Widerruf und Rückabwicklung
Hallo,
Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.
Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.
Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?
Beste Antwort im Thema
Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?
Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?
Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.
Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...
171 Antworten
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:17:22 Uhr:
OK, gut ich verstehe, alle sprechen hier für den Händler.
Das bedeutet, dass egal was ein Händler einem Käufer für lügen erzählt um ihn um den Finger zu wickeln, der Käufer ist der Schuldige der alles glaubt und einen Vertrag eingeht.
Der Käufer ist dann gezwungen die Ware egal in welchem Zustand, ob Top oder Schrott, anzunehmen und zu Behalten weil sonnst ein schaden für den Lügenhaften Verkäufer entsteht, den der angeloggene und verarschte Käufer dann zahlen muss.Der Käufer hat also mit anderen Worten keine Rechte.
Nein. Du verstehst eben gar nichts. Kein Wunder das du die Widerrufsbelehrung nicht verstanden hast. Niemand ist für den Händler. Nur die Gesetzteslage. Du bist nicht verpflichtet das Fahrzeug anzunehmen und kannst das Fahrzeug zurück geben , aber im gleichen Zustand. Das wurde dir auch sofort vom Händler mitgeteilt. Nur ist das Fahrzeug nach der Anmeldung nicht im gleichen Zustand. Du hast das Fahrzeug vor der Übernahme auf dein eigenes Risiko abgemeldet und somit die Beschaffenheit des Fahrzeugs verändert. Hättest du dich informiert was der letzte Absatz der Widerrufsbelehrung bedeutet, wäre es nicht passiert. Also liegt die Verschuldung gesetzlich gesehen bei dir.
Ich hab das Fahrzeug seit Samstag vor der Tür stehen und fahre Bus und Bahn um keine Kilometer drauf zu Fahren.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe das gemacht was ich in Absprache mit dem Verkäufer machen sollte.
Angemeldet , bezahlt und abgeholt. Der Verkäufer hatte alle meine Daten und wußte somit wo ich wohne, er hat die Vereinbarung nicht eingehalten indem er nicht das geliefert hat was vereinbart war.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:43:18 Uhr:
Ich hab das Fahrzeug seit Samstag vor der Tür stehen und fahre Bus und Bahn um keine Kilometer drauf zu Fahren.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe das gemacht was ich in Absprache mit dem Verkäufer machen sollte.
Angemeldet , bezahlt und abgeholt. Der Verkäufer hatte alle meine Daten und wußte somit wo ich wohne, er hat die Vereinbarung nicht eingehalten indem er nicht das geliefert hat was vereinbart war.
Dann muss er eben nachbessern. Jetzt wirfst du Widerruf und Gwwährleistung zusammen. Dein Fehler wurde dir schon 1000 mal genannt. Aber wenn jemand so stur ist, dem kann man auch nicht helfen. Du hast den Textinhalt der Unterlagen nicht verstanden und deswegen unwissentlich falsch gehandelt. Das solltest du fairerweise aber auch nicht dem Händler ankreiden. Wnn man Verträge nicht versteht, dann informiert man sich und sucht eben Hilfe.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:43:18 Uhr:
... Der Verkäufer ... hat die Vereinbarung nicht eingehalten indem er nicht das geliefert hat was vereinbart war.
WAS war denn vereinbart???
Hinsichtlich Zustand/bisheriger Nutzung/usw.?
Bzw. welcher Zustand wurde Dir explizit zugesichert?!
Ähnliche Themen
Zitat:
@camper0711 schrieb am 21. Oktober 2019 um 17:32:19 Uhr:
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:43:18 Uhr:
... Der Verkäufer ... hat die Vereinbarung nicht eingehalten indem er nicht das geliefert hat was vereinbart war.WAS war denn vereinbart???
Hinsichtlich Zustand/bisheriger Nutzung/usw.?
Bzw. welcher Zustand wurde Dir explizit zugesichert?!
Die Reifen. Das wäre aber auch einzige Sache. Und die hätte der Verkäufer auf Verlangen des TE innerhalb von 30 Minuten wechseln können.
Update:
Ich habe nicht erwähnt, dass ein Teil des Kaufpreises über Finanzierung gelaufen ist, somit muss der KFZ Brief NACH der Anmeldung auf dem Halter bei dem Finanzierungsunternehmen abgegeben werden , in meinem Fall war es so daß mir der KFZ Brief bei der Übergabe des Fahrzeugs abgenommen wurde,
Eine Abholung mit Kurzzeitkennzeichen wäre demnach nicht möglich.
Oder liege ich da wieder falsch?
Jetzt wird es ja erst interessant.
Bei Finanzierung hättest Du ja selbst beim Händler vor Ort eine Widerrufsfrist gehabt, da gekoppeltes Geschäft.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:40:00 Uhr:
Jetzt wird es ja erst interessant....
Interessant wäre auch die Frage:
Wenn die Widerrufsfrist für den Kreditvertrag (14 Tage ab Abschluss?) schon abgelaufen ist und NUR die Fernabsatz-Widerrufsfrist, die der Händler gewährt hat (14 Tage ab der Abholung 3 Wochen nach den Vertragsabschlüssen) noch läuft:
Kommt dann vielleicht noch die Bank wegen Vorfälligkeitsentschädigung?
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:32:42 Uhr:
Update:Ich habe nicht erwähnt, dass ein Teil des Kaufpreises über Finanzierung gelaufen ist, somit muss der KFZ Brief NACH der Anmeldung auf dem Halter bei dem Finanzierungsunternehmen abgegeben werden , in meinem Fall war es so daß mir der KFZ Brief bei der Übergabe des Fahrzeugs abgenommen wurde,
Eine Abholung mit Kurzzeitkennzeichen wäre demnach nicht möglich.Oder liege ich da wieder falsch?
Warum sollte das nicht möglich sein?
Fahrzeugabholung mit Kurzzeitkennzeichen.
Nach Hause fahren.
Fahrzeug für gut befinden.
Fahrzeug anmelden.
Fahrzeugbrief an Finanzierungsunternehmen schicken.
Weil der Händler als Erfüllungsgehilfe der Bank fungiert und den Brief keinesfalls an den Kunden herausgeben darf.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:06:06 Uhr:
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:32:42 Uhr:
Update:Ich habe nicht erwähnt, dass ein Teil des Kaufpreises über Finanzierung gelaufen ist, somit muss der KFZ Brief NACH der Anmeldung auf dem Halter bei dem Finanzierungsunternehmen abgegeben werden , in meinem Fall war es so daß mir der KFZ Brief bei der Übergabe des Fahrzeugs abgenommen wurde,
Eine Abholung mit Kurzzeitkennzeichen wäre demnach nicht möglich.Oder liege ich da wieder falsch?
Warum sollte das nicht möglich sein?
Fahrzeugabholung mit Kurzzeitkennzeichen.
Nach Hause fahren.
Fahrzeug für gut befinden.
Fahrzeug anmelden.
Fahrzeugbrief an Finanzierungsunternehmen schicken.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:13:26 Uhr:
Weil der Händler als Erfüllungsgehilfe der Bank fungiert und den Brief keinesfalls an den Kunden herausgeben darf.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:13:26 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:06:06 Uhr:
Warum sollte das nicht möglich sein?
Fahrzeugabholung mit Kurzzeitkennzeichen.
Nach Hause fahren.
Fahrzeug für gut befinden.
Fahrzeug anmelden.
Fahrzeugbrief an Finanzierungsunternehmen schicken.
Achso, und deshalb hat er den Brief auch vorab an den TE geschickt.
Da stand das Auto aber beim Händler!
Beides aushändigen wäre ja ein Freibrief.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:20:33 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:13:26 Uhr:
Weil der Händler als Erfüllungsgehilfe der Bank fungiert und den Brief keinesfalls an den Kunden herausgeben darf.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:20:33 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:13:26 Uhr:
Achso, und deshalb hat er den Brief auch vorab an den TE geschickt.
Und wie verhält es sich bei Namensänderung oder TÜV-Einträgen von Sonderumbauten?
Jedenfalls bin ich froh, dass unsere Fahrzeuge UNS gehören und ich mich nicht mit so einem Dreck rumärgern muss.
Dann beantragst Du das bei der Bank und die schickt den Brief an die Zulassungsstelle. Kostet natürlich auch ordentlich.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:42:05 Uhr:
Und wie verhält es sich bei Namensänderung oder TÜV-Einträgen von Sonderumbauten?Jedenfalls bin ich froh, dass unsere Fahrzeuge UNS gehören und ich mich nicht mit so einem Dreck rumärgern muss.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:00:58 Uhr:
Dann beantragst Du das bei der Bank und die schickt den Brief an die Zulassungsstelle. Kostet natürlich auch ordentlich.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:00:58 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:42:05 Uhr:
Und wie verhält es sich bei Namensänderung oder TÜV-Einträgen von Sonderumbauten?Jedenfalls bin ich froh, dass unsere Fahrzeuge UNS gehören und ich mich nicht mit so einem Dreck rumärgern muss.
Naja die Kosten betragen je nach Bank 15-40 Euro. Durchaus tragbar