Wie beweisen dass man nicht telefoniert hat?

Hallo!

Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Dass ich nicht zu schnell gefahren sein konnte war mir klar. Ich arbeite für einen großen Pflegedienst in Hannover. Ich brauche also meinen Führerschein und halte mich stets an die Verkehrsregeln.
Jedenfalls war ich schonmal erstaunt in der Kontrolle rausgewunken zu werden. Und völlig perplex als die Polizistin mir vorwarf mit dem Handy telefoniert zu haben. Ich schaute auf meine rechte Hand und entdeckte die Haarspange die ich mir gerade aus dem Haar entfernt hatte. Außerdem zeigte ich ihr dass mein Handy an einer für mich schwer zugänglichen Stelle und der letzte Anruf 10 Min her war. Der Polizist an der Laserpistole meinte bei Nachfrage dass er einen Handyähnlichen Gegenstand gesehen hat.
Auf dem Anhörungsbogen der ein paar Tage später kam schrieb ich nochmal alles detaillert auf. Erwähnte auch dass auf der Durchschrift die ich vor Ort erhielt nur "rechte Hand, rechtes Ohr" stand.
Und jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 63,50€ ins Haus. Unser Anwalt sieht ohne Beweise keine Chance. Aber wie soll ich im nachhinein auch meine Unschuld beweisen?
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.

Hat jemand eine Idee? Ich will das nicht einfach so durch gehen lassen. Zumal mir das Bußgeld bei meinem bescheidenen Verdienst ganz schön weh tun würde!

tl745

Beste Antwort im Thema

Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Außerdem sind wir OT und unsere Theorien helfen dem TE wenig oder gar nicht.
Ich würde es wg. dem einen Punkt auf kein Verfahren ankommen lassen, es sei denn, man hat eine RS, die die Kosten übernimmt. Vllt. macht sowas ja auch der Arbeitgeber, soll auch schon vorgekommen sein.
Doch Vorsicht bei RS-Versicherungen: ich hatte 20 Jahre keinen einzigen Schadenfall, hatte dann drei Fälle in gut zwei Jahren, zwei davon waren unverschuldete Unfälle.
Was passierte: nach dem dritten Fall hat mir die RS gekündigt, alter Vertrag. Könnt Euch vorstellen, wie gut das bei Angebotsanfragen bei den Versicherern kommt.

Kleiner Hinweis: Handybenutzung wird als Vorsatz gewertet und viele RS- Versicherungen haben da Klauseln was Vorsatz angeht.

Schönen Tag
snb

So! Gibt wieder neue Infos zu meinem Haarspangentelefonieren!

Mein Chef hat kurz vor Auslaufen der Frist zur Bezahlung des Bußgeldes doch Schiss bekommen. Hat mir die Hälfte des Betrages gegeben und wollte die Sache vom Tisch haben :-(
Ich also auf letzten Drücker das Geld mit Magenschmerzen an die Stadt überwiesen. Einen Tag später kriege ich einen Brief vom Amtsgericht. Darin stand: Das Gericht erwägt eine Einstellung des Verfahrens, Staatsanwaltschaft hat dem zugestimmt ich kann mich binnen 2 Wochen äüßern ob auch ich dem zustimme. Ich müsste ^bei einer Einstellung des Verfahrens kein Bußgeld zahlen und auch der Punkt in Flensburg taucht nicht auf. Sofort ging ein Brief raus in dem ich mitteilte dass eine Einstellung ganz in meinem Sinne wäre und ich mich über diese Entscheidung freue. Das Geld, da hab ich mich bei der Stadt schlau gemacht, bekäme ich dann automatisch zurücküberwiesen sobald die Sache amtlich ist.
Cool dachte ich! Doch gewonnen!
Nicht mal zwei Wochen später dann der nächste Brief vom Amtsgericht. Sie hätten erfahren dass ich das Bußgeld bezahlt habe, was nicht gleichbedeutend mit einer Rücknahme des Einspruchs ist (stand zwar in dem Schreiben der Stadt anders aber gut). Ich hätte jetzt eine Woche Zeit meinen Einspruch gegen das Verfahren zurückzunehmen andernfalls käme es zu einer Gerichtsverhandlung dessen Kosten ich dann auch noch einplanen müsse.
Habe gleich beim Amtsgericht angerufen und um Erklärung dieses Schreibens gebeten. Da hieß es dann tatsächlich dass momentan keine Auskunft in meinem Fall möglich wäre, da meine Akte bei der Staatsanwaltschaft liegt.

Ganz ehrlich: Jede Internetabzockerseite arbeitet mit exakt diesen Mitteln um ihre "Kunden" einzuschüchtern. Vertrösten, hinhalten und einschüchtern. Ich jedenfalls fühle mich total verarscht und der Justiz hoffnungslos ausgeliefert!!!

Was ist denn unklar?
Gericht hat doch freundlicherweise daraufhingewiesen, dass eine Rücknahme des Einspruches nicht durch die Bezahlung des Bussgeldes bewirkt wird, sondern nur durch ein entsprechendes Schreiben an das Gericht. 
Also an Gericht schreiben, dass Einspruch zurückgenommen wird, und Antrag auf Erstattung der gezahlten Summe stellen. 
Schreiben, nicht Telefonieren!!

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Was ist denn unklar?
Gericht hat doch freundlicherweise daraufhingewiesen, dass eine Rücknahme des Einspruches nicht durch die Bezahlung des Bussgeldes bewirkt wird, sondern nur durch ein entsprechendes Schreiben an das Gericht. 
Also an Gericht schreiben, dass Einspruch zurückgenommen wird, und Antrag auf Erstattung der gezahlten Summe stellen. 
Schreiben, nicht Telefonieren!!

O.

...Ui, das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Die Zahlung eines Bußgeldes (oder Verwarnung) verifiziert immer die Anerkenntnis der Schuld. Das kann noch ein juristisch heikles Thema werden...Meinem Bruder ist mal was Ähnliches passiert. Post vom Gericht hat sich mit seiner Zahlung gekreuzt, 3 Stunden vorher hat er aber schon bezahlt. Ergebnis: Das Geld wurde nach 6 Monaten!!! zurückgezahlt, die 2 Punkte allerdings wurden nach Flensburg übermittelt. Das vorher eingestellte Verfahren wurde wieder aufgenommen und die Zahlung als späte Einsicht gewertet. Da der Einstellungsbeschluss aber vor Zahlung erfolgte, sah das Gericht von dem Einbehalt der Zahlung ab, wertete die 2 Punkte aber gleichzeitig als rechtmäßig....Da soll noch einer unsere Justiz verstehen ! Und jetzt der Hammer: An "Schreibauslagen" des Gerichts und der Polizeibehörden wurden ihm 76,25 € auferlegt. Wie bei Asterix und Obelix: "Die spinnen, die Römer" !

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Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Was ist denn unklar?
Gericht hat doch freundlicherweise daraufhingewiesen, dass eine Rücknahme des Einspruches nicht durch die Bezahlung des Bussgeldes bewirkt wird, sondern nur durch ein entsprechendes Schreiben an das Gericht. 
Also an Gericht schreiben, dass Einspruch zurückgenommen wird, und Antrag auf Erstattung der gezahlten Summe stellen. 
Schreiben, nicht Telefonieren!!

O.

...Ui, das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Die Zahlung eines Bußgeldes (oder Verwarnung) verifiziert immer die Anerkenntnis der Schuld. Das kann noch ein juristisch heikles Thema werden...

Das trifft zu, wenn kein Einspruch erhoben   wurde. Wird - wie hier - Einspruch erhoben, kommt es zur Gerichtsverhandlung, es sei denn der Einspruch wird zurückgenommen, was bis zu Beginn der mündlichen Verhandlung möglich ist.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner


...Ui, das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Die Zahlung eines Bußgeldes (oder Verwarnung) verifiziert immer die Anerkenntnis der Schuld. Das kann noch ein juristisch heikles Thema werden...

Das trifft zu, wenn kein Einspruch erhoben worden wurde. Wird - wie hier - Einspruch erhoben, kommt es zur Gerichtsverhandlung, es sei denn der Einspruch wird zurückgenommen, was bis zu Beginn der mündlichen Verhandlung möglich ist.

O.

Schaun wir mal....

Lieben Gruß, Michael

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