Widerruf vieler Darlehen von 2010-2016 möglich, insb. Fahrzeuge und Immobilien
Hallo!
https://www.faz.net/.../...taetigt-widerruf-von-darlehen-16697810.htmlZitat:
Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie oder ein Fahrzeug finanzierte, besitzt nun gute Chancen den Vertrag widerrufen zu können.
Hier als Video von Anwälten erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=QiOw6AMVzoYnotting
Beste Antwort im Thema
Weniger als 1% wird -außer zur Unterschrift- überhaupt nur einen einzigen Blick auf die Widerrufsbelehrung geworfen haben, weniger als 0,1% wird sie komplett gelesen haben.
Wenn dann einer entscheidet (damals, vor Vertragsunterzeichnung), dass er das nicht versteht und, daraus folgend, den Vertrag nicht unterschreibt (was eine nachvollziehbare Vorgehensweise ist), stellt sich die aktuelle Frage gar nicht.
Was den EuGH bei dieser Entscheidung geritten hat, keine Ahnung
Hier versuchen dafür jetzt alles Menschen, die mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Widerrufsbelehrung nicht gelesen haben nicht existente Zusammenhänge als legitime Begründung heranzuziehen (was haben angeblich versteckte Kosten mit der Widerrufsbelehrung zu tun....? In dem Fall müsste ich wegen falscher Angabe des Effektivzinses gegen das KI vorgehen), um ihr egoistisches (oder auch ...soziales) Verhalten zu rechtfertigen.
Mit der Kritik, dass sich hier einfach nur bereichert werden will, kann dafür kaum jemand umgehen.
Dann positioniert euch wenigstens klar, dass es euch sch....egal ist, ob Ihr einen Dritten zum eigenen Vorteil schädigt und gut. Aber hört wenigstens bitte mit der Heuchlerei auf, dass Ihr im Recht seid und der Allgemeinheit eigentlich noch einen Gefallen tut..
124 Antworten
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 2. April 2020 um 13:33:27 Uhr:
Ich weiß ja nicht was ihr so verdient...
Weit mehr als du zu träumen wagst und noch ein Stück mehr. 😉
Und noch ein Nachtrag:
Wer glaubt, man wäre für künftige Geschäfte auf einer Blacklist, weil man seine Rechte wahr nimmt aufgrund eines bankseitigen Fehlers, der hat noch nicht begriffen wie eine Bank funktioniert. Meint ihr etwa der Sachbearbeiter hinterlegt dann in eurem Profil, dass die Bank beleidigt und sauer auf euch ist und sich deshalb sperrt? Da vermixt ihr wieder eure persönlichen Gefühle (Moral) mit Recht, Gesetz und Geschäft. Einem Profi (der Bank) passiert das nicht.
Zitat:
@Goify schrieb am 2. April 2020 um 13:39:55 Uhr:
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 2. April 2020 um 13:33:27 Uhr:
Ich weiß ja nicht was ihr so verdient...
Weit mehr als du zu träumen wagst und noch ein Stück mehr. 😉
Die, die so viel haben, dass es ihnen egal sein könnte, sind definitiv nicht mit Moral, Bedenken und der Furcht davor ihre Rechte einzufordern dorthin gelangt.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 2. April 2020 um 13:33:27 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 1. April 2020 um 08:18:23 Uhr:
Ich bin nun seit längerem mit Verträgen vertraut und teile nicht die Einschätzung der EU-Richter, denn die salvatorische Klausel müsste doch auch hier greifen.
Die Frage ist bleibt, welchen Schaden man hatte durch den nicht erfolgten Widerruf, wenn man eh nicht widerrufen wollte.Es geht hier um geltendes Recht, ob mir persönlich ein Schaden entstanden ist, ist völlig irrelevant.
Konzerne und Banken nutzen in der Regel alle gesetzlichen Möglichkeiten inklusive Grauzonen aus. Und würden, wenn sie es könnten, euch sofort rasieren, gäbe man ihnen die gesetzliche Gelegenheit dazu. Deshalb kann ich nur müde schmunzeln über die Moralapostel hier im Thread. Aber es soll ja auch Leute geben, die Verhandlung unmoralisch finden und deshalb den BLP zahlen. Jedem das Seine.
Wenn das geltende Recht und Gesetz mir die Möglichkeit gibt mittels Vergleich bspw meine 4k Schlussrate zu erlassen, dann müsste ich ja im Geld schwimmen damit mir das egal wäre. Ich weiß ja nicht was ihr so verdient...
Du verdienst offenbar nicht genug, sonst hättest du solche Aktionen gar nicht nötig. Ist übrigens allgemeingültig, die Aussage.🙂
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Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 1. April 2020 um 19:06:25 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 1. April 2020 um 08:43:06 Uhr:
Eagleseven:Ganz einfach: Da ein Widerruf schriftlich erfolgen muss und damals kein Schreiben bei der Bank oder dem Autohaus einging, wollte man offensichtlich nicht widerrufen.
Vielmehr sollte der jetzt Widerrufende glaubhaft darlegen, dass er es damals wollte, aber aufgrund der Vertragsklausel nicht tat, es aber jetzt durch die Medien mitbekam, dass es jetzt geht und er daher jetzt verspätet widerrufen will. Die Argumentation dazu möchte ich gerne stichhaltig mal lesen und dürfte selbst bei einem Wald-und-Wiesen-Richter für Gelächter sorgen.Thema beendet, Thread kann geschlossen werden.
Achso. Auf Deinen Aufruf soll der Thread jetzt geschlossen werden?
Wer sich überlegen fühlt hat, ist oft der Meinung sein Wort hätte mehr Gewicht oder Macht als das anderer. Leider eine Selbstblendung 🙂
Stimme meinen Vorrednern zu, wer soviel verdient dass er sowas einfach liegen lassen kann, der treibt sich nicvt in Foren rum 😉
Wäre cool wenn man wieder zum Thema kommt anstatt Leute zu diskreditieren oder Persönlich zu werden.
Um zu Diskutieren ob es Moralisch den Banken gegenüber sei und warum überhaupt könnt ihr ja ein OffTopic aufmachen.
Zitat:
@Der_Senfmann schrieb am 31. März 2020 um 09:00:50 Uhr:
Zitat:
Mal eine Sachfrage: Meinen Volvo habe ich bei einem lokalen Händler geleast. Dabei habe ich sowohl einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, als auch einen Leasing(Kredit) Vertrag mit der Santander-Bank. Der Vertrag mit der Santander-Bank enthält den entsprechenden Absatz, ein Widerruf scheint somit möglich.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann der Kreditvertrag und alle damit verbundenen Verträge widerrufen werden. Somit entgeht doch der Santander-Bank lediglich das Kreditgeschäft. Das Autohaus hat dann doch das viel größere Problem im Form des 3 1/2 Jahre alten Autos. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Ich verstehe das so, dass im Falle eines erfolgreichen Widerrufs, der Händler sein Geld behalten kann und die Bank in die Stellung des Händlers tritt.
Ich habe nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und er hat mich darüber aufgeklärt, dass meine o.g. Aussage falsch ist.
Wie bereits andere schon erläutert haben, geht das Kfz. im Falle eines erfolgreichen Widerrufs zurück an den Verkäufer. Das Besondere ist nämlich, dass es zwar zwei Verträge sind, aber die miteinander so verbunden sind, dass das Erlöschen des einen Vertrages (DarlehenV) auch zum Erlöschen des anderen Vertrages (KaufV) führt.
Sorry für mein falsches Halbwissen.
MfG
Der Senfmann
Dann bleibt das Autohaus auf den schaden sitzen.
Denn dann müsste das Autohaus das Geld an die Bank zurückzahlen und die Bank mir.
Das Autohaus hätte dann ein gebrauchtes Auto ohne Bezahlung.
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn der Kaufvertrag ist ja durch. Und die Bank hat den Brief.
Eher sieht es dann so aus, dass der Händler das Auto zurücknimmt und verkauft. Den Erlös überweist er dann der Bank. Er behält nur seine Verkaufsprovision vom damaligen Neukauf.
Zitat:
@Goify schrieb am 8. April 2020 um 10:48:50 Uhr:
Eher sieht es dann so aus, dass der Händler das Auto zurücknimmt und verkauft. Den Erlös überweist er dann der Bank. Er behält nur seine Verkaufsprovision vom damaligen Neukauf.
Spannend wäre ob er für den Aufwand und den erneuten Verkauf dann Provision abrechnen kann.
Meinem lokalen Händler vor Ort möchte ich nämlich nicht schaden, die waren immer nett. 😁
Mal kurz zur Verdeutlichung (meine inhaltliche Meinung habe ich dazu hinlänglich bekannt gemacht...):
Ihr habt ein Fahrzeug gekauft (Vertrag 1 mit dem Händler)
Den Kaufpreis habt Ihr finanziert (Vertrag 2 mit einem Kreditinstitut)
Eventuell habt Ihr die Möglichkeit, den Kreditvertrag jetzt noch zu widerrufen (ob erfolgreich, wird das deutsche Gericht entscheiden).
Dies (wenn erfolgreich) hat zur Folge, dass der Kreditvertrag rückabgewickelt wird. Vereinfacht müsst Ihr den erhaltenen Kreditbetrag plus Nutzungsentgelt an die Bank zahlen und bekommt im Gegenzug die geleisteten (Zins- und Tilgungs-)-leistungen (mit Verzinsung) zurück.
Dieser Teil alleine kann ein paar Euro bringen, ist aber häufig den notwendigen Rechtsweg die Mühe nicht wert.
ZUSÄTZLICH kann der Kaufvertrag des Autos als verbundenes Geschäft zählen (meines Wissens überhaupt nur möglich, wenn Ihr die Finanzierung auch beim Händler abgeschlossen habt). Wenn dem so ist, ist auch dieser Vertrag hinfällig und rückabzuwickeln und Ihr könnt dem Händler den Wagen wieder auf den Hof stellen und bekommt den Kaufpreis wieder (dafür wird das Gerichtim Gegenzug ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer festlegen).
Alles klar?
Logischerweise ist das nur meine Meinung und keine fundierte, juristische Einschätzung oder Beratung....
Ja, das ist so richtig. Aber die meisten sind wohl auf einen Vergleich aus: Auto behalten und Summe X von der Bank kassieren. Denn ihr Auto wollen sie nicht zurück geben.
Zitat:
@Goify schrieb am 8. April 2020 um 20:15:47 Uhr:
Ja, das ist so richtig. Aber die meisten sind wohl auf einen Vergleich aus: Auto behalten und Summe X von der Bank kassieren. Denn ihr Auto wollen sie nicht zurück geben.
Wenn das einer ernsthaft will viel Spaß. Bei einer Autofinanzierung wird das in den meisten Fällen nicht viel bringen......