Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
OT: Und Rückrufe an sich mindern den Wert des Fahrzeuges erst einmal nicht. Im Prinzip ruft JEDER Hersteller irgendwelche Autos zurück, bei denen irgendwas nachgebessert wird. Dann bekommt man entweder ein Schreiben vom Händler/KBA oder die Nachbesserung wird beim nächsten Service einfach mitgemacht.
Jetzt scheint Volkswagen bei Widerrufen so langsam einzuknicken:
Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierung: VW verzichtet auf Leasing-Zahlung
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Dort hat VW den Leasingnehmer aber nur die Nachzahlungen(Mehrkilometer, Beschädigungen) erspart. Die geleisteten Zahlungen innerhalb der Leasingzeit blieben unberührt.
Und VW hat damit doch einen Präzedenzfall vermieden, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam?!
Also hilft der Allgemeinheit meiner Ansicht nach wenig weiter...
Zitat:
@Marcel6RGTI92 schrieb am 1. Februar 2018 um 11:43:20 Uhr:
Also hilft der Allgemeinheit meiner Ansicht nach wenig weiter...
Richtig.
Jeder muß selber klagen.
Zitat:
@Marcel6RGTI92 schrieb am 1. Februar 2018 um 11:43:20 Uhr:
Und VW hat damit doch einen Präzedenzfall vermieden, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam?!
Also hilft der Allgemeinheit meiner Ansicht nach wenig weiter...
Das zeigt, dass es sinnvoll sein kann, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Du brauchst ja nicht unbedingt ein rechtskräftiges Urteil. Wenn die Bank kompromissbereit ist und sich außergerichtlich einigt, ist das sogar noch besser, weil es Kosten spart.
Die Bank einigt sich aber nur nicht außergerichtlich. Warum sollte sie auch?
Meinst du sie knickt ein wenn du ihr sagst, "hören sie, ich werde sie verklagen wenn sie jetzt nicht einwilligen!"?
Da werden ihr aber die Beine schlottern!😁
Sie einigt sich nur, wenn sie verklagt wird und der Richter durchblicken läßt, daß sie den Prozeß verlieren wird und eine gütliche Einigung aka Vergleich favorisiert.
Aussage meines Anwalts ist, dass die Banken derzeit Bestreben, OLG bzw Höchstrichterliche Entscheidungen zu vermeiden.
Wenn es sich abzeichnet, dass der Fall verloren geht, kommt es zu Angeboten. Diese müssen aber nicht unbedingt gut sein. Im Zweifelsfall ist ein Urteil erstrebenswerter.
Heißt, nur mit einem Widerrufsschreiben wird man kaum Erfolg haben. Es muss dann schon geklagt werden. Und das „jeder für sich“. Zumindest aktuell.
Wenn man keine zeitliche Not hat, eine Rechtsschutzversicherung und einen langen Atem, kann den Weg gehen.
Sollte man mit dem Urteil am Ende nicht einverstanden sein, zwingt einem auch niemand, diese zu vollstrecken. So gesehen hat man nichts zu verlieren!
Ihr habe aber schon gesehen, dass es sich dabei um eine Anzeige also Werbung handelt?
Und außerdem hat der Verzicht auf eine Restzahlung NICHTS mit dem Widerruf einer Finanzierung zu tun.
Ich würde Mal sagen, dass sich das auf den Lauftext rechts daneben bezieht.
Solche Anzeigen sind jetzt eigentlich nichts neues und haben absolut nichts mit dem Artikel zu tun ^^
Zitat:
@leuchtal schrieb am 1. Februar 2018 um 12:13:10 Uhr:
Sollte man mit dem Urteil am Ende nicht einverstanden sein, zwingt einem auch niemand, diese zu vollstrecken.
Na so schnell nun auch nicht. 😉
Die Banken können schließlich den laaaangen Weg durch alle Instanzen gehen und ohne RSV wird das für die meisten so oder so nix. Sie müßten sowohl Anwaltskosten als such Gerichtskosten vorstrecken.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 1. Februar 2018 um 12:30:22 Uhr:
Zitat:
@leuchtal schrieb am 1. Februar 2018 um 12:13:10 Uhr:
Sollte man mit dem Urteil am Ende nicht einverstanden sein, zwingt einem auch niemand, diese zu vollstrecken.
Na so schnell nun auch nicht. 😉
Die Banken können schließlich den laaaangen Weg durch alle Instanzen gehen und ohne RSV wird das für die meisten so oder so nix. Sie müßten sowohl Anwaltskosten als such Gerichtskosten vorstrecken.
Natürlich!
Angenommen du gewinnst, bist aber z.B. mit der Nutzwertersatzleistung nicht zufrieden, kannst du entweder in Berufung gehen und weiter kämpfen oder aber es einfach bleiben lassen.
Die Bank wird dich ja wohl kaum dazu verdonnern, den Klageweg in die nächst richterliche Instanz zu gehen. 😉