Wie beweisen dass man nicht telefoniert hat?

Hallo!

Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Dass ich nicht zu schnell gefahren sein konnte war mir klar. Ich arbeite für einen großen Pflegedienst in Hannover. Ich brauche also meinen Führerschein und halte mich stets an die Verkehrsregeln.
Jedenfalls war ich schonmal erstaunt in der Kontrolle rausgewunken zu werden. Und völlig perplex als die Polizistin mir vorwarf mit dem Handy telefoniert zu haben. Ich schaute auf meine rechte Hand und entdeckte die Haarspange die ich mir gerade aus dem Haar entfernt hatte. Außerdem zeigte ich ihr dass mein Handy an einer für mich schwer zugänglichen Stelle und der letzte Anruf 10 Min her war. Der Polizist an der Laserpistole meinte bei Nachfrage dass er einen Handyähnlichen Gegenstand gesehen hat.
Auf dem Anhörungsbogen der ein paar Tage später kam schrieb ich nochmal alles detaillert auf. Erwähnte auch dass auf der Durchschrift die ich vor Ort erhielt nur "rechte Hand, rechtes Ohr" stand.
Und jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 63,50€ ins Haus. Unser Anwalt sieht ohne Beweise keine Chance. Aber wie soll ich im nachhinein auch meine Unschuld beweisen?
Ich muss das Handy ja nicht zum telefonieren in die Hand genommen haben. Anrufliste deshalb wertlos. Die Polizisten mögen offensichtlich unseren Pflegedienst nicht, werden sich also nicht plötzlich an andere Gegebenheiten erinnern. Im Auto saß ich alleine, habe demnach keine Zeugen.

Hat jemand eine Idee? Ich will das nicht einfach so durch gehen lassen. Zumal mir das Bußgeld bei meinem bescheidenen Verdienst ganz schön weh tun würde!

tl745

Beste Antwort im Thema

Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?

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Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Bei mir schon... eingehende Anrufe, abgehende Anrufe, eingehende in Abwesenheit, abgehende, wo keiner ran ging... SMS, Mailbox etc. kostet zwar alles nix, wird aber detailliert aufgeführt mit Datum, Anrufzeit (hh:mm:ss), Dauer (m:sec) usw.

Ich würde fast wetten, dass das nicht in der Rechnung steht, sondern im EVN :-D

notting

Gut aufgepasst... ich bekomme Rechnung und EVN vom Provider, bekommt jeder automatisch...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



So, wenn jetzt zum genauen Tatzeitpunkt nichts auf der Handyrechnung auftaucht, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1: Man hat nicht telefoniert
2: Man hat um den Provider "drum herum" telefoniert... wie auch immer das gehen soll 😕

oder man wurde angerufen. Das taucht leider nicht auf der Rechnung auf. Und ich könnte ja auch aufgelegt haben bevor eine Verbindung zustande kam...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich sehe das weniger tragisch, "rechte Hand, rechtes Ohr" bedeutet ja schon mal, dass die gesehen haben wollen, wie man telefoniert... oder gibt es Leute, die SMS mit dem Ohr tippen?
So, wenn jetzt zum genauen Tatzeitpunkt nichts auf der Handyrechnung auftaucht, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1: Man hat nicht telefoniert
2: Man hat um den Provider "drum herum" telefoniert... wie auch immer das gehen soll 😕

In diesem Fall hat der Anwalt doch die Beweise in Form der Rechnung und der genaue Tatzeitpunkt müsste auf dem Zettel der Polizei stehen... 😉

Hättest Du es jetzt nicht gerade gesagt, hätte ich ihr das Gleiche mitgeteilt. Da wird dann notfalls beim Gericht ein Zeitabgleich gemacht und dann ist die Sache erledigt. Ob Haarspange oder vielleicht doch Handy, ist jetzt nicht so wichtig. Wichtig ist die Aussage des Beamten, der meinte: Er hätte zumindest einen "handyartigen" Gegenstand gesehen zu haben. Das allein ist aber noch kein Beweis dafür, dass es auch wirklich so war. Eine Justiz wird sich niemals auf Vermutungen stützen, daher der altberühmte Satz: "in dubio pro reo" Im Zweifel FÜR den Angeklagten.

Deshalb mein Rat:
Fristgemäßen Widerspruch ohne Begründung einlegen, nur mit dem Hinweis, dass die Dir zur Last gelegte Tat unrichtig ist. Dann muss es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Dort bekommst Du noch einmal die Gelegenheit, Dich zur Sache zu äußern. Hebe deshalb alle abgegangenen und eingegangenen Anrufe auf und begründe es dann. Der angebliche Verkehrsverstoß wurde ja zeitlich protokolliert, so dass auch für das Gericht klar erkennbar sein muss, dass es so nicht stimmen kann, was man Dir vorwirft. Vergiss nicht zu schreiben, dass es sich nach Ansicht der Beamten um einen handyartigen Gegenstand gehandelt haben könnte. Solltest Du doch telefoniert haben, zahle lieber.

Dumm gelaufen...

VÖLLIG irrelevant, da bereits die Benutzung des Mobiltelefons eine OWI ist. Sprich aufnehmen und aufs Display schauen um die Uhrzeit abzulesen -> 40 Euro 1 Punkt.

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Zitat:

Original geschrieben von tl745


oder man wurde angerufen. Das taucht leider nicht auf der Rechnung auf. Und ich könnte ja auch aufgelegt haben bevor eine Verbindung zustande kam...

Das Zauberwort heißt Einzelverbindungsnachweis, sollte bei vielen Providern an der Rechnung dran hängen, wenn nicht, kann es angefordert werden... sogar für prepaid Karten. Darauf sieht man alles, jeden Anruf, auch in Abwesenheit, weggedrückt, was auch immer... SMS, Internet etc.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von tl745


oder man wurde angerufen. Das taucht leider nicht auf der Rechnung auf. Und ich könnte ja auch aufgelegt haben bevor eine Verbindung zustande kam...
Das Zauberwort heißt Einzelverbindungsnachweis, sollte bei vielen Providern an der Rechnung dran hängen, wenn nicht, kann es angefordert werden... sogar für prepaid Karten. Darauf sieht man alles, jeden Anruf, auch in Abwesenheit, weggedrückt, was auch immer... SMS, Internet etc.

Und was willst du dann damit? Das Mobiltelefon als Taschenrechner benutzen ist schon verboten.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Und was willst du dann damit? Das Mobiltelefon als Taschenrechner benutzen ist schon verboten.

Welche Tätigkeiten mit dem Handy kannst Du Dir denn vorstellen, bei denen die Hand samt Handy _am_Ohr_ ist? Ich mir persönlich keine. Und hier hieß es ja: "Rechte Hand, Rechtes Ohr".

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von notting


Ich würde fast wetten, dass das nicht in der Rechnung steht, sondern im EVN :-D

notting

Gut aufgepasst... ich bekomme Rechnung und EVN vom Provider, bekommt jeder automatisch...

Nein, EVN muss man extra beantragen, kostet IIRC sogar teilweise extra (zumindest bei den Anbietern, mit denen ich bisher zutun hatte).

notting

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Das Zauberwort heißt Einzelverbindungsnachweis, sollte bei vielen Providern an der Rechnung dran hängen, wenn nicht, kann es angefordert werden... sogar für prepaid Karten. Darauf sieht man alles, jeden Anruf, auch in Abwesenheit, weggedrückt, was auch immer... SMS, Internet etc.

Und was willst du dann damit? Das Mobiltelefon als Taschenrechner benutzen ist schon verboten.

Vergiss bitte nicht, was sie gesagt hat. Sie wurde gelasert. Somit hat sich der ausführende Beamte mehr um die Laserung des Nummernschildes kümmern müssen, als mit einem Zielfernrohr ins Fahrzeuginnere zu schauen. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Da ich annehme, das die Laserung mit einem Mindestabstand von 80- 300 Metern stattfand, ist eine klare Erkennung des Handys schier unmöglich. Erst recht nicht für den meist zweiten Beamten, der daneben stand. Eine Haarspange in der Hand zu halten ist zumindest in Deutschland noch nicht verboten.

Man kann die Mailbox abhören, es kann besetzt sein oder der Angerufene nimmt nicht ab. Listet das der Einzelverbindungsnachweis auch auf? Wenn nicht, ist er als Beweis wertlos...

es gab mal ein urteil hier in d zu dem thema. da wurde ein autofahrer angehalten weil er angeblich mit dem handy im auto rumhantiert hat. zeugen gabs auch keine (bis auf die beamten). der fahrer gab zwar zu, dass er das handy in die hand nahm, aber nicht um zu telefonieren, sondern nur um es zu verlegen, weil es während der fahrt geräusche gemacht und ihn abgelenkt/gestört hat. der rennleitung wars egal, die wollten euronen sehen und den fahrer mit punkten beschenken :-). er ließ es aber drauf ankommen und bekam recht vor gericht. kann jetzt zwar nicht aus dem kopf sagen welches gericht das urteil fällte, aber auf jeden fall gibts aus solchen situationen immer einen weg.

Zitat:

Original geschrieben von incase



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Und was willst du dann damit? Das Mobiltelefon als Taschenrechner benutzen ist schon verboten.
Welche Tätigkeiten mit dem Handy kannst Du Dir denn vorstellen, bei denen die Hand samt Handy _am_Ohr_ ist? Ich mir persönlich keine. Und hier hieß es ja: "Rechte Hand, Rechtes Ohr".

Ist egal, selbst wenn nichts damit gemacht wird, einfach schon ans Ohr halten ist verboten, da dazu das Mobiltelefon benutzt wird.

Zitat:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Man kann die Mailbox abhören, es kann besetzt sein oder der Angerufene nimmt nicht ab. Listet das der Einzelverbindungsnachweis auch auf? Wenn nicht, ist er als Beweis wertlos...

Es braucht keinen Beweis a la Verbindungsnachweis, allein die Tatsache dass das Handy am Ohr gehalten wurde (entspricht "Benutzung"😉 genügt.

Außer dem reinen Umlegen des Mobiltelefons von einem Ort zum anderen ist alles weitere untersagt.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Außer dem reinen Umlegen des Mobiltelefons von einem Ort zum anderen ist alles weitere untersagt.

dem gibts ja nixmehr hinzu zufügen!

das ganze palaver von wegen anwalt/gericht/evn is SINNFREI! wen man das hand anfasst biste dran. da bringt dir ein evn nicht die bohne, den man könnte ja was weiss gott was mit dem handy machen....

Ihr habt aber schon verstanden, dass sie nicht ihr Handy, sondern ne Haarklammer in der Hand hatte oder?

Manche scheinen unbediengt zu wollen das die gute TE zahlt. Im verhalten genauso uneinsichtige wie die gruenen vor Ort. Ich stuetz manchmal meinen Arm an der Tuer auf und hab die Hand am Kopf. Soll ich eurer Meinung nach jetzt auch jedesmal dafuer zahlen? Leute gibts! Kopfschuettel

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