Widerruf und Rückabwicklung

Hallo,

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

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Jetzt macht mal hier nicht die Pferde scheu.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:36 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:50:36 Uhr:


Update:
Den Widerruf habe ich OHNE Angabe von Gründen am Samstag per Email geschickt,
Vor kurzem Kamm die Antwort des Autohauses.

" Vielen Dank für Ihre e-mail.

Den Widerruf des Vertrages haben wir erhalten und erwarten die Rückgabe des Fahrzeuges in vollem Umfang am Mittwoch den 23.10.2019 bis 12 Uhr in unserem Haus "

Der Verkäufer hat wie ihr seht nichts über eine Wertentschädigung geschrieben.
Mal schauen was bei der Abgabe passiert.

Der Händler hat das schon geschickt formuliert.
Da du das Fahrzeug nicht "in vollem Umfang" zurückgeben kannst, wird es wohl was kosten.
Das würde ich definitiv auch vorher abklären.
Oder du pokerst und wartest ab bis du dort bist.

Damit sind die Ausstattung und die Unterlagen gemeint,

Bei der Abholung war das Fahrzeug ja bereits angemeldet also bringe ich es so zurück wie abgeholt plus die gefahrenen Kilometer natürlich.

Naja der TE hat ja im anderen Thread behauptet einen 2017er Rav4 gekauft zu haben was auch mit der Widerrufsbelehrung vom Datum her passt, auch wenn der TE jetzt dies verneint. Die Fahrzeuge kosten 28-30K. Selbst wenn es doch ein anderes Fahrzeug ist wird es sich sicherlich um etwas ähnliches handeln. Und beim zweijährigen um die 30K wird ein zusätzlicher Halterantrag locker 2000 Euro Unterschied ausmachen.

Da der TE nicht vorhat irgendwelchen Wertverlust zu zahlen, sollte er sich vorher über den Ablauf der Übergabe informieren um nicht schon wieder 600 km umsonst zu fahren.

Ein zusätzlicher Halter hat bei so jungen Fahrzeugen durchaus Relevanz, allerdings halte ich 2.000€ für wesentlich zu hoch. 800-1.000€ halte ich für wesentlich realistischer und zusätzlich 0,5% pro gefahrenen tausend Kilometer vom Bruttolistenpreis als Nutzungsentschädigung sowie mögliche Schäden am Fahrzeug.
Persönlich würde ich einen Wertersatz von 1.500€ in Summe ansetzen wäre ich der Händler.

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Jetzt hört doch mit den Spekulationen auf, lasst den TE das Fahrzeug am Mi zurückbringen und dann schauen wir mal, was er berichtet.

Ein so junges Fahrzeug kann doch gar nicht so zugequalmt sein, dass einem davon schlecht wird.

Gerade die Kombination von Tageszulassung und und Rückgabe des Fahrzeugzeug nach ein paar Tagen wird viele Interessenten abschrecken. Schnell wird ein Montagsfahrzeug vermutet und das schlägst sich im Preis nieder.

Mit anderen Worten ist euer Meinung nach dieses Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäfts ein Reinfall,
Der Händler erzählt irgend einen Mist, bringt den Käufer dazu den Kaufvertrag zu unterschreiben und wenn der Käufer dann zum Abholtermin erscheint und das Fahrzeug nicht wie beschrieben vorfindet, hat er dann die A- Karte und muss den Verkäufer oben drauf noch entschädigen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:20:34 Uhr:


Jetzt hört doch mit den Spekulationen auf, lasst den TE das Fahrzeug am Mi zurückbringen und dann schauen wir mal, was er berichtet.

Ein so junges Fahrzeug kann doch gar nicht so zugequalmt sein, dass einem davon schlecht wird.

Natürlich sind es alles Spekulationen. Allerdings sollte sich der TE eben diesmal über die möglichen Folgen vorher informieren , um nicht schon wieder ins offene Messer zu laufen und hinterher zu schreien man habe von nichts gewusst.

Man muss den Wertverlust ja nicht erwähnen, aber man kann beim Verkäufer nachfragen wie die Übergabe im Detail aussieht und abläuft.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:26:18 Uhr:


Mit anderen Worten ist euer Meinung nach dieses Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäfts ein Reinfall,
Der Händler erzählt irgend einen Mist, bringt den Käufer dazu den Kaufvertrag zu unterschreiben und wenn der Käufer dann zum Abholtermin erscheint und das Fahrzeug nicht wie beschrieben vorfindet, hat er dann die A- Karte und muss den Verkäufer oben drauf noch entschädigen.

Nein, es ist kein Mist. Aber wenn du den Wagen schon davor anmeldest ist es dein Mist. Wurde dir doch schon 100 mal gesagt. 🙄

Es ist die vorzeitige Anmeldung die dir Probleme bereiten könnte wenn der Händler wenig kulant ist und auch auf sein Recht besteht sowie du auch.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:26:18 Uhr:


Mit anderen Worten ist euer Meinung nach dieses Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäfts ein Reinfall,
Der Händler erzählt irgend einen Mist, bringt den Käufer dazu den Kaufvertrag zu unterschreiben und wenn der Käufer dann zum Abholtermin erscheint und das Fahrzeug nicht wie beschrieben vorfindet, hat er dann die A- Karte und muss den Verkäufer oben drauf noch entschädigen.

Nein, aber wenn man das Fahrzeug nicht wie vereinbart vorfindet, lässt man eben nachbessern, fährt mit dem Zug wieder heim und lässt das Fahrzeug ohne Aufpreis liefern, wenn alles gemacht wurde.

Oder man tritt an Ort und Stelle vom Vertrag zurück und gut war s.

(Ist mir vor einigen Jahren bei einem "Jungen Stern" in Bonn so gegangen. Auto hatte Gebrauchsspuren, die nicht erwähnt wurden. Hatte Gott sei Dank das Geld noch nicht überwiesen, sondern bar dabei und KZK hatte ich ebenfalls für 25 Euro besorgt)
Die 50 Euro für die Rückfahrt in der Holzklasse mit der Bahn sah ich natürlich nicht wieder.

Siehst du wirklich keinen Fehler bei dir?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:20:34 Uhr:



Ein so junges Fahrzeug kann doch gar nicht so zugequalmt sein, dass einem davon schlecht wird.

Oh doch. Habe mir mal einen 2 Jahre alten 535 i mit 20 tkm beim BMW Händler angeschaut.
Stank im Innenraum ebenfalls extrem nach Zigarretenrauch.
Die hellen Teile der Innenverkleidung waren sogar teils verfärbt vom Nikotin

Der Verkäufer kam dann auch mit ner Ozonbehandlung um s Eck😕.
Lächerlich, so ein Fahrzeug muss teilzerlegt werden, sonst bekommt man das nie raus.

Im Vertrag steht es auch drin das ich das Fahrzeug selber anmelde.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:11:21 Uhr:


Im Vertrag steht es auch drin das ich das Fahrzeug selber anmelde.

Ändert aber nichts an der Situation.

Und für die drei inkludierten Inspektionen wärst du da echt jedes Mal hingefahren?

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:07:48 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:03:45 Uhr:


Um etwas zum Wertersatz sagen zu können, muss er da Fahrzeug zunächst sehen und prüfen. Beschädigungen seit Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Da der fragende Benutzer sich beharrlich weigert die Fahrzeugklasse und den Preis zu nennen kann man ihm auch nicht die ungefähren Kosten nennen.

Honda CR-V EZ 2017 Tageszulassung + 1 Stark Rauchender Vorbesitzer.
Fahrzeug Preis 27.000€

Du hast bisher keine Gründe für den wiederruf angegeben, dann laß es bitte auch zukünftig.

Aber wie schon geschrieben: der Händler WIRD das Auto durchchecken und bestimmt auch eine Nachforderung stellen, und sei es nur der Kratezr der (angeblich) da noch nicht war...Schon allein durch die tatsache das Du das Auto gefahren hast ist der Urzustand nicht mehr gegeben.

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