Widerruf und Rückabwicklung
Hallo,
Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.
Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.
Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?
Beste Antwort im Thema
Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?
Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?
Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.
Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...
171 Antworten
normalerweise bekommt man alle nötigen papiere zur Anmeldung mit und schickt den Brief nach der Anmeldung wieder zurück bzw. bringt ihn bei Abholung mir und gibt ihm den Händler. So läuft das normalerweise bei Finanzierzungen.
Update:
Heute war ich beim Toyota Händler da glücklicher Weise der Rav 4 den Peterchen1975 erwähnt hat noch verfügbar ist.
Ich habe eine Probefahrt gemacht und das Fahrzeug buchstäblich unter die Lupe genommen.
Hab den Toyota Händler meine Situation geschildert und er hat mir gesagt, dass ich nur für die gefahrenen Kilometer aufkommen muss.
Nach seinem Berechnungen muss ich wenn der Händler es verlangt 135€ kilometerentschädigung leisten.
Nach Abschluss des ganzen Schlamassels hole ich mir den Rav 4 .
Der andere Händler ist nicht der Richter der entscheidet und möchte ein Geschäft machen, so gesehen vielleicht nicht der ideale Partner um sich beraten zu lassen.
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Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 22. Oktober 2019 um 21:00:02 Uhr:
Hab den Toyota Händler meine Situation geschildert und er hat mir gesagt, dass ich nur für die gefahrenen Kilometer aufkommen muss.
Nach seinem Berechnungen muss ich wenn der Händler es verlangt 135€ kilometerentschädigung leisten.
Genau diese Aussage habe ich in meinem Beitrag vom 21. Okt. gemacht.
Die 135€ ist das Rechenergebnis aus der allseits verwendeten Formel für die Berechnung von Nutzwertentschädigung aus Kaufpreis, Fahrleistung des Käufers und Restlaufleistung des gekauften Fahrzeuges.
O.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Oktober 2019 um 23:03:09 Uhr:
Der andere Händler ist nicht der Richter der entscheidet und möchte ein Geschäft machen, so gesehen vielleicht nicht der ideale Partner um sich beraten zu lassen.
warum nicht:
er will ein Geschäft machen ...
dazu ist erforderlich, dass die Rückgabe klappt und zügig über die Bühne geht!
wäre also blöd, eine unrealistische Erwartungshaltung zu wecken, mit der sich die Sache dann Monate zieht oder gar scheitert!
Update und Abschluss:
Das Auto wurde soeben zurück gegeben ohne jeglichen Schadenersatz oder Sonstiges,
der Händler hat keine Fragen und auch keine Forderungen gestellt.
Ich muss nur für die Abmeldung Aufkommen, das sind 25€ die vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Vielen Dank an alle die sich hier mit mir zusammen den Kopf zerbrochen haben.
dann ist das ja ganz gut über die Bühne gegangen.
Beim nächsten kauf weißt Du dann bescheid (und der Händler hoffentlich auch ;-) )
Und seht euch das jetzt Mal an,
Die Verauchte Stinkkiste die ich gestern zurückgegeben habe steht seit heute wieder als Nichtraucher Fahrzeug auf Mobile.
Echt super Autohändler.
Bewerte den Händler doch bei Google entsprechend.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 24. Oktober 2019 um 20:42:06 Uhr:
Und seht euch das jetzt Mal an,
Die Verauchte Stinkkiste die ich gestern zurückgegeben habe steht seit heute wieder als Nichtraucher Fahrzeug auf Mobile.
Echt super Autohändler.
Na ja, das wäre dann unter Umständen schon wieder etwas dreist im Ganzen. Von Händlerseite, meine ich... Ob man dem jetzt allerdings durch eine entsprechende Bewertung noch eine mitgeben sollte, obwohl er das Fahrzeug anstandslos zurückgenommen hat - ich weiß ja nicht so recht.
Andererseits weiß man auch nicht, wie es sich tatsächlich verhalten hat und ob die verrauchte Stinkkiste wirklich eine verrauchte Stinkkiste war. Wir hören/lesen hier am Ende ja immer nur die eine Seite...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 24. Oktober 2019 um 23:14:21 Uhr:
Na ja, das wäre dann unter Umständen schon wieder etwas dreist im Ganzen. Von Händlerseite, meine ich... Ob man dem jetzt allerdings durch eine entsprechende Bewertung noch eine mitgeben sollte, obwohl er das Fahrzeug anstandslos zurückgenommen hat - ich weiß ja nicht so recht.Andererseits weiß man auch nicht, wie es sich tatsächlich verhalten hat und ob die verrauchte Stinkkiste wirklich eine verrauchte Stinkkiste war. Wir hören/lesen hier am Ende ja immer nur die eine Seite...
Es war ein Raucherwagen, ich habe keinen Grund hier im Forum zu lügen, viele hier drin haben mir die volle Schuld in die Schuhe geschoben und für diesen Betrüger von Händler gestimmt.
Ich war so dumm und habe ein ungesehenes Auto gekauft und es dann noch ohne Geruchsinn abgeholt. Der Händler wusste was er verkauft und hat es so mit Cockpitspay vollgepumpt das der Rauchgeruch überdeckt wurde, ich habe es mit meiner frischoperierierten Nase nicht gemerkt. Auf Grund des Fernabsatzgeschäfts habe ich den Kauf rückgängig machen können, jetzt steht das Auto wieder als Nichtraucher Fahrzeug da. Bis das nächste Opfer darauf reinfällt.
Moin,
Es gibt Raucherautos und Raucherautos und Menschen die empfindlicher sind als andere. Was du unerträglich findest - bemerkt der nächste nicht einmal. Das ist das Hauptproblem bei derartig subjektiven Eindrücken.
Hier hat auch NIEMAND gesagt du bist Schuld und der Händler lieb. Das Verhalten des Händlers, der sich meiner Sicht nach sehr kulant verhält - ist ja auch nicht so wie du sagst total böse - dann hätte er dir einfach pauschal ne 2000€ Rechnung präsentiert.
Das ist also deine Sichtweise, weil du dich über Kritik an deinem Verhalten ärgerst. Tatsache ist - du bist zwar an den Fehlern zwischen Angebot, Bewerbung und Realzustand nicht schuld - wie auch? Aber wirklich pfiffig und wie man es so schön sagt als "mündiger und aufgeklärter Verbraucher" hast du dich auch nicht verhalten, weil du zum einen dem Verkäufer zuviel geglaubt hast und dich über einiges nicht ausreichend informiert hast. Damit meine ich nicht die Parfümierung und das verrauchte Auto - einfach weil deine Erklärung das nicht bemerken zu können plausibel ist. Aber der Rest? Das man ein Auto nicht fest auf sich anmelden sollte, wenn man es nicht zu 100% kaufen will - sondern es zuvor begutachten möchte ist doch eigentlich total logisch, oder? Das ein Haltereintrag wert bildend ist - weißt man eigentlich auch, oder? Wenn da nicht noch eine Finanzierung dabei gewesen wäre - kann ich mir sehr gut vorstellen, wäre der VK möglicherweise zickiger gewesen, aber mit der Finanzierung hätte er wahrscheinlich eh nicht"gewinnen" können.
Also verstehe Kritik an deinem Vorgehen nicht als - MAN GIBT DIR DIE SCHULD. Verstehe es als das was es ist - Kritik, denn du hast eben Fehler begangen, die - wenn nix am Auto gewesen wären völlig uninteressant gewesen wären, aber fur deinen Fall - wo eben was war, schnell auch einfach nachteilig sein können. Denn der nächste Händler ist vielleicht eben doch ein deutlich böserer Abzocker und lässt es vielleicht drauf ankommen und baut darauf, dass du dir einen Rechtsstreit nicht leisten willst oder kannst und eben dich 1000 oder 2000€ für dann "nix" bezahlst. Durchkommen könnte er damit durchaus.
Wenn du also beim nächsten Mal besser handeln möchtest - denk darüber mal nach. Nicht das du Schuld bist - sondern dass du dir nicht durch vorschnelles oder unüberlegtes Handeln DEINE Optionen und Möglichkeiten selbst verschließt - also schlauer als ein möglicherweise Abzocker bist
Insofern sei FROH, dass es für dich derartig simpel und gut ausgegangen ist. Es hätte auch gut und gerne schief gegen können und dann wäre eine wirklich sehr gute RSV sicherlich nicht unsinnig gewesen 😉
LG Kester