Widerruf und Rückabwicklung
Hallo,
Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.
Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.
Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?
Beste Antwort im Thema
Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?
Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?
Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.
Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...
171 Antworten
Zitat:
@StephanRE schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:18:35 Uhr:
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:48 Uhr:
Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€
Du hast bisher keine Gründe für den wiederruf angegeben, dann laß es bitte auch zukünftig.
Aber wie schon geschrieben: der Händler WIRD das Auto durchchecken und bestimmt auch eine Nachforderung stellen, und sei es nur der Kratezr der (angeblich) da noch nicht war...Schon allein durch die tatsache das Du das Auto gefahren hast ist der Urzustand nicht mehr gegeben.
Ich habe meiner Meinung nach gegenüber dem Verkäufer nichts falsch gemacht um jetzt eine Entschädigung leisten zu müssen.
Ich habe alles so gemacht wie im Vertrag steht, habe das Fahrzeug selber angemeldet, habe Überwiesen und bin zum Abholtermin erschienen.
Trotz der verschwiegenen Mängel die ich Vorort festgestellt habe,
habe ich meine Bereitschaft gezeigt meinen Vertrag zu erfüllen und habe das Fahrzeug
angenommen, ich habe ein Zugticket bezahlt um dahin zu kommen und getankt um Heim zu fahren, jetzt hab ich wieder getankt um das Fahrzeug zurückzufahren
Der Verkäufer hätte ja auch sagen können , ne ich mache keine Fernabsatzgeschäfte , kommen Sie hier her, dann wäre es nie zu diesem Vertrag gekommen.
Wenn dem Verkäufer eine Entschädigung zusteht dann steht mir als Verbraucher auch eine Entschädigung zu.
Sich in recht fühlen und recht haben sind nunmal zwei verschiedene Dinge. Viel Erfolg. Vielleicht wird die Rückgabe ja auch kulant verlaufen.
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Wenn du das wirklich glaubst, was du da schreibst, wirst du bei der Rückgabe eine böse Überraschung erleben.
DU bist es, der sich für einen Händler in x-huntert KM Entfernung entschieden hat. Somit hast DU auch die Zugkosten, Urlaubstage etc. SELBST zu tragen.
Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?
Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?
Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.
Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...
Hier ist absolut alles offen, wobei ich davon ausgehe, dass hier keine Forderungen gestellt werden.
Ein 2 Jahre altes Fahrzeug darf nicht wie der Raucherraum eines Pubs stinken, hier würde jeder Richter zugunsten des Käufers entscheiden bei einem Rechtsstreit.
Wenn bei Rückabwicklung eines Vertrages Geldersatz für gefahrenen Kilometer geleistet wird, gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine weitere Zahlung eines Ausgleiches für Wertverlust.
Mit Zahlung der Nutzungsentschädigung ist alles abgegolten, selbstverständlich aber nicht die durch den Käufer ggfs. verursachten Schäden.
O.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:51:23 Uhr:
Hier ist absolut alles offen, wobei ich davon ausgehe, dass hier keine Forderungen gestellt werden.Ein 2 Jahre altes Fahrzeug darf nicht wie der Raucherraum eines Pubs stinken, hier würde jeder Richter zugunsten des Käufers entscheiden bei einem Rechtsstreit.
Und wer entscheidet das ob der Wagen nach Rauch riechen darf oder nicht? Und wie entscheidet man wie stark es riechen darf? Es spielt auch keine Rolle warum der TE den wagen zurück geben will. Es geht nicht um Gewährleistetung , sondern um Widerruf und dessen Folgen.
OK , mir reicht's , ihr hackt alle auf mir rum als hätte ich ein Verbrechen begangen.
Als Käufer, einem Verkäufer glauben zu schenken und darauf zu vertrauen das alles im positiven verläuft ist also ein Verbrechen.
Als Verkäufer, einen Kaufer über den Tisch zu ziehen und ihm sämtliche Mängel vorzuenthalten ist aber völlig in Ordnung.
Wäre mit dem Wagen alles wie beschrieben, würde ich den Kauf auch nicht widerrufen. Ich wollte das Fahrzeug in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand bekommen,
mit Allwetterreifen, unfallfrei, in Top Zustand und nicht verraucht.
Jetzt möchte ich das Fahrzeug zurückgeben mein Geld zurück bekommen und nach einem anderen Verkäufer suchen der dieses Model mit dieser Ausstattung anbietet.
Auf Fahrkosten sowie an und abmeldekosten bleibe ich sitzen und das ist mir bewusst.
Lass Dich hier nicht ärgern.
Bring das Fahrzeug am Mittwoch hin und gut.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 15:18:41 Uhr:
OK , mir reicht's , ihr hackt alle auf mir rum als hätte ich ein Verbrechen begangen.Als Käufer, einem Verkäufer glauben zu schenken und darauf zu vertrauen das alles im positiven verläuft ist also ein Verbrechen.
Als Verkäufer, einen Kaufer über den Tisch zu ziehen und ihm sämtliche Mängel vorzuenthalten ist aber völlig in Ordnung.
Wäre mit dem Wagen alles wie beschrieben, würde ich den Kauf auch nicht widerrufen. Ich wollte und will dieses Auto haben, aber in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand.
Jetzt möchte ich das Fahrzeug zurückgeben mein Geld zurück bekommen und nach einem anderen Verkäufer suchen der dieses Model mit dieser Ausstattung anbietet.
Auf Fahrkosten sowie an und abmeldekosten bleibe ich sitzen und das ist mir bewusst.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:36:44 Uhr:
Ich habe meiner Meinung nach gegenüber dem Verkäufer nichts falsch gemacht um jetzt eine Entschädigung leisten zu müssen.
Ich habe alles so gemacht wie im Vertrag steht, habe das Fahrzeug selber angemeldet, habe Überwiesen und bin zum Abholtermin erschienen.
Trotz der verschwiegenen Mängel die ich Vorort festgestellt habe,
habe ich meine Bereitschaft gezeigt meinen Vertrag zu erfüllen und habe das Fahrzeug
angenommen, ich habe ein Zugticket bezahlt um dahin zu kommen und getankt um Heim zu fahren, jetzt hab ich wieder getankt um das Fahrzeug zurückzufahren
Der Verkäufer hätte ja auch sagen können , ne ich mache keine Fernabsatzgeschäfte , kommen Sie hier her, dann wäre es nie zu diesem Vertrag gekommen.Wenn dem Verkäufer eine Entschädigung zusteht dann steht mir als Verbraucher auch eine Entschädigung zu.
Ersetzte das Wort Entschädigung durch schadenerstaz. dann erklärt sich von allein was es bedeutet.
Der Händler hatte einen konkreten Schden (Wertminderung durch von Dir gefahrene km, evtl. Beschädigungen usw.)
Du hattest keinen konkreten scahden 8den Du nicht zu verantworten hast) das Du so einen weiten weg hattest ist DEIN eigenes Problem.
Also wer hier wem irgend etwas in rechnung stellen kann wäre damit geklärt.
ich will nicht unken aber son Händler macht das nicht seit gestern und ist auch nicht ganz blöde. zu verschenken haben die auch nix.
Zitat:
@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 15:18:41 Uhr:
OK , mir reicht's , ihr hackt alle auf mir rum als hätte ich ein Verbrechen begangen.Als Käufer, einem Verkäufer glauben zu schenken und darauf zu vertrauen das alles im positiven verläuft ist also ein Verbrechen.
Als Verkäufer, einen Kaufer über den Tisch zu ziehen und ihm sämtliche Mängel vorzuenthalten ist aber völlig in Ordnung.
Wäre mit dem Wagen alles wie beschrieben, würde ich den Kauf auch nicht widerrufen. Ich wollte das Fahrzeug in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand bekommen,
mit Allwetterreifen, unfallfrei, in Top Zustand und nicht verraucht.Jetzt möchte ich das Fahrzeug zurückgeben mein Geld zurück bekommen und nach einem anderen Verkäufer suchen der dieses Model mit dieser Ausstattung anbietet.
Auf Fahrkosten sowie an und abmeldekosten bleibe ich sitzen und das ist mir bewusst.
Es hakt keiner auf dir rum. Wir beurteilen nur die Situation von der neutralen Seite aus. Du hast einen bzw mehrere Fehler gemacht und willst es nicht wahrhaben. Auch wenn du sie unwissentlich gemacht hast. Es ist passiert. Die Schuld für die jetzige Situation liegt nunmal bei dir, auch wenn du nichts dafür kannst. Das willst du aber nicht einsehen. Deswegen wäre es sinnvoll JETZT mit Händler zu kommunizieren und sich genaustens zu informieren wie es im Detail alles ablaufen soll. Damit vermeidest du weitere "mögliche" Überraschungen. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Verkäufer hat dich auch nicht über den Tisch gezogen. Er hat dir eine Widerrufsbelehrung zugeschickt und über mögliche Kosten informiert ( letzter Absatz ). Wenn du es nicht verstanden hast, dann kann der Verkäufer nichts dafür.
OK, gut ich verstehe, alle sprechen hier für den Händler.
Das bedeutet, dass egal was ein Händler einem Käufer für lügen erzählt um ihn um den Finger zu wickeln, der Käufer ist der Schuldige der alles glaubt und einen Vertrag eingeht.
Der Käufer ist dann gezwungen die Ware egal in welchem Zustand, ob Top oder Schrott, anzunehmen und zu Behalten weil sonnst ein schaden für den Lügenhaften Verkäufer entsteht, den der angeloggene und verarschte Käufer dann zahlen muss.
Der Käufer hat also mit anderen Worten keine Rechte.
Der Vertragspartner, Käufer ist einer, hat aber eine Schadenminderungspflicht. Ob Du dieser nachgekommen bist, das wage ich zu bezweifeln.


