Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Zitat:
Du bist ... Beitrag editiert, die Beitragsregeln gelten auch hier, Zimpalazumpala ... der den besten Preis will und dazu neben der Premiumbehandlung beim Premiumhersteller eine Extrabehandlung (Thema Leihwagen für lau ohne Kaufinteresse).
Dir ist doch vollkommen frei woanders hin zu gehen, aber ich fürchte, dass dort deine irrationalen Ansprüche auch nicht befriedigt werden. Kunden die sich irgendwann selbst zu wichtig nehmen, denen muss man eben irgendwann auch ihre Grenzen aufzeigen. Das ist hier passiert. Viel Glück bei der weiteren Suche zur erwünschten Person.
.....er ist nicht mehr als ein ganz normaler popliger Kunde
.....Und lies dir doch noch einmal seine Kritikpunkte durch. 95% beruhen darauf, dass er nichts für lau bekommt bzw. dass der Händler zu viel für die Neuwagen verlangt. Mehr steckt da nicht dahinter.
Sehr sachlich! Gehst Du mit Deinem Umfeld genauso um oder schaffst Du das nur im anonymen Internet.
Und wenn Du anderen Leuten anrätst, mal richtig zu lesen, dann solltest Du erst mal selber an Dir arbeiten.
Es geht mitnichten darum, dass ich für lau Premium fahren will, es geht darum, dass ich einen Premiumwagen eines Herstellers gekauft habe, der mit dem Slogan "Vorsprung durch Technik" wirbt, offensichtlich illegale Software verbaut und damit seine Kunden betrogen hat und nunmehr seine eigenen Wagen nicht mehr auf dem Hof stehen haben will. Es geht auch darum, dass man Kunden in Nordamerika ganz selbstverständlich das Fahrzeug zurück kauft, während der deutsche Kunde als lästig abgewimmelt wird (das auch noch mit einer hanebüchenen rechtlichen Argumentation, wie sich jetzt in den Gerichtsurteilen zeigt). Es geht ferner darum, dass wenn man die 9.000 € Zuzahlung einrechnet, dieser Audi binnen 4,5 Jahren einen nominalen Wertverlust von 67% (!) hat. Es geht darum, dass die ganzen tollen Angebote aus den Werbeflyern und Anzeigen im Internet plötzlich ausverkauft sind, wenn Du mit einem Euro 5 Diesel und Inzahlungnahme ankommst.
Nicht ich habe dem Händler den Vorschlag mit den 599,00 € gemacht sondern er mir. Ich hab nur versucht es anzunehmen.
Nicht ich habe an dem Polo die 31.000 € auf den Preisschild durchgestrichen und 25.950 € dran gepappt, sondern der Händler. Wenn ich frage, ob es die 5-Jahresgarantie für das Fahrzeug gibt und er sagt, die lege ich drauf, ist das sein Vorschlag und nicht meiner.
Wenn er bei diesen Angeboten Minus macht, ist das ebenfalls seine Sache.
Wenn ich bei einem Phaeton statt irgendwelcher Schnick-Schnack- Sachen nach einer RS 6 Probefahrt frage und der Händler nickt, ist das seine Sache. Wenn er das nicht will, hätte ein einfaches "Nein" gereicht.
Ich bin selber Unternehmer, ich weiß also sehr genau, dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist. Und ich kann auch rechnen. Wenn ich einen S8 Plus über die Firma anmelde, kostet mich das bei einem Listenpreis von knapp 150 TSD. € flotte 1.285 € zusätzliche Steuern jeden Monat ( bei der 1 %/0,03 % Regelung), einschließlich der Leasingrate von 599 € also 1.844 €, mache ich das als Privatmann nur etwa 1.300 € (und ich kann noch dienstliche Fahrtkosten mir erstatten).
Beim Händler/Konzern/der Bank kommen aber immer nur die 599 € Umsatz im Monat an, egal ob ich das als Privatmann oder als Gewerblicher mache.
Erklär mir also bitte mal den Unterschied und die Rechtfertigung dafür, warum der Privatmann tiefer in die Tasche greifen soll.
Ferner weiß ich als Unternehmer auch, dass ich einen Dauerkunden (zumal einen der 25 Jahre dabei ist) anders pflegen muss, als jemanden, der erkennbar auf der Wanderschaft ist. Wer nützt mir mehr, der Kunde der alle 2-3 Jahre ein Auto kauft oder der Kunde, der von einer anderen Marke kommt, die Wechselprämie kassiert und beim nächsten Wagen wieder bei einem anderen Hersteller kassiert?
Macht es für den Händler einen Unterschied im Umsatz, wenn statt der Name meiner Frau mein Name in der Zulassung steht? Oder der meines Vaters, meiner Mutter, meines Sohnes, meiner Firma? Gesprochen und verhandelt hat er nur mit mir, keiner von denen würde sonst jemals einen Fuß in dieses Haus setzen.
Ganz abgesehen von meinem Co, meinen Freunden und Angestellten, die ich dämlicherweise auch alle dahin geschickt habe.
Aber wahrscheinlich hast Du dafür auch eine Begründung, warum der der Händler und der Konzern mit solchen lästigen Privatkunden keine Zeit verschwenden sollte.
Die ganze Diskussion über Fahrverbote für Diesel und den damit einhergehenden Wertverlust haben wir den illegalen Aktivitäten der Konzerne zu verdanken, wobei VW und Audi eine führende Rolle spielen.
Für mich ist das ganze eine politische Strategie, die Audi und VW hier fährt. Nachrüstung/Umrüstung/Entschädigung soweit wie möglich rauszögern und je näher der Zeitpunkt der Fahrverbote rückt, um so höher der Druck für die Leute auf einen Benziner umzusteigen. Und dann wird Kasse gemacht, sowohl bei der Inzahlungnahme, wo dem Kunden der Wertverfall aufs Auge gedrückt wird, wie auch bei den Konditionen für Neuwagen.
Und ganz offensichtlich scheine ich nicht der einzige zu sein, mit dem man so verfährt. Ein Bekannter von mir hat sich für einen mit Sonderleasing beworbenen A3 e-tron interessiert. Der war natürlich schon weg bzw. ausverkauft! Aber einen Diesel hätte er für die Konditionen noch haben können. Als er einen 2013er Golf TDI ins Gespräch brachte, versteifte sich der Verkäufer und riet ihm zum Privatverkauf. Der fährt jetzt ab Oktober BMW Hybrid.
Du findest das alles ganz ok? Dann ist es Dir unbenommen, Dich weiter ausnehmen zu lassen wie eine Weihnachtsgans. Oder selber so zu handeln, getreu dem Motto: "wozu serös sein, mit bescheißen kommt man weiter".
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 12:03:49 Uhr:
Es geht ferner darum, dass wenn man die 9.000 € Zuzahlung einrechnet, dieser Audi binnen 4,5 Jahren einen nominalen Wertverlust von 67% (!) hat.
Und? Wo ist da dein Problem? Das ist bei teuren Fahrzeugen die Regel. Das sollte man aber vorher wissen.
Für meinen Geschmack regst du dich zu sehr auf und ich habe noch nicht genau herausgefunden warum.
Lease oder kaufe doch nächstes Mal in einem anderen Autohaus und falls dir irgendein Schaden entstanden ist, mache ihn geltend und setze ihn zivilrechtlich durch.
Immer dieses Gejammer...😛
Zitat:
Und? Wo ist da dein Problem? Das ist bei teuren Fahrzeugen die Regel. Das sollte man aber vorher wissen.
Für meinen Geschmack regst du dich zu sehr auf und ich habe noch nicht genau herausgefunden warum.Lease oder kaufe doch nächstes Mal in einem anderen Autohaus und falls dir irgendein Schaden entstanden ist, mache ihn geltend und setze ihn zivilrechtlich durch.
Immer dieses Gejammer...😛
Die Ausgangsfrage dieses Threads war ob es vertretbar ist, einen Finanzierungsvertrag zu widerrufen, weil die Belehrung formaljuristisch unkorrekt war.
Wenn der Konzern/ Händler sich unseriös verhält, bin ich aus den oben dargelegten Gründen der Auffassung, "Ja"!
Zweitens bin ich der Meinung, dass so etwas durchaus öffentlich gemacht werden sollte.
Drittens ist bei einem Premiumfahrzeug, die ja auch als besonders wertstabil angepriesen werden, ein Wertverlust von 67 % nicht normal (vor der Dieselaffäre lag er bei 50-55 %).
Viertens sollte man als Konzern wie auch seine Händler, wenn man Scheiße gebaut hat, den Kunden nicht auch noch extra bluten lassen.
Fünftens jammere ich nicht, ich lass meine Wut ab.😎
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 12:46:15 Uhr:
@Bert1956 schrieb am 10. Juli 2017 um 12:25:47 Uhr:
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 12:46:15 Uhr:
Zitat:
Und? Wo ist da dein Problem? Das ist bei teuren Fahrzeugen die Regel. Das sollte man aber vorher wissen.
Für meinen Geschmack regst du dich zu sehr auf und ich habe noch nicht genau herausgefunden warum.Lease oder kaufe doch nächstes Mal in einem anderen Autohaus und falls dir irgendein Schaden entstanden ist, mache ihn geltend und setze ihn zivilrechtlich durch.
Immer dieses Gejammer...😛
Die Ausgangsfrage dieses Threads war ob es vertretbar ist, einen Finanzierungsvertrag zu widerrufen, weil die Belehrung formaljuristisch unkorrekt war.
Schon diese Ausgangsfrage ist Blödsinn. Ob es vertretbar ist?
Entweder ein Gesetz gibt es her, daß ein Vertrag rückgängig gemacht werden kann oder eben nicht.
Und die die es gern rückgängig gemacht hätten, sollen es dann halt machen wenns es möglich ist.
Zitat:
Drittens ist bei einem Premiumfahrzeug, die ja auch als besonders wertstabil angepriesen werden, ein Wertverlust von 67 % nicht normal (vor der Dieselaffäre lag er bei 50-55 %).
Doch es ist normal. Gerade teure Premiumfahrzeuge erleiden einen sehr hohen Wertverlust die ersten Jahre. Ich habe mein jetziges Auto für ca. 36.000€ gekauft. 1/2 Jahre zuvor hat es als Neufahrzeug 67.000€ gekostet.
Daß Dieselfahrzeuge nun noch zusätzlich vielleicht ein paar % verlieren ist halt Pech. Die Nachfrage bestimmt halt den Preis.
Ähnliche Themen
Zitat:
Schon diese Ausgangsfrage ist Blödsinn. Ob es vertretbar ist?
Entweder ein Gesetz gibt es her, daß ein Vertrag rückgängig gemacht werden kann oder eben nicht.
Und die die es gern rückgängig gemacht hätten, sollen es dann halt machen wenns es möglich ist.
Und worüber diskutieren wir dann? Das ist meine Begründung dafür und that´s it!
Zitat:
Doch es ist normal. Gerade teure Premiumfahrzeuge erleiden einen sehr hohen Wertverlust die ersten Jahre. Ich habe mein jetziges Auto für ca. 36.000€ gekauft. 1/2 Jahre zuvor hat es als Neufahrzeug 67.000€ gekostet.
Daß Dieselfahrzeuge nun noch zusätzlich vielleicht ein paar % verlieren ist halt Pech. Die Nachfrage bestimmt halt den Preis.
Ist es nicht. Du kannst gerne mal einen Sachverständigen fragen, wohin gerade die Reise bei Euro 5 Dieseln geht und wo wir 2015 noch gestanden haben. Es geht auch nicht um den generellen Wertverlust von teuren Autos, sondern um den zusätzlich entstandenen.
Dann weise doch deinen entstandenen Schaden nach und klage diesen ein. Niemand hat einen Anspruch, daß der prognostizierte Wert in ein paar Jahren auch so sein wird.
Wozu? Der Widerruf geht einfacher!
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 12:46:15 Uhr:
Drittens ist bei einem Premiumfahrzeug, die ja auch als besonders wertstabil angepriesen werden, ein Wertverlust von 67 % nicht normal (vor der Dieselaffäre lag er bei 50-55 %).
Doch, das ist ganz normal.
Meine beiden letzten C-Klassen habe ich für rund 32% des Neupreises gekauft ... eine 4 Jahre alt, die andere 2,5 Jahre alt ... ganz ohne Dieselgate und da hat der verkaufende Händler auch noch was verdient.
Du hast hier einfach eine falsche Auffassung von Restwerten und passender Weise findest du hier einen Schuldigen.
Dass sich Dieselfahrzeuge aufgrund der politischen Diskussion aktuell schlecht verkaufen, dürfte einleuchtend sein. Und dass die Händler diese deshalb ungern auch noch auf den Hof bekommen wollen ebenfalls. Aber dafür so einseitig die Schuld beim Händler zu suchen der in Zahlung nimmt ... das passt einfach nicht.
Warum Gewerbetreibende tatsächlich deutlich günstiger bei weg kommen, kann ich dir auch nicht sagen, aber das ist branchenüblich. Da nur auf einen Händler wütend zu sein, weil dieser es so praktiziert, ist unsinnig.
Lass mich mal rechnen, 300.00 € Familienumsatz in 25 Jahren - hmm, also wirklich viel ist das nicht gerade. Und wenn du dann noch nen tollen Kurs für deinen Diesel haben willst, ist das einfach keine gute Ausgangsbasis.
Wieso in 25 Jahren? In 4 ( in Worten vier ! ) Jahren! Den A 8, Golf Sportsvan und Tiguan der Familie meines Co nicht gerechnet, ebenso ein Unternehmen, dass 30 Fahrzeuge in der Flotte hat und die sukzessive durch VAG Produkte ersetzen will. Und das ist nur, was mir auf die Schnelle einfällt!
Die 25 Jahre standen oben und die 300.000 € weiter vorne.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juli 2017 um 17:21:22 Uhr:
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 12:46:15 Uhr:
Drittens ist bei einem Premiumfahrzeug, die ja auch als besonders wertstabil angepriesen werden, ein Wertverlust von 67 % nicht normal (vor der Dieselaffäre lag er bei 50-55 %).Doch, das ist ganz normal.
Meine beiden letzten C-Klassen habe ich für rund 32% des Neupreises gekauft ... eine 4 Jahre alt, die andere 2,5 Jahre alt ... ganz ohne Dieselgate und da hat der verkaufende Händler auch noch was verdient.
Ach ja? Bei wieviel Kilometern auf der Uhr? Fähnchen-Händler? Tachostand geprüft? Unfallfrei und scheckheftgepflegt?
Zitat:
@Goify schrieb am 10. Juli 2017 um 18:19:55 Uhr:
Die 25 Jahre standen oben und die 300.000 € weiter vorne.
Ich habe geschrieben seit 2013 300.000 €! Mit den aktuell zugelassenen Fahrzeugen!
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juli 2017 um 18:29:51 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juli 2017 um 17:21:22 Uhr:
Doch, das ist ganz normal.
Meine beiden letzten C-Klassen habe ich für rund 32% des Neupreises gekauft ... eine 4 Jahre alt, die andere 2,5 Jahre alt ... ganz ohne Dieselgate und da hat der verkaufende Händler auch noch was verdient.
Ach ja? Bei wieviel Kilometern auf der Uhr? Fähnchen-Händler? Tachostand geprüft? Unfallfrei und scheckheftgepflegt?
100tkm bzw. 130tkm (der Jüngere hatte logischer Weise mehr Kilometer), einmal Fähnchenhändler einmal privat ... der Rest ist mit Ja zu beantworten.
P.S.:
Den schlechtesten Preis bekommt man logischer Weise beim Vertragshändler, den mittleren beim Fähnchenhändler und den besten wenn man privat verkauft ... also komm nicht damit an, dass du hier die ideale Lösung gewählt hast.
😁😁😁
Ehrlich gesagt, da ist glaube ich jedes weitere Wort vergeblich.
Denk Dir Deinen Teil, ich mir meinen und gut ist.🙄