Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Also meine Meinung hat sich geändert. Zwischenzeitlich habe ich mit dem Anwalt gesprochen. Ich habe einen sehr seriösen Eindruck erhalten und fühle mich gut und ehrlich beraten. Zu Mal ich mich mit der Gesetzgebung auch gut auskenne.
Na toll, meine Versicherung schließt den Rechtschutz aus, weil nach der ARB mein Darlehensvertrag einen Monat vor Abschluss der Rechtschutzversichung bestand. Kann mir jemand eine gute Rechtschutzversicherung empfehlen, die in solchen Fällen einen sofortigen Schutz bieten?
Zitat:
@Aki44 schrieb am 5. Februar 2018 um 18:04:23 Uhr:
Na toll, meine Versicherung schließt den Rechtschutz aus, weil nach der ARB mein Darlehensvertrag einen Monat vor Abschluss der Rechtschutzversichung bestand. Kann mir jemand eine gute Rechtschutzversicherung empfehlen, die in solchen Fällen einen sofortigen Schutz bieten?
Wenn du ADAC Mitglied bist, dann kann ich dir die RSV von denen empfehlen. Machen bei mir bis dato keinerlei Probleme und der Schutz bestand sofort.
Die müssen trotzdem zahlen. Erst durch den Widerruf entsteht der Rechtsfall. Der sollte ja erst nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung stattfinden oder? Es wird ja nicht der Vertrag angefochten, sonder die Verweigerung des Widerrufs. Gibt das d Anwalt, der klärt das, wenn nicht wechsle eben doch den Anwalt. Gab schon einige Diskussionen wegen dem Thema.
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Zitat:
@Gleetch schrieb am 5. Februar 2018 um 18:16:16 Uhr:
Die müssen trotzdem zahlen. Erst durch den Widerruf entsteht der Rechtsfall. Der sollte ja erst nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung stattfinden oder? Es wird ja nicht der Vertrag angefochten, sonder die Verweigerung des Widerrufs. Gibt das d Anwalt, der klärt das, wenn nicht wechsle eben doch den Anwalt. Gab schon einige Diskussionen wegen dem Thema.
Ja, so habe ich den Fall nicht betrachtet. In der ARB meiner Versicherung wird folgendes geregelt:
"Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer angeblich fehlerhaften oder unterbliebenen Widerrufsbelehrung vor Versicherungsbeginn."
Wenn ich dich richtig verstanden habe, reden wir hier nicht von einer "angeblichen" Vertragslage, sondern nur um die Verweigerung des Widerrufs.
Ich kann hier kein Unterschied feststellen. Die Bank verweigert den Wideruf ja nicht ohne Grund.Die Verweigerung wird doch bestimmt mit einer richtigen Belehrung begründet.
Zudem stellt sich mir die Frage, ob mir ein zweiter Rechtschutz überhaupt was bringt, wenn ich ein Rechtschutz habe, aus dem ich wg. gebundener Laufzeit nicht rauskomme. Ich hoffe, es klappt auch so. Ich habe es meinem Anwalt zur Klärung gegeben. Ich bin mal gespannt.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Aki
Warum zweiter Rechtsschutz? Zu deinem vorletzten Absatz: Dann würde ich keinen Anwalt beauftragen, wenn du denkst die Bank ist im Recht.
Zitat:
@Gleetch schrieb am 5. Februar 2018 um 19:52:00 Uhr:
Warum zweiter Rechtsschutz?
Da mein Rechtsschutz lt. ARB nicht greift.
Zitat:
@Gleetch schrieb am 5. Februar 2018 um 19:52:00 Uhr:
Zu deinem vorletzten Absatz: Dann würde ich keinen Anwalt beauftragen, wenn du denkst die Bank ist im Recht.
Ich gebe der Bank in keinster Weise recht! Ich versuche nur den Unterschied zwischen der Anfechtung des Vertrages und der Anfechtung der Verweigerung zum Wideruf zu verstehen. Im Kern geht es doch um die falsche Widerufsbelehrung. So wird meine Versicherung mir kein Rechtsschutz gem. der ARB bieten.
Gruß, Aki
OK, du bist der Meinung die Widerrufsfrist ist noch nicht angelaufen, also widerrufst du. So, bisher brauchst es ja noch keinen Anwalt. Szenario 1: Die Bank sieht den Fehler ein und akzeptiert den Widerruf. Bisher interessiert es immer noch keinen Richter und keinen Anwalt. Szenario 2: Die Bank akzeptiert den Widerruf nicht. Ab diesem Zeitpunkt verwehrt dir die Bank dein Recht und das ist ausschlaggebend für die Rechtsschutz.
Mal ein anderes Beispiel, angenommen du kaufst einen neuen Fernseher übers Internet und der Händler vergisst dich über dein Widerrufsrecht zu belehren, der Kaufvertrag ist aber absolut wasserdicht und du widerrufst dann nach einem Jahr, warum soll dann das eigentliche Kaufdatum in irgendeiner Weise ausschlaggebend sein?
Ok, jetzt kann ich dir folgen. Mich hat nur die ARB aus der Bahn geworfen. Vielen Dank. ich überlass das ganze einem Anwalt.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Ich würde unbedingt vor dem Widerruf die RS-Versicherung vom Anwalt prüfen lassen! Bei mir war es so, dass Sie nicht gezahlt hätte!
Und wie sieht es aktuell aus? Hast du mitlerweile die Deckungszusage erhalten oder hast eine Alternative gefunden?
Wie wäre der eigene Geldbeutel als Alternative?
Oder den Anwalt fragen, ob er es "pro bono" macht. 😉
Der Anwalt macht nach der Prüfung des Vertrags in der Regel eine Deckungsanfrage bei der RSV. Lass das deinen Anwalt machen und gut ist. Man kann auch nicht jede Situation von einem auf den anderen übertragen.
Wenn's der eigene Geldbeutel finanzieren soll, würde ich mir wirklich einen Anwalt suchen der gegebenenfalls schon solche Fälle gewonnen hat und laut Prozesskostenrechner mit einer mittleren 4-stelligen bis 5-stelligen Summe rechnen.
Das Landgericht Ellwangen hat aktuell auch wieder pro Kläger entschieden.
Hier ist eine gute Übersicht über die bisherigen Urteil in Sachen Widerruf von Kfz-Krediten: