Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Zitat:

@Gleetch schrieb am 1. Februar 2018 um 12:21:25 Uhr:


Ich würde Mal sagen, dass sich das auf den Lauftext rechts daneben bezieht.

Solche Anzeigen sind jetzt eigentlich nichts neues und haben absolut nichts mit dem Artikel zu tun ^^

So schaut's aus!

Wobei ich auch nichts von den ganzen Seiten wie anwalt.de, wallstreetjournal.de, etc. halte. Die sind überfrachtet mit Werbung und man bekommt den Beigeschmack nicht weg, dass es sich hierbei wirklich um Werbung handelt. Sehr unseriös stellenweise.

Aber ja ... als Informationsquelle ggf. - wenn man es genau betrachtet - schon teilweise in Ordnung.

Zitat:

@leuchtal schrieb am 1. Februar 2018 um 13:27:01 Uhr:



Zitat:

@Bert1956 schrieb am 1. Februar 2018 um 12:30:22 Uhr:



Na so schnell nun auch nicht. 😉
Die Banken können schließlich den laaaangen Weg durch alle Instanzen gehen und ohne RSV wird das für die meisten so oder so nix. Sie müßten sowohl Anwaltskosten als such Gerichtskosten vorstrecken.

Natürlich!
Angenommen du gewinnst, bist aber z.B. mit der Nutzwertersatzleistung nicht zufrieden, kannst du entweder in Berufung gehen und weiter kämpfen oder aber es einfach bleiben lassen.

???

Wenn du gewinnst, ist es egal.

Wenn du nicht einverstanden bist, dann geht die Bank halt eine Stufe weiter.

Wenn du einverstanden mit dem Urteil bist, geht die Bank auch eine Stufe weiter.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 1. Februar 2018 um 13:41:18 Uhr:



Zitat:

@leuchtal schrieb am 1. Februar 2018 um 13:27:01 Uhr:


Natürlich!
Angenommen du gewinnst, bist aber z.B. mit der Nutzwertersatzleistung nicht zufrieden, kannst du entweder in Berufung gehen und weiter kämpfen oder aber es einfach bleiben lassen.


???
Wenn du gewinnst, ist es egal.
Wenn du nicht einverstanden bist, dann geht die Bank halt eine Stufe weiter.
Wenn du einverstanden mit dem Urteil bist, geht die Bank auch eine Stufe weiter.

Und das beziehst du genau wo her? Oder ist das einfach nur deine Meinung? Und in welchem Gegensatz steht das zu deiner ersten Aussage ("wenn du gewinnst, ist es egal."😉

Kollidiert halt schon ein wenig mit den Aussagen meines Anwalts. Und widerspricht auch den öffentlich bekannten Urteilen.

Die Bank geht deswegen einen Schritt weiter, weil sie NUTZWERTERSATZ haben möchte (wenn sie denn schon verliert). In allen öffentlich bekannten Fällen (2 an der Zahl), in denen die Bank verloren und der Kläger obsiegt hat, hat die Bank deswegen Berufung eingelegt, weil sie auf den Nutzwertersatz besteht. Für Lau will sie aus der Nummer auch nicht raus.

Aber nochmal... auch diesen Schritt werden die ganz genau abwägen, denn wenn erstmal ein höchstrichterliches Urteil gefällt worden ist, öffnet das Tür und Tor für alle, die Widerrufen wollen. Auch denen, die nicht selber den Klageweg gehen!

Was verstehst du nicht?
Die Bank verhindert erfolgreich eine höchstrichterliche Entscheidung doch folgendermaßen:
Wenn sie verknackt wird, geht sie einfach eine Instanz höher und zieht so den Prozeß in die Länge. Sie hoffen, daß sie gewinnt oder dir die Luft ausgeht.
Erst wenn sie absieht, daß sie auch in der letzten Instanz verlieren könnte, schließt sie Kompromisse und bietet einen Vergleich an. Die meisten Kläger nehmen den Vergleich an, weil sie den Mist einfach hinter sich haben und nicht noch weitere Jahre weiter prozessieren wollen. Auch wenn es beim Klageerfolg evtl. mehr Mäuse gegeben hätte.
Im obigen Fall geht die Bank vielleicht nicht unbedingt weiter. Sie ist ja nicht verknackt worden, die Leasingraten zurückzuzahlen und verzichtet lediglich auf ein paar Euros wegen Mehrkilometer und die Beseitigung von Kratzern.

Wenn also jeder Kläger sich mit irgendeinem Vergleich begnügt, muß jeder selbst klagen.
Die meisten hier denken aber, ich lass mal andere Leute das ganze durchziehen. Dann schicke ich nur noch einen Brief und schwupps landen alle meine bereits bezahlten Leasingraten wieder auf meinem Konto und ich habe so 3 Jahre ein Auto für Null Overt gefahren.
Pah! das wird nix!

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Soso, du kannst also in die Köpfe anderer schauen? Wie kommst du zu diesem Entschluss, dass alle nur abwarten wollen bis ein Urteil gefällt wird?

Also um's nur mal in meinem Fall zu nennen: Ich habe bereits in der 1. Instanz ein Vergleichsangebot bekommen. Angenommen habe ich es nicht. Details werde ich hier auch nicht breittreten. Es war einfach nur "nicht gut genug" bzw. auch ein Stück weit unlogisch.

Die Entscheidung (Urteil) folgt. Ob es dann eine Instanz höher geht, wird sich zeigen.

Das Thema hier ist nicht einfach schwarz und weiß und kann nicht pauschalisiert werden.

Die Zeit wird zeigen, wo die Reise hingeht. Es scheint jedenfalls so, als das die Banken bereits schon in der 1. Instanz versuchen, den Fall abzuwenden. Das ist, zumindest bei mir, Fakt.

Zitat:

@leuchtal schrieb am 1. Februar 2018 um 14:25:09 Uhr:


Die Zeit wird zeigen, wo die Reise hingeht. Es scheint jedenfalls so, als das die Banken bereits schon in der 1. Instanz versuchen, den Fall abzuwenden. Das ist, zumindest bei mir, Fakt.

Hast du schon ein Vergleichsangebot bekommen?

Hat er doch geschrieben

Kann mir jemand ein guten Anwalt empfehlen? Gruß Aki

Ja, hier.

Ist die Seite den wirklich seriös? Ich habe einen Anwalt zugewiesen bekommen, der wegen einem Betrugsprozess beschuldigt wurde und sogar zwischenzeitlich lt. Pressemitteilungen festgenommen wurde. Bin jetzt etwas verunsichert.

Ersteinmal ist jeder unschuldig bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde. Ansonsten gibt es zig andere Kanzleien. Wenn du verunsichert bist, was ja nachvollziehbar ist, dann wechsle einfach die Kanzlei.

Ja, ich kenne die Geschichte. Aber wenn an den Beschuldigungen irgendwas dran gewesen wäre, dürfte er heute nicht mehr als Anwalt arbeiten. Entscheidend ist doch, dass ein Anwalt oder eine Kanzlei sich in einer Materie auskennt und deine Interessen optimal vertritt.

Und was die Seriosität der IG angeht. Schau einfach mal auf die Presseberichte auf der Website:

http://www.widerruf.info/presse-und-aktuelles/

Ich weiß, das ist natürlich keine Garantie. Aber zumindest kannst Du mal davon ausgehen, dass es sich nicht um eine windige Hinterhofbude handelt.

Hier im Ort ist auch ein Anwalt noch als solcher tätig, der wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde ...

Mal ganz pragmatisch: Wenn jemand etwas illegales getan hat, dafür bestraft wurde und somit seine Schuld beglichen hat, müsste man generell unser Rechtssystem in Frage stellen, wenn dieser jemand dann in der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Das gewisse "Geschmäckle" bleibt aber meistens trotzdem ;-)

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