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Widerruf vieler Darlehen von 2010-2016 möglich, insb. Fahrzeuge und Immobilien

Themenstarteram 28. März 2020 um 12:33

Hallo!

https://www.faz.net/.../...taetigt-widerruf-von-darlehen-16697810.html

Zitat:

Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie oder ein Fahrzeug finanzierte, besitzt nun gute Chancen den Vertrag widerrufen zu können.

Hier als Video von Anwälten erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=QiOw6AMVzoY

notting

Beste Antwort im Thema

Weniger als 1% wird -außer zur Unterschrift- überhaupt nur einen einzigen Blick auf die Widerrufsbelehrung geworfen haben, weniger als 0,1% wird sie komplett gelesen haben.

Wenn dann einer entscheidet (damals, vor Vertragsunterzeichnung), dass er das nicht versteht und, daraus folgend, den Vertrag nicht unterschreibt (was eine nachvollziehbare Vorgehensweise ist), stellt sich die aktuelle Frage gar nicht.

Was den EuGH bei dieser Entscheidung geritten hat, keine Ahnung

Hier versuchen dafür jetzt alles Menschen, die mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Widerrufsbelehrung nicht gelesen haben nicht existente Zusammenhänge als legitime Begründung heranzuziehen (was haben angeblich versteckte Kosten mit der Widerrufsbelehrung zu tun....? In dem Fall müsste ich wegen falscher Angabe des Effektivzinses gegen das KI vorgehen), um ihr egoistisches (oder auch ...soziales) Verhalten zu rechtfertigen.

Mit der Kritik, dass sich hier einfach nur bereichert werden will, kann dafür kaum jemand umgehen.

Dann positioniert euch wenigstens klar, dass es euch sch....egal ist, ob Ihr einen Dritten zum eigenen Vorteil schädigt und gut. Aber hört wenigstens bitte mit der Heuchlerei auf, dass Ihr im Recht seid und der Allgemeinheit eigentlich noch einen Gefallen tut..

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Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 8. April 2020 um 19:02:59 Uhr:

(dafür wird das Gerichtim Gegenzug ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer festlegen).

Alles klar?

Logischerweise ist das nur meine Meinung und keine fundierte, juristische Einschätzung oder Beratung....

Was heißt denn dann "alles klar"? Die Juristen, die sich zum Urteil äußern, sagen, dass kein Nutzungsentgelt anfallen kann bei einer ungültigen Widerrufsklausel. Daher wundere ich mich wie du dazu kommst denn Anwälten zu widersprechen und dies als Tatsache darzustellen obwohl du doch explizit erwähnst, dass du nicht vom Fach bist?

Bisher führte doch aber die fehlerhafte Widerrufsklausel zu einem Nutzungsentgelt und dann meist zu einem Vergleich.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 8. April 2020 um 20:36:19 Uhr:

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 8. April 2020 um 19:02:59 Uhr:

(dafür wird das Gerichtim Gegenzug ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer festlegen).

Alles klar?

Logischerweise ist das nur meine Meinung und keine fundierte, juristische Einschätzung oder Beratung....

Was heißt denn dann "alles klar"? Die Juristen, die sich zum Urteil äußern, sagen, dass kein Nutzungsentgelt anfallen kann bei einer ungültigen Widerrufsklausel. Daher wundere ich mich wie du dazu kommst denn Anwälten zu widersprechen und dies als Tatsache darzustellen obwohl du doch explizit erwähnst, dass du nicht vom Fach bist?

Das „alles klar“ bezog sich in erster Linie auf meine Erläuterung, welche Verträge/Rechtsgeschäfte hier überhaupt bestehen und welche grundsätzlichen Folgen der Widerruf haben könnte -wenn er denn erfolgreich ist-. Die Entscheidung wird letztendlich der Richter treffen.

Du kannst meinen Post aber auch einfach ignorieren und dann wird auch weiterhin auf -inzwischen- Seite 8 behauptet, dass die Bank den Wagen zurücknimmt oder irgendwelche Differenzen an den Händler überweist......

Zitat:

@Goify schrieb am 8. April 2020 um 20:41:21 Uhr:

Bisher führte doch aber die fehlerhafte Widerrufsklausel zu einem Nutzungsentgelt und dann meist zu einem Vergleich.

Wieso wird dann das klare Statement "ab 2014 kein Nutzungsentgelt" rausgegeben? Hast du mal eine Quelle? Ich kann nur zitieren was die Anwälte sagen.

Ob man sich außergerichtlich einigt steht ja auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 8. April 2020 um 20:27:44 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 8. April 2020 um 20:15:47 Uhr:

Ja, das ist so richtig. Aber die meisten sind wohl auf einen Vergleich aus: Auto behalten und Summe X von der Bank kassieren. Denn ihr Auto wollen sie nicht zurück geben.

Wenn das einer ernsthaft will viel Spaß. Bei einer Autofinanzierung wird das in den meisten Fällen nicht viel bringen......

Hä?

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 29. März 2020 um 12:38:20 Uhr:

Beim „Fragen“ geht es nicht um mündliche Nebenabreden (Frage und Nebenabrede passe auch gar nicht zusammen), sondern um das geschriebene zu verstehen. Das ist meines Wissens durchaus erlaubt...

Darum geht es doch auch gar nicht.

Ich kann sehr wohl den Vertrag lesen und auch verstehen was da steht. Das bedeutet dann aber immernoch nicht, dass das was da steht, rechtlich so auch korrekt ist. Und das fällt dir beim Lesen und Verstehen gar nicht auf, ausser natürlich du kennst dich auch juristisch super aus.

Wälzt du jetzt auch zu jedem Vertrag jedes Jura Buch ? Und prüfst das gegen ?

Simples Beispiel, ein Gebrauchtwagenhändler verkauft dir ein Auto und im Vertrag musst du unterschreiben, dass du auf die Garantie verzichtest. Ja das kann ich lesen und verstehen und trotzdem unterschreiben.

Das er das aber gar nicht darf und dass das gesetzlich gar nicht erlaubt und möglich ist, das weiß ich dann aber immernoch nicht. Nur weil ich etwas lese und verstehem bedeutet das nicht automatisch dass es auch richtig ist.

Du erkennst den Unterschied ?

Wenn Du Passagen zitierst bzw. kommentierst,, dann bitte doch im ganzen Kontext, steht ja maximal eine Seite vor meinem von Dir teilweise angeführten Post....

Dein Beispiel finde ich übrigens gut (abgesehen davon, dass Du Gewährleistung meinst und nicht Garantie).

Die Frage, ob der Gewährleistungsausschluss überhaupt zulässig ist, ist auch in Deinem Beispiel (wenn man es nicht vorher weiß) eigentlich egal.

Du hast die Vertragsbedingungen (wie von Dir angeführt) gelesen, verstanden und durch Unterschrift akzeptiert, die Gesamtbedingungen haben damit für Dich „gepasst“. Ob dies zulässig ist oder nicht, ist also in gewisser Weise zweitrangig, vielleicht hat diese (unzulässige) Einschränkung aber zu einem verminderten Kaufpreis für Dich geführt und damit sogar zu einem Vorteil.

Und nein. Natürlich überprüfe ich nicht alle Vertragsbestandteile, ob diese rechtlich einwandfrei sind. Aber ja, ich lese mir einen Vertrag durch, bevor ich ihn unterschreibe. Und je nach „Gegenwert“ lese ich auch das Kleingedruckte. Damit kommen wir übrigens wieder „im Geiste“ zu dem von Dir kommentierten Part. „Nicht lesen“ weil mir der Text zu kompliziert ist oder ich im Voraus davon ausgehe, dass ich ihn nicht verstehe, kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen.

am 4. Mai 2020 um 17:33

Hallo zusammen,

habe heute in Radio eine Werbung von kreditbeenden.de gehört, dass die meisten Finanzierungsverträge ungültig seien und dass man nicht nur sehr einfach aus diesen Verträgen aussteigen könnte plus Entschädigung.

 

Ich finde das hört sich sehr dubios an. Hat damit jmd bereits Erfahrung gemacht?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

WERBUNG!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

am 5. Mai 2020 um 3:11

aber das EuGH Urteil gibt es wirklich

 

https://www.sueddeutsche.de/.../eugh-urteil-kreditvertraege-1.4857998

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

Immer diese Rechtsverdreher, die nach Lücken in den Verträgen suchen. Grundsätzlich mag es in vielen Fällen so sein, daß die Verträge unwirksame Klauseln enthalten. Das ändert aber nichts daran, daß die Kreditnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld benötigt und es auch von der Bank bekommen haben. Viele Darlehen erwiesen sich dann im Nachgang als zu teuer für den Kreditnehmer und da sucht man jetzt mit aller Gewalt einen Ausweg.

Der Punkt mit der "Entschädigung" trifft so aber in den seltensten Fällen zu und was viele Kreditnehmer gerade bei Autofinanzierungen nicht bedenken, daß die Nutzung dem Händler/Hersteller trotzdem zu zahlen ist. Man hat also kaum eine Chance darauf, daß man ein Auto einfach kostenfrei gefahren ist.

Bei Immofinanzierungen ist der Ausstieg interessant, wenn man vor Jahren zu damals üblichen Konditionen finanziert hat und jetzt aus dem Darlehen rauskommt und zu günstigeren Konditionen umschulden kann. Was viele Kreditnehmer dabei aber nicht berücksichtigen, daß eine Bank immer hinterfragen wird, warum ein Kreditnehmer gerade umschuldet. Liegt da der Termin abweichend zum regulären Ablauf der Zinsbindung, ist es nicht gesagt, daß man überhaupt ein Darlehen bei einer anderen Bank bekommt.

Banken schauen sich die Kreditnehmer schon recht genau an und wenn da auch nur ein Verdacht aufkommt, daß man sich bei einer anderen Bank rausgeklagt hat, dann kann das leicht dazu führen, daß man mit diesem Kunden kein Geschäft macht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

Das wage ich zu bezweifeln. Baufi ist ein hart umkämpfter Markt. Zudem sich die Kunden dann eh nur neu verteilen. Für die Bank ist ne Baufi super, dazu kommt, das schon ein Teil getilgt ist und die Beleihungsgrenze weniger ausgeschöft wird.

Ansich haste natürlich recht, das es nicht die feine Art des Kunden ist. Aber andersrum wären die Banken wohl kaum die Samarieter...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

es gibt Banken die aus solchen gründen grundsätzlich keine Umschuldung begleiten, es gibt Banken die damit kein Problem haben. Aufteilung ca. 70% bei denen es geht, 30% bei denen es nicht geht (betrifft nur immodarlehen).

darüber hinaus hat der bgh bereits geurteilt, dass der widerruf aufgrund kaskadenverweis des eugh in Deutschland keine Anwendung findet.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

Zitat:

@mightyducky schrieb am 5. Mai 2020 um 12:51:56 Uhr:

darüber hinaus hat der bgh bereits geurteilt, dass der widerruf aufgrund kaskadenverweis des eugh in Deutschland keine Anwendung findet.

Aber nicht zum aktuellen Urteil. Das ein oder andere OLG hat sich dem EuGH schon ageschlossen.

Edit meint, da besteht wohl trotzdem ein Unterschied zwischen Immobilienfinanzierungen und anderen Verbraucherdarlehen. Es heißt wohl weiter abwarten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

Es ist ein interessantes Thema, ich hab heute einen Artikel bei n-tv gelesen, da verteidigt das Bgh seine Sicht, das die Verträge nicht kündbar wären. Es ist wohl so, daß sich dieser Schutz aber nur auf Verträge bezieht, die den Muster Text exakt übernommen haben. Aber viele Banken haben den Text teilweise stark abgeändert, und so argumentieren die Anwälte jetzt eben, das der Schutz damit verwirkt ist.

Ich bin ja mal gespannt was sich da zusammenbraut.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen bei www.kreditbeenden.de' überführt.]

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