzt gehst du aber doch zu weit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Selbstverständlich... wer denn sonst? Etwa der Polizist aus eigener Tasche? Oder derjenige im Ordnungsamt, der den Bußgeldbescheid geschrieben hat? Jetzt gehst du aber doch zu weit. 😁Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Wer sollte denn dann die Kosten für das Verfahren inkl. Beweisaufnahme, pp. zahlen? Wir als Steuerzahler?
Natürlich die Mitarbeiter wer sonst?
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Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Zuviele TV-Shows wie Barbara Salesch gesehen?
Wer sollte denn dann die Kosten für das Verfahren inkl. Beweisaufnahme, pp. zahlen? Wir als Steuerzahler?
Hammer!
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
Warum wird das Verfahren nur eingestellt? Dann halt vor Gericht sich nicht dem Einstellen zufrieden geben, sondern Freispruch fordern.
Kenne einen Fall, wo das geklappt hat (allerdings nicht Verkehrsrecht).
was hat das mit TV-Shows zu tun???
Die Kosten trägt der, der verliert.
Eine Einstellung wird angeordnet, um kein kostenträchtiges Verfahren inkl. Beweisaufnahme einleiten zu müssen.
Deinen Wunsch nach Freispruch gibt es nur bei Matula u. ä.
Meinst Du, es würde irgendeine RS-Versicherung Dein Begehren finanzieren, ein Verfahren zu eröffnen, wo keins (mehr) ist?!
Befass Dich ein klein wenig mit unserem Recht, dann weißt Du, dass Du Unsinn geredet hast.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Eine Einstellung wird angeordnet, um kein kostenträchtiges Verfahren inkl. Beweisaufnahme einleiten zu müssen.
Deinen Wunsch nach Freispruch gibt es nur bei Matula u. ä.
Meinst Du, es würde irgendeine RS-Versicherung Dein Begehren finanzieren, ein Verfahren zu eröffnen, wo keins (mehr) ist?!
Befass Dich ein klein wenig mit unserem Recht, dann weißt Du, dass Du Unsinn geredet hast.
Den "Freispruch", den ich persönlich kenne, kommt aus einem Zivilgerichtsverfahren, bei dem der Richter das Verfahren auch einstellen wollte, auf Widerspruch der Beklagtenpartei jedoch auf Freispruch entschied.
Gibt´s das bei OWI Prozessen nicht?
Und wer oder was ist Matula?
Da muss dann allerdings tatsächlich ein Irrtum vorliegen, denn im Zivilprozess gibt es definitiv keinen "Freispruch".
Was ist an einem Owi-oder Strafverfahren zivil?
Wenn eingestellt wird, ist es vorbei!!!
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
Den "Freispruch", den ich persönlich kenne, kommt aus einem Zivilgerichtsverfahren, bei dem der Richter das Verfahren auch einstellen wollte, auf Widerspruch der Beklagtenpartei jedoch auf Freispruch entschied.Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Eine Einstellung wird angeordnet, um kein kostenträchtiges Verfahren inkl. Beweisaufnahme einleiten zu müssen.
Deinen Wunsch nach Freispruch gibt es nur bei Matula u. ä.
Meinst Du, es würde irgendeine RS-Versicherung Dein Begehren finanzieren, ein Verfahren zu eröffnen, wo keins (mehr) ist?!
Befass Dich ein klein wenig mit unserem Recht, dann weißt Du, dass Du Unsinn geredet hast.Gibt´s das bei OWI Prozessen nicht?
Und wer oder was ist Matula?
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Eine Einstellung wird angeordnet, um kein kostenträchtiges Verfahren inkl. Beweisaufnahme einleiten zu müssen.
Deinen Wunsch nach Freispruch gibt es nur bei Matula u. ä.
Meinst Du, es würde irgendeine RS-Versicherung Dein Begehren finanzieren, ein Verfahren zu eröffnen, wo keins (mehr) ist?!
Befass Dich ein klein wenig mit unserem Recht, dann weißt Du, dass Du Unsinn geredet hast.
Dann ist unser Rechtsstaat doch nicht so zivilisiert wie ich dachte.
Wenn mir der Staat kosten verursacht von zb 100000 Euro soll er die auch tragen wie zb im Fall Kachelmann.
Aber dann wird es noch weniger Freisprüche geben wenn es zweifel gibt an der Schuld, weil jeder Richter der seinem Arbeitgeber zu viele kosten verursacht ganz schnell abgesägt wird.
Oh je, ein Forum voll mit Richtern, Anwælten und Rechtsexperten. Jeder schmeisst mit Halbwissen, høren sagen und Vermutungen um sich. Bringen tut es der TE nichts.
Außerdem sind wir OT und unsere Theorien helfen dem TE wenig oder gar nicht.
Ich würde es wg. dem einen Punkt auf kein Verfahren ankommen lassen, es sei denn, man hat eine RS, die die Kosten übernimmt. Vllt. macht sowas ja auch der Arbeitgeber, soll auch schon vorgekommen sein.
Doch Vorsicht bei RS-Versicherungen: ich hatte 20 Jahre keinen einzigen Schadenfall, hatte dann drei Fälle in gut zwei Jahren, zwei davon waren unverschuldete Unfälle.
Was passierte: nach dem dritten Fall hat mir die RS gekündigt, alter Vertrag. Könnt Euch vorstellen, wie gut das bei Angebotsanfragen bei den Versicherern kommt.
@ Rheinostfriese: deshalb habe ich den ersten "Freispruch" in Anführungszeichen gesetzt, dieses jedoch beim 2. vergessen. Also bitte keine griechischen Rosinen ausscheiden
@ wolfgear: ich hatte gefragt, ob es das im OWI-Verfahren nicht auch gibt den "Freispruch auf "Verlangen"" (hoffe, die """"" reichen dann jetzt), nicht, dass ein OWI-Verfahren zivil ist.
Wenn ich Deinen Worten Glaube schenke, dann fühle ich mich belehrt, dass es bei einer Einstellung keine Handhabe dagegen gibt, um auf einen (kostengünstigeren) Freispruch zu erlangen, auch da ich meine, mich erinnern zu können, dass OWI-Verfahren nur auf einer Instanz entschieden werden (Achtung: wieder gefährliches Halbwissen 😁
@TE
auf keinen Fall zahlen! Nach wie vor sind wir in einem Rechtsstaat, und da ist es nunmal so, daß die Exekutive Dir Deine Schuld beweisen muß und nicht umgekehrt Du denen Deine Unschuld.
Man braucht dafür auch keinen Anwalt, sowas kann man ganz allein klären.
Glaube nicht an solche Ammenmärchen wie "die Aussage zweier Polizeibeamter ist mehr wert als die Aussage des Bürgers" oder "was hätten die Beamten davon, eine Falschaussage zu machen". Das ist alles nicht zielführend und zudem Quatsch. Man braucht es auch nicht durchzuprozessieren, sowas kann man vorher klären. Gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch einlegen. Dann warten, ob die Behörde einstellt. Dieses macht sie in der Regel nicht, und irgendwann gibt es dann einen Termin vor dem hiesigen Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung. Ich rufe dann üblicherweise kurz vorher den zuständigen Richter an, ist relativ leicht rauszufinden, wer gerade Deinen Fall verhandeln wird. Und dann sage ich, daß ich mir und dem Steuerzahler weitere Kosten ersparen will und frage den hohen Richter, ob er sich die Akte mal zur Hand nehmen kann. Und dann frage ich weiter, wenn er sich dann kurz eingelesen hat, ob er denn irgendwelche stichhaltigen Beweise erkennen kann, welche zu einer Entscheidung gegen mich führen würden. Wenn er denn wie in Deinem Falle liest, daß ganz genau ein Beamter, nämlich der an der Laserpistole, in Deiner rechten Hand einen "handyähnlichen" Gegenstand in Kopfnähe gesehen haben will, dann wird der verehrte Richter sinnvollerweise die öffentliche Verhandlung absetzen und die Sache schnellstens einstellen, da keinerlei Erfolgsaussichten für die Exekutive bestehen. Die Behörde, Staatsanwaltschaft, wer auch immer, hatte alle Zeit der Welt, entsprechende Beweismittel gegen Dich zu sammeln (Einzelverbindungsnachweis etc.). Dieses haben sie aus Gründen vermehrten Sackstandes ohnehin nicht gemacht, außerdem ist es unverhältnismäßig.
Auch die immer wieder gern vorgebrachte unterschwellige Drohung "zahlen Sie lieber, sonst wird es alles nur noch teurer" ist Blödsinn. Da wird gar nichts teurer, auch der Richter wird kein höheres Bußgeld ausurteilen als jetzt schon angedroht. Im Übrigen kannst Du bis zu einer Entscheidung durch den Richter jederzeit Deinen Einspruch unbeschadet zurücknehmen, auch noch in der Verhandlung.
Ich habe die o.g. Vorgehensweise schon dreimal mit Erfolg durchgeführt, hatte allerdings auch nie telefoniert, sondern gerne mal ein Diktiergerät beim Fahren in der Hand und am Ohr, aber das ist ja auch net strafbar ;-))
Grüße der Gardiner