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Darf der TÜV /MFK mir befehlen, dass ich meinen Schweller abbauen muss?

Themenstarteram 12. April 2022 um 10:32

Hallo Freunde,

Ich fahre aktuell einen W201 190e Mercedes und hatte vor kurzem die MFK prüfung (quasi TÜV in der Schweiz) nicht bestanden.

Einer der Gründe war:

"Boden:

- Wagenheberaufnahmen ohne Kit vorführen"

Das "Kit" (aka. Saccobretter und Schweller) ist aber Original, ich habe nichts dran verändert - die Wagenheberaufnahmen sind durch die kleinen Auschnitte gut ersichtlich.. Ich muss nun dennoch wieder hin und das Auto ohne Schweller vorführen.

Darf ein TÜV/MFK Prüfer sowas verlangen (also generell), da es doch schon Arbeit ist die ganzen Saccobretter und anschliessend den Schweller abzubauen... Ist ja der Originalzustand.

LG

Adrian

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25 Antworten

Was bedeutet "original"? War ab Werk bei Auslieferung am Fahrzeug dran (dann kann er es nicht verlangen) oder einfach ein Zubehörsatz original von Mercedes? Der 190E ist ja schon was älter...

Themenstarteram 12. April 2022 um 10:47

Original im sinne von: so kam er vom Werk. Die Saccobretter hat jeder und waren Serie (ab Modellpfelge).

Wenn man den Schweller abbauen will, müssen die Saccobretter dafür auch ab (und das ist sehr heikel, da viele Clips brechen oder im schlimmsten Fall das Brett an sich). An dem Auto ist nichts modifiziert - er kam so vom Band. Daher fand ich das komisch, dass mir das so beauftragt wurde und mir wurde das auch im Nachhinein erst bewusst...

Eine HU ist eine zerlegungsfreie Sicht- und Funktionsprüfung, ich weiß aber nicht, wie das genau in der Schweiz aussieht. Hierzulande würde ich dem Prüfer was erzählen. Sollst du die Einzelteile noch per Schubkarre da vorbei bringen? Ein paar User hier arbeiten sind aber deutsche Prüfer, vielleicht kann da einer von denen was zu sagen.

Wurde dem Prüfer klargemacht, dass dies Bauteile sind die so ab Werk montiert sind?

Hier in Deutschland würde ich dem Humbug damit ein Ende setzen indem ich woanders hinfahren würde um meine HU zu bekommen.

Ein Bild wäre sicher hilfreich.

Hier ist ausführlich zu sehen wie man das abmontiert.

Evtl. vermutet der Schweizer TÜV Rost darunter

https://www.youtube.com/watch?v=q-0h23f8rpw

Themenstarteram 12. April 2022 um 11:15

Ich weiss wie man die abbaut. Nur ist das mit Aufwand verbunden, den ich nicht für gerechtfertigt halte, da ich nix modifiziert habe oder ähnliches.

Meine Frage war nur ob er das rechtlich darf...

p.s. im Anhang findest du die bilder

Bild #210405020
Bild #210405021
am 12. April 2022 um 11:36

Beim Begriff "Kit" vermute ich, dass der nette Herr von etwas nachträglich angeschraubtem ausgeht. Wenn du ihm nachweist, dass das kein Kit, sondern Serienstand ist, muss er seine Meinung ändern. Das ist aber nur meine Vermutung aus der Ferne ohne Schweizer Recht studiert zu haben.

Wobei ich jetzt frage, wie weise ich nach, dass etwas original war? Prospekte von vor 30 Jahren raussuchen? Kann man von keinem verlangen. Habe mir mal ein paar Bilder im Netz angesehen, teilweise sieht das schon übel nach Billigtuning aus. Der Wagen des TE hat ja noch den Spoiler. Nichts desto trotz gab es den Wagen ja mit diesen Schwellern ab Werk.

Hier legt der Fehler eindeutig im Fachwissen des Prüfers um den Originalzustand des W201. Das Thema Rost könnte ich mir noch vorstellen (wenn er dafür konkrete Anhaltspunkte gesehen hat und aufzeigen kann).

Also für mich gibt es hier zwei Optionen: Vielleicht mit ein, zwei Bildern aus dem Netz nochmal zu dieser Prüfstelle fahren und den Umstand besprechen. Oder eine andere Prüfstelle aufsuchen.

Wenn du da mit einem EvoII auftauchst fällt der Prüfer in Ohnmacht. :D

am 12. April 2022 um 11:54

Das dürfte er schon bei der Nordamerika-Version des 201:

https://upload.wikimedia.org/.../...enz_190_E_2.3_%288758516501%29.jpg

der Prüfer hat verrostete Wagenheberaufnahmen festgestellt. Um den Rostzustand beurteilen zu können, möchte er den Wagen ohne Schweller sehen. Ob er das verlangen darf? - keine Ahnung!

hast du dich nicht mit dem Prüfer unterhalten?

Themenstarteram 12. April 2022 um 12:30

Ich habe schon nach dem Grund gefragt und er meinte er muss diese auf Rost überprüfen und er könne dies nicht solange der Schweller noch dran ist.

Ich habe heute den Termin der Nachprüfung ich unterhalte mal mit ihm nochmal und gebe euch dann anschliessend Bescheid... Ich glaub ich werde den Schweller und die Bretter nun einfach abmachen um unnötigen Ärger aus dem weg zu gehen.

Zitat:

@bug99 schrieb am 12. April 2022 um 14:13:57 Uhr:

der Prüfer hat verrostete Wagenheberaufnahmen festgestellt.

Nein, hat er nicht. Jedenfalls deutet nichts darauf hin. Bitte nicht einfach irgendwas zur der Geschichte dazu erfinden. Der Prüfer will wohl eher die Wagenheberaufnahmen auf Rost überprüfen.

Wenn ein Prüfer nicht weiß, dass die 201er so ausgeliefert wurden, ist er entweder noch recht jung oder er hat schlichtweg keine Ahnung. Vielleicht gibt es dort einen älteren Prüfer, welcher den W201 noch kennt und holt den mal dazu.

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