Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 13:07:09 Uhr:
Eine Stillschweigensvereinbarung ist ziemlich umfassend.
Ist leider so! Aber mit dem richtigen Anwalt bekommt man das sicher nich einmal hin, auch wenn er nicht sagen darf, was passiert ist. Das sehr ihr dann aber ja selbst!
Wer das mit dem Widerruf ausprobieren möchte, sollte sich einen spezialisierten Anwalt nehmen. Wer keine Rechtschutz hat, einfach mal im Internet schauen, welche Versicherung jetzt noch abgeschlossen werden kann und den Widerruf von Darlehensverträgen übernimmt. Dann einfach drei Monate warten und mit einem vom Anwalt vorbereiteten Muster den Widerruf erklären.
Die Bank wird erst einmal vertrösten und dann nach einem oder zwei Monaten ablehnen. Anschließend habe ich geklagt und es ist ein super Ergebnis herausgekommen. Bitte lasst die Nachfrage, was das Ergebnis war, Antworten hierauf gibt es nicht.
Aber wer will, kann mir eine PN schreiben, dann gebe ich demjenigen gerne die Daten meines Anwalts. Der hat das gut gemacht (vorab kostenfrei meinen Vertrag geprüft und gesagt, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht) und wohl auch schon einige Mandanten gegen die Bank vertreten. Er kann dann sicherlich das Ergebnis noch einmal "produzieren".
Update bei mir: Audi und VW haben wie erwartet nicht auf die Forderungen reagiert. Meine Anwältin wird nun die Klage vorbereiten (nachdem wir die Deckungszusage von der RSV erhalten haben). Ich halte euch auf dem laufenden
In der Sendung von Auto Mobil auf Vox gab es einen Bericht zum Thema Widerruf.
https://www.vox.de/cms/sendungen/auto-mobil.html
Der Abschnitt nennt sich Formfehler im Darlehensvertrag.
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Hallo,
bin durch die Google-Suche auf das Forum hier aufmerksam geworden.
Ich bin ebenfalls dabei über den Widerruf mein Auto zurück zu geben. In der Zwischenzeit habe ich meinen Vertrag vom Anwalt prüfen lassen und ein Ablehnungsschreiben von der Bank erhalten. Der Anwalt hat nun der Bank eine Frist gesetzt, diese ist nun auch abgelaufen, ohne Reaktion. Es wird nun wohl in den nächsten Tagen zu Gericht gehen. Ich bin gespannt was dabei raus kommt. Solch einen Deal mit Geld zurück ohne Nutzungsentschädigung würde ich mir wünschen, Aber bei meinem Auto wohl eher unrealistisch. Mal sehen...
Bei mir handelt es sich um einen A6 Bj 2015 3.0 TDI, den ich mir Ende 2016 zugelegt habe. Nun weiß man ja, dass auch dort mit dem Ad Blue geschummelt wurde und es irgendwann ein Softwareupdate geben wird. Von den anderen Softwareupdates bei anderen Motoren hat man ja einiges Negatives gehört, das ist u.a. ein Grund weswegen ich den Wagen weg haben möchte. Der größere Grund ist, dass ich vor kurzem umgezogen bin und eigentlich kein Auto mehr brauche. Mit dem ÖPNV komme ich sehr gut zurecht. Und wenn ich dann doch einmal ein Auto benötige, dann kann ich mir immer noch eines ausleihen. Aber bitte jetzt nicht auf mich draufhauen, zum Zeitpunkt der Anschaffung war der Umzug noch nicht abzusehen und bin immer 35Tkm p.a. gefahren, nur halt jetzt nicht mehr.
MfG Pargul
Guten Abend,
ich fahre einen VW Passat 2..0 TDI mit 150 PS. EZ ist 9/15 (hat wohl EURO6 ... ob das wirklich stimmt, keine Ahnung) und gebraucht gekauft beim VW Händler 9/16 und über die VW Bank finanziert.
Im Internet hatte ich im September eine Anwaltskanzlei aus Hamburg gefunden, die sich auf die Dieselproblematik und den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen spezialisiert hat. Mitte September wurde dann der Widerruf an die VW Bank gechickt, bis heute habe ich noch keine Rückmeldung vom Anwalt erhalten. Zumindest haben die Widerrufsbedingungen im Vertrag einen der bekannten Formfehler.
Interessant ist auch der Artikel von Stiftung Warentest, siehe: https://www.test.de/.../
Gruss
Niels
Zitat:
@Pargul schrieb am 15. Oktober 2018 um 09:39:59 Uhr:
Hallo,bin durch die Google-Suche auf das Forum hier aufmerksam geworden.
Ich bin ebenfalls dabei über den Widerruf mein Auto zurück zu geben. In der Zwischenzeit habe ich meinen Vertrag vom Anwalt prüfen lassen und ein Ablehnungsschreiben von der Bank erhalten. Der Anwalt hat nun der Bank eine Frist gesetzt, diese ist nun auch abgelaufen, ohne Reaktion. Es wird nun wohl in den nächsten Tagen zu Gericht gehen. Ich bin gespannt was dabei raus kommt. Solch einen Deal mit Geld zurück ohne Nutzungsentschädigung würde ich mir wünschen, Aber bei meinem Auto wohl eher unrealistisch. Mal sehen...
Es scheint mir so, als ob die Banken es wirklich auf ein Klage ankommen lassen. Nach dem Motto: Mal sehen wer den längeren Atem hat! Meine Anwältin bereitet aktuell alles für die Klage vor. Ich lass definitiv nicht locker 🙂
Hallo zusammen,
mich würde ja mal interessieren wie es mit evtl. zukünftigen Finanzierungen aussieht. Kann ich auch weiterhin dort ein neues Fahrzeug finanzieren oder wird man gesperrt?
Hat hierzu jemand schon Erfahrungen gemacht?
Gruß
Zitat:
@cdfcool schrieb am 21. Oktober 2018 um 08:30:48 Uhr:
Offiziell werden sie dich sicher nicht sperren... und wenn, dann sicher nicht mit dem wahren Grund.
Hatte ich mich damals auch gefragt. Da der Finanzmarkt aber groß ist, gibt es teils deutlich bessere Kreditgeber als die Hausbanken der Autohäuser. Ich bin daher danach zu einer anderen Bank gegangen.
Glaube aber nicht, dass sie einen sperren, denn Kunden braucht jeder. Und gerade die Banken buhlen ja wirklich um jeden Kunden.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 21. Oktober 2018 um 08:46:07 Uhr:
Zitat:
@cdfcool schrieb am 21. Oktober 2018 um 08:30:48 Uhr:
Offiziell werden sie dich sicher nicht sperren... und wenn, dann sicher nicht mit dem wahren Grund.Hatte ich mich damals auch gefragt. Da der Finanzmarkt aber groß ist, gibt es teils deutlich bessere Kreditgeber als die Hausbanken der Autohäuser. Ich bin daher danach zu einer anderen Bank gegangen.
Glaube aber nicht, dass sie einen sperren, denn Kunden braucht jeder. Und gerade die Banken buhlen ja wirklich um jeden Kunden.
Mag ja sein, dass es oft Banken mit besseren Konditionen gibt, aber welche Nicht-Herstellerbank macht 3-Wege-Finanzierungen mit?
Meine Frage in diesem ganzen Zusammenhang mit dem Thema Widerruf ist nun:
Wenn die Bank sich vor Urteilsverkündung oder gar vor der Klage zu einem Vergleich entscheidet, dem Kunden das Auto abnimmt unter Rückzahlung aller Raten und Anzahlung... Wie läuft das da mit der Rechtsschutzversicherung?
Übernehmen diese dann trotz des geschlossenen Vergleiches die Kosten abzüglich eventueller SB?
Mir geht es zb. Um den Wortlaut bei der Roland RSV, mit dem ich nicht wirklich was anfangen kann.
Die müssen dem zustimmen und die Kosten tragen. Warte auch auf eine Zustimmung. Entstandene Kosten sollen nämlich von jeder Partei selbst getragen werden. Aber gefallen kann denen das nicht. Tausende klagen und Verlierer sind die Versicherungen?