ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Widerruf und Rückabwicklung

Widerruf und Rückabwicklung

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 9:48

Hallo,

 

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,

Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.

Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.

Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

 

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.

Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.

Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.

Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.

Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

 

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?

Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

 

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

171 weitere Antworten
Ähnliche Themen
171 Antworten
Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 13:38

Keiner?

Steht den Nichtraucher- Fahrzeug als zugesicherte Eigenschaft im KV?

Oder gibt's noch andere Gründe weshalb Du widerrufen möchtest?

 

Ansonsten beginnt in vielen Bundesländern morgen wieder die Schule und und hier schreiben nicht nur kinderlose.

Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, weshalb man ein Auto ohne vorherige Besichtigung kauft. Wenn es zu weit weg ist,dann halt etwas mehr ausgeben und in der Nähe suchen. Und wenn Deine Frau so ein sensibles Näschen hat,weshalb hast sie zum Abholen nicht mitgenommen ? Dann wäre ihr die Räucherkiste gleich aufgefallen und Du hättest mit dem Verkäufer verhandeln können.

Wenn die einzige Beanstandung der Geruch ist und Nichtraucher Fahrzeug nirgends zugesichert wurde, sieht das nicht so rosig aus mit der Rückgabe.

Gruß M

Im wesentlichen scheint mir - bin nicht Jurist - §355 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html) anwendbar. Begründung für Widerruf ist nicht nötig.

Bitte teile uns doch mal Fahrzeug Typ, Alter und Laufleistung mit. Zudem sollten wir wissen, in welchem Preisgefüge wir uns befinden.

Des Weiteren wäre wichtig, um was es sich für eine Händler handelt und was genau im Kaufvertrag aufgeführt ist.

Hast du die Anzeige aus mobile oder autoscout noch?

War dort Nichtraucherfahrzeug aufgeführt?

Hattest du bei deinen Vorabverhandlungen telefonisch oder per Mail danach gefragt?

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 16:21:33 Uhr:

Bitte teile uns doch mal Fahrzeug Typ, Alter und Laufleistung mit. Zudem sollten wir wissen, in welchem Preisgefüge wir uns befinden.

Des Weiteren wäre wichtig, um was es sich für eine Händler handelt und was genau im Kaufvertrag aufgeführt ist.

Hast du die Anzeige aus mobile oder autoscout noch?

War dort Nichtraucherfahrzeug aufgeführt?

Hattest du bei deinen Vorabverhandlungen telefonisch oder per Mail danach gefragt?

Vorliegend geht es nicht um die mögliche Abweichung von einer vertraglichen Beschaffungsvereinbarung, sondern um die Anwendung des Fernabsatzrechts.

O.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 14:57

Ich habe ein Kind und in Hessen sind seit letzter Woche keine Ferien mehr, somit musste ich alleine zum Abholtermin.

Die Anzeige auf mobile wurde gleich nach meiner telefonischen Zusage direkt gelöscht, somit kann ich nicht sagen ob es als Nichtraucherwagen eingestellt war.

Ich habe den Kaufvertrag per Email bekommen, ausgedruckt, durchgelesen, unterschrieben und zurückgeschickt, darauf hin habe ich Farzeugbrief und alle relevanten Dokumente per Post bekommen, habe das Fahrzeug angemeldet und dann erst den Kaufpreis überwiesen.

 

Ich möchte zu diesem Zeitpunkt keine Angaben zu dem Model und dem Händler Machen. Auf jeden Fall handelt es sich um einen Vertragshändler eines großen Herstellers.

 

Im Anhang ist die Widerrufsbelehrung, das Fahrzeug habe vor 2 Tagen abgeholt

 

 

 

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 15:15

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Oktober 2019 um 16:12:20 Uhr:

Steht den Nichtraucher- Fahrzeug als zugesicherte Eigenschaft im KV?

Oder gibt's noch andere Gründe weshalb Du widerrufen möchtest?

 

Ansonsten beginnt in vielen Bundesländern morgen wieder die Schule und und hier schreiben nicht nur kinderlose.

Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, weshalb man ein Auto ohne vorherige Besichtigung kauft. Wenn es zu weit weg ist,dann halt etwas mehr ausgeben und in der Nähe suchen. Und wenn Deine Frau so ein sensibles Näschen hat,weshalb hast sie zum Abholen nicht mitgenommen ? Dann wäre ihr die Räucherkiste gleich aufgefallen und Du hättest mit dem Verkäufer verhandeln können.

Wenn die einzige Beanstandung der Geruch ist und Nichtraucher Fahrzeug nirgends zugesichert wurde, sieht das nicht so rosig aus mit der Rückgabe.

Gruß M

Der Hauptgrund ist der Geruch, wie ich oben bereits geschrieben habe sind die anderen Mängel nicht so gravierend, aber der Rauchgestank ist ein No Go, jetzt wo das Aufbereitungsparfum verflogen ist und der pure Rauchgeruch zum Vorschein gekommen ist, ist mir im Auto auch schlecht geworden.

Nicht erwähnte Kratzer, andere Bereifung als beschrieben, klappernde Tür und jetzt auch noch Raucherwagen? Das ist mir zu viel.

D. h., dass du den Wagen nicht mehr in dem Zustand zurückgeben kannst, in dem er sich vor dem Kauft befand, da nun ein Halter mehr im Fahrzeugbref steht und das Fahrzeug somit weniger Wert hat.

Bin gespannt, was der Händler dafür ansetzt.

Ich denke, du solltest morgen dringend das persönliche Gespräch (telefonisch) mit dem Filialleiter des Autohäuser suchen.

Fülle das Widerrufs Formular aus. Schicke es per Einschreiben und vorher schon mal per Fax.

Vereinbare einen Termin zur Rückgabe und bring das Fzg abgemeldet zurück.

Die Kosten für an und Abmeldung wirst Du nicht erstattet bekommen. Sollte aber das kleinste Übel sein.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 15:19

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:16:04 Uhr:

D. h., dass du den Wagen nicht mehr in dem Zustand zurückgeben kannst, in dem er sich vor dem Kauft befand, da nun ein Halter mehr im Fahrzeugbref steht und das Fahrzeug somit weniger Wert hat.

Bin gespannt, was der Händler dafür ansetzt.

Ich denke, du solltest morgen dringend das persönliche Gespräch (telefonisch) mit dem Filialleiter des Autohäuser suchen.

Das anmelden ist ein Notwendiger Umgang und das kann er mir rechtlich nicht als Wertverlust anhängen.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:19:38 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:16:04 Uhr:

D. h., dass du den Wagen nicht mehr in dem Zustand zurückgeben kannst, in dem er sich vor dem Kauft befand, da nun ein Halter mehr im Fahrzeugbref steht und das Fahrzeug somit weniger Wert hat.

Bin gespannt, was der Händler dafür ansetzt.

Ich denke, du solltest morgen dringend das persönliche Gespräch (telefonisch) mit dem Filialleiter des Autohäuser suchen.

Das anmelden ist ein Notwendiger Umgang und das kann er mir rechtlich nicht als Wertverlust anhängen.

Natürlich kann er das, hättest ja mit Kurzzeitkennzeichen abholen können, was bei einem Fahrzeug das man nicht nicht gesehen hat, eh ratsam gewesen wäre.

Aber wie gesagt, kläre das doch einfach morgen ab, bevor wir und hier die Köpfe zerbrechen.

Ja was denn?

Soll der Kaufvertrag widerrufen werden, weil das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffung hat, oder soll der Kaufvertrag nach dem Fernabsatzgesetz widerrufen werden?

Bei nicht vertraglicher Beschaffenheit muss dem Händler zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden.

Bei Widerruf nach Fernabsatzgesetz kann Wagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

Da muss man sich schon entscheiden.

O.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 16:46

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 20. Oktober 2019 um 18:18:34 Uhr:

Ja was denn?

Soll der Kaufvertrag widerrufen werden, weil das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffung hat, oder soll der Kaufvertrag nach dem Fernabsatzgesetz widerrufen werden?

Bei nicht vertraglicher Beschaffenheit muss dem Händler zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden.

Bei Widerruf nach Fernabsatzgesetz kann Wagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

Da muss man sich schon entscheiden.

O.

Ja dann mache ich das nach dem Fernabsatzgesetz.

Der springende Punkt ist, dass ich meiner Meinung nach vom Händler nicht ehrlich aufgeklärt worden bin was den Zustand des Fahrzeuges betrifft.

Somit habe ich nicht da bekommen was ich gekauft habe.

 

Ich habe das beigefügte Widerrufsformular ausgefüllt und per Email geschickt, zugleich habe ich dem Verkäufer auf der selben Email mittgeteilt, dass ich das Fahrzeug im vollen Lieferumfang am Donnerstag morgen zurückbringe und dass er alles für die Rückabwicklung vorbereiten soll.

 

Natürlich habe ich wegen dem WE keine Antwort bekommen, erwarte aber 100% das Morgen früh ein Anruf kommt und darauf möchte ich vorbereitet Sein und das ist der Grund meines Posts hier, ich möchte beim Telefonat nichts falsches sagen.

 

Dann halte uns auf dem Laufenden ob der Toyota-Händler den RAV4 wieder ohne Abzug zurücknimmt.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Widerruf und Rückabwicklung