Widerruf und Rückabwicklung

Hallo,

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

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Ja ich habe naiv gehandelt, ich kann es jetzt nicht mehr ändern,
Der Verkäufer des Autohauses hat mir am Telefon zugesichert das ich durch das 14 tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäfte kein Risiko eingehe. Mir wurde nichts über Kurzkennzeichen oder Haltereintrag gesagt. Ich sollte das Auto anmelden und dann abholen.
Die Zulassung des Fahrzeugs war für die Übergabe des Pkw notwendig, es ist eine Voraussetzung für eine Prüfung des Fahrzeugs gewesen.

Ich warte ab was das Autohaus sagt.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:24:47 Uhr:



Die Zulassung des Fahrzeugs war für die Übergabe des Pkw notwendig, es ist eine Voraussetzung für eine Prüfung des Fahrzeugs gewesen.

Aus diesem Grund habe ich dir extra ein Urteil genannt in dem das anders gesehen wurde und auch unter Juristen wird dies nicht als notwendig erachtet. Man darf von einem geschäftsfähigen Menschen erwarten, dass er sich vorab informiert und der Käufer hat eine Schadenminderungspflicht. Die Anmeldung auf deinen Namen war für die Prüfung der Ware eben nicht notwendig, es hätte andere Mittel und Wege gegeben.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:24:47 Uhr:


Ja ich habe naiv gehandelt, ich kann es jetzt nicht mehr ändern,
Der Verkäufer des Autohauses hat mir am Telefon zugesichert das ich durch das 14 tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäfte kein Risiko eingehe. Mir wurde nichts über Kurzkennzeichen oder Haltereintrag gesagt. Ich sollte das Auto anmelden und dann abholen.
Die Zulassung des Fahrzeugs war für die Übergabe des Pkw notwendig, es ist eine Voraussetzung für eine Prüfung des Fahrzeugs gewesen.

Ich warte ab was das Autohaus sagt.

Du hättest das Fahrzeug mit den roten Nummern vom Händler probefahren können. Du hättest das Fahrzeug mit kzk fahren können. Du hast Mist gebaut und niemand sonst. Anscheinend geht es aber überhaupt nicht um die Mängel, sondern der Kauf war anscheinend zu voreilig 😁

Hast du den Vertrag bereits widerrufen?

Um dich vor weiterem Schaden zu bewahren würde ich einen Anwalt kontaktieren oder mich sehr genau schlau machen welche Forderungen berechtigt und welche unberechtigt sind.

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Am schlimmsten an dieser Geschichte finde ich eigentlich, dass der TE einem Händler in der Nähe Zeit und Kosten geraubt hat, und da ein gleiches Fahrzeug angesehen und probegefahren hat. Schon in dem Wissen, am A.... der Welt das Gleiche günstiger zu kaufen.

Wegen seinen vermeintlichen Mängeln kann er nicht widerrufen, wegen Fernabsatz schon.

Wenn er jetzt einen Fehler macht, dann wird das interessant.

Er kann aufgrund der Mängel auf Nacherfüllung bestehen, allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass er die Zusagen beweisen kann. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein, so ist eine Minderung oder Wandlung des Vertrages möglich.

Das man beim Händler vor Ort sich informiert finde ich normal, dass gehört zum Geschäft und sollte eingepreist sein. Wir haben uns auch bei der jetzigen Wahl zum Fahrzeug bei verschiedenen Marken umgesehen und auch mit Angeboten aus ganz Deutschland verglichen.

Keiner hier kennt den Vertrag und ob es da Zusicherungen gab.

Ich wäre als Privatkunde schon bei der Nummer mit den Reifen raus gewesen. Aber ich würde auch nicht 600 km fahren, das mach ich nichtmal in meiner Eigenschaft als Händler.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Oktober 2019 um 10:47:55 Uhr:


Er kann aufgrund der Mängel auf Nacherfüllung bestehen, allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass er die Zusagen beweisen kann. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein, so ist eine Minderung oder Wandlung des Vertrages möglich.

Das man beim Händler vor Ort sich informiert finde ich normal, dass gehört zum Geschäft und sollte eingepreist sein. Wir haben uns auch bei der jetzigen Wahl zum Fahrzeug bei verschiedenen Marken umgesehen und auch mit Angeboten aus ganz Deutschland verglichen.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:13:19 Uhr:


... Im günstigsten Fall ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, dann hat sich das mit der 14-Tages-Frist...

...

Ist die Widerrufsbelehrung rechtlich nicht zu beanstanden, gilt zwingen die bereits genannte 14-Tages-Frist. Hast Du bereits vor Fristablauf davon Gebrauch gemacht?

Wenn nicht, bliebe nur noch die Hoffnung, dass die Widerrufsbelehrung mangelbelastet ist, da in dem Fall die 14-Tages-Frist obsolet ist. ...

Egal:

in dem vom TE geposteten Scan steht ausdrücklich

Zitat:

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie ... die Waren in besitz genommen haben

und der TE schreibt, dass er das Auto am Fr., den 18.10. abgeholt hat

--> hiermit läuft die 14 Tage-Frist bis Ende Oktober!

über potentielle Formfehler zu philosophieren ist also wohl verzichtbar 😉

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:24:47 Uhr:


...
Die Zulassung des Fahrzeugs war für die Übergabe des Pkw notwendig, es ist eine Voraussetzung für eine Prüfung des Fahrzeugs gewesen.

laber keine Schei***!

wie schon FÜNFMAL gesagt:
(wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)

NEIN

für diesen Zweck gibt es Kurzzeitkennzeichen!

Update:
Den Widerruf habe ich OHNE Angabe von Gründen am Samstag per Email geschickt,
Vor kurzem Kamm die Antwort des Autohauses.

" Vielen Dank für Ihre e-mail.

Den Widerruf des Vertrages haben wir erhalten und erwarten die Rückgabe des Fahrzeuges in vollem Umfang am Mittwoch den 23.10.2019 bis 12 Uhr in unserem Haus "

Der Verkäufer hat wie ihr seht nichts über eine Wertentschädigung geschrieben.
Mal schauen was bei der Abgabe passiert.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:50:36 Uhr:


Update:
Den Widerruf habe ich OHNE Angabe von Gründen am Samstag per Email geschickt,
Vor kurzem Kamm die Antwort des Autohauses.

" Vielen Dank für Ihre e-mail.

Den Widerruf des Vertrages haben wir erhalten und erwarten die Rückgabe des Fahrzeuges in vollem Umfang am Mittwoch den 23.10.2019 bis 12 Uhr in unserem Haus "

Der Verkäufer hat wie ihr seht nichts über eine Wertentschädigung geschrieben.
Mal schauen was bei der Abgabe passiert.

Dann würde ich das ganze mit Verkäufer VORHER besprechen. Sonst fährst du 600 km und kriegst dann vor Ort die böse Überraschung in Form von 2000€ Abzug serviert.

Um etwas zum Wertersatz sagen zu können, muss er da Fahrzeug zunächst sehen und prüfen. Beschädigungen seit Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Da der fragende Benutzer sich beharrlich weigert die Fahrzeugklasse und den Preis zu nennen kann man ihm auch nicht die ungefähren Kosten nennen.

Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und es wurde mit nur gesagt, dass ich mit Auto und Unterlagen hin muss und dass wir dann die Rückabwicklung machen, ich will keine schlafenden Hunde Wecken,
wenn ich die Wertentschädigung jetzt anspreche.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:50:36 Uhr:


Update:
Den Widerruf habe ich OHNE Angabe von Gründen am Samstag per Email geschickt,
Vor kurzem Kamm die Antwort des Autohauses.

" Vielen Dank für Ihre e-mail.

Den Widerruf des Vertrages haben wir erhalten und erwarten die Rückgabe des Fahrzeuges in vollem Umfang am Mittwoch den 23.10.2019 bis 12 Uhr in unserem Haus "

Der Verkäufer hat wie ihr seht nichts über eine Wertentschädigung geschrieben.
Mal schauen was bei der Abgabe passiert.

Der Händler hat das schon geschickt formuliert.
Da du das Fahrzeug nicht "in vollem Umfang" zurückgeben kannst, wird es wohl was kosten.
Das würde ich definitiv auch vorher abklären.
Oder du pokerst und wartest ab bis du dort bist.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:03:45 Uhr:


Um etwas zum Wertersatz sagen zu können, muss er da Fahrzeug zunächst sehen und prüfen. Beschädigungen seit Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Da der fragende Benutzer sich beharrlich weigert die Fahrzeugklasse und den Preis zu nennen kann man ihm auch nicht die ungefähren Kosten nennen.

Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€

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