Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Hallo zusammen
Habe nach Ablehnung des widderufs des autokredits durch die Bank einen Anwalt eingeschaltet..
Alles sehr lange gedauert bis ein Vergleichsvorschlag durch die Bank kam (bevor der Termin für die mündliche Verhandlung stattfand)..
Ich bin gerade etwas verunsichert und brauche Rat falls jemand damit schon Erfahrung gemacht hat.
VergleichsAngebot war grundsätzlich in Ordnung mit 300.000km Gesamtleistung für die Nutzungsentschädigung jedoch haben wir bei den Vorschriften zr rückabwicklung einen änderungsvprschlag an die Bank gemacht zum einen dass das Geld zeitnah an mich überwiesen wird (Zug am Zug anstatt innerhalb 8 wochen nah Rückgabe des kfz) und zum anderen zum punkt "fahrzeug ist unbeschädigt" haben wir aufgeführt dass an der Tür mal was instandgesetzt wurde fachgerecht mit beleg Nachweis und dadurch das Fahrzeug als nicht beschädigt zu klassifizieren ist. Gegenseite hat unseren Vorschlag abgelehnt.
Meint ihr dass es was bringen kann wenn man mot der Gegenseite nochmal redet oder lieber es dem Landgericht überlassen? ( anwalt ist der Meinung dass die das so haben wollen wie die das Möchten "Arroganz"😉

Das ganze "reden" dauert immer wieder 2 Wochen ( fragen und Antwort erhalten ) - mir war das von Anfang an zu blöd und hätte mir zu lange gedauert. Ich hätte mir auch mehr erhofft aber dann wäre ich 2020 immer noch nicht fertig. Jetzt habe ich Ende Oktober mein Wagen hingebracht und warte jetzt noch 2 Wochen auf die Überweisung.

Wenn du Geduld hast, kann es nochmal versuchen, ich für mich bin froh dass es endlich vorbei ist

nach dem BGH Urteil kann man eh froh sein, wenn man vorher schon soweit war.....

Zitat:

@sil3ntstorm schrieb am 8. November 2019 um 12:27:10 Uhr:


Das ganze "reden" dauert immer wieder 2 Wochen ( fragen und Antwort erhalten ) - mir war das von Anfang an zu blöd und hätte mir zu lange gedauert. Ich hätte mir auch mehr erhofft aber dann wäre ich 2020 immer noch nicht fertig. Jetzt habe ich Ende Oktober mein Wagen hingebracht und warte jetzt noch 2 Wochen auf die Überweisung.

Wenn du Geduld hast, kann es nochmal versuchen, ich für mich bin froh dass es endlich vorbei ist

Haben die bei dir neben der nutzungsentschädigung noch was abgezogen ? Ich denke dass das Auto begutachtet wird und ggf noc wqs in Abzug gebraucht wird..

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Zitat:

@LupoR schrieb am 8. November 2019 um 14:48:28 Uhr:


nach dem BGH Urteil kann man eh froh sein, wenn man vorher schon soweit war.....

Was ist das für ein Urteil ? Sollte ich lieber den Vergleich so wie der formuliert wurde annehmen oder doch warten auf di mündliche verhandlung?

Einfach mal weiter oben Lesen, betraf aber BMW und Ford, jeder hat aber andere Verträge, man kann wohl sagen je neuer der Vertrag ist desto geringer die Chancen.
Heute wurde ein Urteil rechtskräftig wo jemand einen Touran bekommt ohne das er was zahlen muss, sein alter hatte den Betrugsdiesel, der hat allerdings seinen Händler verklagt.

Danke für die Rückmeldung.. Bei mir ist das die audibank und es ist nicht wegen dieselskandal..
Autokredit aus 2016..
Bin echt verunsichert was der richtige Schritt ist.. anWalt hat mir geraten in die verhandlung zu gehen dort kann man ggf eine Vereinbarung treffen.

Zitat:

@GShakan schrieb am 8. November 2019 um 15:52:13 Uhr:



Zitat:

@sil3ntstorm schrieb am 8. November 2019 um 12:27:10 Uhr:


Das ganze "reden" dauert immer wieder 2 Wochen ( fragen und Antwort erhalten ) - mir war das von Anfang an zu blöd und hätte mir zu lange gedauert. Ich hätte mir auch mehr erhofft aber dann wäre ich 2020 immer noch nicht fertig. Jetzt habe ich Ende Oktober mein Wagen hingebracht und warte jetzt noch 2 Wochen auf die Überweisung.

Wenn du Geduld hast, kann es nochmal versuchen, ich für mich bin froh dass es endlich vorbei ist

Haben die bei dir neben der nutzungsentschädigung noch was abgezogen ? Ich denke dass das Auto begutachtet wird und ggf noc wqs in Abzug gebraucht wird..

Das Auto wurde keine 2 Minuten begutachtet, grobe Schäden werden aufgeschrieben...da ich aber keine hatte wurde nichts aufgeschrieben, ausser dass ich 2 Schlüssel abgegeben habe und das Auto selbst abmelden will.

Wovor hast du angst, was kann passieren? Du verlierst und behältst den Wagen, außer Spesen nichts gewesen, okay etwas ärger, Versicherung wird eventuell kündigen, aber sonst.

Zitat:

@zaluskoski schrieb am 8. November 2019 um 16:43:36 Uhr:


Wovor hast du angst, was kann passieren? Du verlierst und behältst den Wagen, außer Spesen nichts gewesen, okay etwas ärger, Versicherung wird eventuell kündigen, aber sonst.

Was heisst angst? Würde mich ärgern da der Fall seit letzten Sommer andauert und ich die ganze zeit warte.. unD auch deshalb da ich die möglichkeit eigentlich hatte mit dem Vergleichsangebot diesen Fall zu beenden. Dies zeigt aber wiederum dass die Gegenseite womöglich vermutet diesen Fall zu verlieren

Zitat:

@sil3ntstorm schrieb am 8. November 2019 um 16:38:15 Uhr:



Zitat:

@GShakan schrieb am 8. November 2019 um 15:52:13 Uhr:


Haben die bei dir neben der nutzungsentschädigung noch was abgezogen ? Ich denke dass das Auto begutachtet wird und ggf noc wqs in Abzug gebraucht wird..

Das Auto wurde keine 2 Minuten begutachtet, grobe Schäden werden aufgeschrieben...da ich aber keine hatte wurde nichts aufgeschrieben, ausser dass ich 2 Schlüssel abgegeben habe und das Auto selbst abmelden will.

Da mir das schon bwusst war dass eine beGutachtung stattfindet haben wir wahrheitsgemäß erwähnt dass während der Nutzung einen kleine Instandsetzung durchgeführt wurde. Dies hatten wir ergänzt im Vergleichsangebot und dasS diese stelle dann als nicht mehr beschädigt klassifiziert werden soll.(Wegen fachgerechter reparatur) Zusätzlich Zahlung zug um Zug statt innerhalb 8 wochen.
Damit war die gegenseite nicht einverstanden..

Zitat:

@GShakan schrieb am 8. November 2019 um 17:07:13 Uhr:



Zitat:

@zaluskoski schrieb am 8. November 2019 um 16:43:36 Uhr:


Wovor hast du angst, was kann passieren? Du verlierst und behältst den Wagen, außer Spesen nichts gewesen, okay etwas ärger, Versicherung wird eventuell kündigen, aber sonst.

Was heisst angst? Würde mich ärgern da der Fall seit letzten Sommer andauert und ich die ganze zeit warte.. unD auch deshalb da ich die möglichkeit eigentlich hatte mit dem Vergleichsangebot diesen Fall zu beenden. Dies zeigt aber wiederum dass die Gegenseite womöglich vermutet diesen Fall zu verlieren

Es ist doch deine Entscheidung, wenn du mit dem Angebot zufrieden bist nehm es an, dein Anwalt arbeitet für dich.

Das BGH Urteil schmettert einen Teil der Punkte ab, auf die viele gepokert haben.
Leider gibt es noch keine gedruckte Fassung, wo man sich das ganze im Detail ansehen kann: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Insbesondere ist noch offen, was mit den Klagen ist, die sich eben nicht oder nur teilweise auf die Begründung des BGH mappen lassen. Immerhin haben wir in unserer Berufung ganze 10 Punkte angekreidet 😁

Zitat:

@GShakan schrieb am 7. November 2019 um 17:36:55 Uhr:


Hallo zusammen
Habe nach Ablehnung des widderufs des autokredits durch die Bank einen Anwalt eingeschaltet..
Alles sehr lange gedauert bis ein Vergleichsvorschlag durch die Bank kam (bevor der Termin für die mündliche Verhandlung stattfand)..
Ich bin gerade etwas verunsichert und brauche Rat falls jemand damit schon Erfahrung gemacht hat.
VergleichsAngebot war grundsätzlich in Ordnung mit 300.000km Gesamtleistung für die Nutzungsentschädigung jedoch haben wir bei den Vorschriften zr rückabwicklung einen änderungsvprschlag an die Bank gemacht zum einen dass das Geld zeitnah an mich überwiesen wird (Zug am Zug anstatt innerhalb 8 wochen nah Rückgabe des kfz) und zum anderen zum punkt "fahrzeug ist unbeschädigt" haben wir aufgeführt dass an der Tür mal was instandgesetzt wurde fachgerecht mit beleg Nachweis und dadurch das Fahrzeug als nicht beschädigt zu klassifizieren ist. Gegenseite hat unseren Vorschlag abgelehnt.
Meint ihr dass es was bringen kann wenn man mot der Gegenseite nochmal redet oder lieber es dem Landgericht überlassen? ( anwalt ist der Meinung dass die das so haben wollen wie die das Möchten "Arroganz"😉

Also, du solltest auf jedenfall ein eigenes Gutachten erstellen. Das habe ich gemacht. In meinem , welches von VW erstellt wurde waren Schäden drin die mein Auto nicht hatte. Nachdem die mein Auto hatten haben die mir eine Forderung von 749.- gestellt und nicht meine 13.500 .- überwiesen. Auf Gegenangebote reagieren die garnicht, das habe ich auch versucht und wurde abgelehnt. Ich habe ein Anerkenntnisurteil . Nachdem die nicht gezahlt haben habe ich die Zwangsvollstreckung eingeleitet und VW hat sofort Gegenklage eingereicht. Mein Termin ist jetzt im Februar 2020.

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