Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Dann brauchst du mir ja nicht zu antworten und kannst weitergehen.
Oder ist das nur ein pawlowscher Beißreflex?

@GO500
Bin seit Herbst 2017 im Prozess. Berfungsverfahren von Einreichung bis zum Urteil alleine schon über 1 Jahr ein Anspruch genommen.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Juni 2020 um 16:56:31 Uhr:


Dann brauchst du mir ja nicht zu antworten und kannst weitergehen.
Oder ist das nur ein pawlowscher Beißreflex?

Ich weiß ja nicht wie oft man bei dir noch die Glocke drücken muss, Boomer, bis du endlich an diesem Thread vorbei gehst.

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 5. Juni 2020 um 20:44:47 Uhr:


Ich weiß ja nicht wie oft man bei dir noch die Glocke drücken muss, Boomer, bis du endlich an diesem Thread vorbei gehst.

Oh, noch einer aus der Generation "MeinungsfreiheitIstDieFreiheitMeinerMeinungNichtDeiner!"

Und doch darf hier in einem öffentlichem Forum jeder seine Meinung sagen.
Und meine ist:
Bei der Widerrufgeschichte hier gewinnen vor allem die Anwälte und nicht die "IchWillKostenlosAutoFahren".

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Deine Meinung hast du bereits oft genug kundgetan und bietet hier in diesem Thread keinerlei Mehrwert.

Darüber hinaus gibt es unzählige Beispiele, wo eben nicht nur die Anwälte gewonnen habe. 🙂

Da kann ich ja froh sein, dass meine Gerichtsverhandlung auf Feb. nächsten Jahres gelegt wurde :-D
Somit wäre ich dann fast 2 1/2 Jahre dabei. Gott, lass positives regnen... also für die Verbraucher!

Zitat:

@bennniii schrieb am 16. Juni 2020 um 00:12:41 Uhr:


Da kann ich ja froh sein, dass meine Gerichtsverhandlung auf Feb. nächsten Jahres gelegt wurde :-D
Somit wäre ich dann fast 2 1/2 Jahre dabei. Gott, lass positives regnen... also für die Verbraucher!

Februar 2021?! Oder ist die Nachricht hier im Winterschlaf hängen geblieben und du hättest sie früher abgeschickt?^^

Meine Berufung hat auch ne Spannweite von 10 Monaten 😁

RSV würde die Berufung decken,
der Anwalt sieht jedoch keine gute Aussichten

also belassen wir es bei der Niederlage in erster Instanz

Wieso sieht er keine guten Aussichten?
Nach den letzten Urteilen stehen die Chancen doch nicht so schlecht...

Und vorallem hast du doch eh nix zu verlieren wenn die Versicherung zahlt ??

Deckungszusage obwohl der Anwalt schlechte Karten sieht? Das ist auch neu, meine Versicherung musste durch Stichentscheid überzeugt werden (und eigentlich hätte ich sie fast verklagt 😁).

die Bergründung ist ganz einfach, das BGH und damit die OLG folgen dem EuGH nicht, weil das deutsche Recht es „anders“ sieht

und der Anwalt hat sich zuerst bei der RSV die Deckungszusagen geholt, bevor er die Berufungsmöglichkeiten geprüft hat

Das bedeutet man hat keine Chance ? Ich dachte immer das der EuGH die höchste Instanz wäre. Kann doch nicht sein das jedes Land dann doch sein eigenes süppchen kocht.

Das ist ja aber völliger Quatsch.
Es gab schon vor dem Urteil des EuGH einige Land und Oberlandesgerichte die Verbraucherfreundlich geurteilt haben.
Bei welcher Kanzlei bist du?
Also ich find das schon bisschen lachhaft, jetzt wegen dieser Begründung abzubrechen, gerade wenn die Rechtsschutz zahlt.

Zitat:

@Golf7RVariant schrieb am 17. Juni 2020 um 06:08:46 Uhr:


Das ist ja aber völliger Quatsch.
Es gab schon vor dem Urteil des EuGH einige Land und Oberlandesgerichte die Verbraucherfreundlich geurteilt haben.
Bei welcher Kanzlei bist du?
Also ich find das schon bisschen lachhaft jetzt wegen dieser Begründung abzubrechen, gerade wenn die Rechtsschutz zahlt.

Das finde ich persönlich auch Lachhaft. Erstens weil es ja nicht sein kann das jeder dann doch wieder sein eigenes Süppchen kocht. So nach dem Motto: "EuGH sagt die Erde ist eine kugel, Basta! Und dann kommt Landgericht Buxtehude und sagt Erde war schon immer eine Scheibe, verbrennt die Leute vom EuGH!" :-D

Und zum anderen weil die RSV sagt ja wir machen weiter und der Anwalt nö? Kann man im zweifel nicht einfach bzw mit Absprache vorher zu einem anderen Anwalt wechseln?

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