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Widerruf vieler Darlehen von 2010-2016 möglich, insb. Fahrzeuge und Immobilien

Themenstarteram 28. März 2020 um 12:33

Hallo!

https://www.faz.net/.../...taetigt-widerruf-von-darlehen-16697810.html

Zitat:

Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie oder ein Fahrzeug finanzierte, besitzt nun gute Chancen den Vertrag widerrufen zu können.

Hier als Video von Anwälten erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=QiOw6AMVzoY

notting

Beste Antwort im Thema

Weniger als 1% wird -außer zur Unterschrift- überhaupt nur einen einzigen Blick auf die Widerrufsbelehrung geworfen haben, weniger als 0,1% wird sie komplett gelesen haben.

Wenn dann einer entscheidet (damals, vor Vertragsunterzeichnung), dass er das nicht versteht und, daraus folgend, den Vertrag nicht unterschreibt (was eine nachvollziehbare Vorgehensweise ist), stellt sich die aktuelle Frage gar nicht.

Was den EuGH bei dieser Entscheidung geritten hat, keine Ahnung

Hier versuchen dafür jetzt alles Menschen, die mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Widerrufsbelehrung nicht gelesen haben nicht existente Zusammenhänge als legitime Begründung heranzuziehen (was haben angeblich versteckte Kosten mit der Widerrufsbelehrung zu tun....? In dem Fall müsste ich wegen falscher Angabe des Effektivzinses gegen das KI vorgehen), um ihr egoistisches (oder auch ...soziales) Verhalten zu rechtfertigen.

Mit der Kritik, dass sich hier einfach nur bereichert werden will, kann dafür kaum jemand umgehen.

Dann positioniert euch wenigstens klar, dass es euch sch....egal ist, ob Ihr einen Dritten zum eigenen Vorteil schädigt und gut. Aber hört wenigstens bitte mit der Heuchlerei auf, dass Ihr im Recht seid und der Allgemeinheit eigentlich noch einen Gefallen tut..

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Zitat:

@Weilheimer schrieb am 5. Mai 2020 um 12:08:20 Uhr:

was viele Kreditnehmer gerade bei Autofinanzierungen nicht bedenken, daß die Nutzung dem Händler/Hersteller trotzdem zu zahlen ist.

Kannst du das irgendwie untermauern oder ist das nur deine Meinung? Sämtliche Anwälte sagen explizit, dass bei Widerruf keine Nutzung zu zahlen ist. Das kannst du überall nachlesen, auch auf neutralen Seiten, die darüber berichten.

Kann jemand, der auch wirklich den Klageweg beschritten hat, neues berichten? Oder haben sich alle verglichen und dürfen nix sagen?

Schön wäre, wenn Mutmaßungen, moralische Urteile und Gelaber ausbleiben würden und das Thema hier für andere Betroffene eine gute Informationsquelle wäre.

Danke und Gruß

Roland

Noch nicht. Liegt leider noch beim OLG Braunschweig und wird aufgrund Überlastung noch dauern

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