Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Hallo. Ich habe ein Vergleichsangebot erhalten. Ist ca. die Hälfte meiner Forderungen.
Hat jemand Erfahrungen ob man nachverhandeln kann?
Ich denke , dass gute Chancen vorhanden sind den Prozess zu gewinnnen.
Sollte ich also 90 % der Forderungen als Vergleich vorschlagen oder eher den Prozess abwarten.
Bisher habe ich gelesen, dass nie das erste Angebot angenommen werden sollte.
Wideruf abgeschickt 05/2018
Wenn ich nun dem Vergleich zustimmen würde, müsste ich das KFZ abgeben und würde dann innerhalb 4 Wochen das Geld erhalten
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Hey bei welcher Bank und welchem Gericht bist du ?
Scheint da besser zu laufen als wie gegen Mercedes in Stuttgart.
Ist natürlich schwer zu sagen, ob du noch auf einen besseren Vergleich hoffen kannst. Ich warte noch auf den Vergleich 🙁
Ich fordere das gleiche, und würde auch bei der Hälfte zustimmen. Weil ich das Fahrzeug einfach schnell los werden will.
Ich möchte mich mit konkreten Daten noch zurückhalten. im Vergleich steht natürlich auch etwas zur Verschwiegenheit. Mein Landgericht wird als sehr verbraucherfreundlich gesehen, auch was die Nutzentschädigung angeht. Daher erhoffe ich mir einen höheren Betrag.
Hallo. Bei mir (VW-Bank) wurde kürzlich die Klage eingereicht. Das LG hat nun geantwortet, dass es nicht zuständig sei und wir sollten doch bitte eine Verweisung an das LG Braunschweig beantragen. War das bei Euch auch so?
Zitat:
@sil3ntstorm schrieb am 6. September 2019 um 18:21:02 Uhr:
Bei mir war das nicht so
Was war bei dir nicht so?
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 6. September 2019 um 14:59:59 Uhr:
Hallo. Bei mir (VW-Bank) wurde kürzlich die Klage eingereicht. Das LG hat nun geantwortet, dass es nicht zuständig sei und wir sollten doch bitte eine Verweisung an das LG Braunschweig beantragen. War das bei Euch auch so?
Hallo,
bei mir im Verkündungstermin Mitte Juli wurde erst dann entschieden (!) dass es nicht zuständig sei und man sich an das Gericht in Stuttgart (Autokredit der MB-Bank) wenden soll. Wir haben Einspruch eingelegt und vorerst das OLG ins Boot geholt.
Totaler Quatsch.
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 6. September 2019 um 19:41:15 Uhr:
Zitat:
@sil3ntstorm schrieb am 6. September 2019 um 18:21:02 Uhr:
Bei mir war das nicht soWas war bei dir nicht so?
Mich hat man nicht nach Braunschweig verwiesen.
Mir hat der Anwalt Anfang September mitgeteilt, dass die Gegenseite angefragt hat ob meinerseits Vergleichsbereitschaft besteht. Habe ja gesagt, und warte jetzt auf einen Vergleichsvorschlag.
Im November 2018 habe ich gestartet, habe schon garnicht mehr daran geglaubt dass es was wird.