Widerruf und Rückabwicklung

Hallo,

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

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Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 25. Oktober 2019 um 07:40:01 Uhr:


Hi,

hast du den bei der Rückgabe gesagt das es wegen des Rauchgeruchs ist?

Gruß
Christoph

Nein, ich habe überhaupt keine Gründe angegeben, ist ja auch mein Recht bei einem Widerruf bei Fernabsatzgeschäften.
Ich wollte unnötige Diskussionen oder gar Streit vermeiden, nach dem Motto reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Ist zum Glück auch gut gegangen.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. Oktober 2019 um 07:45:01 Uhr:



Hier hat auch NIEMAND gesagt du bist Schuld und der Händler lieb. Das Verhalten des Händlers, der sich meiner Sicht nach sehr kulant verhält - ist ja auch nicht so wie du sagst total böse - dann hätte er dir einfach pauschal ne 2000€ Rechnung präsentiert.

Der Händler hat nicht aus Kulanz gehandelt, sondern entsprechend dem Vertrag, den er mit dem Käufer geschlossen hatte.
Im übrigen liegt hier kein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz vor (Gesetz wird auch nirgends im Vertrag zitiert), da der Vertrag nicht "im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" abgeschlossen wurde (§ 312c Abs.1 Halbs. 2 BGB).

Vertrag ist ein Marketing-Angebot, das zuweilen angeboten wird und zwar auch Kunden, die persönlich vor Ort einen Kaufvertrag abschliessen.

O.

Moin,

Na klar - er hätte erstmal einen Schaden behaupten können und für diesen eine Regulierung verlangen können. Das er das nicht macht und die Sache vergleichsweise einfach löst ist eine Form von Kulanz. Ob er damit Recht gehabt hätte und wie hoch dieser ggf. Ausgefallen wäre - das hätte man dann verhandeln oder ausstreiten müssen - je nach Motivation und Temperament der beteiligten.

Damit ist nicht gemeint gewesen - dass er den Widerruf akzeptiert. Also bitte nix reininterpretieren.

LG Kester

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 25. Oktober 2019 um 06:48:58 Uhr:



Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 24. Oktober 2019 um 23:14:21 Uhr:


Na ja, das wäre dann unter Umständen schon wieder etwas dreist im Ganzen. Von Händlerseite, meine ich... Ob man dem jetzt allerdings durch eine entsprechende Bewertung noch eine mitgeben sollte, obwohl er das Fahrzeug anstandslos zurückgenommen hat - ich weiß ja nicht so recht.

Andererseits weiß man auch nicht, wie es sich tatsächlich verhalten hat und ob die verrauchte Stinkkiste wirklich eine verrauchte Stinkkiste war. Wir hören/lesen hier am Ende ja immer nur die eine Seite...


Es war ein Raucherwagen, ich habe keinen Grund hier im Forum zu lügen..........

..... was du hier aber einmal bereits definitiv in dem Versicherungsthread, wo du behauptet hattest, dir den Toyota "zugelegt" zu haben, gemacht hast.
Und du weisst ja, wer einmal.........

Sei s drum, die Karre ist weg, Rest kann dir doch völlig schnuppe sein. Warum noch nachtreten?

Und jetzt auf zum Toyota-Händler, den RAV4 holen.

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Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Oktober 2019 um 09:13:26 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 25. Oktober 2019 um 06:48:58 Uhr:



Es war ein Raucherwagen, ich habe keinen Grund hier im Forum zu lügen..........

..... was du aber einmal definitiv in dem Versicherungsthread, wo du behauptet hattest, dir den Toyota "zugelegt" zu haben, gemacht hast.
Und du weisst ja, wer einmal.........

Sei s drum Karre ist weg, Rest kann dir doch völlig schnuppe sein. Warum noch nachtreten?

Und jetzt auf zum Toyota-Händler, den RAV4 holen.

Ich hab geschrieben dass ich mir einen RAV 4 zugelegt habe weil ich mich entschieden hatte und kurz davor war die Papiere zu machen, dann hab ich den Honda gesehen und da ich früher einen Civic hatte, habe ich mich in letzter Minute noch umentschieden, zum Glück ist der Rav 4 noch da.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:48 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:03:45 Uhr:


Um etwas zum Wertersatz sagen zu können, muss er da Fahrzeug zunächst sehen und prüfen. Beschädigungen seit Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Da der fragende Benutzer sich beharrlich weigert die Fahrzeugklasse und den Preis zu nennen kann man ihm auch nicht die ungefähren Kosten nennen.

Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€

Moin!
Du hattest nach mehrmaliger Aufforderung uns doch dann mitgeteilt, welchen Wagen Du gekauft hattest...
Einen Honda CR-V mit EZ 2017 für 27.000€...
Es tut im Grunde nichts zur Sache; aber auch hier hast Du erneut gelogen!
Das Bild von der Wiedereinstellung des Fahrzeugs ist ein Toyota RAV 2,5l Executive Hybrid...; siehe hier:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Ich sage mal so, die Leute hier wollen im Grunde nur helfen..., aber def. nicht häufig vom TE belogen werden!

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. Oktober 2019 um 09:25:26 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:48 Uhr:


Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€

Moin!
Du hattest nach mehrmaliger Aufforderung uns doch dann mitgeteilt, welchen Wagen Du gekauft hattest...
Einen Honda CR-V mit EZ 2017 für 27.000€...
Es tut im Grunde nichts zur Sache; aber auch hier hast Du erneut gelogen!
Das Bild von der Wiedereinstellung des Fahrzeugs ist ein Toyota RAV 2,5l Executive Hybrid...; siehe hier:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Ich sage mal so, die Leute hier wollen im Grunden nur helfen..., aber def. nicht häufig vom TE belogen werden!

Danke, da hat sich ja meine o. g. Aussage bestätigt. Schon ein starkes Stück.
Mal sehen, ob noch was vom TE kommt.
Falls ja, tippe ich stark darauf, dass er abstreitet, dass es sich um dein verlinktes Fahrzeug handelte...

.....

Sorry, Doppelpost

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 25. Oktober 2019 um 08:50:26 Uhr:


Im übrigen liegt hier kein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz vor (Gesetz wird auch nirgends im Vertrag zitiert), da der Vertrag nicht "im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" abgeschlossen wurde (§ 312c Abs.1 Halbs. 2 BGB).

Na ja, so rein grundsätzlich hast Du wohl recht, was aber nicht heißt, dass es vom Gericht genauso gesehen worden wäre. Es gibt da doch sehr unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte - wie immer halt... 😛

Aber grundsätzlich ist es schon so wie von Dir beschrieben - siehe zum Beispiel hier... und hier...

Ist aber auch nicht so wichtig, denn vertraglich wurde ein Widerrufsrecht vereinbart und nur das zählt. Warum oder aus welchem Grund dies vereinbart wurde, ist insofern erstmal ziemlich latte. Insofern war es am Ende doch ein Stück weit Kulanz, da der Händler abseits des Fernabsatzrechts keine Widerrufsfrist einräumen müsste und die Rücknahme auch anders hätte gestalten können (Wertersatz usw).

Was @Rotherbach schrieb war also durchaus richtig, auch die Aussage, dass das persönliche Empfinden der Menschen doch recht unterschiedlich ist. So gibt es halt Nichtraucher und Nichtraucher, wo der eine angewidert die Nase rümpft, würde es dem anderen vielleicht gar nicht auffallen. Möchte ich hier nicht beurteilen.

Ich schrieb ja nur, dass wir hier nur die eine Seite hören/lesen. Wie es sich im Einzelfall wirklich zugetragen hat und wie groß die Geruchsbelästigung am Ende tatsächlich war, bleibt für mich insoweit mal offen...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. Oktober 2019 um 09:25:26 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:48 Uhr:


Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€

Moin!
Du hattest nach mehrmaliger Aufforderung uns doch dann mitgeteilt, welchen Wagen Du gekauft hattest...
Einen Honda CR-V mit EZ 2017 für 27.000€...
Es tut im Grunde nichts zur Sache; aber auch hier hast Du erneut gelogen!
Das Bild von der Wiedereinstellung des Fahrzeugs ist ein Toyota RAV 2,5l Executive Hybrid...; siehe hier:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Ich sage mal so, die Leute hier wollen im Grunde nur helfen..., aber def. nicht häufig vom TE belogen werden!

Das ist ja starker Tobak.
Sich selbst belügen ist das eine. Abet Leute anlügen die einem Helfen wollen geht gar nicht.

Und ich dachte die Bogdan Threads sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Das hier setzt dem noch die Krone auf.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:38:15 Uhr:



Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. Oktober 2019 um 09:25:26 Uhr:


Moin!
Du hattest nach mehrmaliger Aufforderung uns doch dann mitgeteilt, welchen Wagen Du gekauft hattest...
Einen Honda CR-V mit EZ 2017 für 27.000€...
Es tut im Grunde nichts zur Sache; aber auch hier hast Du erneut gelogen!
Das Bild von der Wiedereinstellung des Fahrzeugs ist ein Toyota RAV 2,5l Executive Hybrid...; siehe hier:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Ich sage mal so, die Leute hier wollen im Grunde nur helfen..., aber def. nicht häufig vom TE belogen werden!

Das ist ja starker Tobak.
Sich selbst belügen ist das eine. Abet Leute anlügen die einem Helfen wollen geht gar nicht.

Und ich dachte die Bogdan Threads sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Das hier setzt dem noch die Krone auf.

Ich weiß echt nicht was dein Problem ist und ich weiß auch nicht was das hier soll.
Ich habe nicht gelogen und wenn auch dann ist das meine Sache.

Diese Anzeige ist nicht von dem Auto um das es hier geht.
Bei dem Thema geht es um Widerrufsrecht und Rückabwicklung und es ist egal um welches Fahrzeug und welchem Händler es sich handelt.

Ich werde nie persönliche Daten von Händlern oder sonstige Personen hier erwähnen.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 25. Oktober 2019 um 13:17:33 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:38:15 Uhr:


Das ist ja starker Tobak.
Sich selbst belügen ist das eine. Abet Leute anlügen die einem Helfen wollen geht gar nicht.

Und ich dachte die Bogdan Threads sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Das hier setzt dem noch die Krone auf.

Ich weiß echt nicht was dein Problem ist und ich weiß auch nicht was das hier soll.
Ich habe nicht gelogen und wenn auch dann ist das meine Sache.

Diese Anzeige ist nicht von dem Auto um das es hier geht.
Bei dem Thema geht es um Widerrufsrecht und Rückabwicklung und es ist egal um welches Fahrzeug und welchem Händler es sich handelt.

Ich werde nie persönliche Daten von Händlern oder sonstige Personen hier erwähnen.

Mein Problem ist, dass wenn es stimmen sollte, ich mich verarscht fühle.
Stell doch mal bitte einen Link von der Verksufsanzeige des zurückgegebenen Hondas hier rein.

Leute, ich hatte ja schon geschrieben, dass es im Grunde bei der rechtlichen Beurteilung keine Rolle spielt, um was für ein Auto es sich konkret handelt...!
Ich bin mir aber zu 99,99% sicher, dass es das Auto auch ist...!
Es ist am Mittwoch (23.10.2019) um 16:00h wieder eingestellt worden, jedes Wort stimmt exakt überein...!
Allein schon die letzten beiden Wörter im Titel der Anzeige sind sooo dämlich und daher leicht zu identifizieren...
"... Kamera Auto..."
Schon witzig!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Oktober 2019 um 13:26:22 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 25. Oktober 2019 um 13:17:33 Uhr:


Ich weiß echt nicht was dein Problem ist und ich weiß auch nicht was das hier soll.
Ich habe nicht gelogen und wenn auch dann ist das meine Sache.

Diese Anzeige ist nicht von dem Auto um das es hier geht.
Bei dem Thema geht es um Widerrufsrecht und Rückabwicklung und es ist egal um welches Fahrzeug und welchem Händler es sich handelt.

Ich werde nie persönliche Daten von Händlern oder sonstige Personen hier erwähnen.

Mein Problem ist, dass wenn es stimmen sollte, ich mich verarscht fühle.
Stell doch mal bitte einen Link von der Verksufsanzeige des zurückgegebenen Hondas hier rein.

Warum soll ich einen Händler öffentlich anschwärtzen?

Es gibt einen Grund warum ich nicht schreiben will um welches Fahrzeug es hier geht und wer es mir verkauft hat.

Ich wollte nur ein paar Tips zum Thema Widerrufsrecht und Rückabwicklung bei Autokauf.
Du machst hier ein Faß auf, dabei hat es mit dem Thread nichts zu tun.

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