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@Der_Senfmann schrieb am 31. März 2020 um 09:00:50 Uhr:
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Mal eine Sachfrage: Meinen Volvo habe ich bei einem lokalen Händler geleast. Dabei habe ich sowohl einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, als auch einen Leasing(Kredit) Vertrag mit der Santander-Bank. Der Vertrag mit der Santander-Bank enthält den entsprechenden Absatz, ein Widerruf scheint somit möglich.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann der Kreditvertrag und alle damit verbundenen Verträge widerrufen werden. Somit entgeht doch der Santander-Bank lediglich das Kreditgeschäft. Das Autohaus hat dann doch das viel größere Problem im Form des 3 1/2 Jahre alten Autos. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Ich verstehe das so, dass im Falle eines erfolgreichen Widerrufs, der Händler sein Geld behalten kann und die Bank in die Stellung des Händlers tritt.
Ich habe nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und er hat mich darüber aufgeklärt, dass meine o.g. Aussage falsch ist.
Wie bereits andere schon erläutert haben, geht das Kfz. im Falle eines erfolgreichen Widerrufs zurück an den Verkäufer. Das Besondere ist nämlich, dass es zwar zwei Verträge sind, aber die miteinander so verbunden sind, dass das Erlöschen des einen Vertrages (DarlehenV) auch zum Erlöschen des anderen Vertrages (KaufV) führt.
Sorry für mein falsches Halbwissen.
MfG
Der Senfmann