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Finanzierung Fahrzeug mit Haltedauer

Themenstarteram 1. September 2008 um 9:24

hallo

es handelt sich um ein Neu-Fahrzeug (neuer Mazda 6) dass normalerweise mit EinTages-Zulassung sein sollte.

Der Händler meinte das ist nicht Möglich, er bekommt Probleme.

Nun soll draus ein fahrzeig werden, dass eine Haltedauer von 6 Monaten hat......

also bleibt das Fahrzeug halbes Jahr auf den Händler zugeleassen, und ich kauf ihn... Kaufvertrag geht ja aauch auf mich ... Versicherung soll ich auch zahlen ( ich fahre ja schliesslich auch)

nach dem halben Jahr wird dann auf mich umgemeldet ...

nun finanziere ich das Auto ( nicht über den Händler) und bin mir mit der Haltedauer nicht so ganz sicher.. könnte sein dass es ein krumes Gecshäft ist .. nur mal so gleich das schlimmste denken;-)

 

hat jemand Erfahrungen mit Fahrzeugkauf mit Haltedauer ( Anmeldung auf den Händler für eine gewisse Zeit)

Die Finanzierung steht an, und ich muss mich auch entscheiden ob ich das Fahrzeug nehmen woll oder nicht ( das hat der händler zumindest angeboten, dass wenn ich mit der Änderung nicht einverstanden bin ich auch vom Kaufvertrag zurücktretten kann)

 

Also Erfahrungen von Leuten, die ein Neues Fahrzeig erworben haben, mit Haltedauer :-)

Danke

 

PS. Beruhigt mich, damit ich den kauf vollziehen kann ;-) warte ja schliesslich schon 3 Monate auf meinen neuen.

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17 Antworten

Ich habe grad ein Verständnisproblem:

Das Auto wird 6 Monate auf den Händler zugelassen, SIE zahlen Versicherung und erhalten das Fzg. erst nach 6 Monaten?

Sollte dem so sein: Auf keinen Fall!! Wieso auch?

Themenstarteram 2. September 2008 um 14:51

ne ne ,also das auto bekomme ich sofort.. .nur die ersten 6 Monate ist das Auto auf den Händler zugelassen

ich darf aber mit dem auch rumfahren,also ist eben miens, deshalb auch die versicherung

am 3. September 2008 um 7:42

Na super,

und dann will der Händler das Fahrzeug immer wieder für Probefahrten haben? Ist ja sein gutes Recht, da auf ihn zugelassen. Also von so einer schwindeligen Konstruktion würde ich in jedem Fall die Finger lassen !

Das ist gang und gebe mit der 6Mon. zulassung auf den Händler. Das macht er, weil er von Mazda eine Prämie kriegt, und du kriegst den Wagen ja (hoffentlich) zu einem guten Preis.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von CColumbus

Na super,

und dann will der Händler das Fahrzeug immer wieder für Probefahrten haben? Ist ja sein gutes Recht, da auf ihn zugelassen. Also von so einer schwindeligen Konstruktion würde ich in jedem Fall die Finger lassen !

Wieso sollte eine vertraglich vereinbarte Exklusivnutzung rechtlich nicht wirksam sein?

Themenstarteram 4. September 2008 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von pit63

Das ist gang und gebe mit der 6Mon. zulassung auf den Händler. Das macht er, weil er von Mazda eine Prämie kriegt, und du kriegst den Wagen ja (hoffentlich) zu einem guten Preis.

Gruß

so ist das, sonst würde ich ja auch ganz normal und konventionel kaufen, wenn der Preis nicht stimmen würde.

 

@Pit63

gibt es also anscheinend noch einige händler die es so machen ?

das beruhigt mich dann, weil wenn es dann der einzige wäre ... wäre ich beunruhigt

habs eben auch mal gesehen früher, deshalb dachte ich mir... wieso nicht... trotzdem ist das komische gefühl da

@Greg75de:

Das ist wirklich ganz normal. Ich habe Anfang Juni ein 3 Wochen zugelassenes Fahrzeug mit 150km auf dem Tacho erworben, bei dem der Hersteller die Mindesthaltedauer wegen Modellwechsels aufgehoben hatte -> 33% unter LP.

Themenstarteram 5. September 2008 um 12:19

naja jedenfalls habe ich im vertrag drin stehen, dass ich eben verpflichtet bin es 6 Monate auf den Großhändler zugelassen zu lassen,

ansonsten würde ich einen eigentumsnachweis bekommen.

also sollte doch nix schiefgehen....

und keine anzahlung....

ich hatte damals nur einen Betrag in höhe der späteren Leasing-rate als mietgeld bezahlt für 3 monate!

danach wurde der eigentlich leasingvertrag wirksam!

so sollte die eleganteste version aussehen! keine versicherung, zulassung oder sonst was! hätte er dann was versucht wäre der leasingvertrag einfach nicht zustande gekommen!

mietvertrag und leasingvertrag wurden am gleichen tag unterschrieben!

kurze Verständnisfrage:

das Fahrzeug, welches auf den Händer zugelassen ist, soll fininziert werden.

Demnach steht der Brief (den man normalerweise an die finanzierende Bank übergeben darf) nicht zur Verfügung, also entfällt die Sicherheit.

Was sagt die Bank dazu?

Hi,

das benannte Geschäftsmodell ist tatsächlich gang und gäbe.

Die Bank wird daher gar nix dazu sagen - sie kriegt ja den Brief auch, wenn auch mit einem anderen Haltereintrag. ;)

Der Brief ist kein Eigentumsnachweis (steht auch drauf) - der Kaufvertrag hingegen schon.

Der TE wird also Eigentümer und erst verzögert Halter.

Ich habs zwar selbst noch nicht gemacht, aber im Kollegen- und/oder Bekanntenkreis bereits mehrfach erlebt.

Der enorme Rabatt rechtfertigt in jedem Fall eine solche Konstellation - es sei denn man möchte das Fzg nach kurzer Zeit wieder verkaufen - dann steht ein Halter mehr im Brief. (dennoch schadet auch das heute nicht mehr, weil es eben ein bekanntes Modell ist).

Nebenher:

Auch die Versicherungswirtschaft hat sich schon drauf eingestellt.

Wo normalerweise ein abweichender Haltereintrag Aufschläge verursacht, haben viele Gesellschaften hier schon reagiert und stellen diese Konstellation beitragsneutral zur Verfügung.

@TE:

Wie lief es denn nun? :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. September 2008 um 15:48

schreddi hat recht

1. ich bekomme alle Papiere, hab aber unterschrieben dass ich eben während der Haltedauer mein Auto nicht auf mich ummelden darf, wenn ich es doch tue, werde ich für finanzielle schäden für den Händler herangezogen...... was ich ja auch verstehe

2. wenn die Versicherung die Deckungskarte gibt schreibt sie den Versicherungsnehmer rein, und unter drunter gibt es ein Feld Halter .....

also soo selten kommt es ja nicht vor

 

3. wenn ich also alle papiere habe hat das finanzierungsunternehmen auch die Unterlagen die sie brauchen.... wobei, ich habe angefragt was ist wenn es der Händler behalten würde, für die Dauer der Haltdauer.... Antwort war, dann kein problem, sie vermerkt es eben ,und nach diesem Zeitraum wird das Dokument erst verlangt ...

 

also bisher garkeine problemchen :-)

 

Zitat:

@Greg75de schrieb am 1. September 2008 um 11:24:17 Uhr:

hallo

es handelt sich um ein Neu-Fahrzeug (neuer Mazda 6) dass normalerweise mit EinTages-Zulassung sein sollte.

Der Händler meinte das ist nicht Möglich, er bekommt Probleme.

Nun soll draus ein fahrzeig werden, dass eine Haltedauer von 6 Monaten hat......

also bleibt das Fahrzeug halbes Jahr auf den Händler zugeleassen, und ich kauf ihn... Kaufvertrag geht ja aauch auf mich ... Versicherung soll ich auch zahlen ( ich fahre ja schliesslich auch)

nach dem halben Jahr wird dann auf mich umgemeldet ...

nun finanziere ich das Auto ( nicht über den Händler) und bin mir mit der Haltedauer nicht so ganz sicher.. könnte sein dass es ein krumes Gecshäft ist .. nur mal so gleich das schlimmste denken;-)

 

hat jemand Erfahrungen mit Fahrzeugkauf mit Haltedauer ( Anmeldung auf den Händler für eine gewisse Zeit)

Die Finanzierung steht an, und ich muss mich auch entscheiden ob ich das Fahrzeug nehmen woll oder nicht ( das hat der händler zumindest angeboten, dass wenn ich mit der Änderung nicht einverstanden bin ich auch vom Kaufvertrag zurücktretten kann)

 

Also Erfahrungen von Leuten, die ein Neues Fahrzeig erworben haben, mit Haltedauer :-)

Danke

 

PS. Beruhigt mich, damit ich den kauf vollziehen kann ;-) warte ja schliesslich schon 3 Monate auf meinen neuen.

Hallo,

der Beitrag ist zwar aus 2008, aber die Regelungen gelten noch heute.

In der Tat ist das ein " krumes Gecshäft", denn:

Eine Haltefrist bedeutet, dass der Händler das Fahrzeug nicht nur 6 Monate auf sich zugelassen haben muss, sondern eben auch, dass er es innerhalb dieser 6 Monate NICHT verkauft. Macht er es doch, ohne Genehmigung des Herstellers, muss er die Prämie, die er dafür bekommen hat, an den Hersteller zurückzahlen.

 

Auf keinen Fall darauf einlassen, denn der Händler darf Fahrzeuge mit Haltedauer nicht innerhalb dieser verkaufen. Macht er es doch, muss er den für den Verkauf vom Hersteller erhaltenen Rabatt an den Hersteller zurückzahlen und holt sich diesen höchstwahrscheinlich dann vom Kunden wieder zurück.

Wissen kommt aus guter Quelle!

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