Kauf Rückabwicklung wegen unbekanntem Lackschaden

Hallo
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Meine Tochter hat im Aug. 2011 einen Hyundai i30 EZ 07/10 mit 37500 km gekauft. Vorbesitzer waren ein Autovermieter und ein KFZ-Gebrauchtwagen-Händler. Das Auto war in einem guten Zustand und auch optisch in Ordnung. Im Feb. 2013 hat sie dieses Auto mit 73000 km für 6550,- € weiterverkauft. In ihrer Haltedauer hatte sie einen Unfallschaden durch Fremdverschulden, bei der die Frontschürze beschädigt und daraufhin in der Fach-Werkstatt erneuert wurde. An der rechten Hintertür verursachte sie selbst einen Lackschaden der repariert wurde.
Im Verkaufsvertrag haben wir nur den Frontschaden angegeben (was sich jetzt als Fehler rausstellt) und auf die reparierte Tür wurde nur mündlich hingewiesen.
Ende Aug. 2013 rief der Käufer bei meiner Tochter an und fragte ob sie rechts hinten eine Schaden gehabt hätte, dies bejahte sie in der Annahme es geht um den Lackschaden an der Tür. Darauf vereinbarte sie einen gemeinsamen Termin bei dem sich aber herausstellte, dass am Radlauf hinten der Lack aufplatzt aufgrund einer gespachtelten Lackreparatur. An dieser Stelle ist aber in ihrer Besitzzeit nichts passiert und auch nicht repariert worden.
Nun erhielt sie vom Rechtsanwalt des Käufers ein Schreiben in dem dieser behauptet, dass das Fahrzeug mangelfaht sei. Er behauptert auch, dass sie seinen Mandanten vorsätzlich und arglistig getäuscht habe, weil sie den Schaden an der rechten Fahrzeugseite nicht angegeben habe. Der im Kaufvertrag enthaltene Gewährleistungsausschluss ist wegen arglistigen Verschweigens nach § 444 BGB rechtlich unwirksam.
Unter Androhung eines Sachverständigengutachtens gibt nun sein Mandant meiner Tochter die Gelegenheit, zur einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit das Fahrzeug, zuzüglich Servicekosten in dessen Besitzzeit, Zulassungskosten, KFZ-Schildkosten und Rechtsanwaltkosten für 9176,- € zurückkaufen.
Hat schon jemand so was Ähnliches erlebt?
Wie sind die Chancen vor Gericht bezüglich der arglistigen Täuschung, ich war in Vertretung meiner Tochter alleine, der Käufer zu dritt (Tochter, deren Freund und Frau)
Kann ein Sachverständiger den Zeitpunkt der Reparatur am Radlauf feststellen, es kann nur vor oder nach dem Besitz meiner Tochter gewesen sein.
Vielen Dank im Voraus

9 Antworten

Da hat Deine Tochter aber schlechte Karten.

Ich gehe davon aus das es am billigsten (außer ihr habt ne Rechtschutzversicherung) wäre, wenn ihr den Wagen zurücknehmen würdet. Sonst bleibt nur der Gang vor Gericht und mittels Gutachter, Zeugen, etc. pp. was zu reißen. Und sowas kostet richtig viel Geld ... und wenn ihr dann noch verliert zahlt ihr nicht nur die 9.000€ sondern vielleicht 13.000€ mit allen Gerichts-, Gutachter-, etc. pp. kosten.

Geht zu einem Anwalt. Wir sind hier kein Rechtsberatungsforum und der Fall ist von "sonnenklar" so weit entfernt wie der Trabbi vom 7er BMW.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Geht zu einem Anwalt. Wir sind hier kein Rechtsberatungsforum und der Fall ist von "sonnenklar" so weit entfernt wie der Trabbi vom 7er BMW.

Genau so sieht es aus. Zudem halte ich den Rückkaufspreis für erheblich zu hoch, er hat das Auto ja gefahren und einen Nutzen daraus gezogen. Servicekosten sind für jedes Auto zu zahlen, der Rückkaufswert sinkt abhängig von den Kilometern die der Käufer gefahren hat und steigt nicht.

Wer wann wo den Schaden verursacht hat ist einige Zeit später nicht mehr genau nachweisbar, es sei denn man kann noch bei Lackierern oder Versicherungen Abrechnungen auftreiben. Und selbst wenn es noch vom Vor-Vorbesitzer war, gibt es ggf. die alten Kaufverträge noch wo unfallfrei drinsteht?

U.U. kann es einfacher werden um teure Prozesse zu vermeiden den Wagen zurückzunehmen, über den Rückkaufspreis sollte man aber in jedem Fall mal mit einem Anwalt sprechen.

Hierbei kann man wirklich nur einen Anwalt empfehlen. 🙄

Der Käufer hat lt. Vertrag kein (!) unfallfreies Fahrzeug gekauft, und kann sich daher auch nicht auf diese Eigenschaft berufen.
Den Rückkauf des Fahrzeugs kann er verlangen, der Verkäufer muss nicht darauf nicht eingehen. Vielmehr würde es aus Verkäufersicht reichen, den Radlauf wieder in einwandfreien Zustand versetzen zu lassen.(Nachbesserung).
Hier würde ich aber auch nicht darauf setzen, dass der Käufer nach nunmehr zwei Jahren noch Anspruch darauf hat. Daher also zum Anwalt, und auch einen unabhängigen Gutachter beauftragen, damit dieser den Schaden bewertet.

Ähnliche Themen

Ich würde erst mal nichts machen. Sie können deine Tochter ja verklagen wenn sie das unbedingt wollen. Sie ist die dritte Besitzerin des Autos. Es müsste ihr nachgewiesen Werden das sie von dem Schaden gewusst hat. Ich würde das erst mal ganz locker auf mich zukommen lassen. Einem Rechtsanwalt könnt ihr immer noch beauftragen wenn es vor Gericht geht. Der kostet in dieser Phase nur unnötig Geld.

Die Alternative wäre einen geringen Betrag anzubieten um damit die Sache aus der Welt zu schaffen. Aber immer nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

VG
Markus

Abwarten und nichts tun würde ich nicht!
Ich würde zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und mit ihm den Sachverhalt besprechen.
Der kann euch am besten helfen und vor allem verlässliche Antworten liefern.

Viel Erfolg und hoffentlich eine gütliche Einigung!

Zitat:

Original geschrieben von Poloianer


Ich würde zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen ...

Das ist vielleicht nicht die beste Idee, der TE sollte zu einem Fachanwalt für Kaufrecht gehen.

Der gegnerische Anwalt ist nicht vielleicht mit den Käufern verwandt oder verschwägert? 🙄

Er sollte den TE über dessen Rechte aufklären (Wandlung / Nachträgliche Minderung des Kaufpreises / Schadenersatz) und nicht pauschal eine absurde Forderung stellen.

Am besten freundlich hinschreiben, was man denn möchte, denn so teuer kann die Reparatur nicht sein. Andernfalls würde ich den Käufer wegen Betrug verklagen, weil der Unfall ihm selbst passiert sei, und er sich nun gütlich tun will. 😕

Wie jetz?
Für 6550 gekauft, halbes Jahr gefahren und jetzt für 9176 bitte wieder zurück?
Niedlich...von dem Kraut das der raucht will ich auch was haben.

Frag einen Anwalt - aber hey, in jedem Standard-Vertrag steht bei den Vorschäden idR irgendwo ein "soweit dem Verkäufer bekannt" - alles andere will erstmal nachgewiesen werden bei einem Auto aus dritter Hand.

Anwälte machen einfach oft erstmal viiieel Wind - klappern gehört zum Geschäft.

Moin,

viele gute Hinweise wurden hier geliefert, am besten finde ich den Tip mit dem Anwalt (mMn ist hier "Kaufrecht" das bessere Fachgebiet).

Ich werfe mal noch die Kostenlose Erstberatung bei Mitgliedern von Automobilclubs in den Raum und muss danach das Thema schließen.

Rechtsberatung ist auf MT nicht möglich.

Grüße
Steini

***closed***

Ähnliche Themen