Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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meine war heute.....
wenn ich bis Ende der Woche nichts gehört habe, hake ich mal nach

Bitte unbedingt Bescheid geben, interessiert mich brennend, da ich bereits in 2. Instanz bin und das Auto eigentlich verkaufen will

Auto 2012 neu finanziert gekauft, aktuell noch in Besitz aber längst abgezahlt und 210.000km auf der Uhr.

Sollte man sich hier Chancen auf einen Widerruf ausmalen?

Kann ich mir nicht vorstellen, dass hier das Auto ohne Abzüge für die Kilometer und Kratzer/Beulen zurückgenommen wird und man den Kaufpreis samt Zinsen zurückerhält.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 27. Mai 2020 um 13:55:44 Uhr:


Auto 2012 neu finanziert gekauft, aktuell noch in Besitz aber längst abgezahlt und 210.000km auf der Uhr.

Sollte man sich hier Chancen auf einen Widerruf ausmalen?

Kann ich mir nicht vorstellen, dass hier das Auto ohne Abzüge für die Kilometer und Kratzer/Beulen zurückgenommen wird und man den Kaufpreis samt Zinsen zurückerhält.

Einfach versuchen. Vertrag einscannen und bei einer der Kanzleien das Formular ausfüllen die machen eine kostenlose erstprüfung das kostet dich 0. Dann kannst du ja weiter sehen.

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Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 26. Mai 2020 um 23:34:00 Uhr:


Bitte unbedingt Bescheid geben, interessiert mich brennend, da ich bereits in 2. Instanz bin und das Auto eigentlich verkaufen will

gerade die Rückmeldung vom Anwalt erhalten:

gem. telefonischer Auskunft des LG Braunschweig wurde die Klage abgewiesen

sobald das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, wir man die Begründung prüfen und das weitere Vorgehen mit mir abstimmen

.............

Zitat:

@kinofan90 schrieb am 27. Mai 2020 um 14:43:48 Uhr:


einer der Kanzleien

Irgendwelche Empfehlungen von euch?

Also bei mir wurde nun die Revisionsbegründung beim BGH eingereicht...finale Runde 😁

Zitat:

@Milchm4nn schrieb am 27. Mai 2020 um 20:03:33 Uhr:


Also bei mir wurde nun die Revisionsbegründung beim BGH eingereicht...finale Runde 😁

Hui 😁 macht die RSV das mit?

Ja, wenn die Revision

  • ausdrücklich zugelassen ist und
  • gute Erfolgschancen bestehen

ist auch eine RSV mit im Boot - nachdem in den letzten Wochen wichtige Urteile gefallen sind!

Das Problem sehe ich ehr darin, dass bestimmte Senate am BGH doch sehr kundenunfreundlich und Urteile des EuGH ignorierend entscheiden.

Bei mir wurde die Klage ebenfalls am LG Braunschweig abgewiesen. Mein Anwalt fragt jetzt bei meiner Rechtsschutzversicherung zwecks Deckung nach und dann gehen wir in Berufung.

Laut Aussage von meinem Anwalt Ist die Reaktion des BGH auf die Entscheidung des EuGH, vorsichtig ausgedrückt, merkwürdig. Der BGH meint, er könne die Entscheidung des EuGH nicht berücksichtigen, weil der Gesetzgeber den Mustertext so vorgegeben hat und darin eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers liegt, der die Gerichte nicht widersprechen dürfen.

Ich hoffe das ich eine positive Nachricht von meiner Rechtsschutzversicherung erhalte.

Meine wurde auch in erster Instanz in BS abgelehnt und es wird ebenfalls versucht in die zweite Runde zu gehen. Hoffentlich tut sich am BGH langsam mal was. Bei vielem anderen laufen sie europäischen Entscheidungen ja auch hinterher.

@Milchm4nn wie lange hat es bei dir bis jetzt gedauert ?

Ich habe heute die Zusage von meiner RSV bekommen. Es geht in die nächste Runde

Also ein Hilfspaket für Anwälte brauchen wir schon mal nicht!

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Juni 2020 um 13:26:51 Uhr:


Also ein Hilfspaket für Anwälte brauchen wir schon mal nicht!

zwickt der Aluhut, oder warum verirrst du dich immer hier her???

deine Meinung zum Sachverhalt kennen wir bereits und deine Ansicht zum Rechtsverständnis interessiert mich zumindest gar nicht.....

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