Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@Merkeln schrieb am 4. November 2019 um 09:30:40 Uhr:



Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 26. Oktober 2019 um 15:33:16 Uhr:


Zum positiven oder ggf. sogar zum negativen für die Kläger, oder sehe ich das falsch.

Es wird eine Entscheidung geben, wie die ausfällt werden wir dann sehen, wenn nicht 5 Minuten vorher die Klage durch die Banken zurückgezogen wird. So war es bei den Hausfinanzierungen Jahre lang so.

https://www.kredit-widerrufen.com/das-wichtigste/aktuelle-urteile/

Zitat:

@Merkeln schrieb am 4. November 2019 um 09:30:40 Uhr:



Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 26. Oktober 2019 um 15:33:16 Uhr:


Zum positiven oder ggf. sogar zum negativen für die Kläger, oder sehe ich das falsch.

Es wird eine Entscheidung geben, wie die ausfällt werden wir dann sehen, wenn nicht 5 Minuten vorher die Klage durch die Banken zurückgezogen wird. So war es bei den Hausfinanzierungen Jahre lang so.

So wie ich das verstanden habe, werden 2 Verfahren morgen vor dem BGH verhandelt und dabei ist der Kläger doch nicht die Bank?!? Also können die die Klage ja auch nicht zurückziehen, oder sehe ich das falsch?
Ich habe gerade ein Problem mit dem Termin: Ich stehe kurz vor Vergleichsabschluss, aber weil die RSV nicht die gesamten 50% übernehmen will, gibts noch weitere Nachverhandlungen. Nun kann es sein, dass es morgen ja eine Entscheidung gegen für die Banken gibt und dann werden die Vergleichsangebote bei allen, die gerade an der selben Stelle stehen wie ich, bestimmt zurückgezogen. Oder was meint Ihr?

Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 4. November 2019 um 12:40:05 Uhr:


Nun kann es sein, dass es morgen ja eine Entscheidung gegen für die Banken gibt und dann werden die Vergleichsangebote bei allen, die gerade an der selben Stelle stehen wie ich, bestimmt zurückgezogen. Oder was meint Ihr?

Warte mal...putze nur schnell meine Glaskugel.

Tja, ich denke das spricht für sich: https://www.bundesgerichtshof.de/.../2019143.html?nn=10690868

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Na ja ist ja auch klar. Wenn der Vertrag rechtens ist, dann kann man ihn nicht anfechten.
Und im vorliegendem Fall war alles richtig und die Widerrufsinformationen ordnungsgemäß nach geltendem Recht ausgeführt.
Jetzt aber nicht überraschend, oder?

überraschend insofern, weil es anders lautende „Urteile“ und eine Reihe von Vergleichen gibt.....

naja..... ich erwarte nichts mehr.....

Wenn es andere Verträge mit fehlerhaften Passagen gibt, dann gibts auch andere Urteile.
Was ist da so überraschend oder unverständlich?

nunja, weil ich davon ausgehe, dass die Bank quasi eine Standard-Vorlage verwendet...
ist ja nicht jeder Vertrag ein absolut individueller Vertrag

Aber jede Bank ist eben auch eine eigene Bank und macht ihre Verträge eben wie sie sie will.

BGH entscheidet für Autohersteller, damit diese ihre Dreckskarren nicht über Umweg Kredit zurücknehmen müssen.
Leider widersetzt sich der 11. Senat auch Klatschen vom EUGH aus Luxemburg.

Wer eine Kreditversicherung (GAP) innerhalb von 14 tagen seinerzeit gekündigt hatte, dürfte noch Chancen haben, da diese Kündigung (GAP) den Gesamtvertrag gekündigt haben dürfte.

https://rsw.beck.de/.../...braucherdarlehensvertraegen-fuer-autokaeufe

Es war abzusehen, die stecken doch alle unter einer Decke. Man sieht es doch allein daran, dass die Autohersteller aufgrund der Dieselmanipulationen keine Strafe oder sonst was auferlegt bekommen haben.Stattdessen muss Otto Normalverbraucher sehen, wie er seinen Drecksdiesel mit erheblichen Werteverlust loswird.Geld regiert die Welt und die BMW Bank und VW Bank wussten schon, dass zu Ihren Gunsten entschieden wird, daher haben sie es soweit kommen lassen.

Heißt das jetzt man kann die Klage vergessen. Und alle die gerade dabei sind verlieren jetzt.

Zitat:

@elmo77 schrieb am 6. November 2019 um 11:27:47 Uhr:


Heißt das jetzt man kann die Klage vergessen. Und alle die gerade dabei sind verlieren jetzt.

Abwarten. Bin zwar nicht so Fitt in der Materie aber wie oben schon ein User schrieb ging es bei den beiden Fällen ja wohl angeblich um Verträge die an sich "wasserdicht" waren, so wie ich das verstanden habe. Da ging es irgendwie um sonderkündigungsbedingungen und bei dein meisten wiederrufen geht es ja um Pflichtangaben die im Vertrag fehlen. Das ist ja was ganz anderes. BITTE korrigiert mich wenn ich gefährliches Halbwissen verbreite :-)

Zitat:

@elmo77 schrieb am 6. November 2019 um 11:27:47 Uhr:


Heißt das jetzt man kann die Klage vergessen. Und alle die gerade dabei sind verlieren jetzt.

Nun, die Entscheidung des BGH macht die Sache sicherlich nicht einfacher seine Rechte durchzusetzen. Aber bei der Verhandlung ging es lediglich um zwei Kritikpunkte in den betroffenen Finanzierungsverträgen. Weitere Kritikpunkte, die in vielen anderen Verträgen vorhanden sind und einen Widerruf möglich machen, wurden ja nicht verhandelt.

Zitat:

@Duecker81 schrieb am 6. November 2019 um 10:54:23 Uhr:


Es war abzusehen, die stecken doch alle unter einer Decke.

Du hast recht. Diese bösen Kapitalisten mit ihren gekauften Politikern und den korrupten Richtern...alles Schweine!

Man, man, man. Du hast vielleicht ein Rechtsverständnis.

Übrigens zur Erinnerung: es geht hier um nicht rechtskonforme Widerrufsbelehrung, nicht um Dieselfahrzeuge mit erhöhtem Schadstoffausstoß.

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