Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Weiß jemand wann der Termin heute stattfindet und wie schnell bei so etwas die Öffentlichkeit informiert wird und vor allem wo?

Urteil ist öffentlich!

https://www.presseportal.de/pm/122701/3806997

...aber es geht erst mal noch in die Berufung...
Und das dauert wieder 1 Jahr oder so.

Nur blöd das die Nutzungsentschädigung immer größer wird, je länger sich der Prozess zieht. Irgendwie paradox.

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Dezember 2017 um 12:57:09 Uhr:


...aber es geht erst mal noch in die Berufung...
Und das dauert wieder 1 Jahr oder so.

Das hängt vom Kläger ab. Wenn der "unbedingt" gegen den Nutzwertersatz vorgehen will, steht die Berufung an. Das die dann allerdings 1 Jahr dauert bezweifle ich.

Mir sind Fälle bekannt, da sind ab Einspruch Widerruf bis zur Gerichtsverhandlung keine 6 Monate vergangen.

Gerade was den Nutzwertersatz betrifft, ist das von Fall zu Fall höchst unterschiedlich.

Ein Fahrzeug, was vielleicht "nur" 30 tkm in 3 Jahren bewegt worden ist, lässt sich so leichter und verschmerzbarer Widerrufen, als eines, was mit 200 tkm oder mehr bewegt wurde.

Ich denke, die Banken kommen aus der Nummer nicht mehr raus. Zumindest nicht, was den Widerruf betrifft. 2 Gerichte haben PRO Verbraucher entschieden. Beide mit der selben Argumentation.

Es bleibt spannend!

Stellt sich die Frage, mit welchem Argument der RA seinem Mandanten angeraten hat, das Angebot der VW-Bank nicht anzunehmen.

Rechnung 1 ( bei derzeitigem Urteil ): Alle Zahlungen zurück und 9 Cent pro KM bei 100.000 gefahrenen KM = -9,000€

Rechnung 2 ( bei Annahme des Angebotes der VW-Bank ): Alle Zahlungen zurück, keine weitere Zahlung und Verkauf des Fahrzeuges für sagen wir mal 1.000€

ergibt ein Minus von 10.000 Euro für den Kunden. 🙄

Aber eins bleibt, jeder Einzelne muß immer noch selbst klagen...

???

Verstehe deine Rechnung nicht so ganz. Die stellst du jetzt was gegenüber?

Rechnung 1:
Den -9.000 EUR musst du dann aber bitte gezahlte Anzahlung und gezahlte Raten gegenüberstellen. Diese kennen wir nicht. Das drückt auf's Minus.

Annahme:
Kaufpreis 35.000 EUR. Anzahlung 15.000 EUR. Monatliche Rate 250 EUR. Laufzeit 3 Jahre. Zinssatz 1,99 %. 100tkm gefahren.

Ergibt eine Rückerstattung (ohne Nutzwertersatz) von 20.079,21 EUR, abzgl. den 9.000 EUR für die gefahrenen KM.

-> Rückzahlung: 11.079,21 EUR

Nachzurechnen hier:
https://anwalt-kg.de/bankenrecht/widerruf-autokredit/

Interessant ist, warum das Gericht die 9 Cent veranschlagt und nicht die, wie im Auto An-/Verkauf üblichen Rechnenmodellen, nach Fahrzeugklassen üblichen Prozedere. Das ist somit auch verbraucherfreundlich.

Zur Kernfrage, warum der Kläger das Vergleichsangebot nicht angenommen hat, was zweifelsohne das lukrativste Angebot ist/war, wurde doch schon alles gesagt: Dem Kläger scheint es um's Prinzip, und nicht um's Geld zu gehen. Robin Hood usw. :P

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Dezember 2017 um 13:50:43 Uhr:


Aber eins bleibt, jeder Einzelne muß immer noch selbst klagen...

Ja, das stimmt!

Es ist nur gut möglich, dass wenn jetzt mehrere Leute widerrufen, die Banken eher den Vergleichsweg anstreben, als vor Gericht zu ziehen. Momentan verteidigen sie sich ja noch.

Das es irgendwann mal zu einem BGH Urteil oder ähnlichem kommt, bezweifle ich allerdings auch.

Damals, als die Banken unwirksam die Kreditbearbeitungsgebühren bei Kreditabschluss eingezogen haben, reichte ein einfacher Brief an die Bank, um sein Recht geltend zu machen. Kurze Zeit später bekam man einen Scheck.

Wie das nun mit den Kreditverträgen aussieht, wird man sehen.

Hier das Urteil und die Details, etwas ausführlicher!

https://www.berlin.de/.../pressemitteilung.655200.php

@leuchtal

Braucht man dazu wirklich einen Rechner, was man im Kopf rechnen kann?

Dann nochmal:
Laut Urteil:
1. Der Kläger bekommt im ersten Schritt seine gezahlte Kohle zurück.
- Zwischenstand (Einzahlung - Rückzahlung) = 0
2. Der Kläger muss für die Nutzung bei meinem Beispiel (mit 100.000KM) 9.000€ Zahlen
- Endstand 0 (Zwischenstand) - 9.000 (Entschädigung) = -9.000€ im Klingelbeutel

Laut Angebot der VW-Bank:
1. Der Kunde bekommt im ersten Schritt seine gezahlte Kohle zurück.
- Zwischenstand (Einzahlung - Rückzahlung) = 0
2. Der Kläger bekommt das Auto geschenkt und kann (falls er es verkauft) 1.000€ erzielen
- Endstand 0 (Zwischenstand) + 1.000 (Verkaufserlös) = +1.000€ im Klingelbeutel

Wie hoch ist die Differenz zwischen 1.000 und 9.000 Euro?

ps. Die Zinsen, die er so auch nicht zurückerhält lasse ich mal großzügig außen vor.

Schon klar! Aber das tut doch nichts zur Sache. Wie ja der Anwalt mehrfach zitiert wird, ging es dem Kläger nicht ums Geld, sondern um's Prinzip. Und deswegen wurde das Angebot damals abgelehnt.

Also ist die Rechnung "Auto geschenkt" (Vergleich) vs. "Auto zurückgeben" (Urteil) hinfällig.

Im Kern der Sache hast du natürlich Recht. Niemand, dem es um's Geld geht, hätte das wirklich lukrative Angebot der Bank damals abgelehnt. Soviel ist sicher!

Ich habe da so einen Verdacht, was da gelaufen ist, aber das behalte ich lieber für mich.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Dezember 2017 um 15:11:59 Uhr:


Ich habe da so einen Verdacht, was da gelaufen ist, aber das behalte ich lieber für mich.

Huhhh, weil du sonst von der dunklen Macht verschleppt wirst?
😰

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Dezember 2017 um 15:11:59 Uhr:


Ich habe da so einen Verdacht, was da gelaufen ist, aber das behalte ich lieber für mich.

Erzähl. 😉

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