Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Zitat:
@f355 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:11:20 Uhr:
Ich hätte zumindest ( falls ich je für ein Auto Schulden machen müsste) so viel Anstand und Charakter, dass ich meinen Kreditvertrag so erfüllen würde, wie ich ihn auch unterschrieben habe.
Ein Gutmensch!!
Die Bank hat auch ganz viel Anstand und Charakter, wenn sie dir einen Kredit verkauft, nech? Vor allem dann, wenn sie ihre Kundschaft nicht ordnungsgemäß belehrt. Ja. Ganz viel Anstand!
Und wenn der böse Schuldner dann mal nicht seinen Verpflichtungen nachkommt oder nachkommen kann, ist die Bank meist auch ganz anständig.
Na ok... lassen wir das, Mr. Schuldenfrei. 😁
Man verzeihe mir die Polemik.
Ich kann lesen und wenn mir ein Vertrag nicht passt, dann unterschreibe ich nicht. Liegt aber vielleicht daran, dass ich schon groß bin......
Zitat:
@f355 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:22:29 Uhr:
Ich kann lesen und wenn mir ein Vertrag nicht passt, dann unterschreibe ich nicht. Liegt aber vielleicht daran, dass ich schon groß bin......
Zumindest hast du es geschafft, dich hier anzumelden und blutarme Postings zu verfassen. 😉
Ich kann seine Sichtweise verstehen und nehme es ihm nicht übel...ob Gutmensch oder nicht. Mein Gott...leben und leben lassen. Das gilt auch für dich, f355.
Ich denke, dass es nicht falsch und verwerflich ist, seinem Recht nach zu kommen. Es geht mir darum, dass die Banken transparenter und ehrlicher werden (die Hoffnung stirbt zuletzt)...
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Zitat:
@Tonno1904 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:27:28 Uhr:
Ich kann seine Sichtweise verstehen und nehme es ihm nicht übel...ob Gutmensch oder nicht. Mein Gott...leben und leben lassen. Das gilt auch für dich, f355.Ich denke, dass es nicht falsch und verwerflich ist, seinem Recht nach zu kommen. Es geht mir darum, dass die Banken transparenter und ehrlicher werden (die Hoffnung stirbt zuletzt)...
Im Kern der Sache mag er ja Recht haben und seine Meinung kann er natürlich auch haben, aber von oben herab die Moralkeule schwingen und dabei 0 Argumente aufführen.... nee. Da Platz mir dann schon leicht der Kragen. 😉
Zumal hier ja nicht wirklich jemand „rumheult“, weil der Vertrag falsch ist. 🙄
Egal... zurück zum Thema.
Ich kann f355 teilweise verstehen. Ich hatte zuerst auch ein bisschen Bedenken. Aber jetzt zieh ich die Sache durch (solange die Rechtsschutz mitmacht).
Den Widerruf gab es ja auch bei unkorrekten Darlehensverträgen, z. B. bei Immobilienfinanzierungen. Die Banken wollten damals bei hohen Festzinssätzen und vorzeitiger Rückzahlung extrem hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kunden sind hier auch aus den Verträgen raus gekommen. Da sagt auch keiner arme Banken.
Ist „Vertrag gelesen, akzeptiert und unterschrieben“ vielleicht kein Argument? In meinen Augen sogar das Beste von allen.
Ok, f355....ich hab gelesen und akzeptiert und unterschrieben...aber genau das wird ja bei den Verträgen / Belehrungen bemängelt...das ein normal durchschnittlicher Beamter das auch versteht ...und nicht in die Irre geführt wird
Zitat:
@f355 schrieb am 21. Februar 2018 um 17:18:04 Uhr:
Erwachsene Menschen unterschreiben einen Garantievertrag und heulen dann rum, weil irgendwo ein Satz falsch formuliert ist.Wenn es einen Gott, oder Karma oder was auch immer gibt, sorgt der/die/das hoffentlich dafür, dass ihr beim nächsten Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden habt..........und zwar außerhalb der Garantie und ohne Gewährung von Kulanz.
Bei solchen stumpfsinnigen, dummen Kommentaren von Leuten, die keine Ahnung von der Materie und den Hintergründen haben, warum man etwas macht, geht mir das Messer in der Hose auf. Wenn jemand mit allem zufrieden ist, würde er nicht widerrufen, jeder hat seinen Grund dafür. Also spar dir bitte deine Kommentare.
@Admins, könnt ihr das Ganze OT Geschwafel bitte entfernen und den Troll sperren.
Klar hat man seine Gründe. In diesem Fall den finanziellen Vorteil.
Arbeitest du bei der Bank oder weshalb meinst du hier ein Veto einlegen zu dürfen bzw. bist du niemand, der einen Widerruf verschickt hat!
Wegen solchen „Moralaposteln“ wie dir ist unser Land heute dort angekommen, wo der Anfang vom Ende beginnt??
Mein Mitleid mit der Bank bzw. VW-Bank/ den ganzen Konzernen hält sich sehr in Grenzen.
Ich habe von dem „anständigen Konzern“ ein Fahrzeug erworben mit einer Schummelsoftware, einem unüberbrückbaren Wertverlust, einer Pseudo-Garantie und einem kontraproduktiven Update, defekt in der Garage stehen:
Die Politik, das KBA, der Konzern möchten von dem Betrug nichts wissen und man steht mit der Schei*** alleine da, also komm mir nicht mit so einer Aussage bzw. uns!!
Die Steigerung der Unwissenheit ist Besserwisserei
Zitat:
@f355 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:45:43 Uhr:
Ist „Vertrag gelesen, akzeptiert und unterschrieben“ vielleicht kein Argument? In meinen Augen sogar das Beste von allen.
Aha! Und wenn eine Bank Dir eine Schummelanleihe verkauft, zahlst Du wahrscheinlich auch widerspruchslos!
Betrug ist Betrug, dabei ist es furzegal, wie Du den Betrüger zur Rechenschaft ziehst, solange Du den Weg über die Gerichte gehst! Dafür hat man Gerichte geschaffen und es ist eine Unverschämtheit jemandem Unlauterkeit zu unterstellen, nur weil er sein „gutes Recht“ geltend macht.
Nicht wir haben die betrogen sondern die uns! Und wer mich bescheisst, kriegt es aus allen Rohren! Ich arbeite hart für mein Geld und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass mir jemand das Geld aus der Tasche zieht für etwas, was unter Umgehung des Gesetzes erlangt wurde.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich das auch Cash bezahlen könnte oder aus Vernunftgründen finanziere!
Und wer zwischen Steuern und Frauen entscheiden muss, sollte ganz kleine Brötchen backen!
Hi Tonno, du hast erwähnt, dass du schon einen Termin hast! Wie lange muss man da rechnen? Also von einreichen der Klage bis Termin?
Kann man nicht pauschal sagen...kommt aufs Gericht an.
Möchte auch gar nicht groß auf Details eingehen.
Würde aber paar Monate einplanen.